Armee, von Napoleon I. der Marine überwiesenen männlichen Kinder meist schlechte Soldaten und Matrosen wurden. Dann ist die Sterblichkeit
in den überdies kostspieligen Findelhäusern sehr hoch (60-70, ja 80 Proz.; im Wiener Findelhaus starben im Durchschnitt 1871-80: 21 Proz.
und von den im ersten Lebensjahr stehenden 52 Proz., von den Pfleglingen der
französischen Findelhäuser im ersten Lebensjahr 57 Proz., während von den Kindern, deren Mütter Geldunterstützung erhielten, nur 29 Proz.
dem Tod verfielen).
Allerdings ist die hohe Sterblichkeitsziffer nicht lediglich auf enges Zusammenleben und die Schwierigkeit zureichender Verpflegung
zurückzuführen. Denn viele Kinder bringen bereits den Todeskeim mit in die Anstalt. Dann kann auch wohl
die Sterblichkeitsziffer durch bessere Verpflegung, Unterbringung der Kinder bei geeigneten Familien herabgemindert werden.
Jedenfalls aber läßt die Frage der Existenzberechtigung der und ihrer Einrichtung keine unbedingte, allgemein gültige Lösung
zu.
In Deutschland gibt es zur Zeit keine Findelhäuser Österreich hat im Küstenland und in Dalmatien Findelhäuser mit Drehladen,
in seinen übrigen Ländern Findelhäuser ohne Drehladen. Einige dieser Findelhäuser beherbergen die Kinder längere Zeit hindurch (eigentliche
Findelhäuser), einige nur auf kurze Frist (Filialfindelanstalten), andre endlich geben sie sogleich nach ihrer Übernahme in auswärtige
Pflege (Ergänzungs- oder Übernahmsanstalten). Die 1784 eröffnete niederösterreichische Landesgebär- und Findelanstalt
zu Wien verpflegt die Kinder bis zum elften Lebensjahr, teils in der Anstalt selbst, teils außerhalb derselben.
Während 96 Jahren wurden 519,749 Säuglinge verpflegt, worunter freilich nur eine geringere Zahl eigentliche Findlinge; von
denselben sind 394,558 während der Pflegezeit gestorben. Italien hat eine große Zahl Findelhäuser, teils mit, teils ohne Drehladen.
In den Bezirken, in welchen Drehladen eingeführt sind, werden mehr Kinder ausgesetzt als in den andern.
Auch Spanien und Portugal sind reich an Findelanstalten. Rußland hat zwei große in Petersburg und Moskau, in welchen geheime
Aufnahme stattfindet.
In den Gouvernements, wo bis 1808 keine Findelhäuser bestanden, ist die Errichtung von solchen verboten,
in andern unterliegt die Aufnahme großen Beschränkungen. Findlingskolonien hat die Kaiserin Maria in Saratow gegründet, fünf
Dörfer, in welchen jeder Familie eine Pflegekind von 12 bis 13 Jahren aus dem Findelhaus zu Moskau beigegeben wird. In Großbritannien
und Irland werden die Findlinge entweder in Waisenhäusern oder durch die Kirchspiele auf Kosten der Armentaxe
erzogen.
Außerdem bestehen in London (gegründet 1739, seit 1771 durch Privatmittel unterhalten) und in Dublin (bis 1826 mit Drehlade,
die wegen zu starken Andranges abgeschafft wurde). Die Kinder dieser beiden Anstalten werden nur auf persönliche Fürsprache
der Mutter aufgenommen und dann auf dem Land erzogen. Schweden besitzt eine 1624 errichtete Findelanstalt
in Stockholm, Dänemark ein »Kinderpflegehaus« in Kopenhagen, welches eine Art Findelanstalt bildet. In den meisten Ländern werden
die Findlinge unter die Zahl der unehelichen Kinder gerechnet.
Vgl. Hügel, Die und das Findelwesen Europas (Wien 1863);
Epstein,
Studien zur Frage der Findelanstalten (Prag 1882);
Presl, Das Findelwesen in Österreich 1873-82 (»Statistische
Monatsschrift 1886«, Heft 4).
William und Edward, Kupfer- und Stahlstecher, Brüder, der erste geb. 1787 zu London, gest. 1852 daselbst, der
zweite geb. 1792 zu London,
gest. 1857 daselbst.
Sie stachen viele Blätter, namentlich in Stahl, meist in Gemeinschaft, so zu
den Werken von Byron, Moore, mehrere landschaftliche Sammelwerke, Wilsons, Turners u. a. biblische Landschaften etc. Für das
nach Lawrence gestochene Porträt des Königs Georg IV. erhielt William 2000 Pfd. Sterl.
eine Meute von 40-50 Hunden (einigen Saufindern und größern, nicht zu schweren, schnellen Hunden) zur Treibjagd
auf Schwarzwild, geführt von einem Jäger, dem Rüdemann, welcher solche durch Rüden, d. h. durch den
Ruf »Horrüdo Hu Su!«, anfeuert und die von den Hunden gedeckten Sauen abfängt, während die flüchtig werdenden den vorstehenden
Schützen zu Schuß kommen.
(Fundrecht), im Bergbauwesen das Vorrecht desjenigen, welcher zuerst einen Gang durch Schürfen etc.
entblößt hat; ihm wird, sofern er innerhalb der gesetzlichen Frist Mutung einlegt, das Vorrecht zur Verleihung vor jedem andern
Muter eingeräumt. Von dem Besitz eines amtlichen Schürfscheins ist das in Sachsen und in Österreich abhängig. Das preußische
Berggesetz und die demselben nachgebildeten Berggesetze gewähren das Finderrecht nur dem Grundeigentümer, welcher
auf eignem Grund und Boden, und dem Bergwerkseigentümer, welcher im eignen Grubengebäude findet (s. Bergrecht, S. 741).
Übrigens versteht man unter Finderrecht auch die Rechtsgrundsätze, welche in Ansehung des Findens verlorner Sachen gelten (s. Fund).
reißender und fischreicher Fluß in Schottland, entspringt in den Monadhliadhbergen, fließt in nordöstlicher
Richtung durch das romantische Strath Dearn und mündet nach 130 km langem Lauf nordwestlich von Forres beim Dorfe Findhorn (mit 605 Einw.
und kleinem Hafen Findlater) in den Moray Firth.
(spr. finnlä), Stadt im nordamerikan. Staat Ohio, Grafschaft Hancock, 70 km südlich von Toledo, mit Quellen von
brennbarem Gas, welches zur Stadtbeleuchtung benutzt wird, bedeutendem Handel und (1880) 4633 Einw.
(spr. fínnlä), George Alexander, Hydrograph, geb. zu London, widmete sich ganz der Geographie und
verwandten Wissenschaften, war lange Zeit Vorstandsmitglied der Londoner Geographischen Gesellschaft und starb in Dover.
Er publizierte die bekannten »Atlasses of ancient and comparative
geography« (1834) und »Directory for the coasts and islands of the Pacific Ocean« (1851), dem später ähnliche Werke über
die andern Meere folgten.
auch Bezeichnung für die Individuen der Blockansammlungen (vgl.
Felsenmeere), welche sich (z. B. in Syenit-, Granit- und Buntsandstein-Territorien) infolge der Verwitterung
des anstehenden Gesteins anhäufen.
Sie werden als Material, dessen Widerstandsfähigkeit gegen die Atmosphärilien erprobt
ist, besonders gern zur Benutzung auserlesen.
(spr. fínnon), Fischerdorf an der Küste von Kincardineshire (Schottland), in ganz England wegen seiner geräucherten
Schellfische bekannt (Fin'on haddocks! einer der häufigsten Straßenrufe in London), mit 156 Einw.