Seinen Ursprung verdankt Freiberg der
Entdeckung seiner Silbererzlagerstätten (um 1163); um das Jahr 1175 durch
Otto (den
Reichen),
Markgrafen von
Meißen,
[* 5] erbaut, erhielt es seinen
Namen von seinen wichtigen Bergbaufreiheiten. Bereits 1196 soll
Freiberg befestigt gewesen sein.
Heinrich derErlauchte gründete hier um 1250 eine
Münze, welche bis 1556 bestand, und den 1856 aufgehobenen
Bergschöppenstuhl. Die namhaftesten Privilegien erhielt die Stadt in der Zeit
Friedrichs des Freidigen
(1294), der gleichzeitig auch ein
Bergrecht festsetzte. Bei den vielseitigen Landesteilungen, welche seit der zweiten Hälfte
des 13. Jahrh. in dem
HausWettin vorfielen, blieb Freiberg samt den
Bergwerken stets Gemeingut dieses
Hauses. Der deutsche König
Adolf eroberte zwar 1296 die Stadt nach langer Belagerung, aber
Friedrich der Freidige nahm sie 1307 wieder
ein. Unter
Friedrich dem Streitbaren (gest. 1428) war ein Hauptwaffenplatz gegen die
Hussiten.
2) (tschech. Přibor) Stadt in der mähr. Bezirkshauptmannschaft
Neutitschein, an der Lubina und der Stauding-Stramberger
Lokalbahn, hat ein Bezirksgericht, eine gotische Dekanatskirche, ein
deutsches Untergymnasium, eine tschechische
Lehrerbildungsanstalt, Fabrikation von
Tuch,
Hüten und orientalischen
Kappen, Bierbrauerei
[* 8] und (1880) 4710 Einw.
(franz. FranchesMontagnes), ein
Bezirk des
BernerJura, bildet eine zum Grenzfluß
Doubs niedersteigende waldige
Berggegend, die erst 1384, als der
Landesherr, der
BaselerBischofImer von Ramstein, durch Gewährung von Abgabenfreiheit und
andern
BegünstigungenKolonisten anlockte, bevölkert wurde.
Noch heute ist die
Bevölkerung,
[* 9] (1880) 10,991
Köpfe stark, fast ausschließlich französischer
Zunge und katholischer
Konfession, noch wenig von der jurassischen
Industrie
berührt, durchaus auf
Viehzucht,
[* 10]
Ackerbau und Holzschlag angewiesen. Der schwere
Schlag der FreibergenerPferde
[* 11] ist geschätzt
und wird weither gesucht. Der HauptortSaignelégier, deutsch St. Leodegar, zählt (1880) 1266 Einw.;
volkreicher sind Noirmont (1779 Einw.) und Les
Bois (1635 Einw.).
Seeräuber, die das
Kriegsrecht nur als Vorwand benutzen und je nach Umständen die
Flagge wechseln, während
Kaper, durch einen Kaperbrief bevollmächtigt, nur gegen die
Schiffe
[* 12] der feindlichenNation Feindseligkeiten
ausüben.
biszurAdria, das dem Kriegsmanifest
Napoleons III. vom (wo es heißt: il faut que l'Italie soit libre
jusqu'à l'Adriatique) entnommene Losungswort der
Italiener während des
Kriegs mit
Österreich
[* 13] 1859.
ohne Verbindlichkeit, ohne
Obligo, sichert als
Klausel dem Offerenten eines
Geschäfts völligeFreiheit
des
Handelns, insbesondere den Vorbehalt, daß die angebotene
Ware bei Eingang der
Bestellung noch frei, d. h. nicht schon an
einen Dritten verkauft, sei.
(Nationalreformer,Landreformer,Freesoilers),
Fraktion der demokratischen
Partei in den
Vereinigten Staaten,
[* 14] die sich 1848 von dieser trennte,
Ausschließung der
Sklaverei aus den neuen
Staaten und Beschränkung derselben
auf die alten
Sklavenstaaten, unentgeltliche Bewilligung von Land an alle wirklichen
Landbauer und innere Verbesserungen auf
Kosten der
Vereinigten Staaten (Regulierung schiffbarer
Flüsse,
[* 15] Verbesserung der Häfen etc.) verlangte und 1856 nach der
Kansas-Nebraska-Bill
sich mit der republikanischen
Partei vereinigte, welche die
Forderungen der Freibodenmänner adoptierte. Die
Partei der Freibodenmänner im
StaatNew York, welche man Barnburners (»Scheunenverbrenner«) nannte, erlosch
schon 1852.
(engl. Freeboard), die
Höhe des Überwasserteils mit Bezug auf die Ladefähigkeit von
Schiffen. Über die
Freibordhöhe existieren Freibordregeln und Freibordtabellen, die nach den
Nationalitäten verschieden sind; in
Deutschland
[* 16] besteht ein allgemein gültiges Tiefladegesetz gegenwärtig noch nicht. Ein
Schiff
[* 17] gilt als überladen,
wenn sein Überwasserteil zu klein zu seinem tauchenden Teil ist. Das
Verhältnis zwischen Überwasserteil und Unterwasserteil
muß am größten für Hochseeschiffe und kann am kleinsten für Flußschiffe sein, während für Küstenfahrer und
Schiffe
für kurze
Reisen die Mittelwerte gelten.
Gerade und lange
Schiffe fordern mehr Freibord als
Schiffe mit großem
Sprung, um hohem Seegang gefahrlos zu widerstehen. Den höchsten Freibord verlangen Passagierschiffe.
Vgl.
Martell, Über Freibord (deutsch
von Padderatz, Hamb. 1875);
steigen in das Gebiet der Freiburger Voralpen hinan und tragen alpinen Charakter. Beide Teile aber sind vorherrschend Saanegebiet,
da der ziemlich große Fluß (s. Saane) das Land in seiner ganzen Länge durchzieht und von beiden Seiten die kleinern Thalrinnen
sammelt. Der Kanton Freiburg zählt (1880) 115,400 Einw., vorzugsweise
französisch-burgundischer Abstammung und katholischer Konfession, nur 18,138 Protestanten, die hauptsächlich
auf die Bern
genäherten Gebiete fallen, vorwiegend im BezirkSee (Murten), in Minderzahl schon in den Gemeinden des Sensebezirks,
sonst sehr vereinzelt (in der Stadt Freiburg 1472). In diesen beiden Bezirken auch allein überwiegt das deutsche Element; 69 Proz.
der Bevölkerung sprechen französisch, 31 Proz. deutsch.
Die Deutschen gelten als minder rührig und lebhaft als der französisch sprechende Volksteil; in Bezug auf geistige Befähigung
und Kultur erscheint das ganze Volk wenig bevorzugt und ziemlich vernachlässigt, so hübsch, stark und schlank auch durchschnittlich
sein Körperbau ist. 88 Proz. des Areals sind produktives Land; davon umfassen Acker- und Gartenland 1190 qkm,
der Wald 277 qkm, die Weinberge 2,8 qkm. Der Feldbau liefert für gewöhnliche Jahre genug Getreide,
[* 24] am meisten Weizen und Roggen.
Ein beträchtlicher Teil der Roggenernte hat keinen Nährwert, da die Halme (für die Strohflechterei) unreif geschnitten werden
müssen. Tabak
[* 25] baut man um den Murtensee; hier ist auch der Obstbau, der fast allgemein ist, am blühendsten.
Kirsch- und Zwetschenwasser wird zur Ausfuhr bereitet. Wein wächst nur an beiden Seen. Begünstigt durch mehrere Torfmoore
und das Pechkohlenlager von Semsales, kann Freiburg, trotz der geringen Waldfläche, viel Holz
[* 26] abgeben. Von Bulle aus wird ein Teil
auf der Saane abwärts geflößt, ein andrer geht an den Genfer See: Brenn- und Bauholz, Bretter, Rebpfähle.
Der Freiburger Rinderschlag, die schwerste der schweizerischen Rassen, hat sich in der westlichen Schweiz stark verbreitet.
In denBergen
[* 27] wird Sennerei betrieben, die z. B. am Moléson und im Jaunthal die fetten Gruyèrekäse liefert.
Der Stapelplatz dieses Exportartikels ist Bulle, das, wie Romont, auch große Viehmärkte hat. Die FreiburgerPferde sind kräftige
und ausdauernde Zugtiere, von gedrungenem Körper- und Gliederbau, als Fahrpferde geschätzt.
Die Schaf- und Schweinezucht ist erheblich. Die Strohflechterei ist über das ganze Flachland ausgebreitet. Der jährliche Produktionswert
übersteigt 1 Mill. Frank. Die Uhrenindustrie von Murten ist ein Ableger der neuenburgischen (s. Chaux de Fonds).
Sonst gibt es Gerbereien, Glashütten, Sägemühlen etc. In der Stadt Freiburg zeigt sich neuerdings ein reger Eifer für die Ausbeutung
der Holz- und Wasserschätze (Société des eaux et des forêts). Ein Zementdamm schwellt die Saane zu einem
3½ km langen See an; hier befinden sich eine Fischzuchtanstalt, ein Landungsplatz des Flößholzes und 10 Glacieren, deren
jede 200 Eisenbahnwaggonladungen Eis
[* 28] liefert.
Transmissionen leiten die Wasserkraft auf das den Bahnhof umgebende Plateau hinauf, wo sich eine Säge,
[* 29] Waggonfabrik, Gießerei,
[* 30] Maschinenwerkstätte, eine ganze neue Arbeiterstadt etc. angesiedelt haben. Eine besondere
Eisenbahn verbindet die untern Etablissements mit den obern. Es besteht eine Gymnasialanstalt zu und eine andre zu Murten,
seit 1850 zu Hauterive eine Ackerbauschule, mit welcher ein Lehrerseminar verbunden ist. Die öffentlichen Bibliotheken zählen
105,900 Bände, darunter die Kantonsbibliothek mit 35,800, die Bibliothèque du Clergé mit 12,000, die der
Société économique mit
20,000 Bänden. Es gibt 10 Klöster (davon 6 in der Hauptstadt) mit 254 Ordensgliedern und einem
Mobiliar- u. Immobiliarvermögen von 2,700,000 Fr.
Zufolge der Verfassung vom bildet der Kanton Freiburg einen repräsentativ-demokratischen Freistaat und als solcher ein
Glied der
[* 31] schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Verfassung gewährleistet die in den SchweizerRepubliken
üblichen Grundrechte, erklärt den Primärunterricht für obligatorisch und unentgeltlich, sichert der Geistlichkeit einen
mitwirkenden Einfluß auf das Erziehungswesen zu und betrachtet beide Sprachen als Landessprachen, doch so, daß der französische
Text der Gesetze etc. als Urtext gilt.
Aktivbürger, d. h. stimmfähig in politischen und Wahlversammlungen, sind
alle im Kanton wohnenden Kantons- und SchweizerBürger weltlichen Standes, sofern sie das 20. Altersjahr zurückgelegt haben
und im Vollgenuß ihrer bürgerlichen und politischen Rechte stehen. Die politischen Versammlungen stimmen ab über Annahme
und Revision der Kantonal- und Bundesverfassung; die Wahlversammlungen wählen die zuständigen Mitglieder des GroßenRats und
des Nationalrats etc. Wahlfähig wird der stimmfähige Kantonsbürger nach vollendetem 25. Lebensjahr.
Die Legislative übt der GrandConseil (GroßeRat), dessen Mitglieder, je 1 auf 1200 Seelen, auf 5 Jahre gewählt werden. Der
GroßeRat versammelt sich ordentlicherweise zweimal jährlich. Er beschließt die Gesetze, überwacht und bestimmt den Haushalt,
wählt die Abgeordneten in den eidgenössischen Ständerat, übt das Begnadigungsrecht etc.
Die Exekutive besitzt ein Conseil d'État (Staatsrat) von 7 Mitgliedern, die vom GroßenRat auf 5 Jahre gewählt werden. Im Bezirk
wird der Staatsrat durch den Préfet (Oberamtmann) repräsentiert.
IhreVerwaltung ist einem Conseil communal (Gemeinderat) übergeben, an dessen Spitze der Syndic (Ammann) steht.
Das Finanzwesen des Staats ist durch seine Beteiligung an dem schwindelhaften Ostwestbahnunternehmen sehr zerrüttet worden,
doch ist die Krisis gegenwärtig überwunden. Dem konservativen Regiment gebührt das Verdienst, durch sorgfältigen Haushalt
die Ökonomie des Staats neu geordnet zu haben. Zu Ende 1884 betrug das Staatsvermögen: an Aktivis 28,376,160,
an Passivis 23,286,000 Fr., mithin ein Überschuß von 5,090,160 Fr. Die Jahresrechnung von 1884 ergibt an Einnahmen 3,104,795
Fr., an Ausgaben 2,965,580 Fr., mithin einen Überschuß von 139,215 Fr. Die Hauptposten der Einnahmen sind: Staatsgut mit etwa
500,000, Steuern mit 2,232,000;
Die gleichnamige Hauptstadt des Kantons, Freiburg im Üchtland, liegt romantisch im Felsenkessel der Saane und
an der LinieLausanne-Bern (mit Abzweigung nach Yverdon) der Westbahn. Ein Teil der Stadt, jetzt noch wie
zur Zeit der Zähringer das Quartier der ärmern (deutschen) Klasse, steht in der tiefen Thalfurche; über dieser thronen, auf
den Vorsprüngen des linken
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