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Steilufers, die mittlere und obere französische Stadt, in welche meist steile und enge Straßen und Treppenwege sich hinaufwinden. Zur Erleichterung des Überganges ist eine Drahtbrücke erbaut, der am Ausgang der Gotteronschlucht hoch oben eine zweite gegenüberhängt. Die erstere, 246 m lang und 51 m über dem Flußspiegel, wurde 1832-34 unter der Leitung des französischen Ingenieurs Chaley erbaut und wird von vier Drahtseilen getragen. Das hervorragendste öffentliche Gebäude ist die Hauptkirche St. Nikolaus mit einem 86 m hohen Turm, [* 2] schönem Portal und einer berühmten Orgel von Maser (1834 vollendet).
Andre Sehenswürdigkeiten sind: die 1480 gepflanzte Murtener Linde, das Denkmal des edlen Paters Girard (gest. 1850), in der Umgebung der Stadt der Bahnviadukt von Grandfey und die Einsiedelei Ste.-Madeleine. Dieselbe liegt am Saaneufer und zeigt verschiedene Räumlichkeiten: Zellen, Saal, Kirche etc., alles von einem Einsiedler in den schroffen Uferfels gehauen. In dem ehemaligen Jesuitenpensionat St.-Michel (erbaut 1585 ff.) wohnte einst der 1864 heilig gesprochene Pater Canisius; heute ist das Collège dort installiert. Die Stadt zählt (1880) 11,546 Einw., meist französischer Zunge und katholischer Konfession, und ist Sitz der Kantonsbehörden und des Bischofs von Lausanne. [* 3]
Geschichte der Stadt und des Kantons Freiburg
.
Gleich den übrigen Gebieten der Westschweiz gehörte auch dasjenige des jetzigen
Kantons Freiburg
nacheinander
zum römischen (seit 58
v. Chr.), burgundischen (450-532), fränkischen (532-888), neuburgundischen (888-1032) und endlich
zum
Deutschen
Reich. 1177 legte
Herzog Berchtold IV. von
Zähringen,
Rektor von
Burgund, in dem
Üchtland (Land Ogo) an der
Saane
auf der deutsch-romanischen Sprachgrenze den
Grund zu der Stadt Freiburg
, der er die
Rechte des von Berchtold
III. gegründeten Freiburg
im
Breisgau und einen
Bann von drei
Stunden im Umkreis, die »alte
Landschaft«, gewährte.
Bern (Stadt; Geschicht

* 4
Bern.
Dieselbe blühte rasch auf; allein da sie nicht, wie die Schwesterstadt Bern,
[* 4] auf
Reichs-, sondern auf zähringischem Allodialgrund
lag, fiel sie nach dem Aussterben der
Zähringer (1218) als
Erbe an die
Grafen von
Kyburg. Die beiden
Städte
verbanden sich schon 1243 durch ein ewiges
Bündnis; als jedoch Freiburg
1277 durch
Kauf an
Rudolf von
Habsburg überging, trat zwischen
ihnen eine Entfremdung ein. Wiederholt verband sich Freiburg
mit dem burgundischen
Adel gegen Bern
und wurde von letzterm am Dornbühl 1298 und
bei
Laupen 1339 geschlagen. Zusehends lockerte sich aber das
Band,
[* 5] welches die von bernischem und savoyischem Gebiet umgebene
Stadt an
Österreich
[* 6] knüpfte, und nachdem sie im alten Zürichkrieg von diesem den
Angriffen
Berns und
Savoyens preisgegeben
worden war (1448), übergab sie sich 1452 an die
Herzöge von
Savoyen.
Als Verbündete Berns nahm an den Burgunderkriegen Anteil und schüttelte 1477 die savoyische Herrschaft ab, worauf es in die Eidgenossenschaft aufgenommen wurde. In F. ward 1516 der ewige Friede zwischen Franz I. von Frankreich und den Eidgenossen geschlossen. Der Reformation zeigte es sich feindselig, was es indes nicht verhinderte, 1536 im Bund mit Bern Teile der Waadt an sich zu reißen. 1555 gewann es durch den Bankrott des Grafen den größten Teil der Grafschaft Greyerz.
Außerdem besaß es mit Bern
gemeinschaftlich die Herrschaften Schwarzenburg,
Murten,
Orbe,
Granson und
Echallens. Der
Bischof
von
Lausanne nahm infolge der
Reformation der Waadt
seinen Sitz in Freiburg
1580 fanden die
Jesuiten
Aufnahme in der Stadt,
die durch
Pater
Canisius ein
Mittelpunkt der europäischen
Gegenreformation wurde. Freiburg
nahm auch teil am
Borromeischen und spanischen
Bündnis (1586-87). Am frühsten von allen
Schweizer
Städten bildete sich in ein geschlossenes Patriziat. Im 16. Jahrh. entrissen
die
Räte der
Gemeinde das
Wahlrecht, 1627 ließen sich die hundert im
Besitz der
Ämter und Ratsstellen befindlichen
Familien
in ein
Buch eintragen und erklärten sich für allein »regimentsfähig«.
Obschon viele derselben ausstarben, wurde die Zahl der »heimlichen« Geschlechter (bourgeois secrets),
wie sich die Freiburger Patrizier nannten, 1684 für immer geschlossen erklärt. Die »heimliche Kammer«, eine Art Staatsinquisition, bestehend aus den 4 Bennern und 24 Heimlichern, welche sich selbst, den Rat der Sechzig und denjenigen der Zweihundert ergänzte, gewann dadurch unbedingte Gewalt. Die Freiburger Aristokratie hatte alle die Härten und Schwächen derjenigen Berns ohne deren Größe. Ein Aufstand der durch Unterdrückung ihrer alten Freiheiten, Entfremdung kommunalen Eigentums und Abschaffung von Feiertagen erbitterten Bauern unter dem Major Chenaux wurde mit Hilfe bernischer Truppen unterdrückt (Mai 1781) und eine friedliche Demonstration der Stadtbürgerschaft zu gunsten der Rechtsgleichheit mit Verbannung ihrer Urheber bestraft (Juli 1782).
Schweiz

* 7
Schweiz. Beim
Einbruch der
Franzosen in die
Schweiz
[* 7] 1798 ergab sich Freiburg
ohne
Widerstand, ohne dadurch seine
Zeughäuser
und Staatskassen vor
Plünderung bewahren zu können. Die Mediationsakte von 1803 erhob es zu einem der sechs Direktorialkantone
und gab ihm eine repräsentativ-demokratische
Verfassung. Nach dem Einrücken der Verbündeten stellte jedoch im
Januar 1814 der
zur Mehrheit aus
Patriziern bestehende
Große
Rat die alte
Aristokratie wieder her mit der Modifikation,
daß der
Große
Rat neben 108
Patriziern auch 36 Vertreter der nichtpatrizischen
Bürgerschaft und der
Landschaft zählen sollte.
Anfänglich zeigte sich indes die neue Regierung dem geistigen Fortschritt geneigt und unterstützte den trefflichen Pater Girard in seinen Bestrebungen, das Schulwesen des Kantons zu heben. Allein 1818 berief der Große Rat mit 62 gegen 49 Stimmen die Jesuiten, welche 1823 die Schließung der Schulen Girards durchsetzten und durch Gründung eines großen Kollegiums, das zuzeiten 700 Zöglinge aus allen Ländern Europas zählte, Freiburg zu einer Metropole des Ultramontanismus machten. 1830 ging von dem protestantischen Murten das Verlangen nach einer Revision der Verfassung aus, und durch eine drohende Volksdemonstration eingeschüchtert, willigte das Patriziat in die Berufung eines Verfassungsrats, dessen Werk eine auf allgemeine Rechtsgleichheit gegründete Vertretung herstellte und ohne Volksabstimmung in Kraft [* 8] gesetzt wurde.
Durch die Bewegung hatte eine gemäßigt-liberale Partei die Oberhand erhalten. Die Ausschließung des Bischofs aus dem Verfassungsrat, in welchen er gewählt worden war, die Ausweisung eines Jesuiten wegen aufrührerischer Reden, die Errichtung einer dem bischöflichen Einfluß entzogenen Zentralmittelschule u. a. erbitterten die Jesuitenpartei aufs höchste, und dieselbe bewies ihre Macht in den Neuwahlen von 1836, welche ihr das Übergewicht im Großen Rat ver-
Freiburg (im Breisgau)

* 10
Seite 6.640.[* 1] ^[Abb.: Wappen [* 9] von Freiburg (Schweiz).] ¶
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liehen, worauf 1837 auch die Regierung in ihrem Sinn bestellt wurde. Jetzt schloß sich Freiburg den übrigen ultramontanen Kantonen aufs engste an; 1845 wurden die höhern Lehranstalten den Jesuiten übergeben, und beschloß der Große Rat nach erregten Verhandlungen, welche zuerst die Existenz des Sonderbundes öffentlich in der Schweiz bekannt machten, den Beitritt zu demselben. Ein Aufstand der liberalen Bezirke Murten, Estavayer und Bulle wurde mit Waffengewalt unterdrückt worauf viele der angesehensten Männer eingekerkert oder zur Flucht getrieben wurden.
Das isolierte Freiburg wurde von Dufour zuerst angegriffen und kapitulierte nach kurzem Gefecht schon 14. Nov. Nach dem Einzug der eidgenössischen Truppen setzte eine Versammlung im Theater [* 11] eine provisorische Regierung ein, welche die Jesuiten vertrieb, ihre Güter einzog und von dem neuen, unter dem Eindruck des Kriegs in freisinnigem Geist bestellten Großen Rat bestätigt wurde. Um die Kriegskosten zu bestreiten, hob dieser die Klöster auf, belastete die Urheber des Sonderbundes mit einem unverzinslichen Zwangsanlehen von 1,600,000 Fr. und setzte ohne Volksabstimmung eine neue Verfassung in Kraft, welche direkte Wahlen einführte, jeden Zensus abschaffte, das Unterrichtswesen zur Sache des Staats machte, den Primärschulbesuch für obligatorisch und unentgeltlich erklärte, die Immunitäten der Geistlichkeit und (zuerst in der Schweiz) die Todesstrafe abschaffte.
Kantharidensalbe - Kan

* 12
Kanton.Vermittelst Festsetzung langer Amtsdauer des Großen Rats und der Regierung hofften die Liberalen, die freisinnigen Zustände auf die Dauer begründen zu können, aber vergeblich. Als die Regierung auf einer Konferenz der zur Diözese Lausanne gehörigen Kantone eine Neuorganisation des Bistums vorschlug, welche den Bischof von den Regierungen abhängig gemacht hätte, erhoben die Ultramontanen einen Aufstand, worauf Truppen von Bern und Waadt den Kanton [* 12] besetzten und das Volk entwaffneten, Bischof Marilley aber verhaftet, von den Diözesanständen (Freiburg, Genf, [* 13] Bern, Neuenburg, [* 14] Waadt) entsetzt und als Verbannter nach Frankreich gebracht wurde. Inzwischen gründete der Große Rat aus dem konfiszierten Vermögen der Klöster eine Irrenanstalt, ein Greisenasyl, eine Rettungsanstalt, ein Arbeitshaus, ein Kantonspital. Nachdem ein zweiter und dritter »Putsch« und gescheitert waren und die Bundesversammlung die Gesuche der Ultramontanen um Herstellung der Volksrechte ebenfalls abgewiesen hatte, kam es zu einem vierten Aufstand.
Hanc veniam etc. - Han

* 15
Hand.Die Insurgenten besetzten unter der Führung des Obersten Perrier die Kantonschule, den höchst gelegenen Punkt der Stadt, wurden aber nach blutigem Kampf von der Bürgerwehr besiegt. Die Anführer traf 5-30jährige Verbannung. Glücklicher waren die Ultramontanen in den Wahlen. Schon 1854 gehörte ihnen die ganze Vertretung des Kantons im Schweizer Nationalrat an, und Eisenbahninteressen veranlaßten 1855 die Liberalen, zur Wahl zweier Führer derselben in den Staatsrat die Hand [* 15] zu bieten. 1856 wurde dem Bischof Marilley die Rückkehr gestattet, immerhin unter genauer Begrenzung der bischöflichen Gewalt.
Unmittelbar darauf erlangten die Ultramontanen bei der Erneuerung des Großen Rats einen vollständigen Sieg, und eine neue, 24. Mai vom Volk angenommene Verfassung trug den Wünschen der Kirche Rechnung. Aus der Regierung wurden alle Liberalen entfernt; Perrier wie den übrigen Verbannten wurde die Rückkehr gestattet, das Dekret über die Aufhebung der Klöster zurückgenommen und die Jugendbildung aufs neue in die Hände des Klerus gelegt. So gewährt seit 1857 Freiburg auf allen Gebieten den Anblick einer reaktionären Bewegung. 1868 wurde die Todesstrafe wieder eingeführt.
Die Bundesrevisionen von 1872 und 1874 verwarf der Kanton mit großem Mehr, ebenso mit wenigen Ausnahmen die seither zur Abstimmung gekommenen Bundesgesetze. Infolge der unbedingten klerikalen Parteiherrschaft petitionierte der protestantische Bezirk Murten bei der Bundesversammlung 1870 um Trennung von und Anschluß an Bern, wurde jedoch abgewiesen. Anerkennenswert ist die Geschicklichkeit, womit die jetzige Regierung dem Kanton aus der finanziellen Krisis, in welche er durch die Eisenbahnbauten der 60er Jahre geraten war, geholfen hat. In jüngster Zeit hat sich die herrschende Partei in Ultramontane und gemäßigt Konservative gespalten, die nach ihren Zeitungsorganen »Libertards« und »Bienpublicards« genannt werden.
Rom

* 16
Rom.Während sich die Hoffnung auf ein Zusammengehen der letztern mit den Liberalen nicht erfüllt hat, gelang es den erstern 1880, durch ihre Umtriebe in Rom [* 16] die Ersetzung des Bischofs Marilley, der sich den Gemäßigten zugeneigt hatte, durch Cosandey zu bewirken, der indes schon 1882 starb. Daß sein Nachfolger Mermillod (s. d.) mäßigend auf das rücksichtslose Parteitreiben in Freiburg einwirken werde, ist nach seiner Vergangenheit kaum zu erwarten.
Vgl. Kuenlin, Der Kanton Freiburg (St. Gallen 1834) und »Dictionnaire géographique, statistique et historique du canton de Fribourg« (Freib. 1832, 2 Bde.);
Werro, Recueil diplomatique du canton de Fribourg (das. 1839-44);
Berchthold, Histoire du canton de Fribourg (das. 1841-1852, 3 Bde.);
Raemy, Mémoires pour servir à l'histoire du canton de Fribourg 1796 à 1866 (Basel [* 17] 1869, Bd. 1);
Esseiva, Freiburg, die Schweiz und der Sonderbund (deutsch, Freib. 1885).