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Alexander, Australienreisender,
Bruder des vorigen, den er auf mehreren seiner
Reisen begleitete, geb. zu
Bunbury
in
Westaustralien. Nachdem er selbständig 1871 das schon früher von Lefroy,
Hunt und seinem
BruderJohn
erforschte, von Salzsümpfen erfüllte Gebiet bis 125° 50' östl. L. v. Gr.
und 31° südl.
Br. durchzogen hatte, brach er 1879, begleitet von seinem
Bruder Matthew und dem Feldmesser
Hill, auf, um das
sogen. Tasmanland in Nordwestaustralien zu erforschen. Er begab sich vom
Kingsund zum
FlußFitzroy, von dem man bisher nur die Mündung kannte, verfolgte denselben 400 km aufwärts und wandte sich
dann nordostwärts, bis nach furchtbaren
Beschwerden die Katharinestation der südaustralischen Überlandtelegraphenlinie
erreicht wurde. Den zu
Westaustralien gehörigen Teil des durchforschten Gebiets fand er gut bewässert und
zum Anbau tropischer
Produkte wohlgeeignet, namentlich aber reich an Weideland und den
Fitzroy zur
Regenzeit 300 km aufwärts
schiffbar. Dies Gebiet, von ihm Kimberleydistrikt genannt, wurde daher schnell von Herdenbesitzern angesiedelt. Diese
Reise
beschrieb in seinem
»Journal of an expedition from the
De Grey to
PortDarwin« (1880).
(althochd. Forasizo,»Vorsitzer«,
fries.
Fosite), in der nord.
Mythologie Sohn
Balders und der Nanna, der Gott der
Gerechtigkeit, der weise jeden Zwist schlichtete
und die erbittertsten Feinde versöhnte.
Sein prächtiger, auf goldenen
Säulen
[* 2] ruhender, mit silbernen Schindeln gedeckter
Palast in
Asgard heißt Glitnir (»der glänzende«). Forseti hatte, wie
Alkuin berichtet, auch einen
Tempel
[* 3] mit einem heiligen
Brunnen
[* 4] auf der
InselHelgoland,
[* 5] die nach ihm
»Fositesland«
hieß.
AlleTiere in der
Nähe des Heiligtums waren unverletzlich, und aus dem
Brunnen durfte nur schweigend
Wasser geschöpft
werden. Sogar die Seeräuber wagten nicht, etwas von der
Insel zu rauben. Der
Tempel wurde später vom
heil.
Ludger zerstört, die alte
Heiligkeit der
Insel lebt aber noch in ihrem heutigen
Namen fort.
Peter,
Botaniker, geb. zu
Helsingfors, studierte 1753 in
Göttingen
[* 6] orientalische
Sprachen, erregte
durch seine gegen die Wolfsche
Philosophie gerichtete Gradualdisputation »Dubia de principiis
philosophiae recentioris« (1756) Aufsehen und zog sich durch seine »Tankar
om borgerliga friheten« (1759) Verfolgungen zu. Er begleitete 1761
Niebuhr, v.
Haven und
Cramer auf ihrer naturwissenschaftlichen
Reise nach
Arabien und starb in Dscherim an der
Pest. Aus seinem
Nachlaß gab
Niebuhr heraus: »Descriptiones
animalium etc., quae in itinere orientali observavit
P. Forskal« (Kopenh. 1775);
»Icones
rerum naturalium, quas in itinere orientali depingi curavit Forskal« (das. 1776,
mit
Kupfern; der botanische Teil berichtigt hrsg. von Bahl, das.
1790-94, 3
Tle.).
[* 7] ein für einen regelmäßigen wirtschaftlichen Betrieb eingerichteterWald. Ursprünglich
bedeutete das
Wort Forst den befriedeten, gebannten
Wald, welcher der allgemeinen Benutzung entzogen war, und bildete somit den
Gegensatz gegen die »gemeine
Mark« (silva communis der alten
Urkunden). Latinisierte
Formen des
Wortes sind foresta, forestis,
forestum, foreste (altfranz. forest); auch ein gebanntes, der gemeinen Benutzung entzogenes Fischwasser hieß foresta
piscationis. Das
Wort ist wohl fränkischen Ursprungs und (nach J.
Grimm) aus dem althochdeutschen foraha
(Föhre) abzuleiten.
Vgl.
Bernhardt, Geschichte des Waldeigentums, Bd. 1, S. 50 ff.
(Berl. 1872).
das ursprünglich nur dem König zustehende
Recht, in einem bestimmten
Wald jedem die Vornahme von Eigentumshandlungen
zu untersagen; dann auch die
Strafe, welche einem solchen königlichen Befehl Zuwiderhandelnde zu erlegen hatten (bannus dominicus
der karolingischen
Urkunden). Dies
Recht, einen
Forst zu bannen oder zu »befrieden«, wurde später
vielfach an
Große des
Reichs verliehen, und es bedeutete Forstbann dann überhaupt das
Recht, das
Eigentum an einem bestimmten
Wald
überhaupt oder wenigstens einzelne
Nutzungen desselben mit Ausschluß aller andern für sich in Anspruch zu nehmen. Wo die
in Anspruch genommene
Nutzung die
Jagd ist, findet man vielfach den
AusdruckWildbann. Die mit dem Forstbann belegten
Forsten heißen in den alten
Urkunden Bannhölzer,
Bannwälder,
Bannforsten, auch
Forsten schlechtweg. Seit der
Ausbildung eines
klaren Eigentumsbegriffs durch das
römische Recht hat der
Begriff Forstbann nur noch eine rechtshistorische Bedeutung; s.
Forst undBannforst.
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