(lat.), äußerst, übertrieben (z. B. extreme Richtung, eine solche, welche gewisse Ansichten und Prinzipien auf die Spitze treibt, etc.);
als Substantiv: etwas Äußerstes, Übertreibung.
Extremität, Endpunkt, das äußerste Ende;
auch s. v. w. äußerste Verlegenheit;
in der Anatomie nennt man Extremitäten die äußersten obern und untern Gliedmaßen (Hände und Füße).
(lat.), herauswickeln, -winden;
Extrikation, Herauswickelung.
(lat.), nach außen gewendet (z. B. von Staubbeuteln, die ihre Fächer [* 2] nach außen kehren).
(lat.), ausstoßen, weg-, vertreiben;
Extrusion, Ausstoßung, Vertreibung.
(lat.), anschwellen, auflaufen;
Extuberanz, Geschwulst, Auswuchs. ^[= in der Botanik jede abnorme Hervorragung an den Stämmen der Bäume und Sträucher, die Maserkröpfe ...]
Extumeszénz, Anschwellung, Austreibung (von Knochen). ^[= (Beine, Ossa), harte, starre, schwere, gelblichweiße Körper, welche, untereinander zu dem ...] [* 3]
(lat.), reichlich hervorkommen, in üppiger Fülle vorhanden sein;
exuberánt, überreichlich, üppig;
Exuberánz, Überfülle.
in der Rhetorik die geringschätzige Behandlung der Einwürfe des Gegners.
(lat.), Verschwärung, s. Geschwür;
exulcerieren, schwären machen;
verschwären.
(lat.), im Exil, in der Verbannung leben;
Exulánt, Verbannter.
(exultet jam angelica turba etc., lat., »es frohlocke der Engelchor etc.«),
Gesang, welcher in der griechischen Kirche am Ostersonnabend bei der Weihe der Osterkerzen von dem celebrierenden Priester angestimmt wird.
Die Tradition läßt denselben vom heil. Augustin verfaßt sein.
(lat.), frohlocken, jauchzen, jubeln;
Exultation, das Frohlocken, der Jubel.
eine zu den Bahamas gehörige Gruppe von 168 Inseln und Klippen, [* 4] zwischen 75 und 77° westl. L. v. Gr., durch den Exumasund von den Inseln Eleuthera und Cat Island im N. getrennt, 380 qkm (6,8 QM.) groß.
Die (1881) 2090 Bewohner beschäftigen sich mit Viehzucht und [* 5] Salzsiederei.
Georgetown auf Großexuma (250 qkm), wo sich der beste Hafen der Gruppe befindet, ist Hauptort.
(lat.), über die Ufer treten (von Flüssen);
Exundation, Überschwemmung.
ungue leonem (lat.), Sprichwort: »Aus der Klaue [* 6] (erkennt man) den Löwen«. [* 7]
usu (lat.), nach der Sitte, dem Gebrauch. ^[= Anwendung oder Benutzung einer Sache, worunter also sowohl der Mißbrauch als der Verbrauch ...]
(lat.), ein Reizmittel, wie Fontanell und Haarseil, das bestimmt ist, eine oberflächliche Eiterung zu unterhalten.
Die Annahme, daß hierdurch Krankheiten beseitigt werden könnten, hat einer wissenschaftlichen Kritik nicht standgehalten, das Exutorium ist aus dem Arzneischatz verschwunden.
(lat.), ausgezogene Kleider, abgestreifte Hülle (z. B. eine Tierhaut);
insbesondere die dem Feind abgenommene Rüstung [* 8] als Siegesbeute.
voto (lat.), »einem Gelübde zufolge oder gemäß«, auf römischen Grabsteinen und Weihinschriften übliche Formel der Weihenden.
Daher Ex voto-Steine, -Statuen und -Gliedmaßen, welch letztere namentlich von Kranken zum Dank für ihre Genesung in verschiedenen Materialien (Gold, [* 9] Silber, Metall, Stein, Elfenbein, Wachs etc.) in Tempel [* 10] und Heiligtümer gestiftet wurden.
(lat.), das Maß des Erlaubten überschreiten;
ausschweifen, einen Exzeß (s. d.) begehen.
(lat. excellentia, »Vortrefflichkeit, Herrlichkeit«),
Titel, den zuerst die langobardischen und fränkischen Könige, dann die deutschen Kaiser bis auf Heinrich VII. sowie die erwählten römischen und andern Könige, sodann die kaiserlichen und königlichen Statthalter und endlich die Herzöge und Reichsgrafen führten. Bemerkenswert ist der langwierige Etikettestreit über diesen Titel unter den kurfürstlichen und fürstlichen Gesandten in den spätern Zeiten des heiligen römischen Reichs. Die erstern nahmen das Prädikat Exzellenz schon bei Eröffnung der Friedensverhandlungen zu Münster [* 11] und Osnabrück [* 12] (1645) mit Erfolg in Anspruch; die letztern aber mußten sich begnügen, dasselbe sich untereinander zuzugestehen, ohne durch einen ausdrücklichen Reichsschluß zu der Führung dieses Titels berechtigt zu sein.
Als der
Herzog von
Nevers, der französische
Gesandte in
Rom,
[* 13] 1593 sich des
Titels Exzellenz bediente, nahmen ihn zuerst alle übrigen
fremden
Gesandten in
Rom (die venezianischen 1636) und mit der Zeit auch die an andern
Höfen an. In
Italien,
[* 14] wo ihn früher
ausschließlich die
Fürsten führten, die ihn, als die
Kardinäle den
Titel
Eminenz (s. d.) erhielten, mit
Altezza vertauschten, ist Eccellentissimo noch jetzt ein den
Doktoren allgemein zugestandenes
Prädikat, während Eccellenza
in
Genua
[* 15] und
Venedig
[* 16] ehemals die übliche Anrede des
Adels war und sich als solche auch im übrigen
Italien eingebürgert hat;
doch ist
man in
Italien mit der schriftlichen Anrede »Eccellentissimo
Signore« sowie der mündlichen »Eccellenza«
höchst freigebig, und namentlich in Süditalien
[* 17] wird jeder
Fremde Exzellenz genannt. In
Frankreich gab man seit 1654 den höchsten
Zivil- und
Militärbeamten den
Titel Exzellenz, und diesem
Beispiel folgte man bald in
Deutschland,
[* 18] wo im 18. Jahrh.
auch akademische
Lehrer (Schulexzellenzen) jene Auszeichnung in Anspruch nahmen. In
Spanien
[* 19] ist Excelencia eigentlich der
Titel
der
Granden und derer, welche ihr
Haupt vor dem König bedecken; doch wurde derselbe auch hohen Beamten,
Vizekönigen,
Ministern,
Generalkapitänen,
Generalleutnants,
Gesandten und den
Rittern vom
Goldenen
Vlies verwilligt. In
England steht das
Prädikat Excellency ebenfalls den
Ministern,
Generalleutnants,
Gesandten und
Gouverneuren zu. Den
Titel Exzellenz führen auch der
Präsident
der
Vereinigten Staaten
[* 20] von
Nordamerika
[* 21] sowie der
Gouverneur von
Massachusetts. In
Österreich
[* 22] ist der
Titel Exzellenz
an sich lediglich
mit der Geheimratswürde verbunden, weshalb dieselbe auch hohen
Militärs verliehen wird. Jedoch ist es
nach und nach
Sitte geworden, die höchsten Militär
chargen bis mit dem
Feldzeugmeister Exzellenz zu nennen. Den
Ministern als solchen,
wenn denselben nicht die Geheimratswürde verliehen war, kam der
Titel Exzellenz nicht zu. - In
Deutschland führen den
Titel Exzellenz die
Generale bis einschließlich der
Generalleutnants, die
Minister, die
Wirklichen
Geheimen
Räte, die obersten
(nicht obern)
Hofchargen, wie z. B. Obersthofmeister etc., und von den
obern
Hofchargen in der
Regel nur der
Oberhofmarschall und die Oberkammerherren. In einzelnen
Fällen wird
Inhabern von
Chargen,
mit denen
an sich der
Titel Exzellenz nicht verbunden ist, das
Recht zu dessen
Führung ausdrücklich verliehen. Neuerdings ist
es
Sitte geworden, im gewöhnlichen
Leben auch den außerordentlichen
Gesandten und bevollmächtigten
Ministern den
Titel Exzellenz beizulegen.
Offiziell sind dieselben, wenn sie nicht Wirkliche
Geheime
Räte sind, zu dessen
Führung nicht berechtigt. Im diplomatischen
Dienst ist nur der
Botschafter (ambassadeur)
eo ipso Exzellenz. Sehr weit ausgedehnt ist der
Titel Exzellenz in Rußland:
Offiziere führen ihn schon
¶
vom Generalmajor ab, Staatsbeamte vom Wirklichen Staatsrat an. Für die Minister, Feldmarschälle etc. gibt es noch einen besondern Titel: die sogen. hohe Exzellenz.