keine
Spur der
Ramme
[* 2] mehr sichtbar ist. Nachdem diese
Masse mit weißem
Wachs gehörig geglättet worden, kann man
Felder oder
Verzierungen andrer Art in 1
cm Vertiefung in dieselbe eingraben, welche mit einem
Kitt aus
Kalk, gefärbtem
Zement und einer
beliebigen
Erdfarbe, alles zu gleichen Teilen, ausgefüllt werden, worauf man diese
Füllung stark einstampft,
abreibt und glättet. Auch grob gesiebter
Hammerschlag kann zu dieser
Füllung verwendet werden und gibt dem Estrich ein marmorartiges
Ansehen. Im weitern
Sinn sind auch die Asphaltböden nichts andres als Estriche.
Jakob Brönnum Scavenius, dän. Staatsmann, geb.
widmete sich der
Forst- undLandwirtschaft, wurde schon mit dem 21. Lebensjahr
Besitzer des großen Herrenhofs
Kongsdal auf
Seeland und erwarb sechs Jahre später Skaffögaard in
Jütland. 1856 wurde er als
Abgeordneter in den dänischen
Reichstag gewählt, mußte sich jedoch kurz nachher aus Gesundheitsrücksichten zurückziehen und hielt sich neun Jahre
lang vollständig fern von aller politischen Thätigkeit. 1864 wurde er Mitglied des
Reichsrats, und seit 1866 gehört
er wieder dem
Reichstag an. Seine Thätigkeit im dänischen
Parlament erwarb ihm vielseitige
Anerkennung, und als
GrafFrijs-Frijsenborg ein
neues
Kabinett bildete, übernahm Estrup das
Ministerium des Innern, das er bis
Herbst 1869 innehatte.
Nachdem die Ministerien
Holstein-Holsteinborg und
Fonnesbech vergebens bemüht gewesen waren, den
Widerstand
der
Linken im
Folkething zu brechen, bildete Estrup ein
Ministerium. Der Weigerung des
Folkethings, das Wehrgesetz und
die
Vorlagen über die
Landesverteidigung anzunehmen, begegnete Estrup mit wiederholten
Auflösungen, die, anstatt die
Opposition
zu schwächen, nur zur Kräftigung derselben beitrugen.
In dem heftigen
Konflikt, der infolgedessen zwischen
dem
Ministerium und dem
Folkething entbrannte und alle gesetzgeberische Thätigkeit lähmte, ja wiederholt kein gesetzmäßiges
Budget zu stande kommen ließ, stützte sich Estrup auf das
Landsthing, die Erste
Kammer, und weigerte sich, zurückzutreten, solange
weder dieses noch der König der
Forderung des
Folkethings, daß er seine Entlassung nehme, sich anschlössen.
Vielmehr ging er mit strengen Maßregeln gegen die radikalen
Agitationen vor.
einrichten, gründen; sich etablieren, den selbständigen Betrieb eines
Gewerbes
übernehmen; Etablierung, Etablissement (spr. -blißmang), die Einrichtung und Übernahme eines
kaufmännischen
Geschäfts oder sonstigen gewerblichen Unternehmens,
welche man regelmäßig öffentlich anzuzeigen und Geschäftsfreunden
durch
Zirkular mitzuteilen pflegt. Auch die
Handelsniederlassung, die
Fabrik- oder sonstige gewerbliche
Anlage selbst wird Etablissement
genannt.
Die Bezeichnung dieses Unternehmens im Geschäftsleben, meist von dem Gegenstand desselben entlehnt,
ist der Etablissementsname. Ist dieser Gegenstand der gewerbsmäßige Betrieb von Handelsgeschähen, so wird der Etablissementsname
Firma (s. d.) genannt; doch ist ein solcher auch bei andern gewerblichen
Unternehmen, z. B. bei
Apotheken, Gastwirtschaften,
Hüttenwerken,
Dienstmannsinstituten u. dgl., üblich. Die
kaufmännischen
Firmen sind, wenigstens nach dem deutschen
Handelsgesetzbuch, insofern ausgezeichnet, als
in Ansehung dieser die Zwangspflicht zur Anmeldung in das
Handelsregister, das Verbot der
Annahme einer schon bestehenden
Firma
und der
Veräußerung einer solchen ohne das zugehörige
Geschäft bestehen, Vorschriften, welche auf die Etablissementsnamen
an und für sich keine Anwendung finden.
Vgl.
DeutschesHandelsgesetzbuch, Art. 4 ff., 15 ff., 275 ff.
In übertragener Bedeutung wird Etablieren auch von der Begründung des Wohlstandes, des
Kredits u. dgl. gebraucht.
(franz., spr. -óng), das Normalgewicht oder
Normal-
(Eich-) maß, nach dem alle
Maße und
Gewichte eines
Landes
angefertigt und resp. rektifiziert werden;
(franz.,
Estamin), dünnes, leinwandartiges, stark gepreßtes und glänzendes wollenes
Gewebe,
[* 9] wurde früher zu Kleidern, Priestergewändern, Halsbinden etc. benutzt und auch aus
Seide
[* 10] oder
Seide und
Wolle hergestellt,
während es jetzt nur noch als Kleiderfutter beliebt ist.
(spr. -angp),Arrondissementshauptstadt im franz.
DepartementSeine-et-Oise, in einem fruchtbaren
Thal
[* 15] der
LandschaftBeauce, an der Juine und der Orléansbahn, ist gut gebaut
und von
Gärten und
Weinbergen umgeben, hat einen alten
Turm
[* 16] (tour Guinette, um 1160 erbaut), mehrere interessante
alte
Kirchen, ein schönes Stadthaus, eine
Statue des
¶
Nachdem es 1565 an die Krone zurückgefallen war, schenkte es 1598 Heinrich IV. seiner Geliebten Gabrielle d'Estrées, deren
Nachkommen (Herzöge von Vendôme) bis zum Tode des HerzogsLudwigJoseph (1712) im Besitz von Etampes blieben, worauf
es wieder an die Krone fiel. 1652 wurde Etampes von der Armee der Fronde unter Condé durch Verrat genommen, und Turenne und Hocquincort
^[richtig: Hocquincourt] suchten vergeblich es wiederzuerobern. In E. wurden mehrere Konzile (1092, 1130 und 1247) gehalten.
Vgl. de Montrond, Essais historiques sur la ville d'É. (1836-37, 2 Bde.).