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Spaziergänge in der Umgebung: in den bedeutenden, sehr gut verwalteten Stadtwald (am Pfingstdienstag im dortigen Forsthaus das Frankfurter Volsfest ^[richtig: Volksfest], sogen. Wäldchestag), nach Bergen, [* 2] Bockenheim, Hausen, Rödelheim, Niederwald, woselbst auch die Pferderennen stattfinden. Der Rudersport [* 3] steht zu [* 4] in hoher Blüte. [* 5] Der Taunusklub veranstaltet regelmäßige Exkursionen in die benachbarten Gebirge.
[Geschichte.]
Die Stelle, wo heute die Altstadt liegt, war eine sumpfige, von zahlreichen Flußarmen durchzogene Niederung und ist deshalb später bebaut worden als die Hochebene oberhalb derselben. Die Römerstraßen von Mainz [* 6] nach Heddernheim (Novus vicus), der Saalburg (Arctaunum), Friedberg [* 7] und den Grenzbefestigungen am Odenwald und Spessart umgingen diese Niederung, welche, wie noch jetzt zahlreiche Flurnamen beweisen, auf beiden Seiten des Flusses mit Wald bedeckt war. Frankfurt wird erst 793 urkundlich genannt, kommt aber schon 794 als namhafter Ort vor.
Karl d. Gr. baute sich an der »Frankenfurt« einen Königshof, welcher an der Stelle der jetzigen St. Leonhardskirche stand, und hielt 794 hier eine Kirchenversammlung, auf welcher der Adoptianismus verdammt und der Bilderdienst verworfen wurde. Ludwig der Fromme wählte Frankfurt zum Wohnsitz, erweiterte die Pfalz, ließ an der Stelle des spätern Saalhofs einen noch größern Palast erbauen und umgab die Stadt 838 mit Mauern und Gräben. Nach dem Vertrag von Verdun [* 8] (843) wurde Frankfurt die Hauptstadt des ostfränkischen Reichs oder Deutschlands. [* 9]
Das häufige Verweilen der Kaiser und Könige in Frankfurt, die wiederholt hier gehaltenen Reichstage und Kirchenversammlungen, die Errichtung eines geistlichen Stifts und die zahlreichen Schenkungen an die dortige Kirche förderten das städtische Gemeinwesen ungemein. Auch als die deutschen Kaiser keine beständige Residenz mehr hatten, blieb Frankfurt doch kaiserliches Kammergut und Hauptort von Ostfranken. Nachdem Kaiser Friedrich I. 1152 hier gewählt worden, wurde die Stadt herkömmlich Wahlstadt der deutschen Könige. Im J. 1245 wurde Frankfurt unmittelbare Reichsstadt, und 1250 wurde die Burggrafschaft daselbst in das Reichsschultheißenamt verwandelt.
Der Frankfurter Schöppenstuhl war der Oberhof (Obergericht) für die ganze Wetterau und die angrenzende Gegend. Anfangs gehörten die meisten Einkünfte der Stadt dem Reich; erst später, besonders unter Heinrich IV. und Friedrich II., wurden diese Einkünfte und sogar die Verwaltung selbst verpfändet oder verkauft. Die Gewalt in der Stadt lag zuerst in den Händen des Vogts und des Schultheißen. Schon früher wählten sich jedoch die Bürger eigne Bürgermeister mit Beisitzern, denen die Polizeiverwaltung und niedere Gerichtsbarkeit oblag, und da diese die Gunst des Kaisers genossen, ward die Würde der Vögte endlich zur Zeit des Interregnums (1257) ganz beseitigt.
Kaiser Ludwig der Bayer, dem die Bürger, obgleich Friedrich von Österreich [* 10] schon Sachsenhausen besetzt hatte, die Thore der Stadt öffneten, gab derselben 1329 die Erlaubnis, alle ihre verpfändeten Einkünfte, Ämter und Rechte einzulösen und bis zur Wiederauslösung von seiten des Reichs zu behalten. Dazu verbot er die Erbauung neuer Schlösser am Main und die Anlegung neuer Zölle in einem Umkreis von zehn Stunden, gewährte der Stadt das Recht, Bündnisse zu schließen, und erweiterte sie 1333. Auch in Frankfurt wurden die städtischen Ämter allmählich ein Erbteil einzelner hervorragender alter Geschlechter, was zu vielen Streitigkeiten mit den Zünften den Anlaß bot.
Kaiser Karl IV. teilte endlich den Rat in die drei (je aus 14 Mitgliedern bestehenden) Bänke der Schöffen, der Gemeinde und der Zünfte. Durch die Goldene Bulle wurde Frankfurt 1356 beständige Wahlstadt der deutschen Kaiser, mit der Verpflichtung, den Wahlakt zu schirmen; 16 Jahre später brachte die Stadt das Schultheißenamt an sich. Vorzügliche Verdienste um seine Vaterstadt erwarb sich Jakob Knoblauch, welcher bei Kaiser Ludwig und Karl IV. die wichtigsten Privilegien, z. B. die, jährlich neben der seit 1240 bestehenden Herbstmesse eine Ostermesse zu halten, und das Münzrecht für Frankfurt erwirkte. Er löste auch die kaiserliche Pfalz ein und stellte sie wieder her.
Sein Schwiegersohn Siegfried von Marburg [* 11] vereitelte dann einen Versuch des Landvogts Ulrich III. von Hanau, [* 12] der Stadt das Schultheißenamt zu entreißen und vor ihren Thoren einen Zoll zu errichten. Als Mitglied des Rheinisch-Schwäbischen Städtebundes schickte Frankfurt öfters seine Söldner aus, um die Burgen [* 13] der Raubritter und Wegelagerer brechen zu helfen, wobei der Stadt Niederlagen nicht erspart blieben. Kaiser Maximilians I. ewiger Landfriede gab ihr die Ruhe wieder. Seitdem blühten Künste und Gewerbe auf, die Wissenschaften wurden gepflegt, und die Erfindung der Buchdruckerkunst förderte auch hier Bildung und Intelligenz.
Die Reformation, die in Frankfurt 1530 Eingang fand, befreite die Stadt endlich von dem übermäßigen klerikalen Druck, der auf ihr gelastet hatte. Nach einigem Zögern trat Frankfurt 1536 auch dem Schmalkaldischen Bund bei, öffnete jedoch im Dezember 1546 nach dem unglücklichen Feldzug der Verbündeten an der Donau den Kaiserlichen seine Thore. In den Jahren 1531-46 wurden in Frankfurt mehrere Konvente der protestantischen Fürsten abgehalten, wie auch 1558 hier auf einem Reichstag der Frankfurter Rezeß (s. d.) geschlossen ward.
Als Kaiser Matthias 1612 die städtischen Privilegien bestätigte, kam es zu erheblichen Ruhestörungen, indem sich ein Teil der Bürgerschaft unter Leitung von Vinzenz Fettmilch gegen den Rat erhob und der Pöbel eine Judenverfolgung begann. Der Kaiser beauftragte Mainz und Hessen-Darmstadt mit der Herstellung der Ordnung, was jedoch erst 1616 gelang, wo der Bürgervertrag errichtet und das Zunftwesen aufgehoben wurde. Die Juden erlangten vom Kaiser ein Mandatum poenale restitutorium, zogen unter Militärbedeckung wieder in die Stadt ein und machten den Tag der Rückkehr (20. Adar) zu einem jährlichen Festtag, der den Namen Purim Vinz führt. Im Dreißigjährigen Krieg wußte Frankfurt stets die Neutralität zu behaupten, hatte aber dennoch viel, zumal durch die Pest, zu leiden. Im Westfälischen Frieden wurde es als Reichsstadt bestätigt und gelangte bald zu neuem Wohlstand. Im J. 1681 fand hier ein Kongreß der deutschen Fürsten statt, um der französischen Willkür entgegenzutreten; doch kam es infolge von Rangstreitigkeiten unter den Gesandten zu keinem Resultat.
Als sich die Bürger wegen der drückenden Abgaben und des willkürlichen Regiments an den Kaiser wendeten, gab dieser der städtischen Verfassung, namentlich durch Einsetzung des Bürgerausschusses, eine zeitgemäße Änderung. Während des Siebenjährigen Kriegs wurde Frankfurt von den Franzosen, welche seit 1757 öfters Truppen hatten durchmarschieren lassen, am besetzt und behielt trotz vieler Proteste die französische Besatzung bis zum Schluß des Kriegs. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrh. ließen sich in Frankfurt viele um ihres Glaubens willen vertriebene niederländische Familien nieder, welche den Unternehmungsgeist und die ¶
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Gewerbthätigkeit der Stadt ungemein förderten. Dazu brachten die verschiedenen Kaiserkrönungen viel Leben in die Stadt.
Im französischen Revolutionskrieg bemächtigte sich Custine im Oktober 1792 Frankfurts und legte der Stadt eine Kontribution von 2 Mill. Gulden auf. Am 2. Dez. d. J. eroberten dagegen die aus der Champagne zurückkehrenden Preußen [* 15] und Hessen [* 16] unter Rüchel die Stadt wieder. Im J. 1796 besetzte der österreichische General v. Wartensleben dieselbe, konnte sich aber gegen die Franzosen unter Kléber, welcher die Stadt 15. Juli beschießen ließ, nicht halten, und abermals wurde der Stadt eine Brandschatzung von 6 Mill. Frank in Geld und 2. Mill. in Lieferungen auferlegt.
Darauf wurde die Stadt für neutral erklärt, was der Reichsdeputationsrezeß zu Regensburg [* 17] vom bestätigte. Während damals fast alle Reichsstädte ihre Reichsunmittelbarkeit verloren, blieb Frankfurt Reichsstadt und erhielt überdies alle in seinem Gebiet liegenden geistlichen Besitzungen. Im Januar 1806 besetzte General Augereau mit 9000 Mann die Stadt und erpreßte von ihr abermals 4 Mill. Frank. Mit der Stiftung des Rheinbundes verlor sie ihre Selbständigkeit und wurde den Staaten des Fürsten-Primas Karl v. Dalberg (s. d.) einverleibt.
Schon trat dieser die Regierung an, erklärte alle Religionsparteien für fähig zu Staatsämtern und gewährte selbst den Juden bürgerliche Rechte, vermochte jedoch nicht, der auswärtigen Gewalt Widerstand zu leisten. 1810 wurde Frankfurt die Hauptstadt des neugeschaffenen Großherzogtums Frankfurt (s. d., S. 497). Am zogen die Alliierten in ein, versprachen der Stadt schon im Dezember Wiederherstellung ihrer alten Rechte und errichteten einstweilen einen Zentralverwaltungsrat unter der Leitung des Freiherrn vom Stein.
Die Wiener Kongreßakte erklärte Frankfurt zu einer Freien Stadt des Deutschen Bundes, und 1816 ward es Sitz des Bundestags. Epochemachend in Frankfurts neuester Geschichte war das berüchtigte Frankfurter Attentat (s. d.) vom Im J. 1836 schloß sich Frankfurt dem Deutschen Zollverein an. Durch einen abgeschlossenen Staatsvertrag trat Österreich unter Mitwirkung des Hoch- und Deutschmeisters alle Güter (die Deutschordenskirche und das Deutsche [* 18] Haus in Sachsenhausen ausgenommen) und Rechte der frühern Deutschordenskommende an die Freie Stadt Frankfurt käuflich ab.
In dem ereignisvollen Zeitraum von 1848 bis 1850 spiegelt sich in der Geschichte der Freien Stadt die Geschichte unsers deutschen Vaterlandes im kleinen ab. Hier tagten das Vorparlament und die deutsche Nationalversammlung, die ihre erste und ihre letzte Sitzung in der Paulskirche hielt. Hier, als am Mittelpunkt des damaligen gesamten politischen Lebens in Deutschland, [* 19] war das Parteigetriebe und die Aufregung am heftigsten; daher die wiederholten Tumulte, unter denen besonders der zu Sachsenhausen 7. und sowie der zunächst durch den Malmöer Waffenstillstand hervorgerufene vom 18. Sept. mit Waffengewalt unterdrückt werden mußten.
Während des folgenden Dezenniums und der letzten Zeit seiner Selbständigkeit zeigte Frankfurt eine große Regsamkeit auf dem Gebiet der Verfassungsentwickelung und Gesetzgebung. In diese Periode fallen namentlich die Verfassungsrevision von 1864, das neue Gewerbegesetz auf der Grundlage vollständiger Gewerbefreiheit und die bereits zehn Jahre früher angebahnte politische Emanzipation der Israeliten (1864). Im August 1863 tagte in Frankfurt der mit der deutschen Bundesreform beschäftigte Fürstenkongreß sowie öfters der Nationalverein und der diesem entgegengesetzte Reformverein.
Auch der deutsche Abgeordnetentag hielt hier seine Sitzungen. Als sich in Schleswig-Holstein [* 20] eine nationale Frage von großer Dringlichkeit erhoben hatte, richtete der Gesetzgebende Körper das einstimmige Ersuchen an den Senat, den bisherigen Erbprinzen von Augustenburg als nunmehrigen Herzog von Schleswig-Holstein und Lauenburg [* 21] anzuerkennen und seine Anerkennung am Bund zu beantragen. Der Senat aber schloß sich 7. Dez. dem Bundesbeschluß auf Exekution in Holstein an, welcher eine Anerkennung Christians IX. involvierte.
Als die Gasteiner Konvention zu stande gekommen war, unterwarf sie der am in Frankfurt zusammentretende Abgeordnetentag einer so heftigen Kritik, daß einige Tage darauf bei dem Senat drohende Depeschen Österreichs und Preußens [* 22] einliefen, welche sich über die dortige Handhabung des Preß- und Vereinswesens beschwerten. Als es endlich zum Bruch zwischen den beiden letztern kam, stand Frankfurt zwar mit den andern Freien Städten bei der Abstimmung in der verhängnisvollen Bundestagssitzung vom auf seiten Preußens; aber seine Lage, umgeben von den erbittertsten Gegnern Preußens, von beiden Hessen und Nassau, schloß jede aktive Teilnahme aus. Am 12. Juni hatten die österreichischen und preußischen Truppen die Stadt verlassen, und in der zweiten Hälfte des Monats sammelte sich bei Frankfurt das 8. Bundesarmeekorps, dessen Hauptquartier nach Bornheim verlegt wurde. Am 4. Juli beschloß die Bundesversammlung, durch Anlegung von Schanzen um die Stadt her sich einigen Schutz zu verschaffen.
Doch der Senat erhob dagegen Widerspruch, um Frankfurt den Charakter eines offenen Platzes zu wahren, und in der That bedurfte es auch der Schanzen nicht mehr; denn schon 14. Juli siedelte der Rumpfbundestag nach Augsburg [* 23] über, und 16. Juli rückte Vogel v. Falckenstein an der Spitze der Division Goeben in die Bundesstadt ein. Der Stadt wurden 6 Mill. Gulden Kriegssteuer auferlegt, der ganze Regierungsapparat, Senat, Gesetzgebender Körper und Bürgerkollegium, sofort außer Thätigkeit gesetzt und die Thurn und Taxissche Generalpostverwaltung von Preußen übernommen.
Dann trat 19. Juli General Manteuffel an Stelle Falckensteins, der eine neue Forderung von 25 Mill. Gulden stellte und die Stadt mit noch härtern Maßregeln bedrohte. Eine Deputation, welche sich in das Hauptquartier des Königs nach Böhmen [* 24] begab, erlangte zwar den Erlaß der zweiten Kontribution; aber durch königliches Patent vom ward die Einverleibung Frankfurts in den preußischen Staat ausgesprochen. Seitdem bildet die Stadt mit ihrem ehemaligen Gebiet, unter Zulegung des vorher großherzoglich hessischen Teils, des Ortsbezirks Nieder-Ursel, einen Kreis [* 25] (Stadtkreis) des Regierungsbezirks Wiesbaden, [* 26] dem der königliche Polizeipräsident als Landrat vorsteht.
Die Leitung der städtischen Angelegenheiten Frankfurts ist nach Maßgabe der preußischen Städteordnung geregelt. In neuester Zeit wurde Frankfurt historisch wichtig durch den Frieden von Frankfurt (s. Frankfurter Friede).
Vgl. Faber, Topographisch politische und historische Beschreibung von Frankfurt (Frankf. 1788-89, 2 Bde.);
Battonn, Örtliche Beschreibung von Frankfurt (hrsg. von L. Euler, das. 1861-75);
Kirchner, Geschichte der Stadt Frankfurt (das. 1807-10, 2 Bde.), und Feyerlein, Nachträge und Berichtigungen zu Kirchners Geschichte von Frankfurt (das. 1809-10, 2 Bde.);
Böhmer, Urkundenbuch der Reichsstadt Frankfurt (das. 1836, Bd. 1); ¶