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höher strebenden Menschen Gemeinsame. Obgleich der Bund keine einheitliche Organisation und Oberleitung hat, sondern sich in einzelne freie, weltbürgerliche Gemeinden (Logen) und Gemeinschaften (Großlogen) gliedert, so ist er doch seinem innersten Wesen nach ein einiger und allgemeiner; alle Logen auf der ganzen Erde bilden ideell nur Eine Loge. Die Mittel, welche er zur Erreichung seines Zweckes anwendet, sind neben Ausführung symbolisch-dramatischer Handlungen (Ritus, Gebrauchtum) vor allem Lehre [* 2] und Beispiel, sodann die Pflege schöner Geselligkeit und die übung humaner Werkthätigkeit.
Der Freimaurerbund ist kein Geheimbund, sondern vielmehr eine »geschlossene« Gesellschaft; denn geheim ist weder sein Bestehen, noch sind es seine Grundsätze, Mitglieder, Gesetze und seine Geschichte. Geheimhaltung gelobt der Freimaurer (nicht durch einen Eid, sondern lediglich durch das Wort eines ehrlichen Mannes) nur bezüglich der sogen. Erkennungszeichen (Ausweise) und des Kultus. Die Gebräuche und Symbole enthalten nichts, was der guten Sitte und den Staatsgesetzen irgendwie entgegenläuft, sie sind rein ethischer (moralischer) Natur.
Die Wirksamkeit des Bundes ist eine geistige, nach innen gerichtete und eine äußere, sichtbare. Die erstere besteht in der geistig-sittlichen Einwirkung auf die Mitglieder, um sie zur Selbstveredelung und zur Befreiung von Vorurteil, Aberglauben und Leidenschaften zu leiten und sie zu guten, für das Gemeinwohl thätigen Menschen zu erziehen, unter stetem Hinweis auf die ewigen Ideen des Wahren, Guten und Schönen. Die äußere Wirksamkeit richtet sich auf Werke der Barmherzigkeit und Menschenliebe, auf Pflege und Gründung wohlthätiger Institute, auf Förderung der Volksbildung und ähnlicher zivilisatorischer Unternehmungen.
Was die Organisation des Bundes anlangt, so ist derselbe in selbständige Genossenschaften (Großlogen) föderativ gegliedert ohne Zentralleitung; als Ganzes besteht er nur in der Gemeinschaft des Zweckes und der Grundsätze sowie in dem brüderlichen Verhältnis aller Logen untereinander, vorzugsweise verkörpert in der besuchsweisen Zulassung zu den Versammlungen, in dem Rechte der Freizügigkeit (Affiliation) und der Pflicht gegenseitigen sittlichen Beistandes.
Innerhalb der Loge herrscht das allgemeine Priestertum, die Gleichberechtigung aller; alle maurerischen Ämter entspringen der freien Wahl. Die Logen eines Bezirks oder Landes bilden eine Großloge oder einen freien Logenbund, innerhalb dessen wiederum das möglichste Maß von Selbständigkeit herrscht. Die Großloge ist eine Verwaltungsbehörde zur Unterhaltung der Verbindung unter den zu ihr gehörigen Logen, zur Ausgleichung von Streitigkeiten wie zur Aufsicht über die Beobachtung der Statuten.
Zugleich vertritt sie die Logen ihres Bundes dem Staat gegenüber. Die Großlogen haben das Recht, alles zu verfügen, was die Aufrechthaltung der Verfassung und die Vollziehung der Gesetze fordert. Bei den Versammlungen der Großloge ist jede Tochter- oder Bundesloge entweder durch ihren Stuhlmeister oder durch einen frei gewählten Repräsentanten vertreten. An der Spitze der Großloge stehen ein Großmeister und ein Beamtenrat. Gegenwärtig können sich Logen nicht aus eigner Machtvollkommenheit bilden, sondern sie haben zu gesetzmäßigem Bestand die urkundliche Ermächtigung (Konstitution, Freibrief) von seiten einer Großloge nötig.
Eine Loge wird begründet durch eine hinreichende (gesetzmäßige) Anzahl von Brüdern, die sich unter dem Nachweis von dem Vorhandensein der nötigen geistigen Kräfte und materiellen Mittel mit der Bitte um eine Konstitution an eine der gesetzmäßig anerkannten Großlogen wenden. Die Großloge erteilt dieselbe, wenn keine Bedenken vorliegen, und weiht die neue Loge ein, wonach diese sich dann nach den ihr erteilten Gesetzen u. Gebräuchen (Ritualen) fortan zu richten hat, gleichzeitig aber auch von allen Freimaurerwerkstätten der Welt als gerechte und vollkommene Loge anerkannt wird.
Nicht gehörig konstituierte Logen heißen Winkellogen, deren Mitglieder in andern Logen nicht als Besuchende zugelassen werden. Die Logen heißen Johannislogen, weil sie Johannes den Täufer als Patron verehren, und sie arbeiten in den drei Graden des Lehrlings, Gesellen und Meisters. Mit Rücksicht auf die in ihnen übliche Farbe heißen sie auch blaue Logen. Logen, welche während eines Kriegs im Feld arbeiten, heißen Feldlogen. Jede Loge führt einen symbolischen Namen, dem der Name des Ortes, wo sie ihren Sitz hat, beigesetzt wird, z. B. Minerva zu den drei Palmen [* 3] im Orient zu Leipzig. [* 4]
Außer den eigentlichen Mitgliedern gibt es noch Ehrenmitglieder, Brüder auswärtiger Logen, die sich um die Loge oder den Bund verdient gemacht haben, musikalische Brüder, die meist keine Beiträge zahlen, dagegen die Feierlichkeiten der Logen durch Musik erhöhen, und dienende Brüder, die nicht stimmfähig sind und die Aufwartung in der Loge und bei Tafel etc. besorgen. Der Meister vom Stuhl (Logenmeister) leitet die Logenangelegenheiten. Ihm zur Seite steht in größern Logen der »deputierte oder zugeordnete Meister«, der ihn bei Abwesenheit vertritt.
Die übrigen Beamten werden entweder aus den Meistern gewählt, oder vom Meister vom Stuhl ernannt; es sind: zwei Aufseher, Zeremonienmeister, Sekretär, [* 5] Archivar, Bibliothekar, Schatzmeister, Armenpfleger, Redner und die Schaffner (Stewards). Sämtliche Beamte bilden das Beamtenkollegium (Beamtenloge), welches wichtige Logensachen vor der eigentlichen Versammlung berät. In mehreren Ländern hat der Regent oder ein Prinz das Protektorat der Logen seines Landes übernommen. Zu den Beamten gehört auch der Wachthabende (Thürhüter oder Ziegeldecker), der darauf achtet, daß während der Versammlung kein Unbefugter eintrete.
Als Bedingungen der Aufnahme in den Freimaurerbund stellt die Verfassung fest: staatsbürgerliche Freiheit und Volljährigkeit, guten Ruf, idealen Sinn, angemessene Bildung und Berufsbeschäftigung, Unterwerfung unter die Gesetze des Bundes. In den Logen schwedischen Systems (Schweden, [* 6] Dänemark, [* 7] Große Landesloge von Deutschland [* 8] in Berlin) [* 9] und in denen der Großloge zu den drei Weltkugeln in Berlin tritt noch als Erbe früherer Verirrungen das Erfordernis des christlichen Bekenntnisses hinzu.
Hat der Petent, der durch einen Bruder dritten Grades angemeldet sein muß, die ihm behändigten Fragen beantwortet, so wird über ihn abgestimmt, und er erhält nach erfolgter Aufnahme ein Certifikat als Ausweis beim Besuch fremder Logen. Der Übertritt eines Freimaurers in eine andre Loge erfolgt durch Affiliation. In den zweiten und dritten Grad sowie in die höhern Grade geht man durch besondere »Beförderungslogen«. Der Sohn eines Maurers (Lufton, altengl. lewis, Stärke) [* 10] genießt bei der Aufnahme einige Vorteile. Die mystischen höhern Grade der Freimaurerei sind meist verschwunden. Die unter einer Großloge stehenden Logen (Töchterlogen) Bilden einen Logenbund (System), und die meisten Logenbünde oder Großlogen stehen unter sich im Verhältnis gegenseitiger ¶
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Repräsentation (einer Art von Gesandtschaften) und tauschen ihre Verhandlungen (Protokolle) gegeneinander aus. Die zu einem Logenbund (Großloge) vereinigten Logen haben eine gemeinsame Verfassung, welche fast überall auf rein demokratischer Grundlage ruht. Nur bei den Großlogen schwedischen Systems ist eine hierarchische Verfassung üblich. Gewisse Grundgesetze gelten für die ganze Brüderschaft im allgemeinen, außerdem hat aber jeder Logenbund und jede einzelne Loge ihre besondern Gesetze (Lokalgesetze).
Isolierte (unabhängige) Logen stehen unter keiner Großloge; Provinziallogen heißen die Logen einer Provinz, die unter einer Großloge stehen. Will ein Freimaurer wieder aus der Loge treten, so »deckt« er die Loge, d. h. erklärt seinen Abgang. Mitglieder, die ihre Pflichten nicht erfüllen, werden »gestrichen« oder wegen sittlicher oder maurerischer Vergehen »ausgeschlossen«. Die meisten Symbole der Freimaurerei sind der Baukunst [* 12] entlehnt und haben eine sittliche Bedeutung.
Die Freimaurer erkennen sich untereinander an Zeichen, Griff und Wort, und es sind selbst gewisse Erkennungs- (Paß-) Worte für jeden Grad bestimmt. Ein Notzeichen darf nur in Lebensgefahr und in höchster Not angewendet werden und verpflichtet jeden Bruder zur Hilfeleistung. Bedeutungsvoll sind auch gewisse Zahlen, vor allen als »heilige Zahl« die 3, dreimal 3 oder 9, ferner die 5 und 7. Außer den Arbeits- (Aufnahme- und Beförderungs-) Logen gibt es Instruktions- und Festlogen (Johannis- und Stiftungsfest).
Trauerlogen werden zum Gedächtnis verstorbener Brüder abgehalten. Die Logentage pflegen im Logenkalender verzeichnet zu sein, welcher der Logenliste, dem Verzeichnis sämtlicher Brüder, angehängt ist. Nach Festlogen und Aufnahmen werden oft Tafellogen gehalten. Die Brüder bleiben dabei in ihrer Bekleidung und beobachten ein vorgeschriebenes Ritual; Reden (Toaste), Musik und Gesang besonderer Freimaurerlieder würzen das Mahl. Geschieht das Zusammenspeisen ohne maurerische Bekleidung, so heißt es ein Brudermahl.
Wie sich die Tafelloge zum Brudermahl verhält, so zur eigentlichen Loge der Logenklub, d. h. eine meist wöchentliche Versammlung, woran nur Maurer teilnehmen, jedoch ohne maurerische Bekleidung und Ritual, und wobei maurerische Gegenstände besprochen werden. Unter Schwestern versteht die Freimaurerei neben den leiblichen Schwestern der Brüder auch deren Gattinnen und Bräute; manche Logen vereinen sie bei feierlichen, außerordentlichen maurerischen Begebenheiten zu Schwesterlogen. Die französische Maurerei hat auch Adoptionslogen, an denen Frauen und Männer zugleich teilnehmen.
Geschichte der Freimaurerei.
Der Ursprung des Freimaurerbundes ist früher mit Unrecht auf den Salomonischen Tempelbau, auf die ägyptischen und griechischen Mysterien, den Pythagoreerbund, die Essäervereine, die römischen Collegia oder Sodalitia der Bauleute, die Druiden, die Culdeers (s. d.), die Ritterorden des Mittelalters, namentlich die Tempelherren, zurückgeführt worden. Erst die neuere historische Kritik der deutschen Forscher Kloß, Keller, Fallou, Lachmann, Findel u. a. hat das frühere Dunkel gelichtet und den Nachweis geliefert, daß die Wurzeln des Bundes kaum über das 13. Jahrh. hinausreichen.
Der Freimaurerbund ist hervorgegangen aus der Brüderschaft der Steinmetzen und deren Bauhütten (s. d.), die anfangs mit den Klöstern, namentlich denen der Benediktiner, im engsten Zusammenhang standen, später aber sich unabhängig machten und unter sich den Bund deutscher Steinmetzen unter der Leitung von vier Haupthütten schlossen, unter denen Straßburg [* 13] den obersten Rang einnahm. Die vorhandenen Steinmetzordnungen, deren älteste, die Straßburger, dem Jahr 1459 angehört, deuten bereits auf eine über ganz Deutschland und die Schweiz [* 14] verzweigte Verbrüderung, welche durch das Geheimnis des Grußes und des Handschenks sowie durch das eidliche Gelöbnis der Verschwiegenheit nach außen abgeschlossen und durch eine gemeinsame, 1498 vom Kaiser Maximilian sanktionierte Gesetzgebung zusammengehalten wurde.
An der Spitze der Steinmetzbrüderschaft stand nach alter Sitte ein frei nach Verdienst gewählter Vorsteher, Stuhlmeister, der in jedem Jahr neu gewählt wurde und »nach Handwerksgebrauch und Gewohnheit« alle Streitigkeiten schlichtete. Die übrigen Brüder standen sich als solche gleichberechtigt gegenüber. Der Geselle war verpflichtet, den Lehrling in seiner Kunst zu unterrichten. Jeden Monat fand eine Versammlung statt, bei welcher alle Angelegenheiten beraten und Gericht gehalten wurde. Zu Ende des 13. und Anfang des 14. Jahrh. fand zwischen Deutschland und Großbritannien [* 15] ein fortwährendes Hinüber- und Herüberwandern der Bauleute statt, und die deutsche Bauhütte gelangte so nach diesen Inseln.
Die englischen Bauleute waren aber nicht so frei wie die deutschen, sondern standen unter polizeilicher Aufsicht und wurden vom Gesetz als Handwerker betrachtet. Die älteste Urkunde der englischen Maurer ist die von Halliwell im Britischen Museum entdeckte aus dem 15. Jahrh. Allmählich verfielen die Bauhütten mit der Abnahme der Baulust, mit der fortschreitenden Bildung seit der Reformation und der Unterdrückung der mit ihnen in geistiger Wechselwirkung stehenden altevangelischen Gemeinden; es gab für sie kein Geheimnis mehr, das Band [* 16] der Brüderschaft ward immer lockerer.
Nun aber bereitete sich der Beginn einer neuen Epoche des Bundes vor. Mit dem Ende des 16. und zu Anfang des 17. Jahrh. schlossen nämlich auch gelehrte Laien (angenommene Maurer, accepted masons) sich den Logen der Freemasons an. Diese waren von bedeutendem Einfluß auf die Umgestaltung der alten Brüderschaft, insbesondere zur Zeit, als die Paulskirche zu London [* 17] aufgeführt wurde. Nach ihrer Vollendung schmolz die Zahl der Logen in Südengland bis auf wenige zusammen.
Die übrigbleibenden Mitglieder, zum großen Teil angenommene, sahen ein, daß die Verbindung einen geistigen Schatz berge, der wert sei, erhalten zu werden. Die religiösen und politischen Stürme der unmittelbaren Vergangenheit hatten überdies die Notwendigkeit der Duldung nahegelegt und an Mäßigung, Versöhnung und Gerechtigkeit gemahnt, und das Zeitalter der Aufklärung hatte Ideen gezeitigt, deren beste nur ein Gefäß [* 18] brauchten, um für die Nachwelt fruchtbar gemacht zu werden. So drängte die ganze geistige Bewegung der Zeit zu einer neuen Organisation.
Man beschloß, die Werkmaurerei in Geistesmaurerei umzuwandeln. Vier alte Werkmaurerlogen in London und Westminster vereinigten sich 1716 und 1717 zu einer Großloge, zur Wahl eines Großmeisters (sayer) und zu einer Neugestaltung in Kultus und Verfassung und zwar unter der Leitung des Predigers J. ^[James] Anderson, des Naturforschers Theoph. Desaguliers und des Altertumforschers G. Payne. Man behielt den Namen »Freimaurer« bei, ebenso das Wappen [* 19] der alten Masons, das Siegel des Geheimnisses (Zeichen, Wort und Griff) und die mythische Urgeschichte, wesentlich eine Geschichte der Baukunst; die Gesetze wurden, den neuen Verhältnissen entsprechend, weiter entwickelt ¶