dem Kali neben Phosphorsäure und Stickstoff die gebührende Beachtung beim Pflanzenbau zu teil werde. 1865 begann Frank die Fabrikation
von Brom aus den Mutterlaugen der Staßfurter Salze, und seither hat die Bromproduktion in Staßfurt und Leopoldshall die aus allen
andern Quellen überflügelt. Die von Frank eingeführten Darstellungsmethoden bilden die Grundlage
der Fabrikation in den europäischen wie amerikanischen Bromfabriken. Seit 1867 wurden von Frank auch Magnesiasalze und Glaubersalz
aus den Rückständen der Kalifabrikation dargestellt. Später trennte sich Frank von der Staßfurter Industrie und war seit 1876 Leiter
einer Glashütte in Charlottenburg.
Zacharias, jüd. Theolog, geb. zu
Prag, studierte jüdische Theologie, Mathematik und Litteratur in Pest, erhielt 1832 die Stelle eines Kreisrabbiners für den
Leitmeritzer Kreis und wurde 1836 Oberrabbiner für Dresden und Leipzig, in welcher Stellung er mit Erfolg für die staatliche
Anerkennung des Judentums wirkte. Seine dem sächsischen Landtag vorgelegte Schrift »Die Eidesleistung der
Juden in theologischer und historischer Beziehung« (Leipz. 1840, 2. Aufl.
1847) veranlaßte die Aufhebung des veralteten Judeneides in mehreren deutschen Ländern. 1854 folgte er dem Ruf als Oberrabiner
und Direktor des jüdischen theologischen Seminars zu Breslau, wo er die »Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judentums«
(Berl. 1844-45 u. Leipz.
1846) als Organ eines gemäßigten Fortschritts herausgab. In demselbem Geist redigierte er 1852-68 die »Monatsschrift für
Geschichte und Wissenschaft des Judentums« (fortgesetzt von Grätz und P. J. ^[richtig: P. Frankel für Pinkus Fritz] Frankl).
Von seinen gelehrten Untersuchungen sind zu erwähnen: »Vorstudien zur Septuaginta« (Leipz. 1841);
»Über den Einfluß
der palästinensischen Exegese auf die alexandrinische Hermeneutik« (das. 1851);
»Hodegetica in Mischnam librosque cum ea conjunctos«
(das. 1865);
ferner: »Dr. Bernhard Baer, ein Lebens- und Zeitbild« (Bresl. 1863);
»Über palästinensische und alexandrinische
Schriftforschung« (das. 1854);
»Grundlinien des mosaisch-talmudischen Eherechts« (das. 1859);
»Entwurf einer Geschichte der
Litteratur der nachtalmudischen Responsen« (das. 1865).
im engern Sinn das bedeutendste der Herzogtümer, in welche Deutschland nach dem Ausgang der karolingischen
Dynastie zerfiel. Dasselbe wurde von alters her als Kern des aus der einstigen fränkischen Monarchie erwachsenen Deutschen
Reichs angesehen, weshalb auch der deutsche König, welchem Stamm er auch angehören mochte, durch die
Wahl, die meist auf fränkischer Erde geschah, für seine Person das Recht der Franken erhielt. Die Grenze des Herzogtums Franken, zu
welchem auf dem linken Rheinufer gegen Lothringen hin noch das Gebiet von Worms, Mainz und Speier gehörte, zog
sich auf der rechten Seite des Rheins zwischen Sachsen, Bayern und Alemannien hin; im N. ward sie ungefähr durch den Lauf der
Sieg, Eder und Werra sowie durch den Thüringer Wald, im O. durch das Fichtelgebirge und die Wasserscheide zwischen Rednitz und
Nab, im S. durch die Altmühl, Wernitz, den obern Kocher, die Enz und Murg bezeichnet. Es zerfiel in Francia
orientalis (Ostfranken, Franconia, vgl. Fränkischer Kreis), das Gebiet auf beiden Seiten des Mains, dessen Mittelpunkt Würzburg
war, und
Francia Rhenensis (Rheinfranken), das Land um den Rhein und insbesondere die Gaue am linken Ufer dieses Flusses; als
die Grenze zwischen beiden Teilen von Franken kann der Spessart angesehen werden. Zu Anfang des 10. Jahrh. wetteiferten
zwei Geschlechter um die herzogliche Gewalt in Franken: das Haus der Popponen oder Babenberger, deren Besitzungen in dem spätern
Bamberg ihren Mittelpunkt hatten, und das Haus der Konradiner, die aus dem Niederlahngau stammten.
Unter Ludwig dem Kind brach zwischen beiden ein heftiger Kampf, die sogen. Babenberger Fehde, aus, in welcher
sich der König und die Kirche auf die Seite der Konradiner stellten, und welche damit endigte, daß nach dem Untergang der
Babenberger, deren Haupt Adalbert 906 hingerichtet ward, Konrad I. (s. d.) als Herzog von Franken anerkannt wurde.
Als dieser 911 zum König erwählt wurde, ging die herzogliche Gewalt auf seinen Bruder Eberhard (s. d.) über. Dieser erhob
nach dem Tod Konrads keinen Anspruch auf die Krone, sondern erwählte Heinrich I. zum König und stand mit diesem, der ihm 926 auch
richterliche Befugnisse in Lothringen übertrug, bis an sein Ende im besten Einvernehmen. Auch an der
Wahl Ottos I. 936 nahm Eberhard teil, empörte sich aber dann gegen Otto im Bund mit dessen Brüdern Thankmar und Heinrich und wurde 939 bei
Andernach von Anhängern des Königs überfallen und niedergemacht. Die Folge dieser Unruhen war die Aufhebung des
Herzogtums in Franken, fortan stand das Land unmittelbar unter der Krone.
Das mächtigste Geschlecht in Rheinfranken war nun das Haus der Salier, dessen Haupt, Konrad der Rote, Schwiegersohn Kaiser Ottos
I. und Herzog von Lothringen wurde, das mit einem ausgedehnten allodialen Besitz Grafenrechte im Worms-, Speier-, Nahe- und andern
Gauen verband, dessen Güter in Worms ihren Mittelpunkt hatten, und von dessen Gliedern mehrere Herzöge andrer
Stämme waren. Zu einer wirklich herzoglichen Gewalt in Rheinfranken ist dasselbe indes nicht gelangt.
Der eine Zweig dieses Hauses gelangte 1024 mit Konrad II. zum Thron; der andre, jüngere Zweig starb 1039 mit dessen Vetter
Konrad dem jüngern aus. Rheinfranken gehörte später zum Teil den rheinischen Pfalzgrafen, zum Teil geistlichen Herren, den
Bischöfen von Worms, Speier und Mainz, zum Teil weltlichen, den Wild- und Rheingrafen, den Grafen von Nassau, Katzenelnbogen, Hanau
und den Landgrafen von Hessen; der Name Franken war für diese Bezirke nicht mehr im Gebrauch. In Ostfranken gelang
es den Bischöfen von Würzburg im Anfang des 12. Jahrh., herzogliche Rechte geltend zu machen.
Als dann Kaiser Heinrich V., um den Abfall des Bischofs Erlung zu strafen, diesem die herzogliche Gewalt entzog, ernannte er seinen
Neffen Konrad von Staufen zum Herzog von und dieser behielt den Titel auch bei, als 1120 Würzburg in seine
Rechte wieder eingesetzt wurde. Das staufische Herzogtum ward später nach einem Hauptpunkt der Besitzungen des Hauses als
Herzogtum Rothenburg bezeichnet und erhielt sich als solches bis zum Erlöschen des Hauses; die Bischöfe von Würzburg aber
erschlichen von Friedrich I. 1168 auf Grund gefälschter Urkunden Heinrichs II., Konrads II. und Heinrichs
III., welche sie vorlegten, die Anerkennung und Bestätigung ihrer Rechte und nahmen (zuerst Bischof Johann II. 1411 bis 1440)
den Titel Herzog von Ostfranken an, ohne daß aber dadurch dem Bischof Rechte über die bambergischen, fuldaischen, burggräflich
nürnbergischen,
mehr
hennebergischen, hohenlohischen und andre Gebiete, in welche das ehemalige Herzogtum zerfiel, eingeräumt worden wären.
Aus diesen Gebieten wurde dann bei der Einteilung des Reichs in Kreise der fränkische Kreis gebildet. 1633 ließ Bernhard von
Weimar sich von den zu Heidelberg versammelten Fürsten des Heilbronner Bundes zum Herzog von Franken ernennen,
welches Herzogtum größtenteils aus geistlichen Territorien gebildet werden sollte; in Würzburg ließ Bernhard sich huldigen,
vermochte sich aber nach dem Sieg der Kaiserlichen bei Nördlingen, in Franken nicht zu behaupten.
Später wurde der größere Teil von Franken bayrisch, und 1837 erhielten die drei nördlichen Kreise des Königreichs
Bayern den Namen Ober-, Mittel- und Unterfranken (s. die einzelnen Artikel).
Vgl. Eckhart, Commentarii de rebus Franciae orientalis
et episcopatus Wirceburgensis (Würzb. 1729, 2 Bde.);
Breßlau, Die würzburgischen Immunitäten und das Herzogtum Ostfranken,
im 13. Bande der »Forschungen zur deutschen Geschichte«, S. 87 ff.
(Götting. 1873);
Henner, Die herzogliche Gewalt der Bischöfe von Würzburg (Würzb. 1874).