und Feingehaltsstempel. In mehreren deutschen
Ländern
(Preußen,
[* 2]
Bremen,
[* 3]
Baden,
[* 4]
Sachsen-Gotha,
Schwarzburg-Rudolstadt,
-Sondershausen,
Reuß
[* 5] ä. und j. L.,
Schaumburg-Lippe und
Lippe-Detmold) bestanden seither keine gesetzlichen Beschränkungen des Feingehalts,
während diejenigen
Sachsens außer
Gebrauch waren. Die zur Zeit in den übrigen
Ländern des
DeutschenReichs noch geltenden
landesrechtlichen Bestimmungen über den Feingehalt der
Gold- und Silberwaren treten vom ab außer Geltung,
und es tritt dann das
Reichsgesetz vom in
Kraft.
[* 6] Nach demselben dürfen
Gold- und Silberwaren zu jedem Feingehalt angefertigt
und feilgehalten werden. Auf Geräten und Uhrgehäusen von
Gold
[* 7] ist nur eine Angabe in 0,585 oder mehr,
auf solchen von
Silber in 0,800 oder mehr zulässig. Schmucksachen
[* 8] dürfen in jedem Feingehalt gestempelt
werden; letzterer ist in Tausendteilen anzugeben.
Eingeführte
Waren, deren Feingehalt durch eine jenem
Gesetz nicht entsprechende Bezeichnung angegeben ist, dürfen nur dann feilgehalten
werden, wenn sie außerdem mit einem
Stempelzeichen nach Maßgabe des
Gesetzes versehen sind. Zur Bezeichnung
des Feingehalts auf goldenen und silbernen Geräten muß das
Stempelzeichen für letztere enthalten: die Reichskrone, das
Sonnenzeichen ^ für
Gold, Mondsichelzeichen ^ für
Silber, die Angabe des Feingehalts in Tausendteilen, die
Firma oder eingetragene
Schutzmarke des
Geschäfts, für welches die Stempelung bewirkt ist. ^[img] Die
Krone muß bei Goldgeräten
in dem Sonnenzeichen, bei Silbergeräten rechts neben dem Mondsichelzeichen stehen. Für die Richtigkeit des angegebenen
Feingehalts haftet der Verkäufer der
Ware. In
Nordamerika
[* 9] bestehen keine gesetzlichen Beschränkungen des Feingehalts.
Vgl.
v. Studnitz, Die gesetzliche Regelung des Feingehalts von
Gold- und Silberwaren (Pforzh. 1875);
Feis allah ben Mubârak, berühmter indisch-pers. Dichter, geb. 1547 zu
Agra, war derBruder des ersten
Ministers des
KaisersAkbar, Abulfasl, und wurde schon in frühen
Jahren zu
der
Würde eines Dichterkönigs am
Hof
[* 13]
Akbars erhoben. Er starb 1595 und liegt in
Agra begraben. Unter seinen dichterischen Werken
sind am bedeutendsten seine lyrischen Erzeugnisse (gesammelt in seinem
»Diwan«; lithographiert,
Dehli 1845):
Oden,
Elegien und
besonders sogen.
Vierzeilen (Sinnsprüche), die alle den reinsten und erhabensten
Pantheismus atmen und dem Verfasser die gröbsten
Insulten und Anfeindungen von seiten des orthodoxen muselmanischen
Klerus zuzogen.
Außerdem verfaßte Feisî zwei doppelt gereimte Gedichte: »Markas-i-adwâr«
(»Zentrum der
Zirkel«) und
»Nal u
Daman«, eine persische Nachdichtung der berühmten indischen
Erzählung von
Nalas und Damajanti (lithogr.,
Kalk. 1831). Mehrere andre epische Gedichte blieben unvollendet. Auch übersetzte Feisî das
»Mahâbhârata«
aus dem
Sanskrit ins
Persische und verfaßte einen Korankommentar.
1)
Fluß im österreich. Herzogtum
Krain,
[* 17] entspringt an der
Grenze von
Kärnten und
Steiermark
[* 18] am Bistritzaberg,
fließt in südlicher
Richtung durch ein waldreiches Gebirgsthal hinab bis zum Städtchen
Stein, wo die
Felsen mehr zurücktreten,
nimmt die Molnizza auf und mündet bei Lustthal links in dieSave. -
2)
Fluß in
Steiermark, entspringt an der Nordostgrenze des
Landes am
GroßenPfaff, fließt anfangs gegen
SW., dann nach SO.,
nimmt oberhalb
Fürstenfeld die
Ilz, unterhalb dieser Stadt die die ungarische
Grenze bildende Lafnitz auf, tritt nach
Ungarn
[* 19] über und mündet bei St. Gotthardt in die
Raab.
[* 20]
IhreLänge beträgt 110 km. Die Feistriß ist sehr fischreich,
aber nicht schiffbar.
Rhijnvis, holländ. Dichter, geb. zu
Zwolle in
Overyssel, studierte zu
Leiden
[* 21] die
Rechte, lebte seit 1776 in
seiner Vaterstadt, erst als
Bürgermeister, dann als Einnehmer beim Admiralitätskollegium, und starb in
Zwolle.
Er schrieb die
Romane: »Julia« (1783) und
»Ferdinand en Constancia« (1785),
die, wie auch seine
»Oden en
gedichten« (1796-1810, 4 Bde.),
das
Lehrgedicht »Het
Graf« (1792, deutsch 1821) und
»De Ouderdom« (1802),
»Inez
deCastro« (das. 1794) und
»Mucius Scevola« (das. 1795) zu nennen. Auch gab er die »Brieven
over verscheidene onderwerpen« (Amsterd. 1784-94, 6 Bde.)
und »Brieven aan
Sophie over den geest van de Kantiaansche wijsbegeerte« (das. 1806) und andre Prosawerke
heraus. Eine Gesamtausgabe seiner Werke erschien
Rotterdam
[* 22] 1824, 11 Bde.
(Felaniche, spr. -nitsche), Ortschaft auf der span.
InselMallorca, in einer prächtigen
Huerta, mit Weinbau und Weinausfuhr,
Branntweinbrennerei Fabrikation von porösen Wasserkühlern
(jarras) und (1878) 11,018 Einw. Als
Hafen dient
Porto Colom.
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