bekleidet gegenwärtig das Amt eines Kommissars für die Kronländereien und Generalfeldmessers von Westaustralien. Die Tagebücher
seiner Reisen 1870 und 1874 veröffentlichte er in »Explorations in Australia« (Lond. 1875).
3) Alexander, Australienreisender, Bruder des vorigen, den er auf mehreren seiner Reisen begleitete, geb. 22. Sept. 1849 zu Bunbury
in Westaustralien. Nachdem er selbständig 1871 das schon früher von Lefroy, Hunt und seinem Bruder John
erforschte, von Salzsümpfen erfüllte Gebiet bis 125° 50' östl. L. v. Gr.
und 31° südl. Br. durchzogen hatte, brach er 1879, begleitet von seinem Bruder Matthew und dem Feldmesser Hill, auf, um das
sogen. Tasmanland in Nordwestaustralien zu erforschen. Er begab sich vom
Kingsund zum Fluß Fitzroy, von dem man bisher nur die Mündung kannte, verfolgte denselben 400 km aufwärts und wandte sich
dann nordostwärts, bis nach furchtbaren Beschwerden die Katharinestation der südaustralischen Überlandtelegraphenlinie
erreicht wurde. Den zu Westaustralien gehörigen Teil des durchforschten Gebiets fand er gut bewässert und
zum Anbau tropischer Produkte wohlgeeignet, namentlich aber reich an Weideland und den Fitzroy zur Regenzeit 300 km aufwärts
schiffbar. Dies Gebiet, von ihm Kimberleydistrikt genannt, wurde daher schnell von Herdenbesitzern angesiedelt. Diese Reise
beschrieb in seinem »Journal of an expedition from the De Grey to Port Darwin« (1880).
(althochd. Forasizo, »Vorsitzer«,
fries. Fosite), in der nord. Mythologie Sohn Balders und der Nanna, der Gott der Gerechtigkeit, der weise jeden Zwist schlichtete
und die erbittertsten Feinde versöhnte. Sein prächtiger, auf goldenen Säulen ruhender, mit silbernen Schindeln gedeckter
Palast in Asgard heißt Glitnir (»der glänzende«). Forseti hatte, wie
Alkuin berichtet, auch einen Tempel mit einem heiligen Brunnen auf der Insel Helgoland, die nach ihm »Fositesland«
hieß. Alle Tiere in der Nähe des Heiligtums waren unverletzlich, und aus dem Brunnen durfte nur schweigend Wasser geschöpft
werden. Sogar die Seeräuber wagten nicht, etwas von der Insel zu rauben. Der Tempel wurde später vom
heil. Ludger zerstört, die alte Heiligkeit der Insel lebt aber noch in ihrem heutigen Namen fort.
Peter, Botaniker, geb. 11. Jan. 1732 zu Helsingfors, studierte 1753 in Göttingen orientalische Sprachen, erregte
durch seine gegen die Wolfsche Philosophie gerichtete Gradualdisputation »Dubia de principiis
philosophiae recentioris« (1756) Aufsehen und zog sich durch seine »Tankar
om borgerliga friheten« (1759) Verfolgungen zu. Er begleitete 1761 Niebuhr, v. Haven und Cramer auf ihrer naturwissenschaftlichen
Reise nach Arabien und starb 11. Juli 1763 in Dscherim an der Pest. Aus seinem Nachlaß gab Niebuhr heraus: »Descriptiones
animalium etc., quae in itinere orientali observavit P. Forskal« (Kopenh. 1775);
»Flora aegyptiaco-arabica« (das. 1775);
»Icones
rerum naturalium, quas in itinere orientali depingi curavit Forskal« (das. 1776,
mit
Kupfern; der botanische Teil berichtigt hrsg. von Bahl, das.
1790-94, 3 Tle.).
ein für einen regelmäßigen wirtschaftlichen Betrieb eingerichteter Wald. Ursprünglich
bedeutete das Wort Forst den befriedeten, gebannten Wald, welcher der allgemeinen Benutzung entzogen war, und bildete somit den
Gegensatz gegen die »gemeine Mark« (silva communis der alten Urkunden). Latinisierte Formen des Wortes sind foresta, forestis,
forestum, foreste (altfranz. forest); auch ein gebanntes, der gemeinen Benutzung entzogenes Fischwasser hieß foresta
piscationis. Das Wort ist wohl fränkischen Ursprungs und (nach J. Grimm) aus dem althochdeutschen foraha (Föhre) abzuleiten.
Vgl. Bernhardt, Geschichte des Waldeigentums, Bd. 1, S. 50 ff.
(Berl. 1872).
1) (Forste) Stadt im preuß. Regierungsbezirk Frankfurt, Kreis Sorau, an der Neiße und der Linie Kottbus-Sorau der
Preußischen Staatsbahn, hat ein Amtsgericht, 2 evang. Kirchen, eine altlutherische und eine kath. Kapelle,
ein Schloß, sehr bedeutende Tuchfabrikation, Spinnereien, Appreturen etc., Gerbereien und bedeutenden Viehhandel. An Tuchen,
namentlich Buckskins, wurden 1885: 57,310 Doppelzentner versandt. Ende 1885 waren bei 194 Arbeitgebern 6909 Arbeiter beschäftigt.
Die Zahl der Einwohner beträgt (1885) 18,563, meist Evangelische. Forst ist im 13. Jahrh. gegründet, kam 1385 an
die Herren von Biberstein, 1667 an Herzog Christian von Sachsen-Merseburg, 1740 an das Kurhaus Sachsen und 1746 an den sächsischen
Minister Grafen von Brühl. - 2) Dorf im preuß. Regierungsbezirk und Landkreis Aachen, hat eine kath. Pfarrkirche, Gummiwarenfabrikation
und (1880) 1350 Einw. Zur Gemeinde Forst gehört der Fabrikort Rote Erde an den Linien Aachen-Rote Erde, Langerwehe-Herbesthal
und Rote Erde-Herbesthal der Preußischen Staatsbahn, mit bedeutendem Puddlings-, Walz- und Bessemerstahlwerk, Bierbrauerei,
Ziegel- und Kalkbrennerei und 400 Einw. -
3) Dorf in der bayr. Rheinpfalz, zwischen Deidesheim und Dürkheim, in der Mitte eines durch eine ziemlich
hohe Gebirgswand geschlossenen Halbkreises und an der Linie Neustadt-Dürkheim-Monsheim der Pfälzischen Eisenbahn, hat (1885) 577 kath.
Einwohner, welche bedeutenden Weinbau treiben (s. Pfälzer Weine). In der Nähe ein großer Basaltsteinbruch.
das ursprünglich nur dem König zustehende Recht, in einem bestimmten Wald jedem die Vornahme von Eigentumshandlungen
zu untersagen; dann auch die Strafe, welche einem solchen königlichen Befehl Zuwiderhandelnde zu erlegen hatten (bannus dominicus
der karolingischen Urkunden). Dies Recht, einen Forst zu bannen oder zu »befrieden«, wurde später
vielfach an Große des Reichs verliehen, und es bedeutete Forstbann dann überhaupt das Recht, das Eigentum an einem bestimmten Wald
überhaupt oder wenigstens einzelne Nutzungen desselben mit Ausschluß aller andern für sich in Anspruch zu nehmen. Wo die
in Anspruch genommene Nutzung die Jagd ist, findet man vielfach den Ausdruck Wildbann. Die mit dem Forstbann belegten
Forsten heißen in den alten Urkunden Bannhölzer, Bannwälder, Bannforsten, auch Forsten schlechtweg. Seit der Ausbildung eines
klaren Eigentumsbegriffs durch das römische Recht hat der Begriff Forstbann nur noch eine rechtshistorische Bedeutung; s. Forst und
Bannforst.