(Ackerbauministerium) zu unterstellen, und in
Preußen,
[* 2]
Österreich
[* 3] und
Frankreich diese
Organisation durchgeführt. Von manchen
Seiten ist auch empfohlen worden, die Forstverwaltung des
Staats, welche ein
Zweig der Staatsvermögensverwaltung ist, von den politischen
Ministerien ganz loszulösen und unter eine immediate Generaldirektion zu stellen, deren
Chef im
Rang der
Minister steht, ohne
zum Ministerrat zu gehören oder irgend eine politische
Stellung einzunehmen. Ganz von den untern
Stellen der technischen Betriebsverwaltung
getrennt ist schon heute meist die Forstkassenverwaltung.
Dieselbe wird von
Rentmeistern,
Rendanten, Kassenführern etc. geführt, welche nach den
Etats oder auf spezielle
Anweisung der
Revierverwalter, der Inspektionsbeamten oder Direktionsbehörden zahlen oder vereinnahmen. Auch die Forstgerichtsbarkeit
wird heute, wie schon erwähnt, fast in allen
Staaten von den ordentlichen
Gerichten, nicht mehr, wie dies früher vielfach
der
Fall war, von den Forstämtern, besonders Forstrüge- oder Forstbußgerichten, welche früher von Forstbeamten allein
oder von ihnen und rechtsverständigen
Beisitzern zusammen gehalten wurden, geübt. Die Forstbeamten haben
bei dem forstgerichtlichen
Verfahren keine andre
Funktion mehr als die der
Sachverständigen und
Zeugen sowie mitunter der Staatsanwaltschaft.
Auch mit der staatlichen Oberaufsicht über die Privatwaldungen, soweit eine solche gesetzlich begründet
ist, sind die Staatsforstbeamten der fiskalischen
Verwaltung vielfach betraut
(Bayern,
Baden,
Hessen,
Frankreich). Die
Übertragung
dieser polizeilichen
Funktion, welche lediglich aus der
Staatshoheit entspringt, an Beamte der fiskalischen Vermögensverwaltung
ist in neuester Zeit mehrfach getadelt worden. Die (staatsrechtliche) Befugnis, die Privatforstwirtschaft
zu überwachen, ist deshalb mitunter besondern
Organenübertragen, die mit der aus wesentlich privatrechtlichen Grundlagen
beruhenden Staatsvermögensverwaltung nichts gemein haben. Solche
Organe, welche den Vollzug des Forstgesetzes (Forstpolizeigesetzes)
zu überwachen haben, sind in neuester Zeit in
Österreich mit der Amtsbenennung Landesforstinspektoren angestellt worden.
Vgl.
Albert, Lehrbuch der Forstverwaltung
(Münch. 1883);
Schwappach, Handbuch der Forstverwaltungskunde (Berl. 1884).
die auf die Erzeugung von Waldprodukten gerichtete menschliche Thätigkeit. Dieselbe
hat es mit einem
Wirtschaftsobjekt zu thun, welches sich von andern durch besondere Merkmale unterscheidet. Bei der forstwirtschaftlichen
Produktion steht die Naturkraft mehr im
Vordergrund als bei allen übrigen
Zweigen der Sachgütererzeugung,
und die menschliche
Arbeit tritt sehr zurück.
Gering sind auch der relative
Bodenwert und das Wirtschaftsinventar, mit welchem
die Forstwirtschaft arbeitet; aber sehr bedeutend ist der
Wert der in einem wirtschaftlich behandelten und eingerichteten
Forst
[* 14] ausstehenden
Holzbestände.
Die Forstwirtschaft ist also in Bezug auf die aufzuwendende
Arbeit immer extensiver als die
Landwirtschaft derselben
Zeit und Gegend;
aber sie ist oft intensiver, wenn das zum Wirtschaftsbetrieb erforderliche gesamte
Kapital ins
Auge
[* 15] gefaßt
wird;
wenig beweglich und rascher Umformung unfähig, ist das
Holzkapital in Bezug auf seine Entstehung und Vergrößerung weit weniger von dem freien
Willen des
Menschen
abhängig als jedes andre
Kapital. Es erfolgt vielmehr die zur
Bildung des Holzkapitals erforderliche Zinsenansammlung im
Wald
fast ganz unabhängig vom
Menschen, sowohl was die Art und
Höhe der Verzinsung als auch die Zeit, für welche die Zinsenansammlung
erfolgt, anbelangt.
Das
Material des Holzkapitals ist vergänglich, eine willkürliche Zinsenanhäufung
in Form von Materialzinsen (Holzzuwachs) ist daher unmöglich. Auch in Bezug auf die
Fläche und
Teilbarkeit derselben unterliegt
die Forstwirtschaft gewissen Beschränkungen, welche dem zunächst verwandten landwirtschaftlichen Produktionsgebiet
fremd sind. Je länger der
Umtrieb, desto größer muß die Betriebsfläche sein. Auch zahlreichen
Gefahren
(Sturm,
Feuer, Schnee-,
Duft- und Eisbruch, Insektenschäden etc.) sind die Holzbestände, mit denen die Forstwirtschaft arbeitet,
ausgesetzt, und wirtschaftliche Fehler wirken auf dem forstwirtschaftlichen Gebiet weit nachhaltiger und darum intensiver,
weil der ganze Betrieb auf längere Zeiträume sich erstreckt und nur nach oft langen
Pausen wieder auf dieselbe
Stelle zurückkehrt.
Aus dem Gesagten geht hervor, daß die allgemeinen
Sätze der
Volkswirtschaftslehre nicht ohne weiteres
auf die Forstwirtschaft angewendet werden können. So einfach der Forstwirtschaftsbetrieb erscheint, so liegt doch
in dem oft langen Zeitraum zwischen
Bestellung und
Ernte eine große Schwierigkeit für die
Darstellung des Wirtschaftseffekts,
indem erstere, die Begründung der Holzbestände, unter der Einwirkung von gesamtwirtschaftlichen
Faktoren
erfolgt, welche vielleicht längst aufgehört haben, wirksam zu sein, wenn die Benutzung der Holzbestände statthaft ist.
Die Wirtschaftlichkeit der Waldbegründung, die Bestimmung des
Umtriebs, der zu erziehenden Holzarten, ist also stets aus
Verhältnissen der Zukunft herzuleiten, welche sich unsrer Beurteilung entziehen, auf
Preise und Marktverhältnisse zu
gründen, welche wir nicht kennen, auf eine
Nachfrage, welche wir nicht vorauszusehen vermögen. Unmöglich ist es, daß sich
Angebot und
Nachfrage auf dem forstwirtschaftlichen Gebiet überhaupt rasch ausgleichen, da zur Erzeugung fehlender begehrter
Sortimente oft ein
Jahrhundert gehört und die
Nachfrage vielleicht längst nicht mehr besteht, wenn ihr genügt werden
könnte.
ist unmöglich. Er ist bei rationellem Betrieb auch nicht erforderlich; ja, in wohlgepflegten Forsten verbessern sich die
obern Bodenschichten durch die Waldabfälle bedeutend, und die tief in den Boden eindringenden, einen weiten Boden- (Wurzel-)
Raum erschließenden Baumwurzeln öffnen tief liegende Schichten den Atmosphärilien, der chemischen und physikalischen Verwitterung.
Die Thatsache der langsamen Bodenbereicherung in gut bewirtschafteten Forsten erklärt sich leicht.
Einmal entziehen die Holzgewächse dem Boden relativ wenig Nährstoffe (namentlich Kali, Phosphorsäure kaum 0,01, wenn der Bodenentzug
durch landwirtschaftliche Benutzung = 1 ist); sodann durchgraben die Wurzeln der Bäume Tiefen, in welche die landwirtschaftlichen
Kulturgewächse meist nicht gelangen. Der in großen Mengen zur Bildung der Holzfaser erforderliche Kohlenstoff
wird aus der Luft entnommen; der Humus, die in Zersetzung begriffenen Waldabfälle besitzen ein bedeutendes Absorptionsvermögen
für Gase
[* 20] (Ammoniak etc.); die aus den Tiefen des Wurzelraums emporgesogenen Nährstoffe kommen in den vermodernden Blättern
und Holzteilen der obersten Bodenschicht zu gute.
[Geschichtliches.]
Die heutige Forstwirtschaft ist ein Kind derNot. Jahrhundertelang erhob sich die Waldbenutzung nicht
über eine bloße Okkupation der von der Natur dargebotenen Produkte, als die Landwirtschaft schon längst eine höhere Entwickelungsstufe
erreicht hatte. Holz, Weide,
[* 21] Mast waren im Überfluß vorhanden; als eine Pertinenz der Landwirtschaft fand die Waldbenutzung
wenig Beachtung. Als endlich unter dem Zwang der Verhältnisse, bei rasch anwachsender Bevölkerung
[* 22] und
ebenso rasch wachsenden Ansprüchen an den Wald dieser selbst eine verständigere Benutzung und Pflege forderte, als die Furcht
vor dem Holzmangel an alle Thüren klopfte (im 15. und 16. Jahrh.), da waren es mehrere Gründe, welche einen raschen
Fortschritt auf dem Gebiet der Forstwirtschaft hinderten, vor allen die besondere Lage des Waldeigentums und die persönliche Sonderstellung
der Forstwirte.
Was von den alten Institutionen geblieben war, bestand in einer Art von gemeinsamer Waldbenutzung, jetzt
aber meist in der Form drückender, oft waldzerstörender Servituten. Um den gänzlichen Ruin der Privatforsten zu verhindern,
kannten die Territorialherren kein andres Mittel als die äußerste Bevormundung des Privatforstbetriebs (auf Grund des Forsthoheitsrechts,
s. Forsthoheit), welche die Lust an produktiver wirtschaftlicher Arbeit und an sorgsamer Pflege der Waldungen
vollends ertötete.
Zur Führung der Wirtschaft in den landesherrlichen Forsten wurden Männer berufen, welche in erster LinieJäger waren, der Wissenschaft
fern standen und, von weidmännischen Interessen geleitet, oft nach ganz falschen Zielen hinarbeiteten. Aber aus diesem Jägertum
entwickelte sich doch mit der Zeit eine Schule der forstlichen Empirie, welche die Grundsteine zu einer
geregelten (wenn auch handwerksmäßigen) Wirtschaft im Wald legte. Um das Jahr 1700 war die Furcht
vor Holzmangel im mittlern,
westlichen und südlichen Deutschland
[* 23] allgemein.
Weite Flächen in den Wäldern waren durch unverständige Holzhiebe, durch Weide, Streunutzung, Plaggenhieb etc. verödet und
produktionslos geworden. Der regellose Plenterbetrieb, d. h. die ungeordnete Entnahme des Holzes, wo man es fand, und wie man es
eben brauchte, gestattete weder eine nachhaltige, d. h. in periodisch oder jährlich gleichen
Massen erfolgende, Holznutzung noch eine geregelte Wiederkultur. Gegen diese Regellosigkeit wendeten sich die fortgeschrittenen
JägerBeckmann, Döbel, Büchting u. a. Sie empfahlen Kahlhieb in regelmäßig aneinander
gereihten Jahresschlägen mit darauf folgender Saat oder einen schlagweisen Mittelwaldbetrieb.
Nach letzterm System wurden Bäume aller Altersklassen in lichtem Stand über einem stangenholz- oder buschholzartigen Unterholz
erzogen. Allmählich versuchte man es, aus dem abfallenden oder abfliegenden Samen
[* 24] der alten Stämme und unter ihrem Schirm
die Bestandsverjüngung zu bewirken und dann aus den Jungwüchsen das Altholz stufenweise herauszuplentern, indem man auch
bei diesem Betrieb sich an eine Flächeneinteilung in Jahres- oder Periodenschläge anschloß. So entstand der Femelschlagbetrieb,
um dessen Ausbildung sich Sarauw, G.L.HartigundCotta gegen Ende des 18. und im Anfang des 19. Jahrh.
große Verdienste erworben haben. Eine Reihe von Forsteinrichtungsmethoden entstand, unter denen die sogen. Fachwerksmethoden
(s. Forsteinrichtung) Hartigs und Cottas die allgemeinste Verbreitung gefunden haben.
Unter den verschiedenen Betriebsarten erlangte der Femelschlagbetrieb seit 1800 allmählich mehr und mehr die Herrschaft; allein
die Nachteile desselben, besonders für die lichtbedürftigen Holzarten, traten so sehr hervor, daß
nach 1830 für die Kiefern- und Fichtenwaldungen sowie für die Eichenforsten vielfach (namentlich im nördlichen und westlichen
Deutschland) der Kahlschlagbetrieb an seine Stelle trat, jetzt aber unter gleichzeitiger Anwendung der Pflanzung zum Zweck der
Begründung des Jungbestandes.
Die Zeit Hartigs und Cottas (bis 1830) ist als diejenige der Herrschaft der Schulregel in der Forstwirtschaft zu
betrachten. Man hatte das empirisch Gefundene in eine Anzahl von Generalregeln zusammengefaßt und eine Forstwirtschaftslehre
zusammengestellt, welche keinen Anspruch auf wissenschaftliche Vollständigkeit machen konnte und der wissenschaftlichen
Begründung entbehrte, aber ausreichend war, um den Praktikern als Richtschnur bei der handwerksmäßigen
Wirtschaftsübung zu dienen, solange es sich nur darum handelte, die Wirtschaft im Wald aus der frühern Regellosigkeit zu
geordneter Waldbenutzung überzuführen.
Sobald dagegen die Erzielung des höchsten Wirtschaftseffekts, der höchsten Intensität der Wirtschaft, die strenge Herleitung
der Wirtschaftsgrundsätze aus den maßgebenden örtlichen Verhältnissen, die tiefere wissenschaftliche Begründung derselben
von dem Forstmann gefordert wurden, war die Zeit der Schulregeln vorüber (s.
Forstwissenschaft). Gegen die Geltung der Generalregeln trat besonders Pfeil seit 1820 mit der ihm eignen Energie in die Schranken.
Hundeshagen und KarlHeyer strebten gleichzeitig danach, die Forstwirtschaft auf dem festen Grund wissenschaftlicher Arbeit neu aufzubauen.
Gottl. König bildete besonders die Lehre
[* 25] von der Waldpflege, d. h. der Pflege des Bodens, der Bestände
und einzelner Stämme, aus. Gegen die Kahlschlagwirtschaft wendeten sich Männer der Wirtschaft und Wissenschaft, indem sie auf
die
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