Feuerröhren,
die bei Röhrenkesseln verwendeten engen Rohre, welche den Wasserraum heizend durchziehen;
s. Dampfkessel, [* 2] S. 450.
Feuerröhren - Feuersch
die bei Röhrenkesseln verwendeten engen Rohre, welche den Wasserraum heizend durchziehen;
s. Dampfkessel, [* 2] S. 450.
die Rolle (s. d.), welche die Verteilung der Schiffsmannschaft bei Feuersgefahr vorschreibt.
s. Rost. ^[= # (Feurrost), ein aus parallel nebeneinander liegenden Eisenstäben gebildetes horizontal oder ...]
s. Molche. ^[= (Salamander, Salamandrina mecodonta Strauch), Amphibienfamilie aus der Ordnung der Schwanzlurche, ...]
Denkmal in London [* 3] zur Erinnerung an den großen Brand 1666, von C. Wren 1671-77 in Form einer 61 m hohen dorischen Säule erbaut, auf deren Gipfel eine vergoldete Flammenkugel angebracht ist, mit Basreliefs von Cibber.
Die Galerie der Feuersäule ist in berühmter Aussichtspunkt.
der Israeliten, s. Wolken- und Feuersäule. ^[= Nach 2. Mos. 13, 21 f., vgl. 14, 24, wurde das israelitische Volk auf seinem Zug aus Ägypten ...]
Schiff II
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Schiffe.(engl. Light ship), kurzes, starkes, meist rot, zuweilen schwarz gestrichenes Fahrzeug mit 1-3 Signalmasten, welche Korbgeflechte und bei Dunkelheit Laternen tragen, die in Form und Zahl verschieden sind. Sie sind in Flußmündungen verankert und dienen wie die Leuchttürme den Schiffern als Wegweiser. Der innere Ausbau der Feuerschiffe birgt Wohnräume für die Mannschaft, nicht selten auch Rettungsgeräte für Schiffe, [* 4] welche in Seenot sind, und Reservegut für den Fall eines Kettenbruchs zur Rettung der Feuerschiffwächter.
Während des Eisganges verlassen die meisten Feuerschiffe ihren Standort, indem sie an sicherere Stellen oder in den nächsten Hafen geschleppt werden, um sofort wieder Dienst zu thun, wenn die Eisverhältnisse dies gestatten. Die bekanntesten Feuerschiffe sind die vier zu einer Gruppe vereinigten auf den Goodwin Sands in der Themsemündung. Die deutsche Ostseeküste von Memel [* 5] bis Swinemünde zählt 5, die deutsche Nordseeküste 15 Feuerschiffe. Über die Art der Beleuchtungsapparate [* 6] der Feuerschiffe s. Leuchttürme.
s. v. w. Hirschkäfer. ^[= (Lucanus L.), Käfergattung aus der Gruppe der Pentameren und der Familie der Blatthörner ...] [* 7]
der Inbegriff aller Veranstaltungen zum Schutz des Lebens und Eigentums der Menschen gegen die zerstörende Gewalt des Feuers. Zu denselben gehören die Feuerverhütung, die Feuerlöschung, die Feuerrettung mittels der Feuerwehr (s. d.), im weitern Sinn auch die Feuerversicherung (s. d.).
Die Feuerverhütung (Feuerpolizei) bezweckt, der Entstehung und Entwickelung von Feuer möglichst vorzubeugen. Erfahrungsgemäße Ursachen zur Entstehung von Feuer liegen 1) in der Bauart der Gebäude, 2) in der Beschaffenheit der darin untergebrachten beweglichen Gegenstände, 3) in dem Verkehr der Menschen, insbesondere in dem Gewerbebetrieb, und 4) in natürlichen Vorgängen. Die Feuerverhütung hat daher die Aufgabe:
Feuerungsanlagen (für
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Feuerungsanlagen.1) durch Überwachung der feuersichern Bauweise, insbesondere der massiven Umfassungen und Dachungen, wie der Errichtung und Unterhaltung der Feuerungsanlagen [* 8] baupolizeiliche Aufsicht zu führen (die hierher gehörigen Vorschriften enthalten die Baupolizeiordnungen und die gesetzlichen Bestimmungen über das Schornsteinfegewesen);
2) Anordnungen zu treffen wegen Aufbewahrung feuergefährlicher Stoffe und wegen Sicherung derselben gegen Entzündung (hierher gehören die Aufsichtführung über Lager [* 9] von Spirituosen, Ölen, Sprengstoffen etc. und die Schutzmaßregeln gegen leichte Entflammbarkeit von Holz- und Faserstoffen durch feuersichern Anstrich mit Wasserglas, borsauren Salzen, Phosphaten und Sulfaten, bez. Imprägnieren mit wolframsaurem Natron, schwefelsaurem Ammoniak und andern Salzlösungen);
3) den Umgang mit Feuer und Licht [* 10] und den Gewerbebetrieb zu überwachen, nicht minder zur Begegnung der Brandstiftung über böswillige und unzurechnungsfähige Personen Aufsicht zu führen (zu den gefährlichen Gewerbsanlagen gehören größere Feuerungsanlagen, Bereitungs- und Lagerstätten für explosible und brennbare Gase [* 11] erzeugende Stoffe, Teer-, Firnis-, Lacksiedereien, Spinnereien etc.; zur Verminderung der Feuersgefahr in derartigen Anlagen dient die Beleuchtung [* 12] durch elektrisches Licht);
Thb. - Theater
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Theater.4) Schutzmaßregeln zu treffen gegen Selbstentzündungen und gegen Blitzschlag (Vorschriften über zweckmäßige Herstellung von Blitzableitern). Besondere Aufmerksamkeit der Feuerpolizei erfordern diejenigen Bauten, in welchen größere Menschenmassen sich zu versammeln pflegen, als: Theater, [* 13] Säle, Kirchen, Schulen etc. Infolge der verhängnisvollen neuesten Theaterbrände sind für die Schauspielhäuser besondere Sicherheitsmaßregeln vorgeschrieben worden.
Sie bestehen in der Vorschrift massiver Bauweise, feuersicherer Trennung des Bühnenhauses vom Zuschauerraum durch massive Scheidewand und eisernen Vorhang, Herstellung und Freihaltung breiter Treppen [* 14] und Ausgänge mit nach außen schlagenden Thüren, Anbringung von Notausgängen, Notbeleuchtung, Zugänglichkeit für die Löschanstalten und sorgsamer Instandhaltung derselben, feuersichern Anstrichs und Imprägnation brennbarer Stoffe (s. Flammenschutzmittel 2).
Die Schnelligkeit, mit welcher Feuersbrünste um sich greifen, erfordert ein möglichst schnelles und planvolles Eingreifen der Feuerlöschanstalten. Zur Organisation der Feuerlöschanstalten bedarf man hinreichender Wasservorräte, tüchtiger Geräte und eingeübter Bedienungsmannschaften, welche sämtlich jederzeit für den Kampf bereit gehalten, bei eintretender Gefahr sofort herbeigerufen und unter einheitlicher Oberleitung planmäßig verwendet werden müssen.
Salz (Salinen oder Sal
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Salz.Zur Wasserversorgung genügt bei einfachen Verhältnissen die Anstauung fließender Gewässer oder auch die Ansammlung der Tagewasser in Teichen, Zisternen u. dgl.; in großen Städten aber bedarf man der Wasserleitungen. Außer dem Wasser kommen künstliche Löschmittel zur Anwendung, welche den brennenden Körper besser als Wasser mit einer luftabschließenden Schicht umgeben. Hierher gehören Mischungen des Wassers mit Lehm, Thon, Salz [* 15] etc., ferner Mischungen brennbarer Stoffe, welche beim Verbrennen erstickende Gase, wie schweflige Säure etc., in Massen entwickeln.
Unter letztern haben sich bisher am besten die Feuerlöschdosen bewährt, welche aber hauptsächlich nur in geschlossenen Räumen verwendbar sind. Bis zum vollständigen Verbrennen der Dose wird eine Thür oder ein Fenster des betreffenden Raums geöffnet, um das Zersprengen der Fenster durch den Druck der massenhaft erzeugten Gase zu verhüten. Erfordert auch des erstickenden Dampfes wegen der Gebrauch der Löschdosen große Vorsicht, so sind dieselben doch insofern von Nutzen, als sie bei Bränden in geschlossenen Räumen die helle Flamme [* 16] so lange unterdrücken, bis die Löschanstalten in Thätigkeit treten.
Feuerschutz
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Seite 6.210.Zu den Löschgeräten gehören Hacken, Schaufeln und Schutzbretter, Eimer und Schöpfer. Ist das Wasser aus weitern Entfernungen herbeizuschaffen, so sind fahrbare Wasserfässer erforderlich. Das Wasser, welches durch Saugwerke (Zubringer, Hydrophore) gehoben wird, pflegt man in Schlauchleitungen zuzuführen. Den obersten Platz unter den Löschgeräten nimmt die Feuerspritze ein, deren erste der Goldschmied Anton Platner in Augsburg [* 17] 1518 erbaut hat. Sie muß bei leichter ¶
Transportfähigkeit einen starken, geschlossenen Wasserstrahl mit möglichst wenig Bedienungsmannschaft erzeugen und als Saug- wie als Druckwerk benutzbar sein. In größern Städten bedient man sich der 1832 von Ericsson in Cincinnati zuerst angegebenen Dampffeuerspritzen, welche bei Ersparung von Menschenkräften in kurzer Zeit große Wassermassen werfen (s. Feuerspritzen). [* 19] In neuester Zeit hat man begonnen, die flüssige Kohlensäure als Triebkraft wie als unmittelbar wirkendes Löschmittel bei den Feuerspritzen zu verwenden und zwar hauptsächlich in Berlin [* 20] zum Löschen ohne Wasser nach dem Patent C. Mönch und mit Wasser nach dem Patent Raydt.
Erfolge der Praxis sind zwar bis jetzt nicht bekannt, doch werden seit 1½ Jahr in Berlin nach Anordnung des Branddirektors Witte Versuche angestellt, und sind bei dortiger Feuerwehr bereits vier Spritzen mit Kohlensäurebetrieb im Dienst. Die zur Fortleitung des Wassers dienenden Schläuche werden aus Hanf oder auch aus Leder gefertigt. Die Hanfschläuche sind billiger und leichter zu behandeln, lassen jedoch, namentlich zu Anfang des Gebrauchs, Wasser durch. Man wendet deshalb gummierte Hanfschläuche an, welche zwar etwa dreimal teurer sind als die gewöhnlichen, sich aber als vorzüglich bewährt haben und in neuerer Zeit vielfach den noch kostspieligern Lederschläuchen vorgezogen werden.
Holywood - Holz
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Holz.Die Schlauchwellen und Schlauchwagen dienen zum Transport und zur Legung der Schläuche. Letztere erfolgt möglichst an der Außenseite der Gebäude mit Hilfe von 8-14 m langen Leitern. In Städten und bei vervollkommten Löschanstalten werden Haken-, Dach- und Schiebeleitern verwendet. Die Hakenleiter besteht aus einem oder zwei von leichtem, doch zähem Holz [* 21] gefertigten, mit Sprossen versehenen Bäumen von 3-4 m Länge, an deren oberm Ende ein rechtwinkeliger oder zwei gebogene schmiedeeiserne Haken angebracht sind.
Die zum Aufsteigen an der Außenseite der Gebäude bestimmten Steiger sind mit Leibgurt, Karabinerhaken, Axt und Leine ausgerüstet. Um von dem Fenster des obersten Stockwerks über die Hauptsimskante nach dem Dach [* 22] zu gelangen, bedient man sich des Simsbockes. Derselbe besteht aus einem etwa 2 m langen und 0,5 m breiten Brett, welches mittels Riegel und Spreizen so im Fenster befestigt wird, daß es wagerecht über die Hausfronte herausragt und die Stütze bietet für eine auf demselben nach dem Dach anzulegende, etwa 4 m lange Leiter.
Die Anwendung dieses Geräts erfordert die größte Vorsicht. Zur Besteigung der Dächer dient die Dachleiter, welche etwa 3,5 m lang und mit einem beweglichen, zum Einschlagen und seitlichen Einhängen geeigneten eisernen Haken versehen ist. Endlich wird zum Besteigen der Gebäude die Schiebeleiter angewendet. Dieselbe besteht aus drei Teilen von je 8-10 m Länge, welche in zusammengeschobenem Zustand flach aufeinander liegen, auf einem fahrbaren Gestell ruhen und beim Gebrauch auseinander geschoben und aufgerichtet werden.
Sägen [unkorrigiert]
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Sägen.Die Schiebeleitern haben den Vorzug, daß sie sich, völlig frei stehend, ohne Anlehnen an ein Haus aufrichten und besteigen lassen. Als Löschgeräte, doch nur zur Unterdrückung kleiner Brände tauglich, sind noch zu nennen: die Feuerpatsche (Löschbesen), die Hand-, Trag-, Butten- und Krückenspritzen für den Hausgebrauch sowie die Extinkteure (Gasspritzen), die Hydronette und Hydropulte. Da die Löschthätigkeit nicht bloß in dem Aufbringen der Löschmittel, sondern auch in dem Entfernen leicht brennbarer Gegenstände aus dem Bereich der Flammen besteht, so bedarf man auch zur Beseitigung von Gebäudeteilen der Einreißegeräte. Das gewöhnlichste ist der Feuerhaken, ein großer schmiedeeiserner Haken mit Spitze an einer 8-9 m langen Stange. Zum Einreißen auf weitere Entfernung und mit Anwendung einer größern Zahl von Menschenkräften dient der Seilhaken. Außerdem kommen Beile, Äxte, Sägen [* 23] und bei ausgedehnten Feuersbrünsten selbst Sprengstoffe zur Anwendung.
Die Feuerlöschgeräte bedürfen einer geschulten und disziplinierten Bedienung, der Löschmannschaft, welche einen Teil der Feuerwehr (s. d.) bildet. Die Alarmvorrichtungen zur Feuerkundmachung haben je nach den örtlichen Verhältnissen verschiedene Gestaltung. Im Dorf und in kleinern Städten begnügt man sich damit, die Tage- und die Nachtwächter mit der Feuermeldung zu betrauen; man macht auch jeder Privatperson zur Pflicht, ein aufgehendes Feuer sofort zu melden, sei es auch nur durch den einfachen Feuerruf (Feuerschreien).
Telegraph
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Telegraphen.Das Alarmzeichen wird mit der Feuerglocke durch Sturmläuten, auch mit dem Nebelhorn, gegeben. In Städten mit hohen Türmen hat man auf letztern ständige Feuerwächter stationiert, welche den Ort des Brandes durch die Feuerfahne, bez. Feuerlaterne anzeigen, auch durch das Sprachrohr abrufen. An manchen Orten hat man besondere Vorrichtungen zur Bestimmung des Brandortes. Überall, wo ständige Feuerwachen bestehen, wird jetzt die Kundmachung des Feuers mittels des elektrischen Telegraphen [* 24] bewirkt. In Berlin sind sämtliche Feuerwachen, Depots und Feuermeldestellen telegraphisch verbunden, und ohne allen öffentlichen Feuerlärm erfolgt eine fast augenblickliche Meldung an die stets bereite Hilfe. Es bestehen daselbst 113 Stationen mit 127 Meldeapparaten.
Die bereit gehaltenen Feuerlöschanstalten müssen nach Eingang einer Feuermeldung so schnell wie irgend möglich zur Verwendung gelangen. Dazu bedarf es leicht zugänglicher, geräumiger Geräteschuppen und der Beseitigung aller das Fortkommen der Löschmannschaften hindernden Verkehrsstörungen. Zum Transport der Geräte werden die Löschmannschaften selbst oder besser Pferde [* 25] verwendet. Große Städte besitzen ständige Feuerwachen, deren jede einzelne ein zum selbständigen Kampf mit dem Feuer geeignetes Ganze bildet und so organisiert ist, daß vom Eingang der telegraphischen Feuermeldung bis zum Abrücken nach der Brandstelle nur wenige Minuten vergehen.
Die Oberleitung erstreckt sich auf die Leitung der Löschoperationen beim Feuer und muß auf dem Brandplatz in einer Person vereinigt, auch mit unumschränkter Gewalt ausgestattet sein. Denn auf dem Brandplatz entscheiden oft wenige Sekunden über den Ausgang des Kampfes. Dem mit der Oberleitung betrauten Mann müssen schnelle und klare Auffassung, Kaltblütigkeit, Entschiedenheit und vor allem gediegene Kenntnis der Regeln, nach denen das Feuer zu bekämpfen ist, zu Gebote stehen (vgl. Schumann, Taktik der Berufsfeuerwehr, Berl. 1868). Nach dem heutigen Stande der Feuerlöschkunst unterscheidet die Berufsfeuerwehr zwischen Klein-, Mittel- und Großfeuer, je nach dem Umfang der zur Dämpfung eines Feuers aufzuwendenden Mittel, und nennt denjenigen Brand ein Kleinfeuer, welcher mittels Eimers oder Handspritze zu bewältigen ist, ein Mittelfeuer dasjenige, welches mit einer größern Spritze oder einem Hydranten und einer Schlauchleitung bewältigt werden kann, und ein Großfeuer ein solches Feuer, zu dessen Dämpfung zwei und mehr ¶