Schornstein. Arbeits- und Luftpumpenkolben sind durch ein Röhrenstück k verbunden, welches mit seitlichen Schlitzen zum Durchgang
der im Innern der Röhre gekröpften Schwungradwelle l versehen ist; an dieser greift die Bleuelstange m des Arbeitskolbens
an. Der mit Lederstulp gegen die Cylinderwandung ab gedichtete Arbeitskolben i trägt an seinem untern Ende
zum Schutz gegen die direkte Wirkung der Verbrennungsgase eine Kappe aus Blech. Die Steuerung der Ventile geschieht durch eine
mit Daumen versehene Welle n, welche von der durch Räder getriebenen Vorgelegewelle o aus durch Kurbel und Lenkerstange in die
oszillierende Bewegung gesetzt wird, wobei die Daumen abwechselnd das Aus- und Einlaßventil öffnen.
Die Menge der dem Ofen zugeführten frischen Luft ist in der Weise von einem Zentrifugalregulator abhängig gemacht, daß ein
Auslaßventil der Luftpumpe um so mehr geöffnet wird, je höher die Schwungkugeln steigen, d. h. je schneller
die Maschine läuft. Es wird also ein der Regulatorstellung entsprechendes Quantum der angesogenen Luft
nicht zur Verbrennung, sondern ins Freie gelangen. Während die Hocksche Maschine während des ganzen Kolbenaufgangs Feuerluft
in den Cylinder eintreten läßt, welche nachher unter hohem Druck entweicht, hat Brown seine Maschine so eingerichtet, daß
die Admission der gespannten Luft nur auf einen gewissen Teil des Kolbenhubes erfolgt, nachher aber die
Expansion wirkt. Er hat außerdem eine einfache Reguliervorrichtung für den Expansionsgrad angebracht.
Das Prinzip der offenen kalorischen Maschinen mit geschlossener Feuerung hat gegenüber den geschlossenen mancherlei Vorzüge,
nämlich 1) die Entbehrlichkeit des Kühlwassers, 2) kleinere Dimensionen der ganzen Maschine, 3) leichtere Regulierbarkeit,
4) schnellere und gleichmäßigere Erwärmung durch direkte Benutzung der Heizgase. Noch nicht beseitigte
Mängel der Feuerluftmaschinen sind dagegen 1) die nicht dauerhafte absolute Dichthaltung der Speisevorrichtungen,
2) Korrosion der Wandungen durch mitfliegende feste Teilchen vom Brennmaterial, 3) die Unmöglichkeit, die Temperatur der in
den Cylinder tretenden Gase genau zu regulieren. Deshalb hat noch kein Schmiermittel bei diesen Maschinen
dauernd seine Wirkung gethan. Dennoch aber hat es den Anschein, als würden diese Maschinen nach vorgenommenen weitern Verbesserungen
eine Zukunft haben.
Vgl. Musil, Motoren für das Kleingewerbe (Braunschw. 1878).
(griech.
Teleangiektasie, lat. Naevus purpureus oder flammeus, Kapillargefäßgeschwulst, erektile Geschwulst,
Gefäßmal), dunkelrote, an- und abschwellbare Geschwulst von verschiedener Größe, zuweilen flacher oder
wenig gewölbter oder lappiger Oberfläche. Sie besteht fast nur aus sehr kleinen Blutgefäßen, welche die verschiedenste
Anordnung zeigen und vielfach unregelmäßig erweitert sind. Das Feuermal kommt stets angeboren vor, nimmt, aber
schon in der ersten Zeit nach der Geburt an Umfang meist rasch zu. Es kann im weitern Verlauf die Größe
einer Walnuß, ja selbst einer Faust und darüber erreichen. Am häufigsten ist das Feuermal am Gesicht, Hals, Nacken, im Bereich gewisser
Nervenäste.
Ähnliche Neubildungen von Gefäßen wie das Feuermal kommen auch an innern Organen, z. B. der Leber, vor. Die
Behandlung des angebornen Feuermals besteht am besten im Ausschneiden, weniger gut im Ätzen der kranken Hautstelle mit rauchender
Salpetersäure; letztere Methode ist ungünstiger wegen der stärkern Narbenbildung. Neuerdings wendet man das Ausbrennen des
Feuermals mit dem galvanokaustischen Apparat an, und zwar ist der Erfolg der Operation am besten, wenn man
bei angebornem Feuermal schon im ersten Lebensjahr operiert.
Handhabung derjenigen Rechtsvorschriften, welche sich auf die Verhütung von Schadenfeuern
beziehen, wohl auch Bezeichnung für diese Vorschriften selbst sowie für die obrigkeitlichen Organe, welchen die Handhabung
jener Bestimmungen obliegt. Die Feuerpolizei ist ein Teil der Baupolizei, insofern es sich am Vorschriften über die feuersichere Herstellung
von Gebäuden, insbesondere von Feuerungsanlagen u. dgl., handelt. Dazu kommen
dann die Bestimmungen über die Aufbewahrung feuergefährlicher Gegenstände, über das Umgehen mit Feuer und Licht, Tabakrauchen,
die Aufbewahrung der Asche, die Reinigung der Feuerstätten, die Feuerschau u. dgl.
(s. Feuerschutz).