Man bestimmt den Fallwinkel mittels eines Gradbogens, einer ringförmigen halben Messingscheibe, aus deren Mittelpunkt ein an
einem Menschenhaar befestigtes Lot herabhängt, welches bei horizontaler Stellung des Scheibendurchmessers in der Mitte des
Halbkreises auf den Nullpunkt der Gradeinteilung einspielt. Von diesem ab werden die beiden Quadranten jeder in 90 Grade geteilt.
Zur Abnahme des Fallens, z. B. eines Ganges (s. Bergbau), legt man den Durchmesser des Gradbogens entweder direkt an denselben
in dessen Falllinie an und liest auf dem betreffenden Quadranten nach der Lotabweichung vom Nullpunkt den Fallwinkel ab, oder
man spannt parallel mit der Fallrichtung eine Schnur aus und hängt den Gradbogen an diese mit Haken, welche
sich an den beiden Enden des Halbkreises befinden. Fallen zwei benachbarte Gänge nach verschiedenen Weltgegenden ein, liegen
also auch ihre Fallwinkel in verschiedenen Richtungen, so sagt man, der eine Gang falle in Bezug auf den andern verkehrt oder
widersinnig. Dabei nimmt man den Hauptgang als den rechtsinnig fallenden an. Für Aufnahmen im Feld ist
an den Kompassen ein kleines Messingpendel angebracht; die mit demselben zu erhaltenden Resultate sind für die meisten Fälle
genau genug.
Flecken im preuß. Regierungsbezirk Lüneburg, Kreis Gifhorn, an der Linie Berlin-Lehrte der Preußischen
Staatsbahn, mit alter Kirche, Schloß, Amtsgericht und (1885) 1744 evang. Einwohnern;
Geburtsort des Dichters
Aug.
Heinr. Hoffmann, welcher sich daher »Hoffmann von Fallersleben« nannte.
in Festungen, Burgen etc. ein aus starken Balken gefertigtes Gatterthor, zum Schutz gegen Überrumpelung bestimmt,
konnte, über dem Festungsthor mittels einer Kette und einer Welle bewegbar, leicht aufgezogen und niedergelassen
werden. Schon die Griechen und Römer brachten Fallgatter am Eingang der Bollwerke vor den Thoren eines befestigten Platzes an, und auch
im Innern waren die Thore mit solchen Sperrmitteln versehen. Statt zusammenhängender Fallgatter wandte man auch einzelne befestigte
Balken, die sogen. Fallbäume, an. Jetzt werden an Stelle der Fallgatter meist eiserne, zweiflügelige Thore gebraucht.
mit Reisholz bedeckte Grube zum Einfangen wilder Tiere, besonders Bären (Bärengrube), Wölfe (Wolfsgrube) und
Füchse. Erstere, gewöhnlich 5 m weit und tief, ist außer mit Reisig auch noch mit Rasen dünn verdeckt und zur Anlockung
des Tiers mit einem Köder (lebendes Schaf, beim Fuchs eine Ente) versehen. Will man das gefangene Tier lebendig
haben, so treibt man es durch einen mit einer Fallthür versehenen Ausgang der Grube in einen Kasten, welcher sich durch eine
ähnliche Thür von selbst schließt.
(Falllehen, Schupflehen), Gut, welches bei jedem Todesfall des Besitzers dem Gutsherrn wieder
anheimfällt, wenn er nicht die Erben aufs neue damit belehnt. Vgl. Bauerngut.
(spr. falliähr), Clément Armand, franz. Politiker, geb. zu Mézin (Lot-et-Garonne), studierte die
Rechte, ließ sich in Nérac als Advokat nieder und war Maire dieser Stadt bis Im J. 1876 wurde
er daselbst zum Deputierten gewählt, schloß sich in der Kammer der republikanischen Linken an und zeichnete sich bald als
guter Redner aus. Er gehörte zu den eifrigsten Anhängern Gambettas, ward daher im Mai 1880 vom Minister
Constans zum Unterstaatssekretär im Ministerium des Innern ernannt und besetzte alle einflußreichen Beamtenstellen mit eifrigen
Gambettisten, wodurch er der Partei Gambettas bei den Deputiertenwahlen im August 1881 den Sieg sicherte. Unter Freycinet im Januar 1882 abgesetzt,
übernahm er 7. Aug. d. J. im Kabinett Duclerc selbst das Ministerium des Innern und bildete nach dessen Sturz ein
provisorisches Ministerium, in welchem er den Vorsitz hatte, das sich aber schon 18. Febr. wieder auflöste. Im November 1883 übertrug
ihm Ferry das Portefeuille des Unterrichts, das er bis behielt.
[* ] Vorrichtung, um die Gesetze der gleichförmig beschleunigten Bewegung und dadurch mittelbar die Gesetze
des freien Falles durch Versuche nachzuweisen. Die Geschwindigkeit eines frei fallenden Körpers wächst so rasch, daß es unmöglich
wird, den Verlauf seiner Bewegung genau zu verfolgen. Durch die Atwoodsche Fallmaschine (s. Figur) kann man,
ohne das Bewegungsgesetz zu ändern, die Fallbeschleunigung beliebig vermindern, indem man den fallenden Körper außer seiner
eignen noch eine andre Masse in Bewegung setzen läßt.
Die Fallmaschine besteht aus einer etwa 2 m hohen vertikalen Säule, auf deren Gipfel eine um eine wagerechte Achse leicht drehbare Rolle
angebracht ist; über die Rolle läuft ein Faden, an dessen Enden gleiche Gewichte p und q hängen, die sich
also das Gleichgewicht halten. Legt man nun auf das eine Gewicht p ein kleines Übergewicht (m), so sinkt es mit gleichförmiger
Beschleunigung herab, während das andre Gewicht steigt. Da durch die Kraft, welche das Übergewicht zu
Boden zieht, die gesamte in den beiden Gewichten und dem Übergewicht enthaltene Masse in Bewegung gesetzt wird, so erlangt diese
eine Beschleunigung (g'), welche sich zu derjenigen (g) des freien Falles verhält wie m zu m + 2p und
sonach ein um so kleinerer Bruchteil der letztern ist, je kleiner man das Übergewicht m wählt. An der Säule der Fallmaschine ist
seitlich ein Pendel r angebracht, welches Sekunden schlägt und mit dem ersten Schlag eine am obern Ende (Nullpunkt) einer Zentimeterteilung
befindliche Fallbrücke s auslöst, welche das mit dem Übergewicht belastete Gewicht trägt. Dieses Gewicht
beginnt nun herabzusinken und durchläuft in der ersten Sekunde den Weg ½g´, was man daran erkennt, daß es mit dem nächsten
Pendelschlag auf eine wagerechte Platte aufschlägt, welche man um die Strecke ½g´ unterhalb der Fallbrücke aufgestellt hat.
Der Fallraum der ersten Sekunde ist also gleich der halben Beschleunigung. Die Platte ist längs der Säule
verschiebbar; stellt man sie nacheinander bei 4 × ½g´, 9 × ½g´, 16 × ½g´ u. s. f.
auf, so findet man, daß das fallende Gewicht bez. nach 2, 3, 4 etc. Sekunden die Platte trifft, und hat hiermit bewiesen, daß
die Fallräume sich verhalten wie die Quadrate der Fallzeiten. Stellt man ferner eine durchbrochene Platte, durch deren Öffnung
wohl das herabsinkende Gewicht, nicht aber das über seinen Rand vorstehende Übergewicht durchgelassen wird, am Ende des Fallraums
der ersten Sekunde (bei ½ g´) auf, so wird am Ende der ersten Fallsekunde das Übergewicht abgehoben,
das sinkende Gewicht geht nun nach Beseitigung der treibenden Kraft vermöge seiner Trägheit mit der in jenem Augenblick erlangten
Geschwindigkeit in gleichförmiger Bewegung weiter und trifft mit dem folgenden Pendelschlag auf eine um die Strecke g´ unterhalb
der Stelle, wo das Übergewicht beseitigt wurde, aufgestellte massive Platte.
Bringt man ferner die durchlöcherte Platte am Ende der in 2, 3, 4 ... Sekunden zurückgelegten Fallräume, die massive Platte
aber bez. um 2 g´, 3 g´, 4 g´ ... tiefer an, so wird letztere immer eine
Sekunde nach dem Abheben des Übergewichts von dem nun gleichförmig sinkenden Gewicht getroffen, womit
bewiesen ist, daß die erreichten Fallgeschwindigkeiten sich verhalten wie die Fallzeiten. Durch Abänderung der Gewichte
und des Übergewichts kann man ferner noch die Beschleunigung mannigfach abändern und namentlich nachweisen, daß bei gleichbleibender
Gesamtmasse die Beschleunigung sich verhält wie die bewegende Kraft (d. h. das Übergewicht), und daß bei gleichem Übergewicht
die Beschleunigung der Gesamtmasse umgekehrt proportional ist. Da das Fallen längs einer schiefen Ebene mit um so kleinerer
Beschleunigung erfolgt, je geringer die Neigung der schiefen Ebene ist, so wurde dieselbe als Fallrinne bereits von Galilei zum
Nachweis der Fallgesetze benutzt. Vgl. Fall.