Nachdem es 1565 an die
Krone zurückgefallen war, schenkte es 1598
Heinrich IV. seiner Geliebten Gabrielle d'Estrées, deren
Nachkommen
(Herzöge von
Vendôme) bis zum
Tode des
HerzogsLudwigJoseph (1712) imBesitz von Etampes blieben, worauf
es wieder an die
Krone fiel. 1652 wurde Etampes von der
Armee der
Fronde unter
Condé durch
Verrat genommen, und
Turenne und Hocquincort
^[richtig: Hocquincourt] suchten vergeblich es wiederzuerobern.
In E. wurden mehrere
Konzile (1092, 1130 und 1247) gehalten.
Vgl. de Montrond, Essais historiques sur la ville d'É. (1836-37, 2 Bde.).
besonders (étangs salés) die großen Wasserflächen an den
Küsten von
Frankreich,
nicht
Seen (lacs), sondern flache, mit
Wasser bedeckte Vertiefungen von bedeutendem Flächenraum.
Sie sind
meist durch kleine Küstenflüsse entstanden, nur durch schmale
Dämme vom
Meer geschieden, mit welchem sie gewöhnlich durch
einen
Kanal
[* 8] oder durch die Mündung ihres
Flusses zusammenhängen, oft salzig, ähnlich den italienischen
Maremmen und
Lagunen.
(franz., v. deutschen
»Stapel«, daher ursprünglich s. v. w.
Stapelplatz, Warenniederlage), Marschstation oder
Halteplatz bei Militärtransporten. In
Deutschland
[* 10] ist das Etappenwesen geregelt
durch die
Instruktion,
betreffend das Etappen- und Eisenbahnwesen, vom Es soll die rückwärtigen
Verbindungen der operierenden
Armee
mit der
Heimat zur Heranziehung des Nachschubes aller Bedürfnisse für die
Armee sowie für die Zurückführung von Kranken,
Verwundeten, Kommandierten,
Kriegsgefangenen,
Pferden,
Waffen,
[* 11] Ausrüstungsgegenständen, Kriegsbeute etc. aufrecht erhalten,
für die Unterbringung und Verpflegung der zu und von der
Armee gehenden
Personen wie auch für die
Erhaltung
und
Sicherung der Verbindungslinien, also der
Straßen,
Eisenbahnen, Telegraphenlinien,
Brücken
[* 12] etc., innerhalb des besetzten
feindlichen Gebiets und für die
Verwaltung des letztern Sorge tragen.
Das Etappenwesen wird nach
Anweisung des
Chefs des
Generalstabs der
Armee von einem Generalinspekteur des
Etappen- und Eisenbahnwesens
(Generalleutnant) geleitet. Ihm sind unterstellt: a) die Etappeninspektionen, deren je eine für
jede selbständig operierende
Armee ernannt wird, b) der
Chef des Feldeisenbahnwesens, c) der
Generalintendant der
Armee als
Chef des Feldintendanturwesens, d) die
Chefs des Feldsanitätswesens und
e) der
Militärtelegraphie, f) der
Feldoberpostmeister, also alle den
Verkehr, die
Verwaltung und
Krankenpflege leitenden Behörden.
Die
Organisation des Etappenwesen beginnt mit der
Mobilmachung im Heimatsland. Zur Vereinfachung des ungeheuern
Verkehrs werden
die
Transporte zunächst gesammelt, in geschlossenen
Zügen auf der
Bahn befördert und am
Ziel wieder zerteilt. Zu diesem
Zweck
wird in jedem Armeekorpsbereich des Inlandes ein Etappenanfangsort, der eine Hauptbahnstation ist, bestimmt.
Dort werden die dem
Armeekorps nachzuführenden
Transporte gesammelt, die zurückkehrenden zerteilt.
Von da gehen sie nach der auf jeder zur
Armee führenden Bahnlinie bestimmten Sammelstation, von wo die aus den verschiedenen
Korpsbezirken zusammenfließenden
Güter, Lazarettbedürfnisse etc. in ganzen
Zügen nach dem Kriegsschauplatz
abgesandt werden. Um aber die nachteiligen
Rückwirkungen unvermeidlicher Betriebsstörungen auf den
Bahnen im Operationsbereich
von den inländischen
Linien möglichst fern zu halten, wird auf jeder in Betracht kommenden Bahnlinie eine Übergangsstation
bestimmt, bis zu welcher gewöhnlicher, von welcher ab bis zur
Armee aber Kriegsbetrieb stattfindet.
Der Bahnbetrieb endet im Etappenhauptort, wo die Verteilung und Absendung der zu und von der
Armee gehenden
Personen und
Güter erfolgt, und von wo
Etappenstraßen, auf diesen durchschnittlich alle drei
Meilen Etappenorte mit einer Etappenkommandantur
zu den
Armeekorps angelegt werden. Diese Landetappen, welche auch außerdem auf dem Kriegsschauplatz in Ermangelung von
Eisenbahnen durch die Etappeninspektionen (Inspekteur ist ein
Generalleutnant) gebildet werden, haben noch den
Zweck,
das feindliche Land durch Herbeischaffung von
Geld und
Naturalien auszunutzen.
Die Etappeninspektionen haben ähnliche
Organisation wie die
Generalkommandos, es gehören zu ihnen ein
Chef des
Stabes,
Adjutanten,
Feldgendarmerieoffizier, Etappen-Intendant,
-Generalarzt,
-Auditeur, -Telegraphendirektor, Armeepostdirektor, Stabsroßarzt,
Feldzahlmeister, woraus die Aufgabe und Thätigkeit derselben hervorgeht.
Ihre ausführenden
Organe sind
die Etappenkommandanturen; sie haben den ganzen Durchgangsverkehr von und zu der
Armee zu vermitteln, für die
Sicherung der
Verkehrswege und Telegraphenanlagen zu sorgen,
Lazarette,
¶
mehr
Pferdedepots, Magazine etc. einzurichten, auch für die Verteidigung des Etappenorts, für die Unterdrückung von Aufständen
in ihrem Bereich wie für die polizeiliche Ordnung in demselben Sorge zu tragen, zu welchem Zweck ihnen Feldgendarmen und die
Besatzung des Etappenorts, die Etappentruppen, zur Verfügung stehen. Ihnen liegt ferner die Unterbringung und Verpflegung
der Truppen in ihrem Bereich ob, wozu Etappenmagazine durch Intendanten und Etappenlazarette durch den Etappenarzt eingerichtet
werden.
Bahnhöfe
[* 14] an den Etappenorten erhalten in der Regel besondere Bahnhofskommandanten, denen die Verpflegung durchpassierender
Truppen zufällt. Am Eingang des Etappenorts müssen Wegweiser nach der Kommandantur, dem Lazarett, Magazin, Telegraphenbüreau,
der Postexpedition angebracht und diese Gebäude durch Inschriften bezeichnet sein; die Kommandantur wird
außerdem bei Tage durch eine schwarz-weiß-rote Fahne, nachts durch eine rote Laterne kenntlich gemacht. Für durchmarschierende
Truppen müssen die Straßen, Wegkreuzungen etc. entsprechende Bezeichnung erhalten. - Die Römer
[* 15] besaßen ein sehr entwickeltes
und wohlorganisiertes Etappenwesen; an den vorzüglichen Heerstraßen scheinen die Mansiones, welche im
Postverkehr Hauptstationen mit Nachtquartier bildeten, als Etappenorte für die marschierenden Truppen gedient zu haben.