(spr. ihws'häm), alte Stadt in
Worcestershire
(England), im schönen
Thal
[* 14] des
Avon, mit den
Ruinen einer ehemals
berühmten
Abtei und (1881) 5112 Einw., welche besonders
Gartenbau treiben,
Handschuhe nähen und landwirtschaftliche Geräte verfertigen.
(Evian les
Bains, spr. ewjang lä bäng), Stadt und Badeort im franz.
DepartementObersavoyen,
ArrondissementThonon, am
Genfer See,
Lausanne
[* 15] gegenüber, durch
Eisenbahn mit
Bellegarde und St.-Gingolph
verbunden, düster gebaut, mit zwei alten
Schlössern, einer
Kirche im romanischen
Stil, einem Stadthaus und (1876) 2028 Einw.,
welche vorzügliches
Kirschwasser und
Käse bereiten. Die
Mineralquellen von Evian (unter denen die
Quelle
[* 16] Cachat
am meisten im
Gebrauch ist) haben eine
Temperatur von 12° C., sind geschmack- und geruchlos und wirken besonders auf die Verdauungsapparate
stimulierend ein. Sie sind erst seit 1791 im
Gebrauch. Das
Klima
[* 17] ist schroffen
Wechseln ausgesetzt. Die Zahl der Badegäste
beträgt jährlich 3500-4000. Evian war ehedem Hauptort des Ländchens Gavot.
König von
Babylon, folgte 561
v. Chr. seinem
VaterNebukadnezar, ward aber schon im zweiten Jahr seiner
wollüstigen und tyrannischen Herrschaft von seinem
Schwager Neriglissar ermordet. Er befreite bei seiner
Thronbesteigung den 37 Jahre gefangen gehaltenen jüdischen König
Jojachin aus dem Kerker.
im röm.
Heer ausgediente Leute, die, namentlich aufgefordert, gegen besondere
Begünstigungen
in betreff des
Soldes und
Avancements sich aufs neue zum
Dienst verpflichteten.
(lat.), eigentlich das Herausrufen, Hervorfordern; daher Evocatio sacrorum,
der bei den alten
Römern herrschende
Gebrauch, den Schutzgott einer belagerten Stadt durch die
Priester unter gewissen Feierlichkeiten
zum Verlassen seines bisherigen Sitzes und zum Übergang zu den
Römern aufzufordern, wodurch man den
Ort aus einem geweihten
zu einem profanen machen, also dem
Schutz der
Götter entziehen, aber zugleich auch deren
Zorn ob der
Einnahme
und Zerstörung der Stadt vermeiden wollte; Evocatio inferorum (manium, mortuorum), Totenbeschwörung; Evocatio militiae,
Aufgebot der
Mannschaft zum
Krieg. - Im
Staats- und Prozeßrecht des frühern
DeutschenReichs bezeichnet Evokation die
Citation eines
Beklagten vor ein auswärtiges
Gericht und besonders die
Abberufung einer bei einem
Landesgericht anhängigen
Rechtssache von diesem letztern und die
Überweisung derselben an ein kaiserliches
Gericht.
Mittelbare Reichsunterthanen (landsässige
Personen) hatten nämlich in den ersten
Instanzen ihr
Recht vor ihren
Landesherren
und deren
Gerichten zu nehmen. Es stand jedoch dem
Kaiser das
Recht zu, die Streitsachen solcher
Personen
ihrem ordentlichen
Richter zu entziehen und an die
Reichsgerichte zu bringen. Solchen Evokationen suchten die
Reichsstände
durch Erlangung von Evokationsprivilegien (privilegia
de non evocando) vorzubeugen, wonach
Rechtssachen nicht ohne weiteres
vor die
Reichsgerichte gezogen und in erster
Instanz von diesen entschieden, die
Unterthanen mithin nicht
mehr der ersten, inländischen
Instanz entzogen werden durften. Namentlich stand ein solches
Privilegium den
Kurfürsten zu.
Im
Mittelalter bezeichnete man mit Evokation auch das dem
Papst zustehende
Recht, eine Streitsache von den weltlichen
Gerichten ab-
und nach
Rom
[* 20] zu berufen. Im französischen
Prozeß versteht man unter Evokation (évocation) die Befugnis des
Gerichts zweiter
Instanz, welches ein
Urteil erster
Instanz abändert, die
Sachean sich zu ziehen, d. h. weiter zu verhandeln,
Beweise zu erheben etc.
(Evolène), zerstreute
Gemeinde des
WalliserThalsVal d'Hérens, 1379 m ü. M. gelegen, mit (1880) 1128 Einw.
Bei der
Kirche entspringt eine starke Sauerquelle, nach deren gelindem, seifenartigem
Wasser der
Ort seinen
Namen (aqua lenis, ivoue lena, »Lindwasser«) bekommen hat.
Hauptstation
¶
mehr
für zahlreicheBerg- und Gletscherpartien, die von hier aus unternommen werden: zum Glacier de Ferpècle und de Vouasson,
zu den Gorges d'Agueillon und verschiedenen Felshörnern.