nordamerikanischen
Indianern hat jeder
Stamm seinen
Totem (s. d.), dessen Zugehörigkeit von der
Mutter auf den Sohn übergeht,
so daß er gehalten ist, aus einem andern
Stamm seine
Frau zu wählen. In
China
[* 2] geht das
Gebot der Exogamie so weit, daß niemand eine
Frau seines
Namens heiraten darf, weil sie derselben
Familie angehört. Dagegen kann jedermann aus dem
Stamm
seines
Vaters eine
Frau wählen,
weil er mit demselben angeblich nicht näher verwandt ist. Man nimmt an, daß diese über die
ganze
Welt verbreiteten
Ansichten, die in sanitärer Beziehung ebenso zweckmäßig sind wie bei uns das Verbot der
Ehe zwischen
Blutsverwandten, aus einer Zeit stammen, in welcher die sogen.
Gemeinschaftsehe (s. d.) herrschte.
(griech.), Bezeichnung für die Entstehungsweise eines Pflanzengliedes aus
Zellen, die an der Oberfläche eines
Organs liegen. Exogen entstehen z. B. alle
Blätter und Seitensprosse an dem
Vegetationspunkt des
Stengels.
(griech.), Art
Chiton
[* 4] (s. d.), dessen freie obere
Enden über der rechtenSchulter nicht zusammengehalten
waren, so daß der rechte
Arm und die halbe
Brust unbedeckt blieben;
wurde nur von Sklaven und der arbeitenden
Klasse getragen.
(lat.), Entlastung, daher Exonerationsbeweis, s. v. w.
Entlastungsbeweis, Unschuldbeweis. Exoneratio conscientiae oder
Probatio pro exoneranda conscientia, im frühern
Prozeßverfahren der bei
Delation des
Schiedseides zulässige sogen. Gewissensvertretungsbeweis (s.
Gewissensvertretung).
(Exophthalmia, griech.,
Glotzauge), das Hervorgedrängtwerden des Augapfels durch die Lidspalte nach vorn,
so daß diese nur mühsam oder gar nicht mehr geschlossen werden kann. Es kommen sehr verschiedene
Grade des Übels vor.
Im höchsten
Grade tritt der Augapfel ganz aus der knöchernen Augenhöhle hervor und kommt vor die Lidspalte zu liegen. Die
äußersten
Fälle beruhen auf der Anwesenheit einer Geschwulst oder Eiteransammlung in der Augenhöhle, welche von hinten
auf den Augapfel drückt und diesen nach vorn drängt. Ein Exophthalmus niedern
Grades ist Teilerscheinung der
Basedowschen Krankheit
(s. d.).
(griech.),
»Beschwörung«, besonders
Beschwörung und Austreibung böser
Geister, Teufelsbannung. Aus Tertullian
und
Origenes erhellt, daß in der christlichen
Kirche jahrhundertelang die
Gabe,
Teufel austreiben zu können, zu den Privilegien
jedes
Christen gerechnet wurde. Ja, es gab hierfür seit Mitte des 3. Jahrh. auch ein eignes
Kirchenamt, welches zu den vier ordines minores gerechnet ward und in der
Fiktion der katholischen
Kirche noch heute besteht.
Am bekanntesten wurde der Exorzismus bei der
Taufe, wo er seinen Ursprung der Voraussetzung verdankt, daß der
bisher von den Täuflingen geübte
Götzendienst Teufelswerk sei.
Zunächst entstand hieraus nur die Renuntiatio oder
Abrenuntiatio diaboli, d. h. die Teufelsentsagung oder die feierliche
Verzichtleistung des Täuflings auf alles Heidnische; bald aber kam als Ergänzung derselben die
Beschwörung des
Teufels durch
den Taufenden hinzu, welch letztere man mit den Dämonenaustreibungen im
NeuenTestament rechtfertigte.
Mit dem 4. Jahrh. kam der Exorzismus auch bei der Kindertaufe in
Gebrauch, indem der
Priester oder der ihm assistierende
Exorzist den
unsaubern
Geist erst aus dem Täufling aushauchte (exsufflatio) und ihm alsdann den
HeiligenGeist symbolisch einhauchte (insuffiatio),
wie dies noch jetzt die
Praxis der katholischen
Kirche ist.
Allgemein wurde er bei dieser indessen erst seit dem 5. Jahrh., als die
Lehre
[* 5] von der
Erbsünde und der Herrschaft des
Teufels
über alle Ungetauften die kirchliche
Sanktion erhalten hatte. Die dabei gebräuchlichen
Formeln waren und sind teilweise noch
jetzt: »Fahre aus, du unreiner
Geist, und gib
Raum dem
HeiligenGeist!« oder:
»Ich beschwöre dich bei dem
Namen des
Vaters, des
Sohns und des
HeiligenGeistes, daß du ausfahrest und weichest von diesem
Diener Jesu
Christi!« Die schweizerischen
Reformatoren verwarfen den Exorzismus;
die
Lutheraner dagegen behielten und verteidigten ihn mit großer Hartnäckigkeit, obwohl
Luther
ihn nicht geradezu für unerläßlich erklärt hatte und selbst streng orthodoxe Theologen, wie
Ägidius
Hunnius,
Baier,
Chemnitz,
[* 6]
Gerhard und
Hollaz, in ihm lediglich eine nützliche
Mahnung an die geistige Herrschaft des
Satans und
an die heilsame Wirksamkeit der
Taufe sahen;
Trotzdem brachte ihn gerade
die zur Zeit der
Union (1822) entstandene
Berliner
[* 7]
Hof- und Domagende wieder in
Erinnerung, indem nach derselben die Taufhandlung
mit den
Worten: »Der
Geist des Unreinen gebe
Raum dem
HeiligenGeist« und dem Zeichen des
Kreuzes an
Stirn und
Brust des Täuflings
beginnen und sich daran die
Frage schließen soll: »Entsagst du dem
Bösen in seinem Werk u.
Wesen?«