seine sämtlichen
Staaten und die
Anerkennung seiner Unabhängigkeit garantiert. Auf dem
Wiener Kongreß widersetzte er sich
vergeblich mehreren Bestimmungen, durch welche er sich in seiner fürstlichen Souveränität beeinträchtigt glaubte, wußte
aber durch seine
Zähigkeit und Entschiedenheit jeden Gebietsverlust abzuwenden. Doch zögerte er mit seinem
Beitritt zum
DeutschenBund bis zum Ein Verfassungsgesetz, das er seinem Land als
Ordonnanz aufdringen wollte, ward
von den
Ständen durch allgemeine
Akklamation verworfen, und ehe ein neuer
Entwurf zur Beratung kam, starb Friedrich in
Stuttgart.
[* 2]
Den meisten seiner
Landschaften ist ein ernster, tief melancholischer
Charakter eigen; sie schildern Seelenstimmungen, wie
sie die
Natur in einzelnen
Momenten im menschlichen
Gemüt erregt, und sind von ergreifender, häufig aber auch bizarrer
Wirkung.
Als
Motive wählte er am liebsten Nachtszenen mit Mondschein, Seestürme, düstere Waldpartien. Zwei treffliche
Bilder von ihm sind im
Schloß zu
Berlin:
[* 14] die
Abtei im Eichenwald an einem Winterabend und der
Wanderer am Meeresgestade, zwei
andre in der
Berliner
[* 15] Nationalgalerie. Die Studienreise nach
Rügen bot ihm die
Motive zu 36
Prospekten der
Insel.
3)
HermannFriedrich, belletristischer Schriftsteller, geb. zu Großvahlberg im Herzogtum
Braunschweig,
[* 16] studierte in
Göttingen,
[* 17]
Halle
[* 18] und
Jena
[* 19]
Theologie und widmete sich seit 1853 der Journalistik und der rein litterarischen
Laufbahn. Von 1853 bis 1867 in
Leipzig,
[* 20] von 1867 bis 1872 in
Berlin, dann einige Jahre in
Eisenach
[* 21] ansässig,
kehrte er 1878 nach
Leipzig zurück, wurde hier Vorsitzender des Allgemeinen deutschen Schriftstellerverbands und nahm 1885 seinen
Wohnsitz in
Dresden. Er schrieb zahlreiche populäre
Erzählungen, besonders Kriminalnovellen, ferner größere
Romane, wie:
»Die Orthodoxen« (Leipz. 1857, 2. Aufl.
1871),
»Die Vorkämpfer der
Freiheit« (Berl. 1867, 3 Bde.),
Zurückgekehrt, verweigerte er mit
Döllinger die geforderte Unterwerfung der theologischen
Fakultät unter die
Beschlüsse desKonzils und wurde infolgedessen mit jenem exkommuniziert.
Als er25. Juni seinem
gleichfalls antiinfallibilistischen
KollegenZenger die Sterbesakramente reichte, wurde er wegen »frevelhafter Verachtung
der kirchlichen
Autorität« vom
Erzbischof seines Benefiziums an der Hofkirche entsetzt. An der
Gründung der altkatholischen
theologischen
Fakultät in Bern
[* 25] war er beteiligt und hielt auch 1875 an derselben ein
Semester lang Vorlesungen.
Als Vertreter der altkatholischen
Bewegung schrieb er: »Der
Mechanismus der vatikanischen
Religion«
(Bonn
[* 26] 1876);
vonHausen,Minnesänger, stammte aus einem ritterlichen
Geschlecht der
Pfalz und nahm, nachdem er mehrmals
in
Italien
[* 27] gewesen, 1189 am Kreuzzug
KaiserFriedrichs I. teil, auf
dem er bei Philomelium durch einen
Sturz vom
Pferd
[* 28] seinen
Tod fand. Er ist einer der Begründer des höfischen Minnegesangs auf romanischer Grundlage und
der erste, von dem direkte
Nachahmung provençalischer
Originale nachgewiesen ist. Seine gefühlsinnigen
Lieder finden sich
kritisch bearbeitet in »Des Minnesangs
Frühling« von
Lachmann und
Haupt (3. Aufl., Leipz. 1882).
Vgl.
Lehfeld, Über friedrich von Hausen (in
Paul und
Braunes »Beiträgen zur Geschichte der deutschen
Sprache und Litteratur«, Bd. 2,
Halle 1876);
Stadt im Herzogtum Gotha,
[* 29] am
Thüringer Wald, im schönen tiefen
Thal
[* 30] des Schilfwassers reizend gelegen,
an der
Eisenbahn Fröttstedt-Friedrichroda, 422 m ü. M., mit (1880) 3146 Einw.,
deren Erwerbsquellen Leinwandbleicherei und Lohnwäscherei in großem
Umfang (nach
Magdeburg,
[* 31]
Berlin,
Hamburg,
[* 32]Breslau
[* 33] etc., jährlich etwa 15,000 Doppelzentner Wäsche), Spielwarenfabrikation und der starke Besuch
Fremder (1885 zählte man 6708 Kurgäste) bilden, die hier die
Sommerfrische genießen. Westlich davon die
Schauenburg, worauf
ehemals die von
Ludwig dem
Springer erbaute gleichnamige
Burg stand.
Zu F. gehört auch das Lustschloß
Reinhardsbrunn (s. d.).
(Pistole), preuß. Goldmünze zu 5 Thlr. in
Gold,
[* 34] wovon es auch halbe und doppelte von verhältnismäßigem
Wert gab;
seit 1713-70: 21
Karat 9
Grän fein, von da an 21
Karat 8
Grän oder 902 7/9 Tausendteile fein, wog 6,6816
g fein, wurde in
Preußen
[* 35] in allen Staatskassen zu 5⅔ Thlr. angenommen.
Der gesetzliche Goldwert war 6,032 g
fein = 16,829
Mk.
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