s. v. w.Festungshaft (s. d.); im frühern preußischen Militärstrafensystem die
Form, in welcher die
Festungsstrafe (s. d.) gegen
Offiziere zur
Vollstreckung kam. Sie bestand in einfacher Freiheitsentziehung;
Selbstbeköstigung und Beschäftigung mannigfachster Art waren gestattet;
Offiziere verloren dabei den halben
Gehalt, und bei
einjähriger Dauer zählte die Strafzeit nicht als
Dienstzeit. Auch gegen Portepeeunteroffiziere, Offiziersaspiranten und
Einjährig-Freiwillige war diese
Strafe zulässig durch Strafumwandlung an
Stelle der
Festungsstrafe, wo nicht die
Degradation
der Art des
Vergehens wegen notwendig war. Die kürzeste zulässige Dauer der
Strafe war sechs
Wochen.
(Festungsarrest,
Festungsstrafe), nach dem deutschen
Strafgesetzbuch eine minder schwere
Freiheitsstrafe, welche in Freiheitsentziehung mit Beaufsichtigung der Beschäftigung und der Lebensweise der Gefangenen
besteht und in
Festungen oder andern dazu bestimmten
Räumen zu verbüßen ist. Die Festungshaft ist entweder lebenslänglich oder zeitig.
Der Höchstbetrag der zeitigen Festungshaft ist 15 Jahre, ihr Mindestbetrag ein
Tag.
Einjährige Festungshaft ist achtmonatiger
Gefängnisstrafe und einjährige
Gefängnisstrafe achtmonatiger Zuchthausstrafe gleich zu achten. Wo das
Gesetz die
Wahl
zwischen
Zuchthaus und Festungshaft gestattet, darf auf
Zuchthaus nur dann erkannt werden, wenn festgestellt wird, daß die strafbare
Handlung aus einer ehrlosen
Gesinnung entsprungen ist, daher namentlich der
Zweikampf und die sogen. politischen
Verbrechen mit
Festungshaft (custodia honesta) zu bestrafen sind. Das
Militärstrafgesetzbuch für das
Deutsche Reich
[* 7] hat die in
ebenderselben
Ausdehnung
[* 8] wie das
Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen, droht dieselbe aber meist wahlweise neben Gefängnis an
und bestimmt, daß die Festungshaft, wenn sie die Dauer von sechs
Wochen nicht übersteigt, als
Arrest vollstreckt werden soll.
(hierzu 2 Tafeln), die Kriegshandlungen, welche
Angriff und
Verteidigung permanent befestigter
Plätze
mit sich bringen. Bis zum deutsch-französischen
Krieg 1870/71 wurden für den Festungskrieg im allgemeinen noch die von
Vauban, namentlich
für den
Angriff, aufgestellten
Grundsätze als maßgebend angesehen. Die während dieses
Feldzugs durchgeführten
Belagerungen haben indessen die gänzliche Veraltung jener
Lehren
[* 9] erkennen lassen und gezeigt, daß die seitdem vollzogene
totale Umgestaltung des Geschützwesens auch eine ganz andre Verwendung der
Artillerie, der Hauptwaffe des Festungskriegs,
bedingt.
War man
hierdurch schon gezwungen, andre
Normen für den Festungskrieg aufzustellen, so trat in weiterer
Folge des
Kriegs als zweites umgestaltendes
Moment die Umwandlung unsrer
Festungen durch
Erbauung von
Forts weit außerhalb ihres
Hauptwalles
hinzu. Diese
Bedingungen haben sodann im
Verein mit der in den letzten zehn
Jahren zur Ausführung gekommenen vollständigen
Neugestaltung der
Festungs- und Belagerungsartillerie und der außerordentlich fortgeschrittenen
Ausbildung
der Artillerietruppe im Schießdienst
Erfahrungen gezeitigt, die uns auf andre
Bahnen verwiesen.
Sie machten die
Aufstellung einer neuen
Lehre
[* 10] für den Festungskrieg notwendig, die man jetzt als
Taktik des Festungskriegs bezeichnet.
Sie umfaßt naturgemäß nur allgemeine
Grundsätze, die sowohl dem
Terrainvor der anzugreifenden
Festung als den
von dieser getroffenen Verteidigungsmaßregeln sorgsam angepaßt werden müssen. Es läßt sich daher, ohne die
Grenzen
[* 11] allgemeiner
Gültigkeit zu überschreiten, der
Plan einer Belagerung nur schematisch darstellen, wie es auf Tafel I (entworfen vom Ingenieurgeneral
v.
Bonin für seine
Schrift
»Festungen und
Taktik des Festungskriegs in der Gegenwart« im Beiheft 8 zum »Militär-Wochenblatt«
1878) geschehen ist.
Auf eine bestimmte
Festungübertragen, würde dieser Schemaplan ganz andre
Formen annehmen, aber auch dann für diese
Festung
gelten. Tafel II zeigt eine solche Anwendung, die Belagerung von
Straßburg
[* 12] 1870, die jüngste, welche von moderner Belagerungsartillerie
durch geführt wurde, allerdings den heutigen
Waffen
[* 13] undGrundsätzen nicht mehr ganz entsprechend; doch
bietet für diese die
Kriegsgeschichte noch kein
Beispiel. Die Neuheit der
Taktik des Festungskriegs und der Mangel an Kriegserfahrung
erklären die sich widersprechenden
Ansichten von
Autoritäten auf diesem Gebiet, die im nachstehenden thunlichst Berücksichtigung
finden werden.
Die
Wahl des zur
Eroberung einer
Festung anzuwendenden Angriffsverfahrens wird bedingt sein a) durch die
hierzu zur
Verfügung stehenden
Truppen und Kampfmittel, namentlich an
Artillerie; b) durch die Art und den
Wert der zu belagernden
Festung in fortifikatorischer Beziehung, ihrer Armierung und
Besatzung sowie durch die Vorkehrungen, welche zu ihrer
Verteidigung
getroffen sind.
Hat man es mit einer
Festung älterer Bauart zu thun, eine schwache und nachlässige
Besatzung
sich gegenüber, so kann ein gewaltsamer
Angriff, ein
Überfall oder eine Überrumpelung Erfolg versprechen. Es müssen indessen,
um diesen zu sichern, so viele günstige
Bedingungen zusammentreffen, auf deren schneller Erfassung und kühner Ausnutzung
allein das Gelingen beruhen kann, daß ein solcher
Fall bei unsern modernen Kampfmitteln zu den größten
Seltenheiten gehören wird.
Für die Art und
Weise, wie der
Angriff zunächst am vorteilhaftesten auszuführen ist, lassen sich daher kaum irgend welche
Regeln aufstellen, da dieselbe allein von den gegebenen Verhältnissen abhängen wird. Es könnte z. B.
unter günstigen Umständen einem kühnen Angreifer wohl gelingen, mit Feldtruppen zwischen zwei
Forts
hindurchzustürmen und gegen diese im
Rücken wie gegen die Stadt einen
Stoß auszuführen, dessen
Folgen für den Verteidiger
verhängnisvoll werden können; ebenso kann aber auch der Angreifer dabei vernichtet werden.
Soll ein
Überfall nicht gewagt
werden, so muß derAngriff mit einer möglichst schnell mit
Hilfe vieler
Kavallerie auszuführenden
Einschließung
die
Berennung beginnen, die der
Festung jede
Verbindung nach und
¶
mehr
Zufuhr von außen abschneidet, welche deshalb bei einer volkreichen Stadt und hinreichender Dauer die Festung wegen Mangels
an Lebensmitteln (Aushungerung) zur Übergabe zwingen kann. Hat die Festung keine Forts, eine gedrängt wohnende Bevölkerung,
[* 15] wenig bombensichere Unterkunftsräume für die Besatzung und einen wenig thatkräftigen Kommandanten, so kann ein Bombardement
durch seine materielle und moralische Wirkung eine schleunige Übergabe herbeiführen. Bei einer gut ausgestatteten
und energisch verteidigten Festung wird nur der förmliche Angriff oder die eigentliche Belagerung, bei der man sich nach und
nach der Festung gedeckt nähert und die feindlichen Kampfmittel systematisch zu zerstören sucht, Aussicht auf Erfolg versprechen.
Im nachstehenden soll daher ausschließlich der förmliche Angriff auf eine gut verteidigte Festung mit
detachierten Forts behandelt werden.
Das Belagerungskorps besteht aus der Belagerungsartillerie mit einer der Größe der Festung entsprechenden Anzahl Sektionen
des Artilleriebelagerungstrains, mit etwa 400-500 Geschützen für eine Festung mit Forts, einer oder mehreren Sektionen des
Ingenieurbelagerungstrains und einer entsprechenden Anzahl Pionierkompanien sowie einer oder mehreren
Truppendivisionen oder, je nach der Größe des Platzes, Armeekorps, die in der Regel ihre taktische Zusammensetzung behalten.
Die Kavallerie wird zunächst auf den Hauptstraßen gegen die Festung zu deren Beobachtung und zum Schutz der behufs Feststellung
der Angriffsfronte und der besondern Maßregeln zur Einschließung auszuführenden Rekognoszierung vorgeschoben.
Sie soll zwar der Festung den Verkehr jeder Art nach außen abschneiden, muß jedoch hierbei vermeiden, diejenigen Verkehrswege,
die für die Heranführung des Belagerungsmaterials notwendig sind, unbenutzbar zu machen.
Durch Rekognoszierung an der Hand
[* 16] eines bereits bearbeiteten Angriffsentwurfs wird der Angriffsplan festgestellt. In diesem
werden die Angriffsfronte, ein etwaniger Nebenangriff, der Gang des
[* 17] Angriffs und die Grenzen des Angriffsfeldes
unter Einteilung desselben in Abschnitte, die Parkplätze, auch die ungefähre Lage der ersten Artillerieaufstellung etc. bezeichnet.
Die Wahl der Angriffsfronte wird sich der großen Materialtransporte wegen meist nach den zu Gebote stehenden rückwärtigen
Verbindungen richten.
Man wird deshalb grundsätzlich den Belagerungspark in möglichster Nähe der Eisenbahn etablieren, auf
der sein Material herbeikommt, und bei entsprechender Entfernung Förderbahnen von der Entladestation zum Park und von hier
zu den Batterien anlegen. Es muß dies unter dem Schutz der Einschließungstruppen geschehen, nötigen Falls sind Feldverschanzungen
mit Geschützemplacements zum Zurückweisen von Ausfällen aus der Festung zum Schutz der Parke, die etwa
7-10 km von den Forts ab bleiben, anzulegen.
Im F. ist die Artillerie die Hauptwaffe, da nur sie im stande ist, den Verteidiger aus seinen befestigten Stellungen im Vorterrain
zu vertreiben sowie ihn zu zwingen, seine Kampfthätigkeit auch in den Forts und Zwischenbatterien und
schließlich auf der Hauptenceinte einzustellen; es muß deshalb immer die Aufgabe aller andern Waffen sein, die Artillerie
in der Erreichung dieser Ziele nach Kräften zu unterstützen und sich selbst diesem Zweck unterzuordnen. Zunächst ist der
Verteidiger soweit wie möglich und für die Einschließung erforderlich aus dem Vorterrain zurückzudrängen,
wobei in der Regel nur Feldartillerie, gegen verschanzte Ortschaften aber stets schwerere Geschütze mit überwältigender
Wirkung
in Thätigkeit kommen werden, da auch der Verteidiger solche Positionen mit Aufbietung aller verfügbaren Mittel zu behaupten
suchen wird.
Nach Besitznahme solcher vorgeschobenen Positionen des Verteidigers müssen dieselben zu hartnäckiger Verteidigung eingerichtet
und in offenem Gelände gedeckte Verbindungen nach rückwärts, Schützengräben und Schützenlöcher für die Vorposten, Geschützeinschnitte
für Feldgeschütze etc. hergestellt werden. So entstehen bei den einleitenden Kämpfen des Fernangriffs oft Stellungen hintereinander,
die man allgemein als Vorpositionen (z. B. Tafel II die Batterien 6, 9, 11, 12, 13) bezeichnet, und die den
Zweck haben, des Terrains sich zu bemächtigen, in dem unter dem Schutz der Infanterie die Batterien der ersten Artillerieaufstellung
(Tafel I und II etwa die Batterien 5, 15, 16 bis hinüber nach 25) erbaut werden sollen.
Diese sollen die Artillerie in den Forts und deren Zwischenstellungen bekämpfen, feindliche Kampfmittel vernichten,
die Ausführung weiterer Verteidigungsarbeiten verhindern und so der eignen Infanterie das Vorgehen und Festsetzen auf dem
Angriffsfeld ermöglichen. Diese Batterien werden daher meist nicht näher als 3000, in einzelnen Fällen bis 2000 m an die
Forts herangehen können und müssen daher mit weittragenden, wirkungsvollen Geschützen, 15 cm Ringkanonen, schweren 12 cmKanonen und 21 cmMörsern, und bei geringern Entfernungen auch mit kurzen 15 und 21 cmKanonen armiert werden.
Sie werden in möglichst umfassender Ausdehnung gruppenweise angelegt und müssen alle in das Angriffsfeld wirkenden feindlichen
Geschützaufstellungen bekämpfen. Können sie nicht in die Nähe von Straßen gelegt werden, so sind für
die Armierung und den Munitionsersatz Wege dorthin anzulegen. AlleBatterien sollen möglichst in Einer Nacht erbaut werden
und gleichzeitig ihr Feuer am nächsten Morgen eröffnen. Dem Vorschreiten der Infanterie werden auch Batterieanlagen folgen
und zum Teil mit den Geschützen rückwärts liegender Batterien armiert werden, so daß bei einer hartnäckigen
Verteidigung der Übergang von der ersten zur zweiten Artillerieaufstellung (Tafel I hinter der 1., Tafel II an und dicht
hinter der 2. Parallele)
[* 18] sich allmählich, Schritt für Schritt vollzieht.
Grundsatz des Angriffs ist, daß das Artilleriefeuer niemals ins Stocken kommen darf; die Batterien der zweiten Artillerieaufstellung
werden daher auch unter dem Schutz der rückwärtigen Batterie und der ersten Infanteriestellung (Tafel
I als 1. Parallele bezeichnet) auf etwa 1500-1000 m von den feindlichen Batterien, auf welchen Entfernungen ein Niederkämpfen
der letztern möglich wird, erbaut. Die Erfolge der zweiten Artillerieaufstellung sind für den weitern Verlauf des Angriffs
entscheidend, da auf diesen Entfernungen eine der beiden Parteien durch Niederkämpfung der gegnerischen
Artillerie die Oberhand gewinnen muß; jetzt entbrennt daher der eigentliche Artilleriekampf.
Die Sicherung der Angriffsartillerie in dieser Stellung gegen Ausfälle wie gegen vorgeschobene Infanterie in vorbereiteten Stellungen
muß daher von der Infanterie aus einer den feindlichen Werken auf schon wirksame Gewehrschußweite naheliegenden
Stellung, der ersten Infanteriestellung, übernommen werden. Diese tritt also etwa an die Stelle der frühern ersten Parallele
und wird auf etwa 700 m von der vordersten feindlichen Stellung (den Forts), ob als ein zusammenhängender Laufgraben (Tranchee)
oder stückweise durch Ausbau der für die Vorposten aufgeworfenen Schützengräben, darüber
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