Erst als der
SchwarzeTod 1348 aus
Asien
[* 6] durch
Europa
[* 7] zog, wurde auch in
Deutschland
[* 8] die Geißelwut durch jenes vermeintliche
göttliche Strafgericht überall geweckt. In der Gegend von
Straßburg
[* 9]
i. E.,
Magdeburg,
[* 10]
Speier
[* 11] etc. bildeten sich Geißlergesellschaften.
In
Scharen von 100-300 und mehr zogen diese Geißlerpaarweise,
Kreuz
[* 12] und
Fahne voran, von Dorf zu Dorf,
überall mit Glockengeläute empfangen und lawinenartig wachsend. Zweimal täglich büßten sie, indem sie sich unter eigens
dazu geschaffenen geistlichen
Gesängen
(Leisen) bis aufs
Blut geißelten.
Auch
VincentiusFerrerius (s. d.) wurde auf seinen
Reisen als Bußprediger von einer
Gemeinde von Flagellanten begleitet und bedurfte,
um davon abzustehen, einer ausdrücklichen Abmahnung von seiten des
KonstanzerKonzils. Einige Flagellantenvereine trieb die
Verfolgung selbst zu einer feindseligen
Stellung gegen die
Kirche; mit häretischen Begharden vermischt,
bildeten sie
Sekten, welche den
Klerus für den
Antichrist erklärten und die
Bluttaufe der
Geißel an die
Stelle aller kirchlichen
Sakramente setzten.
Die
Inquisition baute ihnen zahlreiche
Scheiterhaufen, ohne jedoch, namentlich in
Thüringen, ihre gänzliche Vernichtung bewirken
zu können.
Vgl. Förstemann, Die christlichen Geißlergesellschaften
(Halle
[* 16] 1828);
2) Orgelstimme von 2' und 1', ein Flötenregister von ziemlich enger
Mensur. -
3) Bezeichnung für die durch Teilschwingungen der
Saiten hervorgebrachten
Töne der
Streichinstrumente (Flageoletttöne, franz.
sons harmoniques), welche einen eigentümlich pfeifenden, aber weichen, ätherischen
Klang haben, der von dem Kratzgeräusch
der sonstigen
Töne dieser
Instrumente frei ist (ital. flautato). Das Flageolett wird
erzeugt, indem der
Punkt der
Saite leise mit der Fingerspitze berührt wird, welcher genau der Hälfte, dem Drittel oder
Viertel
etc. der
Saite entspricht; diese schwingt dann nicht in ihrer ganzen
Länge, sondern in 2, 3, 4 etc. Abteilungen, deren jede
selbständig den betreffenden Oberton hervorbringt.
Andre als die natürlichen
Obertöne
[* 17] der
Saiten werden hervorgebracht, indem zunächst durch festen
Griff (vgl.
Sattel) die
Saite
so weit verkürzt wird, daß der gewünschte
Ton in der Obertonreihe des nunmehrigen
Tons der
Saite entspricht, z. B. cis'''
auf der g-Saite, indem a gegriffen und dann die
Stelle des cis' (⅕) leicht berührt wird. Die Flageoletttöne
sprechen auf dicken
Saiten
(Kontrabaß,
Cello) leichter an als auf dünnen, auf übersponnenen schlechter als auf einfachen.
(engl. Flag, franz.
Pavillon, ital.
Bandiera; hierzu Tafel »Flaggen
[* 18] I-III«,
[* 19] mit Textblatt), die vom Schiffsbord
wehende
Fahne, ist auf
Handelsschiffen das Erkennungszeichen für dieNationalität des
Schiffes, am Kriegsschiffsbord
aber außerdem das
Palladium, welches verteidigen zu dürfen die höchste
Ehre des
Seemannes ist, und das erst mit dem
Untergang
des
Schiffs sinkt oder mit dessen
Übergabe gestrichen wird. Außerdem führen die
Schiffe
[* 20] Flaggen als
Signale, als Merkmale
für die
Reeder der
Handelsschiffe
(Signal-, Kontorflaggen) etc. Auf
Kriegsschiffen bezeichnen gewisse Flaggen
auch die Gegenwart allerhöchster und höchster Herrschaften sowie den
Rang des Höchstkommandierenden.
Die Flagge besteht aus leichtwollenem gefärbten Flaggtuch, dessen Form meist rechteckig, aber auch dreieckig sowie
in mehrere
Spitzen auslaufend erscheint. Zahl und Zusammenstellung der
Farben bieten große Mannigfaltigkeit, die für nationale
Kriegs- wie Handelsflaggen der Unterscheidung wegen geboten ist. Nicht selten sind die Flaggen auch
mit
Emblemen und Wappentieren geschmückt. Die
Zeichnung der Flaggen ist beiden Seiten eigentümlich mit nur einer Ausnahme
(Paraguay).
[* 21]
Der Unterschied zwischen und
Fahne kann zweierlei Art sein, da erstens die Kriegsflagge in vielen
Fällen sich von der Handelsflagge
derselben
Nation erheblich unterscheidet, welche in der
Regel mit der
Fahne des
Landes der Tuchfläche nach identisch ist; zweitens
ist das Fahnentuch mit seiner
Stange stets fest verbunden, während die Flagge entweder in der Takelage oder am
Flaggstock (oder
Flaggmast), am
Heck des
Schiffs mittels Flaggleine geheißt (auch gehißt), d. h. aufgezogen,
wird.
Die
Nationalflagge ist auf
Kriegsschiffen in drei
Größen vorhanden, die größte Form, die z. B. als Zeichen der
Ehrerbietung,
des
Ranges benutzt wird, hat etwa die größte Schiffsbreite zur
Länge und zwei Drittel davon zur
Höhe. Die nächstfolgende
Flagge hat zwei Drittel, die kleine aber die Hälfte und endlich die
Gösch ein
Viertel der großen Flagge zur
Länge, und alle haben das eben erwähnte Höhenverhältnis. Auf hoher
See wird die Flagge des
Kriegsschiffs zuweilen der
Schonung¶
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mehr
wegen niedergeholt, aber sofort geheißt, wenn andre Schiffe in Sicht kommen, denen dies Aufforderung zu gleichem Thun ist. Die
Handelsschiffe sind den Kriegsschiffen gegenüber zum Heißen der Flagge verpflichtet; dieser Salut geschieht durch dreimaliges Auf-
und Niederholen der Flagge; bei Versäumnissen kann es durch einen Kanonenschuß befohlen werden. In Sicht
von Festungswerken, von denen die Nationalflagge weht, hat jedes Schiff
[* 28] seine Flagge zu zeigen und setzt sich bei Nichtbefolgung
dieser Regel der Gefahr aus, scharf beschossen zu werden.
Nur unter eigner Nationalflagge darf ein Schiff den Kampf aufnehmen, die Führung einer falschen Flagge beim Angriff ist als Piraterie
und Verrat gebrandmarkt. Das Streichen der Flagge, d. h. die gänzliche Beseitigung, ist das Merkmal der Ergebung,
und gegen Kriegsbrauch verstößt es, dann nochmals den Kampf zu beginnen. In Friedenszeiten geschieht das Niederholen der
Flagge täglich zur bestimmten Stunde unter Feierlichkeiten, z. B. 6 Uhr
[* 29] abends. Geheißt wird die an der Spitze derGaffel
des Hintermastes oder am Flaggstock auf demHeck. Die halbstock geheißte, d. h. halb aufgezogene, Flagge zeigt einen Todesfall
an Bord an; die verkehrt aufgezogene oder inmitten zusammengebundene in Schau (d. h. an irgend einer Stelle, also z. B. nicht
an der üblichen, da Flaggmast oder Gaffel möglicherweise über Bord gegangen sind) bedeutet Hilfsbedürftigkeit.
Außer der Nationalflagge wird im Hafen, an Bord von Kriegsschiffen, auch eine Flagge am Stak des Klüverbaums aufgezogen. Diese Gösch
ist für einige Seemächte in Farbe und Zeichnung der Nationalflagge gleich (aber viel kleiner), in andern weicht sie von der
Hauptflagge ab. Sie wird nur vor Anker
[* 30] geheißt, während alle zu Wasser liegenden Boote gleichfalls ihre
Flagge zeigen.
Endlich führen alle Seeschiffe Signalflaggen (s. Tafel III) und zwar nach der Form: rechteckige
Flaggen, Stander (Flaggen mit dreieckigem Ausschnitt, also mit zwei Spitzen) u. Wimpel in eine Spitze auslaufend. Man unterscheidet
unter den Signalflaggen die Flaggen des internationalen Signalbuches, durch welche der Name jedes Schiffs
zu erkennen ist; ferner die Signalflaggen der Kriegsmarinen, deren SignaleGeheimnis bleiben sollen; dann die Lotsenflaggen,
welche das Bedürfnis zur Aufnahme eines Lotsen melden.
Hierher gehört ferner der Signalbuchwimpel, welcher den Wunsch einer Unterhaltung nach dem Signalbuch zu erkennen gibt, er
wird unter der Nationalflagge geheißt; sein Erscheinen an irgend einer gut sichtbaren Stelle auf dem angeredeten
Schiff dient als Zeichen des Einverständnisses. Besonders wichtig ist in völkerrechtlicher Beziehung zur Kriegszeit
der Gebrauch der Parlamentärflagge (weißes Flaggtuch), indem die unter dieser Flagge segelnden Schiffe, ebenso wie die unter
neutraler Flagge fahrenden, den Feindseligkeiten entzogen sind (s. Prise).
Mißbrauch der Parlamentärflagge wird nicht geduldet und derjenige, welcher dieselbe mißbrauchte, um unter solcher
Flagge feindliche Stellungen auszukundschaften, als Spion behandelt. Die verkehrt geheißte Flagge gilt als Beschimpfung. Die schwarze
(oder rote) Flagge heißt jedes Schiff, welches Pulver ladet oder löscht. Die gelbe Quarantäneflagge (Flagge Q.
des Signalbuches) verbietet dem Schiff, auf dem sie weht, den Verkehr mit dem Land oder andern Schiffen aus Gesundheitsrücksichten.
Auch gewisse auf das Schiff bezügliche Ereignisse an Bord werden durch Flaggensignale gemeldet. So zeigt z. B. der Indienststellungswimpel
am Großtopp an, daß das Schiff in Dienst gestellt worden,
die Fahrtsflagge am Vortopp das zum Auslaufen
sich rüstende Schiff; der Heimatswimpel gibt das Zeichen glücklicher Heimkehr, der Kirchenwimpel an der Gaffel über der Nationalflagge
meldet die Feier des Gottesdienstes an Bord.
Die Flaggen des internationalen Signalbuches (Tafel III) gewinnen nur durch Zusammenstellung von 2, 3 oder 4 Flaggen ihre Bedeutung,
mit zwei Ausnahmen. Der Wimpel C bedeutet Ja, der Wimpel D Nein. Auf Entfernungen, welche die Farben nicht
mehr erkennen lassen, treten an Stelle der Buntflaggen die Flaggen der Fernsignale; vgl. weiteres auf dem Textblatt zu Tafel
III.
Außer den Flaggen, deren unrichtige Handhabung unter Umständen schwere Nachteile herbeiführen kann, weshalb sie
nur von geübten Flaggenposten geheißt werden sollen, führen die Kriegsschiffe der meisten Seemächte, welche weder die Admiralsflagge
noch den Kommodorestander geheißt haben, einen Wimpel am Topp des Großmastes, das Kommandozeichen des befehlenden Offiziers
und zugleich das Unterscheidungsmerkmal zwischen Kriegs- undHandelsschiffen. Auch im Boot wird die Anwesenheit des Kommandanten
durch den vorn geheißten Wimpel ausgezeichnet. Der Wimpel hat die doppelte Länge vom Hauptdeckbalken des
Schiffs, läuft in eine oder zwei Spitzen aus und beginnt etwa mit 23 cmBreite.
[* 31]
Die Handelsschiffe führen außer der Nationalflagge, welche im Hafen und auf ausgehendem oder einkommendem Schiff, in See jedoch
in der Regel nur ausnahmsweise zur Begrüßung geheißt wird, und außer den Flaggen des internationalen
Signalbuches auch die Kontorflagge, d. h. die des Reeders oder der Reedereigesellschaft, am Großtopp. Die Kontorflagge des
Norddeutschen Lloyd z. B. zeigt einen Schlüssel (das BremerWappen),
[* 32] der sich mit einem Anker kreuzt, auf weißem Tuch und die
BuchstabenN. D.L. Das Emblem ist von blauer Farbe.
Die Handelsschiffe flaggen bei festlichen Anlässen, d. h. sie schmücken sich mit ihrem Gesamtvorrat
von Flaggen an zu diesem Zweck »geschornen« Leinen. Längsschiffs flaggen die Schiffe germanischer Nationalität, d. h. die Flaggleine
ist vom Heck über die Topps der Masten bis zum Klüverbaum gespannt. Die Lateiner und Slawen flaggen querschiffs,
d. h. jeder Mast hat seine Flaggleine von Bord zu Bord über die Nocken, Raaen und Masttopps hinweggespannt.