2) Stadt und
Festung
[* 10] im norweg.
AmtSmaalenene, an der Mündung des Glommen in den
Christianiafjord und an der
EisenbahnChristiania-Frederikshald,
wurde 1570 von König
Friedrich II. angelegt, hat einen guten
Hafen und (1876) 9672 Einw. Im S. der Stadt liegt die
Feste Kongsteen, die aber keine militärische Bedeutung hat. Frederiksstad ist einer der wichtigsten
Plätze für die Ausfuhr der Holzprodukte,
welche aus den großen Wäldern
Österdalens auf dem
Fluß hierher gebracht werden (1883 für 9½ Mill.
Kronen).
[* 11] Frederiksstad ist Sitz
eines deutschen
Konsuls.
befestigter Hafenort im norweg.
AmtJarlsberg und Laurvik, am Eingang des Laurvikfjords,
hat mit dem angrenzenden
Flecken Stavaern 1200 Einw. Der
Hafen von Frederiksvaern war früher die Hauptstation der norwegischen
Flotte.
1)
Alexander, Graf, namhafter poln. Lustspieldichter, geb. 1793 bei
Przemysl in
Galizien,
Sprößling einer alten polnischen Adelsfamilie, trat 1809 in das polnische
Militär, beteiligte sich als
Offizier an den
Feldzügen
unter
Napoleon I. 1812-13 und kehrte 1814 nach
Galizien zurück, wo er sich nun ganz der Litteratur widmete und durch seine
Lustspiele bald die allgemeine
Aufmerksamkeit auf sich zog. Mit
Recht nennt man Fredro den »polnischen
Molière«;
er hat erst das national-polnische
Lustspiel geschaffen, da alle vor ihm lediglich nach französischen
Mustern arbeiteten.
Sogleich sein Erstlingswerk: »Geldhab« (1821),
begründete seinen
Ruhm, den die rasch nachfolgenden
Stücke:
»Maž i žona«,
»Przyjaciele«, »Damy i huzary«,
»Zemsta«,
»Pan
[* 12] Jowialski«, »Sluby panienskie« u. a.
nur vergrößern konnten. Seit Ende der 30er Jahre lebte der Dichter in stiller Zurückgezogenheit zu
Lemberg,
[* 13] wo er erst starb.
Aus seinem
Nachlaß wurden 15 neue
Lustspiele, darunter:
»Wielki człowiek etc.«, »Wychowanka«,
»Dwie bilzny etc.«, mit großem Erfolg auf
den polnischen
Bühnen aufgeführt. Die beste Gesamtausgabe seiner Werke erschien 1880 zu
Warschau
[* 14] in 13
Bänden.
2)
JohannAlexander,
Graf, poln. Lustspieldichter, Sohn des vorigen, geb. 1829
zu
Lemberg, studierte die
Rechtswissenschaft, trat
aber 1848 in die polnisch-ungarische
Legion, focht bei Torczal und
Tura, ging nach dem
Fall des ungarischen
Aufstandes nach
der Türkei,
[* 15] 1850 nach
Paris,
[* 16] von wo er infolge der
Amnestie 1857 nach
Galizien zurückkehrte. Unter seinen zahlreichen
Lustspielen
erwähnen wir: »Przed śniadaniem« (»Vor dem
Frühstück«, 1864);
»Piosnka wujaszka« (»Das
Lied des Oheims«, 1866; deutsch,
Wien
[* 17] 1882);
(Fredus,Fridus), das Friedensgeld, d. h. ein Strafgeld, welches nach altgermanischem
Strafrecht der Verbrecher neben dem
Wergeld (compositio), welches er zur Sühne an den Verletzten und bei
Tötungen an die
Familie des Getöteten zu zahlen hatte, an den
Richter dafür entrichten mußte, daß dieser ihm nunmehr
»Frieden
wirkte«, indem er jede weitere
Fehde und Privatrache verbot. Das Fredum durfte von dem
Richter erst nach vollständiger
Bezahlung des
Wergeldes erhoben werden.
In den mittelalterlichen
Rechtsbüchern wird das Fredum
Wette (gewette) oder
Buße genannt.
Diese
Buße betrug gewöhnlich den dritten Teil des an den Ankläger zu entrichtenden Sühngeldes und erhielt sich mit dem
Charakter einer Art
Besoldung des
Richters bis in das 17. Jahrh.