der
Glocke steht ein flaches
Gefäß
[* 2] mit konzentrierter
Schwefelsäure,
[* 3] gebranntem
Kalk oder
Chlorcalcium, und über diesen
Körpern,
welche
Wasser mit großer
Begierde anziehen, steht auf einem
Dreifuß die
Schale mit der abzudampfenden
Flüssigkeit oder der
zu trocknenden
Substanz. Zur Erzielung eines bessern Verschlusses bestreicht man den
Rand der
Glocke mit
Talg. Die
Wirkung des Exsikkators wird noch bedeutend erhöht, wenn man ihn mit einer
Luftpumpe
[* 4] in
Verbindung bringt. Man benutzt
ihn auch bei der quantitativen
Analyse, um geglühte oder in der
Wärme
[* 5] getrocknete hygroskopische
Substanzen, welche gewogen
werden sollen, erkalten zu lassen.
(lat. Exspectantiae, Exspectativae gratiae), im kanonischen
RechtAnwartschaften (s. d.) auf noch unerledigte
Kirchenstellen, im engern
Sinn die von den
Kapiteln verliehenenAnwartschaften auf vakant werdende
Präbenden.
Es mögen diese Exspektanzen teils in der namentlich im
Mittelalter häufigen
Spekulation auf
Pfründen, teils aber auch in dem Gebundensein
der priesterlichen
Weihe an ein bestimmtes
Amt oder doch an die Aussicht auf ein solches ihren Entstehungsgrund haben.
Sie gingen bald vom
Papst, bald vomKaiser aus. Die päpstlichen
Empfehlungen (literae oder gratiae exspectativae),
anfangs Bitten, später
Mandate, wurden so häufig, daß »die italienischen Provisianer die
Provinzen wie Heuschreckenschwärme
überschwemmten« und oft ohne alle Kenntnis der örtlichen
Sitten und
Sprache
[* 6] in die Kirchenstellen einbrachen, so daß sich
die
Konzile zu Basel
[* 7] und
Trient
[* 8] genötigt sahen, die Erteilung von
Exspektativen gänzlich zu untersagen.
Der
Kaiser seinerseits hatte das
Jus primae precis, d. h. das
Recht, für jede in den einzelnen
Stiftern nach seiner Thronbesteigung
zuerst vakant werdende
Pfründe Exspektanz zu verleihen. In der evangelischen
Kirche begreift man unter Exspektanz sowohl die
generelle
Anwartschaft aller geprüften und als zum Predigtamt tauglich befundenen
Kandidaten auf dereinstige
Anstellung und die
Anwartschaft der angestellten
Geistlichen auf Beförderung als auch speziell die einem
Pfarrsubstituten eröffnete
Spes succedendi. Auch in manchen
Stiftern kommen Exspektanzen,
Anwartschaften auf die zur Erledigung kommenden
Stellen, vor, die auch schon
mit einem gewissen
Einkommen verbunden sind.
Methode, das abwartende
Verfahren oder Beobachten gewisser
Krankheiten seitens des
Arztes. Den
Gegensatz zur
exspektativen
Methode bildet das aktive ärztliche
Handeln, die eigentliche
Therapie, so daß der häufig gebrauchte
Ausdruck
»exspektative Behandlung« einen
Widerspruchin sich enthält.
Die e.
M. ist erstens angezeigt im Anfangsstadium
vieler
Krankheiten, in welchem die Kranken über allgemeine Abgeschlagenheit,
Frost, Hitzegefühl klagen, ohne daß ein bestimmter
Angriffspunkt für die Behandlung gegeben ist oder auch nur mit Sicherheit eine
Diagnose gestellt werden kann.
Ferner verhält sich der
Arzt abwartend und beobachtend bei einer
Reihe von
Krankheiten, welche erfahrungsgemäß
einen typischen Verlauf nehmen und
(falls keine bösen
Komplikationen hinzutreten) günstig enden. Zu solchen
Krankheiten gehört
z. B. die
Rose
(Erysipelas), welche
an sich einem Heilverfahren bisher nicht zugänglich ist, die aber auch ohne ein solches
in der großen
Mehrzahl der
Fälle nach einem bestimmten, immer wiederkehrenden Verlauf inHeilung ausgeht.
Der
Arzt hat hier nur zu sorgen, daß eine Verimpfung durch
Wunden u. dgl. verhütet wird, daß das Allgemeinbefinden
des Kranken, seine
Verdauung geregelt wird, und daß bei etwa eintretenden
Komplikationen, wie
Eiterungen etc., sofort die exspektative Methode zu
aktivem Einschreiten übergeht. Bei leichtern
Fällen von
Lungenentzündung, beiMasern,
Windpocken,
Röteln
und andern typisch verlaufenden
Krankheiten bedarf es ebenfalls keiner
Mixturen, es genügt, zu beobachten und das Weitere
abzuwarten, d. h. die exspektative Methode Zuweilen kommt der
Arzt in die
Lage, bei hoffnungslosen, unheilbaren Kranken, deren Allgemeinbefinden
gut ist und keiner »symptomatischen Behandlung« bedarf, ganz exspektativ
zu verfahren. Vgl.Therapie.
(lat.), Ausrottung; chirurgische
Operation zur
Entfernung krankhafter
Gewebe
[* 9] und
Organe mit dem
Messer
[* 10] oder
mit andern ähnlich wirkenden
Instrumenten, z. B. der galvanokaustischen
Schneideschlinge, dem
Ecraseur
[* 11] etc. Die Exstirpation ist häufig
die einzige, immer aber die sicherste Art zur
Entfernung von
Geschwülsten (s. d.) und andern krankhaften
Neubildungen. Allgemeinste
Regel ist, daß die Exstirpation stets so vollständig wie irgend möglich vorgenommen werde; namentlich bei
bösartigen
Neubildungen darf durchaus nichts zurückgelassen werden, weil sich sonst an der
Stelle der entfernten Geschwulst
sehr schnell eineNeubildung derselben Art, ein
Recidiv, entwickeln würde. Ist eine unverhältnismäßig
große
Blutung zu erwarten, welche voraussichtlich durch
Unterbindung nicht gestillt werden kann, so bedient man sich der durch
elektrischen
Strom weißglühend gemachten Drahtschlinge.
(lat., »Ausrotter«, nämlich
des Unkrauts), ein Bodenbearbeitungsgerät zum Lockern des
Bodens, Zerstören der
Unkräuter, namentlich derQuecke,
zum Unterbringen der
Saat und des
Düngers. Der
Name Exstirpator ist jetzt durch den
NamenGrubber verdrängt worden, obgleich man noch
darin einen Unterschied zwischen
Grubber und Exstirpator erkennt, daß ersterer zur möglichst tiefen Bearbeitung des
Bodens, letzterer
vornehmlich zum Zerstören der
Unkräuter angewendet wird. Der konstruktive Unterschied besteht danach
in der Form der schneidenden
Instrumente, welche beim
Grubber speziell für das Lockern des
Untergrundes und zum Heraufbringen
der
Erde, beim Exstirpator mehr scharf schneidend zum Zerstören der
Wurzeln von Unkrautpflanzen und
Ausziehen derselben eingerichtet
sind. Diese
Gruppe von Geräten führt zuweilen auch den
NamenKultivator oder
Skarifikator;
¶
mehr
letzteres Gerät besitzt jedoch in der Regel scharf (kolterartig) schneidende Zähne
[* 13] und dient speziell zum Verjüngen der
Wiesen durch Zerstörung des Mooses und Öffnung einer stark verfilzten Narbe. Charakteristisch für alle diese Geräte ist,
daß sie mit mehreren schneidenden Instrumenten, Scharen, ausgerüstet sind, welche ihre Befestigung an einem gemeinsamen Gestell
finden. Vor den Scharen ist gewöhnlich eine Karre angebracht, welche hoch und niedrig eingestellt werden kann, um den Tiefgang
des Geräts zu regulieren.
Hinten befinden sich in der Regel zwei Handhaben, Sterze, mittels welcher der Arbeiter dasselbe führt, aus dem Boden hebt und
wendet. Die Arbeitsbreite ist sehr verschieden; sie hängt ab von der Zahl der Scharen und ihrem Abstand
voneinander; letzterer kann bei einigen Konstruktionen, z. B. dem Tennantschen Exstirpator, reguliert werden. Selten überschreitet
die Breite
[* 14] des Geräts 1,5 m, die Zahl der Scharen beträgt alsdann 7-9. Dieselben stehen in zwei oder drei Reihen versetzt
hintereinander, derartig angeordnet, daß jede Schar eine Reihe für sich zieht und je zwei Reihen gleichweit
voneinander entfernt sind.
Von größter Wichtigkeit für die gute Wirksamkeit des Exstirpators ist die Form der Scharfüße. Soll derselbe in erster
Reihe zum Zerstören der Unkräuter dienen, so müssen dieselben flach und scharf schneidend sein, ferner lösbar von den
gekrümmten Scharstielen, damit sie nach erfolgter Abnutzung und Beschädigung ohne zu erhebliche Kosten erneuert werden können.
Die erforderliche Zugkraft hängt von der Breite und Tiefe des Instruments ab; in der Regel werden zur Anspannung zwei Ochsen
oder Pferde
[* 15] benutzt, bei den stärksten Geräten für besondern Tiefgang (36 cm) vier Ochsen. Die Leistung
beträgt 1-2 Hektar pro Tag. Der verbreitetste Exstirpator ist der Colemansche, welcher mit stellbaren Vorder- und Seitenrädern sowie
mit verschiedenen auswechselbaren Scharen versehen ist.