die Gewinnung, die Formung im Rohen und die Verwertung der forstlichen Erzeugnisse. Im Zusammenhang
mit der Forstbenutzung stehen der Holztransport und die Verarbeitung der forstlichen Rohprodukte (die forstliche
Technologie),
soweit beide
für Rechnung des Waldeigentümers betrieben werden. Streng genommen gehören beide nicht in den Bereich der
Forstbenutzung. Gegenstand der letztern sind die forstlichen Hauptnutzungen (Holznutzung, Rindennutzung)
und Nebennutzungen
(Streu,
Harz,
Weide,
[* 2]
Gras, Futterlaub, landwirtschaftlicher Fruchtbau im
Wald,
Leseholz, Baumfrüchte, Fossilien,
Torf).
Das
Holz,
[* 3] dessen technische
Eigenschaften die Forstbenutzungslehre zu erörtern hat, zerfällt in
Nutzholz und
Brennholz. Die
Fällung, Ausnutzung (Sortierung) und Verwertung des
Holzes bildet den wichtigsten Teil der Forstbenutzung. Mitunter
wird die Rindennutzung zu den Nebennutzungen gerechnet.
Vgl.
Gayer, Die Forstbenutzung (6. Aufl., Berl. 1883);
König, Forstbenutzung (3. Aufl. von
Grebe,
Wien
[* 4] 1882);
derjenige Teil der
Botanik, welcher für die
Forstwirtschaft von Bedeutung ist. Es
gehören dahin außer den allgemeinen
Lehren
[* 5] der
Botanik namentlich die
Anatomie,
Physiologie und
Pathologie des
Holzes, die Kenntnis
der waldbaulich wichtigen Holzarten und Kleingewächse
(Gräser,
[* 6]
Kräuter,
Pilze).
[* 7] Diese Kleingewächse werden wohl mit dem
NamenForstunkräuter bezeichnet. Neuere Litteratur: Nördlinger, Deutsche
[* 8] Forstbotanik (Stuttg. 1874-76, 2 Bde.);
(Forstabschätzung,
Forsttaxation,
Forstbetriebsregelung), ein wichtiger
Zweig der
Forstwissenschaft,
die dem
Zweck der Waldwirtschaft entsprechende Regelung des Waldzustandes und des Waldertrags. Die Forsteinrichtung erstrebt
daher einerseits die Waldzustandsregelung, d. h. die Herstellung eines geordneten (normalen)
Waldzustandes, und anderseits die Waldertragsregelung, d. h. die Größenermittelung des Waldertrags.
Zur Erreichung dieser
Ziele sind seit Mitte des 18. Jahrh. zahlreiche Forsteinrichtungsmethoden empfohlen und
angewandt worden.
Dieselben lassen sich in vier
Gruppen bringen, nämlich:
1) InTeilungsmethoden. Der jährliche Nutzungssatz ergibt sich als
Quotient aus Betriebsfläche und Umtriebszeit (s. d.)
bei den sogen. Flächenteilungsmethoden (Schlageinteilungsmethoden) oder als
Quotient aus
Holzmasse und Umtriebszeit bei den
sogen. Holzteilungsmethoden. Nach der Flächenteilungsmethode erfolgt noch jetzt fast überall
die Forsteinrichtung für den
Niederwald und für das Schlagholz des
Mittelwaldes.
2) InFachwerksmethoden, deren
Wesen darin besteht, daß die Umtriebszeit in mehrjährige (beim
Hochwald in der
Regel 20jährige)
Zeitabschnitte (Zeitfächer,
Perioden) geteilt wird, und daß diese
Perioden mit
Nutzungen ausgestattet werden. Je nachdem die
Nutzungsausstattung bloß mit
Flächen oder bloß mit
Holzmassen oder zugleich mitFlächen und
Holzmassen
erfolgt, unterscheidet man Flächenfachwerk, Massenfachwerk und Flächen-Massenfachwerk (gemischtes
Fachwerk).
[* 12] Nach der
Methode
des Flächen-Massenfachwerks wird gegenwärtig in den meisten
Staaten die Forsteinrichtung der Hochwaldungen bewerkstelligt.
3) InHolzertragsformelmethoden. Sie ermitteln den Abnutzungssatz aus den
Elementen des Holzertrags ohne grundlegenden
Betriebsplan
mit
Hilfe einer algebraischen
Formel. Je nachdem sich die Ermittelung auf den Holzvorrat oder auf den Holzzuwachs
oder auf beide zugleich stützt, unterscheidet man Vorratsmethoden, Zuwachsmethoden und Vorrats-Zuwachsmethoden.
Ihre Anwendung
ist eine beschränkte. Die beste unter ihnen ist die der letztern
Kategorie angehörige
Methode von K.
Heyer.
4) InRentabilitätsrechnungsmethoden. Sie stützen die Forsteinrichtung auf Rentabilitätsrechnung. Dahin
gehören die Forsteinrichtungsmethoden von
Judeich und
Wagener. Das Forsteinrichtungsverfahren sondert
Vorarbeiten, Hauptarbeiten und Ergänzungsarbeiten. Zu den Vorarbeiten gehören die Forstvermessung, die
Forsteinteilung (s. d.)
in
Wirtschaftsfiguren, die
Aufnahme des Waldzustandes mit der in der
Holzmeßkunde (s. d.) gelehrten Ermittelung des Holzvorrats
und Holzzuwachses und die Anfertigung von
Holzertragstafeln (s. d.). Gegenstand der Hauptarbeiten ist
die Betriebsregelung, welche sich mit der Feststellung der Umtriebszeit (s. d.),
der
Ordnung der
Betriebsverbände (s.
Forsteinteilung) und der Regelung der
Flächen- und Massennutzung befaßt. Ergänzungsarbeiten
sind die jährlichen Nachträge in gewissen Wirtschaftsbücher und die periodischen Berichtigungen der Forsteinrichtung durch
Revisionen
(Taxationsrevisionen).
Vgl.
Grebe, Die Betriebs- und Ertragsregulierung der
Forsten (2. Aufl.,
Wien 1879);
ein Teil der
Forsteinrichtung (s. d.), ist teils eine administrative in
Forstreviere (Oberförstereien)
und Schutzbezirke, teils eine wirtschaftliche in
Wirtschaftsfiguren und
Betriebsverbände.
Forstreviere sind die einem
verwaltenden Beamten (Oberförster, Revierförster) zur Betriebsführung und Rechnungslegung überwiesenen Waldbezirke. Sie
zerfallen in Schutzbezirke, welche mit Aufsichtsbeamten zur Handhabung des
Forstschutzes und der Betriebsaufsicht
(Förstern)
besetzt sind.
Umtriebszeit abhängigen Größe. Die Wirtschaftsfiguren zerfallen in Abteilungen, d. h. gleichartige oder zu gleichartiger
Behandlung bei der Betriebsregelung geeignete, durch die Vermessung ausgeschiedene, allseitig begrenzte Flächenabschnitte
innerhalb der Wirtschaftsfiguren. In einigen Staaten (Sachsen,
[* 14] Württemberg)
[* 15] heißen diese Flächenabschnitte Unterabteilungen,
dagegen die Wirtschaftsfiguren Abteilungen. Betriebsverbände nennt man die Gesamtheit der durch den Betrieb
zu einem selbständigen Ganzen verbundenen Waldflächen innerhalb eines Forstreviers. Betriebsklassen (Blöcke) sind Betriebsverbände
mit einem selbständigen jährlichen Hiebsatz und angestrebtem regelmäßigen Altersklassenverhältnis des Holzes, Hiebzüge
dagegen Betriebsverbände mit regelmäßiger Hiebfolge in derselben örtlichen Richtung und Zeitfolge.