Daher ist im Art. 64 der
Reichsverfassung bestimmt, daß alle deutschenTruppen verpflichtet sind, den Befehlen
des
Kaisers unbedingt
Folge zu leisten, und daß diese Verpflichtung in den Fahneneid mit aufzunehmen ist. Der
Kaiser ernennt ferner
den Höchstkommandierenden jedes
Kontingents sowie alle
Offiziere, welche
Truppen mehr als eines
Kontingents befehligen, und
alle Festungskommandanten. Diese
Offiziere haben daher dem
Kaiser den Fahneneid zu leisten. Für
Bayern
[* 6] gilt der
Art. 64 der
Reichsverfassung allerdings nicht. Es ist vielmehr an seine
Stelle durch den Bündnisvertrag vom folgende
Bestimmung getreten: »Im
Krieg sind die bayrischen
Truppen verpflichtet, den Befehlen des
Bundesfeldherrn (des
Kaisers) unbedingt
Folge zu leisten. Diese Verpflichtung wird in den Fahneneid aufgenommen.« Für
Preußen
[* 7] und für die mit
Preußen
infolge von
Militärkonventionen in den
Verband
[* 8] der preußischen
Armee aufgenommenen
Truppen fällt die Unterscheidung zwischen
Kontingentsherren und oberstem
Kriegsherrn hinweg; doch haben nach einzelnen
KonventionenOffiziere,
Ärzte und
Militärbeamte
sich auch dem
Landesherrn gegenüber zu verpflichten, »dessen
Wohl und
Bestes zu fördern und
Schaden und
Nachteil von Allerhöchstdemselben und Seinem
Haus und Land abzuwenden«. Der
Bruch des Fahneneides charakterisiert sich nicht
als
Meineid, sondern als Nichterfüllung einer militärischen
Pflicht, welche die
Strafe desjenigen
Verbrechens oder
Vergehens
nach sich zieht, welches durch jene
Verletzung der militärischen
Pflicht verübt worden ist.
Die künstlerisch vollendetsten Fahnenhalter, welche in
Bronze
[* 9] von Alessandro
Leopardi (1501-1505) ausgeführt sind, drei an der Zahl, befinden sich auf dem Markusplatz zu
Venedig.
[* 10]
früher derRoßarzt, unter welchem die eigentlichen Beschlagschmiede standen, so
genannt nach der
Fahne, welche die
Feldschmiede der
Truppen kenntlich machte;
(Fahnenträger), im
Mittelalter und später mit dem Tragen der
Fahne betrauter
Soldat. Bei den deutschen
Landsknechten
hatte jede
Kompanie
(Fähnlein) eine eigne
Fahne, die meist hochflatternd getragen wurde und deshalb
Kraft
[* 21] in Anspruch
nahm. Der Fähnrich, der zu den
Offizieren der
Kompanie gehörte, mußte deshalb ein kräftiger Mann von erprobter
Tapferkeit sein,
der das
Fähnlein schwingen, aber auch die
Trommel rühren konnte. Bei Übernahme der
Fahne mußte der Fähnrich einen feierlichen
Eid ablegen, Leib und
Leben für seine
Fahne zu lassen, ja im Notfall sich in dieselbe einzuwickeln und
sich dem
Tod zu weihen. Damit der Fähnrich von allen erkannt werde, trug er zur Auszeichnung ein schimmerndes
Kleid; seine
Bewaffnung
bestand im breiten Landsknechtsdegen, er erhielt sechsfachen
Sold. In späterer Zeit wurde Fähnrich die Bezeichnung für den untersten
Offiziersgrad, bei der
Infanterie und den
Dragonern Fähnrich, bei der übrigen
KavallerieKornett, bei der
ArtillerieStückjunker¶
mehr
genannt. Dieser Grad besteht noch jetzt in England und Rußland. In Deutschland
[* 23] ist seit 1807 der ein Unteroffizier, der gleich
hinter dem Feldwebel rangiert und das silberne Portepee trägt, daher er auch mit vollem Titel Portepeefähnrich heißt (Seekadett
der Marine). Mit dieser Charge werden nur solche junge Leute bekleidet, welche auf Beförderung zum Offizier
dienen; s. Offizier.