mehr
3) Kavallerie. 12 Regimenter Kürassiere, 26 Dragoner, 20 Chasseurs und 12 Husaren, Summa 70 Regimenter zu 5 Eskadrons, von denen l Depot, mit zusammen 3150 Offizieren, 12,150 Unteroffizieren, 42,700 Mann, 51,800 Pferden.
4) Die Artillerie besteht aus 16 Fußartilleriebataillonen à 6 Kompanien, 38 Feldartillerieregimentern in 19 Brigaden (das erste Regiment jeder Brigade besteht aus 12 fahrenden, 2 Depot-, das zweite aus 8 fahrenden, 3 reitenden und 2 Depotbatterien), 2 Pontonierregimentern (in Frankreich nach alter Überlieferung zur Artillerie gehörend), jedes zu 14 Kompanien, 10 Artilleriehandwerker- und 3 Feuerwerkerkompanien, zusammen 69,672 Köpfe (einschließlich 3352 Offiziere, 1170 Artilleriezeugpersonal etc.), 31,144 Pferde [* 3] stark, wovon 13,104 Köpfe, 480 Pferde auf die Fußartillerie kommen. Bei der Fuß- (Festungs-) Artillerie besteht kein Regimentsverband. Die Feldbatterien haben im Frieden die volle Bespannung für 6 Geschütze. [* 4] Die Feldartillerie zählt demnach im Frieden 437 Batterien mit 2622 bespannten Geschützen. Zur Feldartillerie gehören ferner 57 Artillerie-Trainkompanien.
5) Genietruppen. Es bestehen 4 Regimenter Sappeurs-Mineurs à 5 Bataillone zu je 4 Kompanien und 1 Depot. Zu jedem Regiment gehören außerdem 1 Eisenbahnarbeiter- und 1 Eisenbahnbetriebskompanie. Die 4 Regimenter haben eine Stärke [* 5] von 428 Offizieren, 10,364 Mann und 552 Pferden. Die 4 Eisenbahnarbeiterkompanien bilden den Stamm für 8 Eisenbahnbausektionen, zu welchen die sechs großen Bahngesellschaften: West-, Nord-, Ost-, Süd-, Orléans- und Paris-Lyon-Mittelmeerlinie gesetzlich das Personal zu stellen haben, im ganzen etwa 13,000 Mann.
6) Train. Der gesamte Armeetrain besteht aus 20 Eskadrons zu je 3 Feldkompanien in einer Gesamtstärke von 11,000 Mann. Der Train eines Armeekorps teilt sich in: a) den leichten Train, dessen erste Staffel mit 21 Wagen und 4 Maultieren zum Transport von Werkzeug, Schanzzeug, 38 Maultieren für Medikamente, 217 Maultieren in 3 Sektionen für Verbandzeug und Verwundetentransport, die zweite Staffel mit 180 Wagen für die Bagage der Truppen; b) den Train ordinaire, bestehend aus 4 Artillerie-, 2 Infanteriemunitions-, 4 Proviantkolonnen, 1 Telegraphen-, 3 Post- und Kassenabteilungen; c) den schweren Train, 5 Proviantkolonnen mit Furage, Lebensmitteln, Munition etc. Der Train eines Armeekorps umfaßt 1759 Fahrzeuge, 5142 Zugpferde, 266 Maultiere. Hinzutreten soll noch pro Armeekorps 1 Pontontrain aus 38 Fahrzeugen, 250 Pferden.
7) Die Kolonialarmee. Für die kolonialen Operationen Frankreichs, welche in Nordafrika und Ostasien immer größere Ausdehnungen angenommen haben, reichten das in Afrika [* 6] dislozierte 19. Armeekorps sowie die Marinetruppen nicht mehr aus. Es war dies Veranlassung zur Organisation einer Kolonialarmee und von Spezialtruppen für Afrika. Die Kolonialarmee besteht aus 8 Regimentern Marine-Infanterie, 1 Regiment anamitischer, 3 Regimentern tongkingesischer Tirailleure, 1 Regiment Tirailleure vom Senegal, 2 Kompanien Sipahis von Indien, 2 Kompanien Disziplinartruppen, 2 Regimentern Artillerie zu je 3 fahrenden, 11 Fußbatterien, 1 Kompanie Handwerker, 1 Kompanie Fahrer. Die Spezialtruppen von Afrika bestehen aus 4 Regimentern Zuaven, 4 Regimentern algerischer Tirailleure, 2 Regimentern Fremdenlegion, 4 Disziplinarkompanien, 4 Regimentern Chasseurs d'Afrique, 4 Regimentern Spahis, 3 Kompanien Remontereiter, 4 Bataillonen Artillerie, jedes aus 1 Fuß-, 1 fahrenden, 2 Gebirgsbatterien, 1 Pontonierdetachement bestehend, 4 Geniekompanien, 4 Traineskadrons à 4 Kompanien und 10 Sektionen Verwaltungstruppen.
8) Sanitätswesen. Es bestehen 83 Militärlazarette, für welche 1884 ein Personal von 1189 Ärzten und 152 Pharmazeuten vorhanden war. Außerdem sind für den Sanitätsdienst in den Lazaretten 25 Sektionen Infirmiers, Krankenträger und Arbeiter vorhanden. Für den Sanitätsdienst im Feld ist ein Reglement vom erlassen worden, welches sich im allgemeinen an das deutsche anlehnt. Der Sanitätsdienst zerfällt hiernach a) in den Dienst bei den Truppen auf dem Marsch und im Gefecht, bei den Ambulanzen (4 pro Armeekorps) und in den in den Feldhospitälern, deren Zahl nach Bedarf bestimmt wird; b) im Rücken der Armee und zwar in den immobilen Feldhospitälern, in den permanenten Militärlazaretten sowie in den Hospitälern der Gesellschaft für freiwillige Krankenpflege, der Gemeinden, auf den Bahnhöfen, in den Evakuationszügen und in den Rekonvaleszentendepots.
9) Die Territorialarmee (eine Art Landwehr) umfaßt alle Dienstpflichtigen, die der aktiven Armee oder deren Reserve nicht angehören. Die Reserve der Territorialarmee (eine Art Landsturm) umfaßt die Altersklassen vom 34. bis 40. Lebensjahr und wird nur dann einberufen, wenn die vorhandenen Streitmittel nicht mehr ausreichen. Das Offizierkorps der Territorialarmee besteht aus verabschiedeten Offizieren der aktiven Armee, die noch dienstpflichtig oder dienstfähig sind; aus Einjährig-Freiwilligen und Unteroffizieren der Reserve, die eine Prüfung bestehen und vom Präsidenten der Republik ernannt werden. In jeder Subdivision wird 1 Regiment Infanterie, in jedem Armeekorpsbezirk 1 Kavallerie- und 1 Artillerieregiment, 1 Geniebataillon und 1 Traineskadron formiert. Im ganzen inkl. Algerien [* 7] 145 Infanterieregimenter à 3 Bataillone, 8 Zuavenbataillone, 1 Bataillon Jäger, 144 Eskadrons Kavallerie, 364 Batterien Artillerie, 52 Kompanien Genie, 18 Traineskadrons. Es können der Territorialarmee ferner zugezählt werden: 32 Bataillone Douaniers (23,000 Mann), 67 Kompanien und 23 Sektionen Forstbeamte (4279 Mann) sowie 2 Bataillone freiwilliger Artillerie (Lille [* 8] und Valenciennes, 700 Mann). Die Territorialarmee berechnet sich auf eine Stärke von 637,000 Mann.
Die Friedensstärke des Heers beträgt 25,754 Offiziere, 491,916 Mann. Die Kriegsstärke der Feldarmee ist 620,000 Mann Infanterie, 42,500 Kavallerie, 79,600 Artillerie, 12,500 Mann Genie: Summa 754,600 Mann mit ca. 121,000 Pferden und 2622 Geschützen in 23 Armeekorps. Die Besatzungs- und Feldreservetruppe würde sich zusammensetzen aus 180,000 Mann für den Feldkrieg verwendbare Mannschaften der Territorialarmee mit etwa 48 Eskadrons und 54 Feldbatterien, ferner 420,000 weniger ausgebildete der Territorialarmee mit 100 Eskadrons und 90 Feldbatterien sowie 190 Kompanien Linienfußartillerie, zusammen 638,600 Mann mit 684 Feldgeschützen und 148 Eskadrons. An Depottruppen bleiben in Frankreich zurück etwa 96,000 Mann, so daß die Gesamtstärke der mobilen Armee etwa 1,489,000 Mann mit 3486 Feldgeschützen betragen würde, wobei die Reserve der Territorialarmee (Landsturm) unberücksichtigt geblieben ist.
[Heeresergänzung.]
Das Rekrutenkontingent für die Landarmee betrug im J. 1884: 147,235 Mann, von denen 105,335 der ersten Portion, 41,900 Mann der zweiten Portion angehörten. 7206 Mann wurden der Seearmee überwiesen. Auch das ¶
mehr
Offizierkorps ist von der allgemeinen Heeresreorganisation nicht unberührt geblieben. Das seit Jahren in Beratung befindliche Avancementsgesetz hat noch nicht die Bestätigung erhalten, da der häufige Wechsel der Kriegsminister auch auf dieses Gesetz nicht ohne Einfluß geblieben ist. Im allgemeinen lehnt sich dasselbe an das bezügliche Gesetz von 1832 an. Die Ergänzung des Offizierkorps findet im Frieden zu ⅔ aus den Schulen, zu ⅓ aus Unteroffizieren statt.
Letztere müssen mindestens zwei Jahre in der Truppe aktiv gedient, eine Militärschule besucht und die vorgeschriebene Prüfung bestanden haben. Der Beförderung zum Offizier muß die Wahl vorangehen. Das Avancement zu den höhern Chargen ist von dem Bestehen wissenschaftlicher Prüfungen abhängig. ⅓ in der Hauptmannscharge werden nach der Anciennität, ⅔ nach Wahl besetzt (au choix). Die Beförderung zu höhern Chargen, vom Bataillonschef an aufwärts, findet nur nach Wahl, zum Obersten und General auf Qualifikationsurteil des Conseil supérieur de la guerre statt.
Bei Unfähigkeit zur Weiterbeförderung werden Leutnants und Hauptleute nach 25jähriger Dienstzeit ex officio verabschiedet. Die Unteroffiziere ergänzen sich aus der Truppe sowie aus den Militärvorbereitungsschulen. Auch für sie gilt die Bestimmung, daß niemand in einen höhern Grad befördert werden darf, der nicht die Qualifikation dazu besitzt. Korporale und Brigadiers (den Obergefreiten unsrer Artillerie entsprechend, Korporale bei den Fuß-, Brigadiers bei den berittenen Truppen) dürfen nach viermonatlicher Dienstzeit schon zu Unteroffizieren befördert werden. Die Schwierigkeit der Erhaltung eines Stammes älterer Unteroffiziere führte zu dem Rengagementsgesetz vom welches die Altersgrenze für Unteroffiziere auf 47 Jahre festsetzt und das Rengagement durch Solderhöhung, Verbesserung in den Wohnungs- und Eheschließungsverhältnissen sowie durch Zivilversorgung erleichtern soll.
[Militärschulen.]
Das Militärerziehungs- und Bildungswesen ist seit dem Krieg von 1870/71 außerordentlich gefördert worden; die Ansprüche sind in jeder Beziehung gesteigert, die deutsche Sprache ist obligatorischer Unterrichtsgegenstand auf allen höhern Lehranstalten geworden. Für die Ausbildung der nicht aus dem Unteroffizierstand hervorgehenden Offiziere sorgen: a) das Militärprytaneum zu La Flêche; es hat 500 Zöglinge außer den Pensionären, meist Söhne unbemittelter Offiziere; Lehrplan etwa der eines Realgymnasiums; b) die Militärschule zu St.-Cyr für Infanterie und Kavallerie, 800 Zöglinge, Kursus zwei Jahre, etwa den deutschen Kriegsschulen entsprechend; c) die polytechnische Schule zu Paris; d) die höhere Kriegsschule (École supérieure de guerre), Generalstabsschule, etwa der deutschen Kriegsakademie entsprechend, in Paris; e) die École d'application de l'artillerie et du génie zu Fontainebleau zur fachlichen Ausbildung von Artillerie- und Ingenieuroffizieren, Kursus zwei Jahre; f) die Reitschule zu Saumur, mit welcher eine Tierarzneischule verbunden ist; g) die Unteroffizierschule in St.-Maixent zur Ausbildung von Unteroffizieren für die Beförderung zum Offizier; einjähriger Kursus, 500 Zöglinge; h) durch Gesetz vom ist die Institution der Soldatenkinder bei den Truppen (enfants de troupe) aufgehoben und sind 6 Militärvorbereitungsschulen zu Pézénas, Bagnol sur Cèze, Montreuil sur Mer, Bayeux, Allais und Billaume, mit 5000 Zöglingen, Kursus fünf Jahre vom 13.-18. Jahr, errichtet worden; i) die Administrationsschule zu Vincennes zur Ausbildung von Administrationsoffizieren aus Unteroffizieren, Kursus zehn Monate, Besuch obligatorisch; k) die Normalschule für Gymnastik zu Joinville le Pont; l) die Normalschießschule im Lager [* 10] von Châlons und 4 Regionalschießschulen in den Lagern von Châlons, Ruchard, Valbonne und Blidah; m) eine Zentralschule für Kriegsfeuerwerkerei zu Bourges. Es bestehen ferner bei allen Regimentern Regiments- und bei der Artillerie Brigadeschulen zur Ausbildung von Mannschaften und Unteroffizieren.
Uniformierung. Infanterie: dunkelblauer Dolman mit krapprotem Kragen, dunkelblauen Kragenpatten mit aufgenähter Regimentsnummer, Käppi aus dunkelblauem Tuch mit Regimentsnummer, Gradabzeichen auf jedem Ärmel, rote Beinkleider. Kavallerie: Kürassier dunkelblauer Waffenrock, Dragoner dunkelblauer, Jäger und Chasseur himmelblauer Dolman, Dragoner weißer, Jäger roter, Husar himmelblauer, Chasseur d'Afrique gelber Kragen. Artillerie: dunkelblauer Dolman mit schwarzem Kragen;
Fußartillerie dunkelblaue Kragenpatten, blaues Käppi mit roter Granate.
[Bewaffnung.]
Die Infanterie ist mit dem Gewehr M/74, System Gras (s. Handfeuerwaffen), [* 11] bewaffnet, die Jägerbataillone haben neuerdings ein Repetiergewehr erhalten; die Marineinfanterie führt das Repetiergewehr System Gras-Kropatscheck. Offiziere und Feldwebel führen einen Revolver. [* 12] Der Infanterist trägt 78 Patronen bei sich. Kavallerie: Dragoner, Husaren und Jäger haben den Gras-Karabiner M/74, die Kürassiere sowie die Unteroffiziere und Trompeter der andern Kavallerie den Revolver M/73, Dragoner und Kürassiere einen geraden, Husaren und Jäger einen gekrümmten Säbel mit Messingkorb.
Die Kürassiere tragen einen Küraß. Artillerie: Die fahrenden Batterien der Feldartillerie haben 90 mm, die reitenden 80 mm Geschütze, die Gebirgsbatterien solche von 7 cm Kaliber. Von den frühern Feldgeschützen von 95 mm Kaliber erhält jedes Armeekorps 2 Batterien als Positionsartillerie. Die Fußmannschaften der Feldartillerie und die Fußartillerie sind mit dem Gras-Karabiner M/74 ausgerüstet, die berittenen Mannschaften der Feldartillerie mit dem Revolver.
Werkstätten und Fabriken. Geschützgießereien bestehen in Bourges für die Landartillerie und in Ruelle (Charente) für die Marine. Artilleriewerkstätten gibt es zu Mézières, Rennes, Besançon, [* 13] Nevers und Toulouse; [* 14] Feuerwerkslaboratorien in Bourges und Sevran-Livry bei Paris; letzteres vorzugsweise für Marine. Mit dem Laboratorium [* 15] in Bourges ist die pyrotechnische Schule verbunden. Pulverfabriken bestehen in Le [* 16] Bouchet, Le Rigault, St.-Chamas (Rhônemündungen), Angoulême, Esquerdes (Pas de Calais), St.-Médard (Gironde), St.-Ponce (Ardennen), Pont du Buis (Finistère), Sévran und Toulouse;
Salpeterraffinerien zu Paris, Lille, Bordeaux [* 17] und Marseille; [* 18]
eine Fabrik für Schießwolle in Moulin blanc, Filiale der Pulverfabrik Pont du Buis;
eine Dynamitfabrik zu Vonges (Côte d'Or).
Gewehrfabriken gibt es zu Paris, Vincennes, St.-Etienne, Maubeuge, Château le Rôle.
[Festungen.]
Die 1871 eingesetzte Landesverteidigungskommission stellte folgende Grundsätze für die zur Sicherung des Landes gegen eine feindliche Invasion zu ergreifenden Maßnahmen auf:
1) Paris ist durch einen zweiten, so weit vorgeschobenen Gürtel [* 19] von Forts zu umgeben, daß es durch ihn vor einem Bombardement, womöglich vor einer Einschließung gesichert wird;
2) die wichtigen Festungen sind, entsprechend der Tragweite der heutigen ¶