hennebergischen, hohenlohischen und andre Gebiete, in welche das ehemalige Herzogtum zerfiel, eingeräumt worden wären.
Aus diesen Gebieten wurde dann bei der
Einteilung des
Reichs in
Kreise
[* 2] der fränkische
Kreis
[* 3] gebildet. 1633 ließ
Bernhard vonWeimar
[* 4] sich von den zu
Heidelberg
[* 5] versammelten
Fürsten des
HeilbronnerBundes zum
Herzog von Franken ernennen,
welches Herzogtum größtenteils aus geistlichen Territorien gebildet werden sollte; in
Würzburg
[* 6] ließ
Bernhard sich huldigen,
vermochte sich aber nach dem
Sieg der Kaiserlichen bei
Nördlingen,
[* 7] in Franken nicht zu behaupten.
1) Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk
Kassel, an der
Eder, hat ein
Amtsgericht, 2
Kirchen (darunter die
gotische Liebfrauenkirche),
Tuch- und Leinweberei,
Gerberei und (1885) 2660 meist evang. Einwohner. -
In der
Nähe das fürstliche Jagdschloß Ratsfeld und weiterhin der
Kyffhäuser (s. d.) sowie die neuentdeckte prächtige, 2 km
lange
Falkenburger Höhle (Barbarossahöhle, unter der
Falkenburg) mit stehenden Gewässern und wunderbaren Gipsbildungen.
Frankenhausen
soll seinen
Namen von den
Franken erhalten haben, die hier 528 zum
Schutz der
Solquellen gegen die
Sachsen
[* 18] ein
Schloß erbauten. Bei Frankenhausen wurden die aufrührerischen
BauernunterThomasMünzer von den sächsischen, braunschweigischen
und hessischen
Truppen an dem davon benannten Schlachtberg geschlagen (s.
Bauernkrieg).
Die Frankenhöhe gilt zugleich als
die Grenzmarke zwischen den schwäbischen und fränkischen
LandschaftenBayerns und ist in der Quellregion der
Tauber und
Wörnitz
im Spitalwald bei
Schillingsfürst 551 m hoch.
(Fränkisches Reich). Der
Stamm derFranken umfaßte um die Mitte des 3. Jahrh. eine
Anzahl germanischer
Völkerschaften am mittlern und niedern
Rhein, unter denen die Chamaven, die Attuarier, die
Ampsivarier,
die Sigambrer und die
Salier die wichtigsten sind. Der gemeinsame
Name, neben welchem noch eine Zeitlang die besondern Bezeichnungen
der einzelnen
Stämme fortbestehen, ist seiner Bedeutung nach nicht ganz klar; am wahrscheinlichsten ist
immer noch, daß
Franken ursprünglich nichts andres als
»Freie« bedeutete; andre bringen den
Namen mit dem keltischen
Wort ffrank,
d. h. lockig, behaart, in Zusammenhang.
Die Gesamtmasse der als fränkisch bezeichneten
Stämme sonderte sich später in zwei Hauptgruppen: die
Salier am
Niederrhein
und die
Ripuarier am Mittelrhein, als deren vorzüglichster Sitz später
Köln
[* 21] erscheint. Um 240
ward ein
fränkischer
Haufe, der plündernd
Gallien durchzogen hatte, bei
Mainz
[* 22] von dem nachmaligen
Kaiser Aurelian geschlagen. Nachdem
sie sich unter fortwährenden
Kriegen mit den
Römern und trotz mehrfacher
Niederlagen um 290 der sogen. Bataverinsel bemächtigt
hatten, dehnten sie sich von hier aus über die
Landschaft Toxandrien (die Gegend des jetzigen
Nordbrabant)
aus, wurden hier zwar 358 vom
KaiserJulian unterworfen, aber in ihren
Wohnsitzen belassen und mußten nur
Hilfstruppen zum römischen
Heer stellen.
Dies
Verhältnis der Abhängigkeit dauerte bis zum Anfang des 5. Jahrh.
In den ersten Jahrzehnten desselben
verbreiteten sich die salischen
Franken weiter westlich und erfüllten das Land an beiden
Ufern der
Schelde mit salisch-fränkischer
Bevölkerung.
[* 23] Abgesehen von einem nur in der
Sage fortlebenden König
Faramund (Pharamund), unter welchem die
Salier zuerst sich
vereinigt haben sollen, wird etwa um die Mitte des 5. Jahrh. als erster
fränkischer König
Chlodio oder Chlojo, der
Sage nach
Faramunds Sohn, erwähnt, der zwar 431 im
Kampf mit dem
Römer
[* 24]
Aetius das
salische Gebiet bis zur
Somme ausdehnte, aber die römische
Oberhoheit wieder anerkennen mußte. Als
Hilfstruppen des
Aetius
kämpften die
Franken in der
Schlacht bei Catalaunum (451).
Wahrscheinlichkeit nach haben ChlodiosSöhne das Gebiet des Vaters geteilt; sicher ist jedenfalls, daß es später mehrere
Könige gab, die alle als Blutsverwandte galten, und von denen derjenige, der zu Tournai residierte, für den angesehensten
galt. Dies war 457-481 Childerich I. (s. d.), dessen Grab man 1653 zu Tournai gefunden hat; darin den Siegelring
des Königs, zahlreiche Münzen
[* 26] u. a. Childerich unterhielt gute Beziehungen zu den Römern und kämpfte als ihr Bundesgenosse
gegen Westgoten und Sachsen; zur katholischen Kirche stand er bereits in freundlichem Verhältnis.
In der Zeit nach den EroberungenChlodios, aber wahrscheinlich noch vor dem TodChilderichs ist der älteste
Text der Lex Salica (s. Salisches Gesetz) entstanden, des ersten uns erhaltenen deutschen Rechtsbuches und zugleich des einzigen,
welches uns einen Blick in die altgermanische Verfassung vor den durch die Gründung des großen fränkischen Reichs hervorgerufenen
Veränderungen thun läßt. Wir erkennen aus derselben, daß die freien Franken, die, in Dörfern zusammenlebend,
vorzugsweise Ackerbau und Viehzucht
[* 27] trieben, noch den Kern der Bevölkerung bildeten, neben denen die hörigen Leten (Liten),
die nicht sehr zahlreiche römische Bevölkerung und die unfreien Knechte aller politischen Rechte entbehrten.
Der erbliche König, dessen seinem ganzen Geschlecht eigentümliches Abzeichen der Schmuck der lang herabwallenden, von keinem
Schermesser berührten Locken ist, steht an der Spitze des Staats; aber er ist noch nicht der alleinige
Träger
[* 28] der Souveränität, sondern bei wichtigen Dingen an die Zustimmung des Volkes, das alljährlich zum Märzfeld als Heerversammlung
in Waffen
[* 29] zusammentritt, gebunden. Er ist noch nicht im Besitz der Gerichtshoheit, vielmehr wird die Leitung und
der Vorsitz der Gerichte, die nach Hundertschaften zusammentreten, noch durch einen vom Volk für jede Hundertschaft erwählten
Beamten, den Thunginus oder Zentenarius, ausgeübt; dagegen ist die exekutive Gewalt und auch die Vollstreckung der gerichtlichen
Urteile bereits auf den König und seine Beamten, die Grafen, übergegangen. So ist das Recht der salischen
Franken ein sehr merkwürdiges Dokument aus der Zeit der allmählichen Umwandlung der alten germanischen, auf der Souveränität
des Volkes beruhenden Verfassung in das souveräne Königtum.
Mit Childerichs Sohn und Nachfolger Chlodwig (481-511, s. d.) tritt die Geschichte der Franken in ein neues Stadium. In drei
gewaltigen Stößen breitete er seine Herrschaft weiter aus: 486 vernichtete er durch die Besiegung des
Syagrius den letzten Rest der Römerherrschaft in Gallien und erweiterte dadurch sein Gebiet zuerst bis zur Seine und allmählich
weiter südlich bis zur Loire, worauf er seinen Wohnsitz von Tournai nach Soissons verlegte. 496 besiegte er in einer am obern
Rhein (nicht bei Zülpich) gelieferten Schlacht die Alemannen, unterwarf sie seiner Herrschaft und entriß ihnen das Maingebiet,
das mit Franken bevölkert wurde, worauf er mit einem Teil seines Volkes zum Christentum katholischen Bekenntnisses übertrat,
ein Schritt, der den Franken nicht nur die für die Ausbreitung ihrer Herrschaft sehr wichtige Unterstützung
der römisch-katholischen Geistlichkeit gegen die arianischen Westgoten und Burgunder sicherte, sondern von noch viel größerer
Bedeutung dadurch geworden ist, daß er zuerst die welthistorisch wichtige Verbindung zwischen dem fränkischen Königtum und
der römischen Kirche anbahnte und ermöglichte. Im Bündnis mit den Burgundern unternahm er 507 einen Zug
gegen die Westgoten,
schlug deren König Alarich bei Voullon unweit Poitiers und erweiterte die Herrschaft der Franken bis zur Garonne.
Schon vorher hatte er begonnen, durch List und Gewalt die noch von ihm unabhängigen Herrschaften der salischen Franken zu beseitigen;
jetzt unterwarf er auch die Ripuarier, und als er 511 in Paris
[* 30] starb, waren alle Franken seinem Zepter untergeben.
So war er aus dem König einer kleinen germanischen Völkerschaft zum Gebieter eines gewaltigen, größtenteils auf romanischem
Boden begründeten Reichs geworden. Aber eben durch diese Eroberungen war auch die Stellung des Königtums bei den Franken selbst
eine wesentlich andre geworden.
Seinen römischen Unterthanen gegenüber, die er politisch den Franken gleichstellte, übte der König von
vornherein weit bedeutendere Rechte aus, als sie bis dahin einem germanischen König seinem Volke gegenüber zugestanden hatten;
dieser Umstand einerseits und anderseits die Thatsache, daß die gemachten Eroberungen nicht zunächst von dem Volk, sondern
von dem König der Franken ausgegangen waren und als die seinigen erschienen, trug dazu bei, auch den
Franken gegenüber dem Königtum zur vollen Souveränität zu verhelfen, was seinen höchsten Ausdruck darin findet, daß der
vom Volk erwählte Richter der Lex Salica in der Verfassung des neuen fränkischen Reichs verschwindet und die gesamte richterliche
Gewalt auf den König und die von ihm ernannten Beamten, die Grafen, übergeht.
Darauf mischten sich die Franken in die Kriege zwischen den Ostgoten und dem oströmischen Kaiser Justinian ein; 536 trat ihnen
der Gotenkönig Vitiges die Provence und einen Teil Rätiens ab, während Theudeberts Versuche, sich in Italien
[* 33] festzusetzen,
zwar zu einer zeitweisen Okkupation der LandschaftenLigurien und Venetien, aber doch zu keiner dauernden
Erwerbung derselben führten, da nach der Vernichtung eines fränkisch-alemannischen Heers durch Narses die fränkischen Eroberungen
in Italien wieder verloren gingen.
Als 555 mit Theudebald, dem Sohn des Theudebert, das Haus des Theuderich ausgestorben war, trat Chlotar in diese Herrschaft
ein. Derselbe beerbte 558 auch den kinderlosen Childebert und vereinigte so noch einmal die ganze fränkische
Monarchie. Schon in dieser Zeit müssen auch die Bayern mit den Franken in Berührung getreten sein und sich durch ein Bündnis
nach außen hin deren Schutz erworben und im Innern durch Anerkennung fränkischer Oberhoheit ihre alte Verfassung erhalten
haben. Friesen und
¶