des
StadtratsDiether zur
Meise in
Mainz,
[* 2] führte lange ein Wanderleben, seine
Kunst an den süd- und norddeutschen Fürstenhöfen
übend, und ließ sich zuletzt in
Mainz nieder, wo er die erste Meistersängerschule gegründet haben soll; starb 1318, wie
berichtet wird, durch einen welschen
Sänger vergiftet. Den Beinamen Frauenlob erhielt er,
weil er in seinem Streitlied
gegen den
SchmiedRegenbogen das
Wort
»Frau« gegen das
Wort
»Weib« verteidigte.
Frauen trugen dafür auch nach der
Sage seinen
Leichnam
nach der
Domkirche. 1842 wurde ihm ein Marmordenkmal von
Schwanthaler im
Kreuzgang des
Doms von
Mainz gesetzt.
Ebenda befindet sich eine 1783 gefertigteNachbildung des alten Grabsteins. Frauenlobs Gedichte, zu denen
wahrscheinlich auch die gehören, welche in der Manesseschen
Handschrift dem »jungen Missenäre« zugeschrieben werden, leiden
fast alle an dunklem, gezwungenem und schwülstigem
Ausdruck und an einem Haschen nach
Gelehrsamkeit. Besonders tritt diese
Manier in seinen beiden
Leichen auf die
JungfrauMaria (nach dem Hohenlied) und auf das heilige
Kreuz
[* 3] hervor.
Am vollständigsten wurden sie herausgegeben vonL.Ettmüller (Quedlinb. 1843).
Vgl. Börckel, Frauenlob.
SeinLeben und Dichten (2.
Aufl., mit einem Anhang: »Die erste Meistersingerschule«,
Mainz 1881).
(Brautraub), eine früher fast über alle Teile der
Welt verbreitete
Sitte, nach welcher derFreier
die
Braut, auch wenn er sich ihres eignen und der Eltern Einverständnisses vorher versichert und, wo dies üblich ist, den
Kaufpreis erlegt hat (s.
Frauenkauf), die
Braut mit
Gewalt und
List entführen muß, während die
Brüder und Verwandten der
Braut
diese zu bewachen und zu schützen suchen und den Entführer verfolgen, wobei es zu mehr oder weniger
ernsten
Scharmützeln zwischen der
Sippschaft des Bräutigams und der der
Braut kommt.
Ein gemeinsamer Schmaus beendigt diese
Zeremonie. Die weite Verbreitung dieser
Sitte bei niemals miteinander in
Verkehr gewesenen
Völkern hat zu der
Vermutung geführt, daß in derselben eine
Erinnerung an die Entstehung der Einzelehe
aus der
Gemeinschaftsehe (s. d.) zu erkennen sei, oder daß sie auf der ehemals weiter
verbreiteten
Sitte der
Exogamie (s. d.) beruhe, welche einen
Raub der allemal einem fremden
Stamm zu entnehmenden
Braut zur
Notwendigkeit
machte, weshalb man auch in den dichterisch behandelten
Sagen vom
Raub der
Helena und der Sabinerinnen Nachklänge
dieser alten
Sitte finden will.
Thatsächlich
war in den ältern Griechen- und Römerzeiten der Brautraub noch in voller Ausübung, doch begnügte sich der
Bräutigam später damit, wie dies heute noch in
China,
[* 4]
Abessinien und selbst in einigen Gegenden
Deutschlands
[* 5] geschieht, die
Braut über die
Schwelle seiner Hausthür zu tragen und
so den Gewaltakt zu symbolisieren. In voller Ausübung
befindet sich die Entführungszeremonie, außer bei vielen Naturvölkern fremder
Erdteile, noch heute in einigen Gegenden
von
Ost- und
Westpreußen,
[* 6]
Polen,
Litauen, Rußland, Cirkassien und der Türkei;
[* 7] in
Wales war sie noch bis vor kurzem üblich.
»Blicke in die intellektuelle, physische und moralische
Welt« (das.
1869),
»NeueBriefe über die Schopenhauersche
Philosophie« (das. 1876) und veranstaltete im Auftrag und
nach dem
Plan des Verstorbenen die erste Gesamtausgabe der Werke
Schopenhauers (das. 1873-74, 6 Bde.; 2. Aufl.
1877). Nach
Schopenhauers sämtlichen
Schriften und handschriftlichem
Nachlaß bearbeitete er das »Schopenhauer-Lexikon; ein
philosophisches
Wörterbuch« (Leipz. 1871, 2 Bde.).
Auch gab er »Lichtstrahlen aus
Imm.
Kants Werken« (Leipz. 1872) heraus.
Stadt in der sächs. Kreishauptmannschaft
Dresden,
[* 11] Amtshauptmannschaft
Dippoldiswalde, 656 m ü. M., hat
ein königliches
Schloß, ein
Amtsgericht, etwas
Bergbau,
[* 12] Holzkistenfabrikation und (1883) 1391 evang. Einwohner.
Dicht dabei eine schöne Burgruine mit
Wildpark. Frauenstein erhielt im 14. Jahrh. das
Recht einer Bergstadt und kam 1667 in den
Besitz des
KurfürstenJohannGeorg I.
Vereinigungen von
Frauen zur Verfolgung gemeinsamer
Zwecke.
Letztere sind in der
Regel allgemein humanitäre,
gehören mithin einem Thätigkeits- und Interessengebiet an, auf das die
Frauen durch
Natur und sozialen
Beruf hingewiesen werden. Außerdem gibt es aber auch solche Frauenvereine, welche sich die Vertretung der
Interessen des weiblichen
Geschlechts
zum
Ziel gesetzt haben.
sind Vereinigungen von
Frauen, welche auf dem Gebiet der Frauenthätigkeit dieselben
Zwecke verfolgen wie die auf
Grund der Beschlüsse der
Genfer Konferenz vom beruhenden Männervereine und so einen integrierenden Teil der nationalen
Organisation der internationalen
Hilfe für die Verwundeten und Kranken im
Krieg bilden. Bei allen diesen Frauenvereinen bildet
die Kriegsthätigkeit den Hauptzweck, aber bei den meisten tritt eine sehr umfangreiche Friedensthätigkeit hinzu,
welche teils die Vorbereitung auf die Kriegsthätigkeit bezweckt, teils auch
Hilfe in allgemeinen
Notständen, Armenkrankenpflege
und Armenunterstützung zum
Ziel hat. In
Deutschland
[* 13] ist diese Friedensthätigkeit ganz wesentlich in den
Vordergrund getreten.
Die deutschen Frauenpflegevereine vom
RotenKreuz sollen »dienen im
Krieg dem
Volk in
Waffen,
[* 14] im
Frieden der Linderung der
Not, wie und wo eine solche
¶
mehr
unerwartet hervortritt«. Die vorhandenen Hauptvereine: in Preußen
[* 16] der Vaterländische Frauenverein, in Bayern
[* 17] der Bayrische
Frauenverein, in Sachsen
[* 18] der Albertverein, in Württemberg
[* 19] der Wohlthätigkeitsverein, in Baden
[* 20] der Badische Frauenverein, in
Hessen
[* 21] der Alice-Frauenverein, im Großherzogtum Weimar
[* 22] das patriotische Institut der Frauenvereine und in Mecklenburg
[* 23] der Marien-Frauenverein,
sind in sich selbst fest gegliedert; sie bilden zusammen den Verband
[* 24] der deutschen Frauenvereine, dessen Geschäfte
durch einen ständigen Ausschuß geleitet werden (Beschluß des Würzburger Vereinstags vom und des zweiten Verbandstags
zu Dresden 25.-27. April 1878). Dieser aus je einem Delegierten der oben genannten Hauptvereine bestehende Ausschuß leitet
die gemeinsame Vereinsthätigkeit und soll im Kriegsfall das Zusammenwirken mit den Männervereinen durch
das Zentralkomitee der deutschen Vereine vom RotenKreuz vermitteln. Im Frieden ruft derselbe die Verbandstage der deutschen
Frauenvereine zusammen.
Der Vaterländische Frauenverein besaß Ende 1885 ein Vermögen von 3,437,743 Mk. und zwar der Hauptverein 405,455 Mk., die
Zweigvereine 1,611,380 Mk. und 1,420,908 Mk. als ungefährer Wert der den Vereinen gehörigen Grundstücke
etc. -
Die Zahl der Mitglieder beträgt 68,324 (57,265 ordentliche, 11,059 außerordentliche). Zur Aufnahme in den Verein als ordentliches
Mitglied ist jede unbescholtene Frau oder Jungfrau ohne Unterschied des Standes und ohne Rücksicht auf das religiöse Bekenntnis
befähigt, sobald sie sich zu einem Beitrag von 50 Pf. für den Monat und außerdem zu bestimmten persönlichen
Leistungen für den Verein verpflichtet. (Statuten vom revidiert In Kriegszeiten arbeitet der Vaterländische
Frauenverein unter Oberleitung des Preußischen Vereins zur Pflege im Feld verwundeter und erkrankter Krieger; in dessen Zentralkomitee
ist er durch drei Vorstandsmitglieder vertreten, welche gleichzeitig auch im deutschen Zentralkomitee
Sitz und Stimme haben.
Für Erledigung gemeinsamer Angelegenheiten in Bezug auf die für die Kriegszwecke vorbereitende Friedensthätigkeit besteht
ein gemeinsamer Ausschuß. Der Verein verfolgt, abgesehen von den statutenmäßigen Leistungen in Kriegszeiten, folgende Friedenszwecke:
16) Beschäftigung alter, schwacher sowie arbeitsloser Arbeiterinnen und Beförderung der Hausindustrie; Zentralverkaufsstelle
der vaterländischen Frauenvereine zu Berlin;
17) Anfertigung von Wäsche, Errichtung von Wäschedepots;
19) Unterstützung von Invaliden-, Landwehr- und Reservistenfamilien;
20) Unterhaltung von Mustersammlungen von Lazarett- und Verbandgegenständen und 21) Vorarbeiten für die Errichtungen Hilfslazaretten,
Erfrischungsstationen, Gestellung von Krankenpflegepersonal etc. im Kriegsfall. Die oben genannten Landesvereine, an deren Spitze
als Präsidentinnen oder Protektorinnen in der Regel die betreffenden Landesfürstinnen stehen, verfolgen gleiche Zwecke, zum
Teil allerdings in etwas beschränkterm Maß. Sie nehmen sämtlich neben den Landesmännervereinen eine im Frieden mehr oder
weniger selbständige Stellung ein; im Krieg ordnet sich die Mehrzahl den betreffenden Landesmännervereinen unter; andre haben
über die gemeinsame Thätigkeit besondere Vereinbarungen getroffen, und nur in einigen Ausnahmefällen fehlt es noch an
solchen Vereinbarungen.
Eine eigentliche Friedensthätigkeit, wie diese von den deutschen Vereinen verfolgt wird, kennen diese Vereine nicht. Protektorin
ist die Kaiserin. In Cisleithanien existieren in allen Kronländern patriotische Frauenhilfsvereine, welche
unter Wahrung ihrer Autonomie in eignen Vereinsangelegenheiten in der Bundesversammlung der österreichischen Gesellschaft vom
RotenKreuz durch Delegierte vertreten werden und einen jährlichen Beitrag zum Zentralfonds leisten. Zweigvereine existieren,
sie gelten jedoch immer nur als integrierende Bestandteile des betreffenden Landes-Frauenhilfsvereins. In Ungarn
[* 41] dagegen
bilden die Frauenvereine lediglich eine Sektion des
¶