und
Butter (s.
Butterbrief) zu verwenden, verhilft den Wohlhabenden zu einer recht üppigen Fastenspeise. Auch sind Leute unter 21
Jahren,
Schwangere, Säugende, Kranke, Altersschwache,
Soldaten, Reisende und mit schwerer Körperarbeit Beschäftigte, außer am
Aschermittwoch und
Karfreitag, nicht zu einer Verringerung der gewöhnlichen
Kost verpflichtet, und selbst andre kann derBischof
oder der
Pfarrer von der Enthaltung vom
Fleisch dispensieren (Fastendispens).
Die wichtigsten Fasten der heutigen römischen
Kirche sind: die große Fastenzeit vor
Ostern (s.
oben), für deren
Feier in der
Regel
eine besondere bischöfliche
Verordnung (Fastenmandat) erlassen wird;
die
Quatember (quatuor tempora anni), jedesmal
Mittwochs
vor
Reminiscere (Frühlingsfasten), vor Trinitatis (Sommerfasten), nach
Crucis oder
Kreuzeserhöhung (Herbstfasten)
und nach Luciä in der dritten Adventswoche (Win-terfasten), nach dem bekannten
Distichon:
Post Luciam, Cineres, post sanctum
Pneuma Crucemque
Tempora dat quatuor feria quarta sequens, auch
Fronfasten (angariae) genannt, weil man im bürgerlichen
Verkehr
diese
Quartale zur Bestimmung der
Termine für die Entrichtung der
Abgaben benutzte;
MancheOrden,
[* 2] z. B. die
Kartäuser, genießen
das ganze Jahr hindurch bloß
Vegetabilien. Von den Fasttagen im strengen
Sinn des
Wortes sind in der römischen
Kirche die Enthaltungstage
verschieden, wie die
Freitage und
Sonnabende, sowie die
Vigilien einiger
Feste, an denen zwar das
Essen
[* 3] erlaubt, aber
Fleisch und
Fett verboten ist. Die
Reformatoren billigten das Fasten als »eine feine
äußerliche
Zucht«, verwarfen es aber als äußere
Satzung und machten auch hier das
Prinzip der Innerlichkeit und
Gewissensfreiheit
geltend. So dauerte die alte
Sitte noch lange in der protestantischen
Kirche fort, erst seit der Mitte des 18. Jahrh. verschwand
sie fast gänzlich.
Jetzt fastet man nur hier und da noch an den
Morgen der
Buß- und Kommuniontage.
Noch zu erwähnen sind
die Fasten der Mohammedaner. Der
Koran ordnet dafür den
MonatRamasan an als die Zeit, in welcher er selbst vom
Himmel
[* 4] gekommen;
noch heute essen und trinken dann die Gläubigen, wenigstens solange die
Sonne
[* 5] scheint, absolut nichts.
Außerdem halten die
Muselmanen auch freiwillige an heiligen
Tagen, namentlich am 10. Moharram, dem Versöhnungsfest.
Alle Fastenübungen
gelten für verdienstlich und sühnend; die eines heiligen
Tags oder eines
Tags im
Ramasan sind
mehr wert als ein 30tägiges
Fasten zu andern
Zeiten.
Dagegen unterscheiden sich auch heute noch inIndien die
Parsi von den sie umgebenden Anhängern
Mohammeds
und
Manus sehr bemerkbar durch Nichtfasten. Wie bei ihnen der
Grundsatz herrscht, daß dem Leib sein
Recht werden müsse, im
übrigen aber der
Zweck des
Lebens in der
Arbeit gesucht wird, so spricht sich umgekehrt in dem Fastengebot von vornherein ein
bezeichnendes Mißtrauen bezüglich der Vereinbarkeit der geistigen und der leiblichen, der religiösen
und der
profanen
Zwecke des Daseins aus, und insofern bildet das Fasten einen sichern
Maßstab
[* 6] für die ethische Grundansicht einer
Religion.
Vgl. Liesmayr,Entwickelung der kirchlichen Fastendisziplin
(Münch. 1877).
(Mandate,
Patente), die öffentlichen Ausschreiben, welche die
Bischöfe vor den Quadragesimalfasten
an die Gläubigen erlassen, um denselben die jeweilen gestatteten Milderungen des vollkommenen
Fastens anzuzeigen.
die in der katholischen
Kirche während der Fastenzeit gehaltenen außerordentlichen
Gottesdienste,
in welchen, wo es thunlich ist, besonders begabte
Prediger auftreten, um die Zuhörerschaft zeitweilig aus der sittlichen
Lethargie zu erheben, sie tiefer zu rühren u. s. f. Vielfach werden
auch in der lutherischen
Kirche während dieser Zeit besondere
Gottesdienste gehalten, welche der Betrachtung der Leidensgeschichte
geweiht sind.
anschlossen. Diese
Dichtungen erregten in
Spanien ungewöhnliches
Aufsehen und trugen Fastenrath bei seiner zweiten
Reise dorthin 1869 seltene Auszeichnungen ein. 1870 gab er
Kriegs- und Siegeslieder:
»Den deutschen
Helden von 1870« (6. Aufl., Leipz. 1871),