Gase
[* 2] bei der hohen Zersetzungstemperatur, welche ihr
Volumen noch bedeutend vergrößert, charakterisiert die Explosivstoffe und bedingt
ihre
Wirkung. Man unterscheidet impulsive Explosivstoffe, welche bei hoher Entzündungstemperatur relativ langsam verbrennen
und deshalb zum
Treiben von
Geschossen, auch zum
Sprengen
[* 3] der
Hohlgeschosse und der
Minen benutzt werden. Sie werden durch einen
Funken zur
Explosion gebracht. Die brisanten Explosivstoffe verbrennen bei hoher Entzündungstemperatur außerordentlich
heftig und wirken viel zu zerstörend, als daß sie in
Feuerwaffen benutzt werden könnten, zumal sich ihre Verbrennungsgeschwindigkeit
nicht wie die der impulsiven Explosivstoffe durch die äußere Form, die man ihnen gibt, regulieren läßt.
Sie dienen deshalb nur zum
Sprengen und müssen durch hohen
Druck zur
Explosion gebracht werden, da sie
in Berührung mit einer
Flamme
[* 4] nur lebhaft ohne
Explosion abbrennen. Bei den fulminanten Explosivstoffen erfolgt die
Explosion
bei niedriger Entzündungstemperatur mit der größten Heftigkeit und
Geschwindigkeit und durch so geringe mechanische Einwirkung,
daß an eine Benutzung dieserSubstanzen in größern
Mengen gar nicht gedacht werden kann; sie dienen
nur als Zündmittel für andre Explosivstoffe. In Hinsicht auf ihre chemische
Beschaffenheit bilden die Explosivstoffe etwa drei
Gruppen.
Sie dienen hauptsächlich als Sprengmittel, da sie für
Feuerwaffen zu brisant sind. Die dritte
Gruppe umfaßt die sogen.
Knallpräparate:
Knallgold,
Knallsilber und
Knallquecksilber, höchst fulminante
Körper, die ausschließlich als Zündmittel benutzt werden können.
Die Explosivstoffe finden ausgedehnte Anwendung in den
Feuerwaffen, im
Minen- und
Seekrieg, aber auch im
Bergbau,
[* 7]
Straßen-
und Tunnelbau, in
Steinbrüchen, zum
Sprengen der Eisdecke auf
Flüssen, um die
Schiffahrt frei zu machen, zur Lockerung sehr
harten Erdbodens
(Sprengkultur), zum Betrieb von
Maschinen, im Signalwesen etc. Die
Gesetzgebung schreibt in den meisten
Ländern
vor, welche Vorsichtsmaßregeln bei der Behandlung von Explosivstoffen zu treffen sind. In einigen
Staaten
hat die
Regierung die Fabrikation und den Verkauf gewisser Explosivstoffe als
Monopol übernommen, um die hierdurch dem
Publikum bereiteten
Gefahren soviel wie möglich einzuschränken. Den
Schutz der bei der Fabrikation von Explosivstoffen gefährdeten
Arbeiter hat
in
Deutschland
[* 8] das Haftpflichtgesetz (s. d.) geregelt. Litteratur s.
bei
Schießpulver.
in der Potenzrechnung diejenige Zahl, welche angibt, wie oft eine andre Zahl, die
Basis, zur
Bildung einer
Potenz
als
Faktor
gebraucht werden soll. In 23 = 8 stellt die 3 den Exponenten der dritten
Potenz 8 für die
Basis 2 vor. In der
Lehre
[* 9] von
den geometrischen
Proportionen versteht man unter den
Quotienten aus einem
Vorderglied und einem Hinterglied einer geometrischen.
Proportion; z. B. von 3:4 = 6:8 ist 3:4 der Exponent. Bei geometrischen
Progressionen, d. h. einer
Reihe von
Größen, deren zwei aufeinander
folgende
Glieder
[* 10] immer denselben
Quotienten geben, z. B. 1, 2, 4, 8, 16 etc.
oder allgemein a2, a3, a6, a8 etc., wo in der ersten der
Quotient von je zwei
Gliedern 2, in der zweiten aber a2
wird, heißt dieser
Quotient auch Exponent. Unter Exponentialgröße oder Exponentialfunktion versteht
man in der
Mathematik eine
Funktion
von der Form ax, in welcher der Exponent variabel ist. Exponentialgleichungen heißen
Gleichungen, in welchen
sich Exponentialgrößen vorfinden; Exponentialkurven solche, in deren
GleichungenExponentialgrößen auftreten.
(lat., Ausfuhrvergütung), die bei der Ausfuhr von
Waren gewährte Rückerstattung von bereits entrichteten
innern
Aufwandsteuern (z. B. vom
Zucker)
[* 11] oder von
Zöllen, welche bei der Einfuhr des im Inland veredelten
Rohstoffs oder auch des fertigen
Produkts hatten bezahlt werden müssen (Rückzoll, engl.
Drawback). Durch dieselbe soll dem
Inländer die
Konkurrenz auf fremdem
Markt ermöglicht werden, die Exportbonifikation kann aber auch leicht zu einer wirklichen
Ausfuhrprämie
ausarten, so, wenn sie infolge mangelhafter Steuerbemessung zu hoch ausfällt (z. B.
bei der Rohstoffbesteuerung:
Annahme eines zu geringen Prozentsatzes an
Fabrikaten, welche aus einer bestimmten
MengeRohstoff
ausgebracht werden, und Rückvergütung nach Maßgabe dieses
Satzes, während in Wirklichkeit weniger
Rohstoffe nötig waren,
also auch weniger
Steuern bezahlt wurden, so bei dem
Zucker in
Deutschland,
Österreich,
[* 12]
Frankreich,
Belgien),
[* 13] oder wenn statt
des wirklich verzollten oder bestimmten Gegenstandes ein andrer, etwa aus heimischen
Rohstoffen hergestellter
Artikel ausgeführt
und für denselben die Exportbonifikation entrichtet wird.
Die letztere Form der Prämiierung tritt dann leicht ein, wenn, wie heute noch bei
Eisen
[* 14] in
Frankreich, kein Identitätsnachweis,
d. h. kein Nachweis darüber verlangt wird, daß für den auszuführenden
Gegenstand, für welchen die Exportbonifikation beansprucht wird, auch wirklich früher
Steuern oder
Zölle entrichtet wurden. In
Deutschland
werden heute
Bonifikationen gewährt für
Branntwein,
Bier,
Rübenzucker,
Tabak
[* 15] und Tabaksfabrikate und für aus heimischem
Getreide
[* 16] hergestellte Mühlenfabrikate.