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in London [* 2] enthaupten ließ. Die Zeitgenossen rühmen Fishers Gelehrsamkeit, Sittenreinheit und Standhaftigkeit. Seine Schriften erschienen gesammelt Würzburg [* 3] 1597.
Vgl. Lewis, The life of Dr. John Fisher (Lond. 1855, 2 Bde.);
in London [* 2] enthaupten ließ. Die Zeitgenossen rühmen Fishers Gelehrsamkeit, Sittenreinheit und Standhaftigkeit. Seine Schriften erschienen gesammelt Würzburg [* 3] 1597.
Vgl. Lewis, The life of Dr. John Fisher (Lond. 1855, 2 Bde.);
Hill, ein Hügel im nordamerikan. Staat Virginia, südlich von Winchester, im Shenandoahthal, bekannt geworden durch den Sieg der Bundestruppen unter Sheridan über die Konföderierten unter Early
(mundartlich), lügenhafte Vorstellungen;
leere Komplimente;
Flausen. ^[= s. v. w. Fries.]
hieß früher in Deutschland [* 5] und wird heute noch in Ungarn [* 6] ein öffentlicher Beamter genannt, welcher Rechte und Interessen des Fiskus (s. d.) wahrzunehmen hatte, dann der öffentliche Ankläger, Staatsprokurator, Staatsanwalt, als welcher der Fiskal bei den Kriminalprozessen, die gewöhnlich auch Quellen von Einnahmen für den Staatsschatz waren, gleichzeitig die Interessen des Fiskus zu vertreten hatte. In Rußland hat das Wort Fiskal die schlimme Nebenbedeutung von Spion. Dies rührt daher, daß seit Beginn des 18. Jahrh. bis 1866 besondere Agenten der Regierung damit betraut waren, die Beamten zu überwachen und vorgekommene Mißbräuche zur Anzeige zu bringen, welche Thätigkeit in eine Art Sykophantentum ausartete, und bei der die Fiskale selbst oft die schwersten Mißbräuche sich zu schulden kommen ließen. Vgl. Fiskus. - Fiskalat, das Amt eines Fiskals;
fiskalisch, den Fiskal oder Fiskus betreffend;
fiskalisieren, etwas als fiskalisch behandeln;
Fiskalität, das Fiskalischsein, namentlich auch das Bestreben, die Einkünfte des Fiskus zu vermehren.
Pachter von Staatseinkünften.
Kolonie, s. Godthaab. ^[= (mit ), dän. Kolonie auf der Südwestseite von Grönland, mit 946 Einw. Im Bezirk ...]
berühmter Wasserfall des Namsenelv im norweg. Amt Nord-Drontheim, ist 45 m hoch und erregt ein weit hörbares Geräusch.
Fiskus
(lat.) hieß bei den
Römern ursprünglich ein geflochtenes
Gefäß,
[* 7] insbesondere ein Geldkorb; zur Kaiserzeit
bezeichnete man damit die kaiserliche
Kasse im
Gegensatz zum
Staatsschatz (Aerarium publicum),
den der
Senat verwaltete, zur Staatskasse,
aus welcher die regelmäßigen
Staatsausgaben bestritten wurden
(Patrimonium populi publicum), und zum
Patrimonialvermögen des
Kaisers (privatum patrimonium, res privata principis).
Später bezeichnete Fiskus
den Inbegriff der Staatseinkünfte,
den
Staatsschatz, im
Gegensatz zum kaiserlichen Privatvermögen, oder auch das gesamte Staatsvermögen.
In den römischen Rechtsquellen finden wir das Wort Fiskus oft in verschiedener Bedeutung, bald für Aerarium, bald für das kaiserliche Patrimonium gebraucht. In der Neuzeit, welche die staatsrechtliche Stellung des Fürsten von dessen privatrechtlicher mehr unterscheidet, versteht man unter Fiskus den Staat, insofern er als Besitzer von Vermögen eine privatrechtliche Stellung einnimmt, bez. das Staatsvermögen im Gegensatz zum Privatgut der regierenden Familie. Wo die Domänen Staatsgutseigenschaft haben, gehören sie daher zum Fiskus, wenn sie auch zum Unterhalt des Regenten und dessen Hofs bestimmt sind.
Aber auch da, wo die Domänen die Eigenschaft eines Familienfideikommisses der landesherrlichen Familie haben, spricht man in nicht ganz scharfer Beobachtung der historischen Entstehung der Bedeutung von Fiskus wohl von Domänenfiskus im Gegensatz zum Landesfiskus. Der Fiskus hat juristische Persönlichkeit, ist Subjekt von Rechten und Verbindlichkeiten und hat insofern ganz die Stellung einer juristischen Person. Doch hatten die römischen Kaiser eine große Zahl von Vorrechten für den in Anspruch genommen, an denen später die deutschen Kaiser mit Ängstlichkeit festhielten. In neuerer Zeit sind viele dieser Privilegien aus dem praktischen Recht verschwunden.
Erhalten haben sich aber in fast allen Rechtsgebieten die gesetzlichen und privilegierten Pfandrechte des Fiskus, ferner dessen Anspruch auf herrenlose Güter, insbesondere auf Erbschaften, zu welchen niemand berufen ist, die Befreiung von Kautionen, die privilegierte Stellung im Konkurs, längere Dauer der Verjährungszeit für dem Fiskus zustehende Rechte etc. Seine Prozesse führt der Fiskus meist durch Anwalte, welche entweder nur für einen einzelnen Fall bevollmächtigt, oder überhaupt zur Vertretung sämtlicher Privatrechtsansprüche angestellt werden; man hat für diesen Beamten die verschiedensten Benennungen, wie Fiskal, Kammerprokurator, Finanzprokurator etc. Die Privilegia fisci (Fiskalgerechtigkeiten) stehen nach deutschem Herkommen auch der landesherrlichen Privatkasse (Schatulle, Kabinettskasse) zu; auch die Kassen der Gemahlin des Landesherrn und des Thronfolgers genießen gewohnheitsrechtlich die meisten fiskalischen Vorrechte.
s. Gebühren. ^[= nennt man in der Finanzverwaltung die besondern Vergütungen, welche von den Zahlungspflichtigen ...]
(spr. fihm, das Fines Suessionum bei Cäsar), Stadt im franz. Departement Marne, Arrondissement Reims, [* 8] am Zusammenfluß des Ardre und Vesle und an der Ostbahn, hat alte, in Promenaden umgewandelte Wälle und (1876) 2989 Einw., welche Likör (vin de Fismes) zum Färben des Champagners, Zucker [* 9] und Seidengespinste fabrizieren.
moll, s. Fis. ^[= (ital. Fadiesi, franz. Fa dièse, engl. F. sharp), das durch # erhöhte F. Der Fis dur-Akkord ...]
s. v. w. Gartenbohne (Phaseolus), ^[= L., Pflanzengattung, s. Bohne.] s. Bohne.
Fissilität, Spaltbarkeit. ^[= die Eigenschaft, in bestimmten Richtungen geringere Grade der Kohärenz zu besitzen als in den ...]
(lat.), Tiere mit gespaltenen Klauen, im Gegensatz zu den Solipeden, den Einhufern.
s. v. w. Spaltschnäbler. ^[= nach Cuvier u. a. Familie aus der Ordnung der Sperlingsvögel, mit kurzem, dreieckig ...]
(lat., Spalt), eine durch äußere Gewalt entstandene spaltförmige Trennung des Zusammenhangs eines Knochens, welche mit keiner Dislokation der Bruchstücke verbunden ist, und wodurch kein Teil des Knochens völlig von diesem getrennt wird (Fissura ossium). Die Fissur kommt gewöhnlich an breiten Knochen, [* 10] am häufigsten an den Schädelknochen, vor und entsteht teils durch die unmittelbare Einwirkung von Gewalt auf den Knochen, teils durch Fortpflanzung der Erschütterung beim Herabfallen des Körpers von einer Höhe, sogen. Konterkoup.
Fissuren der Knochen heilen im allgemeinen schwer, zumal da sich, wenn sie am Schädel vorkommen, meist entzündliche Affektionen des Gehirns und seiner Häute hinzugesellen, die in der Regel einen tödlichen Verlauf nehmen.
Vgl. Aufspringen der Haut.-
Fissura orbitalis, die Spalte, durch welche die Augenhöhle mit der mittlern Schädelgrube in Verbindung steht.
Fissura ani, hartnäckiges Geschwür des Afters, welches aus verschiedenen Ursachen hervorgeht, durch die Entleerungen unterhalten wird und bei denselben sehr heftige Schmerzen und Afterkrampf verursacht.
in der Chirurgie ein widernatürlicher Gang [* 11] in Weichteilen; ursprünglich meist ein Nebenkanal eines Drüsenausführungsganges, z. B. des Thränenkanals, der Milch-, Speichel- oder Harnwege. Die übrigen Fisteln sind:
1) Geschwürige Gänge (fistulöse Geschwüre), welche auf ihrer Oberfläche Eiter und Jauche absondern und zugleich als Ausflußweg für den Eiter und die ¶
Verschwärungsprodukte dienen, welche sich in der Tiefe, etwa an einem kariösen Knochen u. dgl., gebildet haben. Sie heißen dann auch unvollkommene oder blinde Fisteln. Liegt ihre Öffnung auf der äußern Haut, [* 13] so heißt sie äußere unvollkommene Fistel; liegt sie dagegen auf einer Schleimhaut (z. B. des Mastdarms), so nennt man sie innere unvollkommene Fistel Vollkommene Fisteln dagegen sind Kanäle, welche stets zwei Öffnungen haben, nämlich eine auf der äußern Haut und eine auf der Schleimhaut (z. B. vollkommene Mastdarmfistel). Manche Fisteln dieser Art sind verzweigt und haben mehr als zwei Öffnungen nach einer Richtung hin. Oder es sind
2) sogen. Kommunikationsfisteln, d. h. abnorme Öffnungen, durch welche zwei nebeneinander liegende, mit Schleimhaut ausgekleidete Höhlen in abnormer Verbindung stehen und der Inhalt einer Höhle in die andre und umgekehrt übertreten kann. Hierher gehören die bei Frauen häufig vorkommenden Blasenscheiden- und Scheidenmastdarmfisteln u. a.
3) In seltenen Fällen sind sie angeboren und haben die Bedeutung sogen. Hemmungsbildungen, z. B. die angeborne Halsfistel. Meistens sind die Fisteln erworbene Krankheiten, sie entstehen durch Eröffnung eines Drüsenausführungsganges infolge einer Verwundung, oder weil der aus irgend einem Grund übermäßig ausgedehnte Drüsenausführungsgang einreißt, indem ein Absceß in denselben ein- oder ein Geschwür innerhalb des Ganges nach außen durchbricht.
Die Kommunikationsfisteln entstehen durch gewaltsames Einreißen (z. B. der Geburtswege bei der Entbindung), durch Verwundung oder Verschwärung der zwischen zwei benachbarten Schleimhauthöhlen liegenden Wand, wobei der Eiter sich einen abnormen Weg bahnt. Die Heilung ist oft sehr schwierig und kann nur durch ein kompliziertes chirurgisches Verfahren erreicht werden, z. B. dadurch, daß man die Fistelränder mit dem Messer [* 14] abträgt und die frischen Wundränder durch die Naht vereinigt. Hierüber s. das Nähere bei den einzelnen Formen der Fisteln. Sogen. blinde Fisteln heilen nur, wenn der ihnen zu Grunde liegende Krankheitsherd, z. B. die Karies eines Knochens, zuvor beseitigt worden ist.