königliche, in Ungarn die mit Munizipalrecht bekleideten Städte, welche das Selbstverwaltungsrecht in
Bezug auf ihre innern Angelegenheiten ausüben und zugleich als Vermittler der Staatsverwaltung fungieren.
Bei der Regelung
der Stadtmunizipien im J. 1876 verloren 47 Städte und privilegierte Orte dieses Recht;
jene, die k. Freistädte, waren, behielten jedoch
diesen Titel bei.
Jetzt bestehen in Ungarn nur 19 k. Freistädte, als autonome Munizipien.
(Galgócz), Markt im ungar. Komitat Neutra, an der Waag und der Waagthalbahn, der als Strafanstalt dienenden
Festung Leopoldstadt gegenüber, hat ein prachtvolles Schloß des Grafen Erdödy, mit Park, ein Franziskanerkloster, (1881) 6409 Einw.,
besuchte Viehmärkte und Handel mit Bauholz und Holzgeräten.
(lat. Dies Veneris, franz. Vendredi, engl. Friday, schwed. Fredag), der sechste Wochentag, hat seinen Namen von der
Göttin Frîa (Frigg), der Gemahlin Odins, der er geweiht war (nicht, wie man vielfach annahm, von Freyja,
der Göttin der Liebe, woher die lateinische Bezeichnung stammt). Als Todestag Jesu wird der in den meisten christlichen Ländern
durch einen Gottesdienst oder, wo dieser abgekommen, durch ein einmaliges volles Geläute, von den Katholiken auch durch Fasten
ausgezeichnet. Er gilt aber fast überall als Unglückstag, an dem man nach dem Volksglauben nichts anfangen
oder unternehmen soll. Bei den Mohammedanern ist der Freitag der geheiligte Tag der Ruhe. Stiller Freitag, s. v. w. Karfreitag.
diejenigen Turnübungen, die auf ebenem Boden ohne Gebrauch eines Geräts ausgeführt werden, sich also
auf die Ausnutzung der Bewegungsfähigkeit der Glieder an sich beschränken. Je nach dem bewegten Glied
unterscheidet man Kopf-, Rumpf-, Arm- und Beinübungen oder aus gleichzeitiger Bewegung verschiedener Glieder zusammengesetzte
Freiübungen. Die Übungen können ausgehen von den Körperzuständen des Stehens, Sitzens, Liegens u. a. oder von dem Körper in der
Bewegung des Gehens, Hüpfens, Laufens und Springens.
Die letztern Übungen, in Gemeinschaft ausgeführt, führen zu dem verwandten Gebiet der Ordnungsübungen
(s. d.). Eine einfache Erschwerung der Freiübungen bietet die Hinzunahme
von hölzernen oder eisernen Stäben oder die Belastung mit Hanteln (s. d.). Die Freiübungen bilden den wesentlichen Teil der
Heil- und Zimmergymnastik und sind überhaupt die Grundlage geregelter Leibesübungen. Das Gebiet derselben systematisch erweitert
und ausgebildet und besonders für den Schulunterricht beider Geschlechter fruchtbar gemacht zu haben,
ist das Verdienst von Adolf Spieß (s. d.).
Vgl. dessen »Lehre der Turnkunst« (Basel
1840, Bd. 1) und »Turnbuch
für Schulen« (das. 1847-51),
an welche sich als BeispielsammlungL. Puritz' »Handbüchlein für den Betrieb
der Ordnungs-, Frei-, Hantel- und Stabübungen« (Hof 1884) genau anschließt.
Von neuern Darstellungen ist
die beste und verbreitetste I. K. Lions »Leitfaden für den Betrieb der Ordnungs- und Freiübungen« (6. Aufl., Brem. 1879).
S. Turnkunst. -
Auch für die militärische Ausbildung bilden die Freiübungen die Grundlage als Vorübungen sowohl für die Marsch- und Bewegungsformen
des Exerzierens als für den Gebrauch der Waffe beim Schießen und Bajonettfechten. Die mit Belastung durch
Gewehre ausgeführten Freiübungen werden Gewehrübungen genannt.
von Bruch, frei von Beschädigung, frei von Leckage, frei von Verderb,
Klauseln, welche ein Schiffer zuweilen auf
das Konnossement neben seine Unterschrift setzt, wenn er zerbrechliche, flüssige oder dem Verderben unterworfene
Waren geladen hat.
Dieselben haben die Bedeutung, daß der Schiffer für den durch Bruch, Beschädigung, Leckage oder Verderb
ohne seine Schuld entstandenen Schaden nicht haften will (deutsches Handelsgesetzbuch, § 659).
Um 1770 wurde es bei den Kompanie- und Eskadronschefs in der preußischen Armee Gebrauch, Mannschaften unter
den Bedingungen zu beurlauben, daß sie die Garnison nicht verließen und auf ihre Löhnung verzichteten;
sie durften nun ein bürgerliches Gewerbe treiben, mußten aber von dem Verdienst dem Kompaniechef abgeben, wofür sie dann
vom Wachdienst frei waren und deshalb Freiwächter hießen. Die Chefs benutzten diesen Erwerb als eine Zulage zu ihrem
spärlichen Gehalt. Dieser Mißstand wurde erst durch die Reorganisation der Armee 1806-1807 beseitigt. -
Am Bord von Kriegsschiffen heißen diejenigen Mannschaften Freiwächter, die keine Wache gehen, weil sie besondere Dienste verrichten, z. B.
die Schreiber, Köche, Kellner etc.
1) Stadt in Österreichisch-Schlesien, im Thal der Biela, am Fuß der Goldkoppe, nordwestlich
von Troppau, Sitz einer Bezirkshauptmannschaft und eines Bezirksgerichts, hat ein Schloß des Fürstbischofs von Breslau, bedeutende
Flachsindustrie (Spinnereien, Fabriken für Leinwand und Tischzeug, Bleich- und Appreturanstalten), Bierbrauerei und (1880) 4082 Einw. 2 km
davon liegt die Kaltwasserheilanstalt Gräfenberg (s. d.). Im Bezirk Freiwaldau finden sich große Marmorbrüche. -
2) Flecken im preuß. Regierungsbezirk Liegnitz, Kreis Sagan, an der Alten Tschirne, hat eine evang. Pfarrkirche,
Porzellanfabrikation, starke Töpferei und (1885) 2015 Einw.
(Brautwerber), derjenige, welcher entweder vom Heiratskandidaten selbst oder von dessen Eltern damit beauftragt
wird, um die Hand der Auserwählten anzuhalten und im Fall des Jaworts die Eheschließung zu vermitteln.
im Gegensatz zu Ausgehobenen (Kantonisten, Konskribierten) diejenigen Militärpersonen, welche aus freiem
Willen in Militärdienste treten, entweder um Soldat von Beruf zu werden, an einem Feldzug teilzunehmen, oder um ihrer Militärpflicht
vor Eintritt des dienstpflichtigen Alters zu genügen etc. Es sind zu unterscheiden: Einjährig-Freiwillige und Drei- oder Vierjährig-Freiwillige.
1) Einjährig-Freiwillige. Die allgemeine Wehrpflicht machte aus Billigkeitsrücksichten notwendig, denjenigen jungen
Männern, die eine höhere wissenschaftliche Bildung sich erworben, sich selbst ausrüsten, bekleiden und verpflegen und doch
nicht Berufssoldat werden wollen, eine kürzere aktive Dienstzeit als die für Ausgehobene geltende zu gestatten. Dem Vorbild
Preußens sind auch andre Staaten gefolgt; in Frankreich hat diese Institution sich nicht bewährt und ist
wieder abgeschafft worden. In Deutschland bilden die Einjährig-Freiwilligen den Ersatz für die Offiziere der Reserve und Landwehr.
Man verlangt von ihnen die Reife für die Obersekunda der Gymnasien und Realgymnasien, die entweder durch ein Schulzeugnis
der betreffenden Lehranstalt (die Namen derselben mit den ihnen zustehenden Befugnissen werden von Zeit
zu Zeit durch das Reichskanzleramt bekannt gemacht) oder durch Ablegung einer Prüfung vor der am Sitz der Bezirksregierung
bestehenden Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige nachzuweisen ist,
mehr
welche daraufhin dem Betreffenden einen Berechtigungsschein zum einjährig-freiwilligen Dienst erteilt. Junge Seeleute von
Beruf sowie Maschinisten, welche die Berechtigung zum einjährigen Dienst erlangt oder das Steuermannsexamen für große Fahrt
bestanden haben, genügen ihrer Dienstpflicht in der Flotte als Einjährig-Freiwillige, ohne zur Selbstbekleidung und Selbstverpflegung
verpflichtet zu sein. -
Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß
vor 1. April des ersten Militärpflichtjahrs bei derjenigen Prüfungskommission nachgesucht werden, in deren Bezirk der Wehrpflichtige
gestellungspflichtig ist. Bei dieser Kommission hat er sich spätestens bis 1. Febr. des ersten Militärpflichtjahrs schriftlich
zu melden und dieser Meldung a) ein Geburtszeugnis, b) ein Einwilligungsattest des Vaters oder Vormundes
mit der Erklärung über die Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen aktiven Dienstzeit
zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen, c) ein Unbescholtenheitszeugnis, welches für die Zöglinge höherer
Schulen durch den Direktor derselben, für andre junge Leute durch die Polizeibehörde auszustellen ist,
im Original sowie d) einen selbstgeschriebenen Lebenslauf beizufügen.
Außerdem ist das Schulzeugnis für die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig-freiwilligen Dienst beizuschließen oder
in der Meldung das Gesuch um Zulassung zur Prüfung auszusprechen, wobei anzugeben ist, in welchen zwei fremden Sprachen der
sich Meldende geprüft sein will. Erlangt ein Schüler die fragliche Reife erst zu Ostern des ersten Militärpflichtjahrs,
so kann bei rechtzeitiger Anmeldung unter Bescheinigung des Schulvorstandes, daß der Betreffende am Schluß des Schuljahrs
die Reife erlangt haben wird, die Entscheidung der Ersatzkommission über ihn bis dahin ausgesetzt werden.
Vom Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung dürfen Künstler, Schauspieler etc. von hervorragender
Leistung auf Grund amtlich beglaubigter Zeugnisse entbunden werden. Versäumte Meldung zur Erlangung des Berechtigungsscheins
zieht den Verlust der Vergünstigung nach sich. Im Besitz des Berechtigungsscheins kann der wirkliche Eintritt bis zum vierten
Militärpflichtjahr verschoben werden, doch muß beim Eintritt in das militärpflichtige Alter die Anmeldung bei der Ersatzkommission
ihres Gestellungsorts unter Vorzeigung des Berechtigungsscheins mündlich oder schriftlich erfolgen.
Zum Eintritt steht die Wahl des Truppenteils frei; Eintrittstermine sind bei der Infanterie 1. Okt. und 1. April, Train 1. Nov., bei allen
übrigen Waffengattungen (einschließlich Jäger) 1. Okt., Ausnahmen verfügt das Generalkommando. Die Anmeldung zum Eintritt hat
unter Vorzeigung des Berechtigungsscheins und eines obrigkeitlichen Führungsattestes beim Truppenteil
im Lauf des dem Eintrittstermin vorangehenden Vierteljahrs zu erfolgen. Der Truppenkommandeur hat die ärztliche Untersuchung
zu veranlassen.
Als untauglich abgewiesene Freiwillige haben sich binnen vier Wochen bei der Ersatzkommission unter Vorzeigung ihres Berechtigungsscheins
zu melden, worauf die Oberersatzkommission die Entscheidung trifft. Wem die Mittel zum einjährig-freiwilligen
Dienst fehlen, darf auf einen wohlbegründeten Antrag an das Generalkommando auf Anweisung des letztern vom Truppenteil Geld-
und Brotverpflegung, Bekleidung und Quartier erhalten. Einjährig-Freiwillige werden neben der Ausbildung im praktischen Dienst noch besonders
unterrichtet und, wenn sie Reserveoffiziere zu werden wünschen und sich
hierzu als geeignet erweisen, nach
sechs Monaten zu Gefreiten ernannt.
Nur diesen wird dann die weitem spezielle Ausbildung behufs Ablegung des Reserveoffizierexamens zu teil. Bei der Entlassung
werden Freiwillige, welche diese Prüfung bestanden haben, als Unteroffiziere, alle andern als Gemeine mit sechsjähriger Reserveverpflichtung
den Bezirkskommandos überwiesen. Vor weiterer Beförderung müssen die Unteroffiziere eine achtwöchentliche Dienstleistung
bei ihrem Truppenteil durchmachen, nach welcher sie zu Vizefeldwebeln ernannt werden; sie können dann auf ihren Wunsch, sobald
sie eine den Verhältnissen des Offizierstandes entsprechende Lebensstellung einnehmen, zu Reserveoffizieren gewählt und
in Vorschlag gebracht werden.
Approbierte Apotheker können als einjährig-freiwillige Pharmazeuten bei einer Militärapotheke dienen. Anmeldung beim Korps-Generalarzt.
Mediziner dienen nach bestandenem Staatsexamen nur ½ Jahr mit der Waffe und das zweite Halbjahr als einjährig-freiwillige
Ärzte, wenn sie in das Sanitätsoffizierkorps aufgenommen werden wollen. Die nach § 29 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 approbierten
Tierärzte können als einjährig-freiwillige Tierärzte bei der Kavallerie oder Feldartillerie dienen.
Vgl. »Bestimmungen über
den einjährig-freiwilligen Dienst im Heer und in der Marine sowie über die Dienstverhältnisse im Beurlaubtenstand.
Auf Veranlassung des preußischen Kriegsministeriums zusammengestellt« (2. Abdruck, Berl. 1880);
Liebau, Die wissenschaftliche
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst (2. Aufl., das. 1885);
weitere Schriften von Dilthey (16. Aufl., das. 1885),
Simon (4. Aufl., das. 1885);
über die österreichischen Verhältnisse: »Der Einjährig-Freiwillige im
k. k. Heer« (Wien 1883).
2) Drei- oder Vierjährig-Freiwillige können, letztere bei der Kavallerie, vom 17. Lebensjahr an eintreten. Die Erlaubnis hierzu haben
sie bis zum 31. März ihres ersten Militärpflichtjahrs bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission unter Vorlegung des Einwilligungsscheins
des Vaters oder Vormundes und eines obrigkeitlichen Führungsattestes nachzusuchen. Mit dem ihm hierauf
erteilten Meldeschein meldet der Freiwillige sich bei dem von ihm gewählten Truppenteil und kann jederzeit eingestellt werden,
wenn er auf Beförderung dienen will. Von der erfolgten Einstellung hat der Truppenteil die Ersatzkommission zu benachrichtigen.
Eine besondere Art Freiwillige waren die Nationalfreiwilligen der Franzosen in den ersten Revolutionsjahren, welche
die Aushebung entbehrlich machen sollten, was sich aber undurchführbar erwies. -
Im Krieg pflegen zu besonders gefahrvollen Unternehmungen, Rekognoszierungen etc. ebenfalls Freiwillige aus den Truppen aufgerufen zu
werden.
Vgl. Freikorps und Freiwillige Jäger.