der Beifall, den seine humoristischen und satirischen Genrebilder in
MünchenerJournalen fanden, sich ganz litterarischen
Arbeiten zu widmen. Im J. 1835 erschienen seine »Höllenlieder«, die
in satirischer Form den
Schmerz einer unglücklichen
Liebe verbergen; auch wurde sein erstes
Lustspiel: »Der Sohn auf
Reisen«,
in
München
[* 2] mit entschiedenem Beifall gegeben.Unmittelbar darauf trat er eine fünfjährige
Reise an, auf
welcher er meist in
Griechenland
[* 3] verweilte.
»Reisebilder« für
Lewalds
»Europa«
[* 4] und
Korrespondenzen in die »Allgemeine
Zeitung« waren die litterarische
Frucht dieses Aufenthalts.
Seit 1850 lebte in
Wien,
[* 5] wo er 1850-54 als
Dramaturg beim
Theater
[* 6] an der
Wien fungierte und sich dann meist
mit journalistischen
Arbeiten beschäftigte, ohne jedoch dem
Drama untreu zu werden. Er starb Von seinen zahlreichen
durch
Frische und ungezwungene Heiterkeit ausgezeichneten
Lustspielen hatten die meisten entschiedenen, wenn auch nur vorübergehenden
Erfolg. Wir nennen als die beliebtesten: »Das
Porträt der Geliebten«, »Die freie
Wahl«, »Die selige Gräfin«,
»Der Rechnungsrat und seine Töchter«, »Ein
Filz als Prasser«. Eine Sammlung derselben erschien
Wien 1845-52, 6 Bde.; neue
Folge,
Berlin
[* 7] 1855-57, 2 Bde.
die
Fläche sämtlicher einer
Gemeinde oder einem
Landgut angehöriger
Grundstücke an Ackerland,
Wiesen,
Weiden,
Waldungen etc., an ihrer
Grenze mit
Bäumen,
Säulen,
[* 8]
Gräben,
Rainen oder
Steinen bezeichnet. Nach einer alten,
noch in manchen Gegenden bestehenden
Sitte wird die an einem bestimmten
Tag im Jahr umgangen (Grenzgang), wobei man die Markzeichen
besichtigt, unscheinbar gewordene wieder verbessert und ergänzt, um hierdurch etwanigen Grenzstreitigkeiten mit benachbarten
Gemeinden vorzubeugen. Um hierbei der
Jugend die einzelnen Grenzpunkte möglichst tief ins
Gedächtnis zu
prägen, ward sie früher an solchen
Stellen in
Wangen und
Ohren gekniffen, zugleich aber mit Backwerk beschenkt.
Flächenmaße zur Bestimmung der
Größe von Bodenflächen. Sehr häufig galt als
Einheit der ein
Stück Land,
welches an einem
Tag von einem
JochOchsen umgepflügt werden konnte (das altrömische
Jugerum, das österreichische
Joch etc.);
an andern
Orten aber bemaß man das Land nach dem Aussaatquantum und verstand also unter einem
Scheffel
Land ein Ackerstück, auf welchem ein
Scheffel ausgesäet werden konnte.
Noch vor kurzem waren die Feldmaße ungemein mannigfaltig,
und einer
Reform auf diesem Gebiet standen bei den landwirtschaftlichen Verhältnissen ganz besondere Schwierigkeiten im Wege.
Gegenwärtig aber breitet sich das metrische Maßsystem immer
mehr aus, und in den meisten
Staaten ist
nun der
Ar oder der
Hektar (100
Ar) die
Einheit des Feldmaßes.
im engern
Sinn derjenige Teil der Vermessungskunst
(Geodäsie), welchem die Ausmessung von Erdflächen
für das wirtschaftliche
Leben des
Staats wie des Privatmanns (Grundeigentümers) obliegt; sie ist ein Teil der niedern
Geodäsie
(vgl.
Geodäsie), insofern bei ihren Aufgaben, rücksichtlich der engern Begrenzung ihrer Arbeitsräume,
die Erdoberfläche gewöhnlich als eben betrachtet und nur nach
Bedarf auf die
Resultate der höhern
Geodäsie (Erdkrümmung,
Lotablenkung u. dgl.) rekurriert wird.
Die feldmesserischen
Arbeiten werden im
Staate durch hierfür geprüfte und konzessionierte Feldmesser
(Landmesser,
Geometer)
ausgeübt, deren Befugnisse und Arbeitsforum durch besondere Feldmesserreglements u.
Instruktionen geregelt sind. Nach dem preußischen Feldmesserreglement vom geschieht die Vereidigung und
Anstellung
der Feldmesser durch die Provinzialregierungen, sie stehen unter der
Disziplin der
Regierung und des
Handelsministeriums; die
bei den sogen. Auseinandersetzungsbehörden: des landwirtschaftlichen
Ministeriums;
Feldmesser wird für Richtigkeit seiner Instrumente verantwortlich gemacht. Als Maße müssen die staatlich vorgeschriebenen:
Meter, Hektare, Are, angewendet, die Winkel
[* 14] nach alter 60gradiger oder neuer Zentesimalteilung gemessen werden. Im übrigen ist
der Feldmesser unter Freistellung der Arbeitsmethoden für richtige Arbeit verantwortlich; Maßstäbe für herzustellende Pläne
sind 1:2500 für die Flächenmessungen, 1:5000 für die Längenverhältnisse und 1:200 für die Höhenverhältnisse
bei Nivellements.
Die Grenzen
[* 15] für die Arbeits- und Berechnungsfehler sind reglementsmäßig festgestellt. Die Gebühren, als Diäten, Feldzulagen,
Reisegelder, Gehilfengelder, Papiergelder, sowie die Revision der Arbeit durch Vermessungskontrolleure, -Inspektoren, -Revisoren
sind staatlich geregelt. Außer diesen staatlichen Reglements existieren noch andre, die seitens privater
Institute für den jedesmaligen Spezialfall emaniert werden. Zur Anstellung als Feldmesser bedarf es eines Unbescholtenheitsattestes,
der Reife für Prima, einer ein- bis zweijährigen Lehrzeit in praktischen Arbeiten und des Bestehens des Feldmesserexamens
(theoretisch und praktisch) in der Mathematik, Felderteilungslehre, Feldmeßkunst, Nivellierkunst. Die Aufgaben des Feldmessers sind
im allgemeinen folgende.
a) Die Flurvermessung (eigentliche Feldmessung) geschieht in technischer Hinsicht:
1) durch Längenmessungen (Linearkonstruktionsmethode) mittels Kette, Stahlband, Tachymeter, indem nach geometrischen Gesetzen
jedes Dreieck
[* 16] durch die drei Seiten bestimmt, jede unregelmäßige
[* 13]
Figur aber in Dreiecke (durch Festlegung eines Dreiecksnetzes)
zerlegbar ist; einen Punkt durch Längenmessungen bestimmen nennt der Feldmesser »einbinden«;
Die Resultate der Berechnung werden tabellarisch in ein »Vermessungsregister«
(Fundbuch,
Lagerbuch, Salbuch, Grundbuch) eingetragen: Grundstück, Nummer, Besitzer, Kulturart, Fläche. Etwas verschieden
davon ist der besonders (eventuell durch andre Behörden) zu verfertigende »Kataster«, in welchen außer obigem noch die Besteuerung
eingetragen wird. Die Einträge in die gerichtlichen Grundbücher erfolgen nach Maßgabe der amtlichen
Vermessung (s. Grundbücher).
Das erste Feldmesserreglement datiert in Preußen
[* 21] von 1813; es regelte die Formen für Ausübung des Vermessungswesens, stellte
die Winkeleinteilung und das Maß (Feldmesserrute, Decempeda [zehnteilig], nach Direktorialbefehl vom = 1669,56
Par. Linien = 1 rheinländ. Rute, der »Morgen« = 180 QRuten) sowie die Bezahlung fest. Im übrigen aber wurde das Feldmessen
mehr oder weniger gewerbeartig und handwerksmäßig betrieben. Die Einführung der Eisenbahnen, die Benutzung
der Dampfkraft auch in der Landwirtschaft und deren Aufschwung erheischten besondere Vermessungsgeschäfte. Auf das Reglement
von 1813 folgten die von 1831, 1857, 1871, ohne allerdings wesentliche Verbesserungen zu bringen (s.
weiter unten).
Neuere landwirtschaftliche Vermessungsarbeiten (vgl. O. Koch, Aufsatz in Jordan und Steppes': »Das deutsche Vermessungswesen«,
Stuttg. 1880) sind die der 1) »Landesauseinandersetzung«,
wobei der Feldmesser unter der Landes-Ökonomiekommission und für dieselbe eine Karte und den Nachweis der Parzelleninhalte
nach Fläche und Bonitierung (Vermessungsbonitierungsregister) zu schaffen, demnächst eine Neuteilung der Gemarkung, Ausweisung
neuer Grenzen (sogen. Planberechnung) zu besorgen, resp. vorzubereiten,
endlich die Übertragung dieser Grenzen aus der Karte auf die Örtlichkeit durch »Planabsteckung und Versteinung«
vorzunehmen hat.
2) Vermessungen zur »Bodenmelioration«, die oft mit Flußregulierungen verbunden, Drainierung; daher genaues Nivellement erforderlich,
welches heute, absehend von den veraltenden Kanal- und Quecksilberwagen, meist mit guten Nivellierinstrumenten bewirkt wird.
II. Die im Interesse des Finanzministeriums auszuführenden Feldmesserarbeiten sind: a) Domänenvermessung, analog der Flurvermessung
und den obengenannten landwirtschaftlichen Arbeiten. b) Forstvermessungen (jeder Forsteleve muß seit das Feldmesserexamen
absolvieren, wie früher bis 1849 auch jeder Baueleve). Hierfür: Instruktion für den preußischen Forstgeometer vom In
jedem Forstrevier ist ein Geometer staatlich angestellt.
Die Arbeitsmethode hat sich usancemäßig verbessert und besteht heute unter Benutzung der Daten der Landesaufnahme
(s. Geodäsie, das dort über Triangulierung Gesagte) in einer Detailtriangulation mittels Repetitionstheodolit und Stahlband
oder Meßlatte; das Innere der Waldungen wird mit der veraltenden Bussole (Feldmesserkompaß) vermessen. Maßstab
[* 22] für die Originalpläne
1:5000, für die reduzierte Forstkarte 1:25,000 (vgl. Defert, Die Horizontalaufnahme der Neumessung
der Wälder, Berl. 1880).
III. Feldmesserarbeiten im Interesse des Eisenbahnbaues. Dieselben bestehen a) für Herstellung des generellen Projekts in Beschaffung
von Situations- und Nivellementsplänen (1:10,000), unter Benutzung der »Landesaufnahme«; b) für das spezielle Projekt in Absteckung,
Messung, Einzeichnung,
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