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archicancellarius, für Deutschland), [* 2] Trier [* 3] (Erzkanzler für Lothringien), Köln [* 4] (Erzkanzler für Italien), [* 5] Böhmen [* 6] (Erzschenk, archipincerna), Pfalzgraf bei Rhein (Erztruchseß, archidapifer), Sachsen [* 7] (Erzmarschall, archimarescallus), Brandenburg [* 8] (Erzkämmerer, archicamerarius). Auch wurden die Funktionen der Erzämter bei der Krönung aufs genaueste festgesetzt. Doch war es schon damals üblich, daß die Inhaber der Erzämter mit ihrer Vertretung gewisse Unterbeamte beauftragten, welche in der Folge, als jene immer seltener und, wie dies seit der Mitte des 18. Jahrh. der Fall war, gar nicht mehr persönlich Dienste [* 9] leisteten, allein die mit den Erzämtern verbundenen und zu bloßem Zeremoniell gewordenen Funktionen zu verrichten hatten. So entstanden die Erbämter (s. d.), deren Inhaber stets den ersten Adelsgeschlechtern, wenn auch nicht immer reichsständischen, angehörten; so war das Erztruchseßamt denen von Nortenberg, dann denen von Saldenek, zuletzt denen von Waldburg, das Erzmarschallamt den Grafen von Pappenheim, das Erzkämmereramt denen von Weinsberg, dann denen von Falkenstein und zuletzt den Grafen, später Fürsten von Hohenzollern, [* 10] das Erzschenkenamt endlich den fränkischen Grafen von Limburg [* 11] und dann den Grafen von Althann und zwar erblich übertragen. Die Erzkanzler hatten zu Gehilfen und Stellvertretern Geistliche als Vizekanzler. Als Kurpfalz im Dreißigjährigen Krieg (1622) durch den Kaiser Ferdinand II. seiner Kurwürde beraubt wurde, ging es auch des Erztruchseßamtes verlustig, und beides wurde dem Herzog Maximilian von Bayern [* 12] übertragen.
Da aber durch den Westfälischen Frieden Kurpfalz die achte Kurstimme erhielt und nun mit Kurbayern über das Erztruchseßamt stritt, so wurde als ein neues, mit der achten Kur zu verbindendes Erzamt das des Erzschatzmeisters eingeführt und Kurpfalz damit belehnt. Kaiser Leopold I. (1692) verlieh dem Haus Braunschweig-Lüneburg (Hannover) [* 13] die neunte Kur mit dem Erzpanneramt, wogegen aber das herzogliche Haus Württemberg protestierte, weil es das Reichspanier von alters her geführt hätte.
Wirklich erhielt Württemberg vom Kaiser das Zugeständnis, daß die württembergische Sturmfahne das allgemeine Reichspanier sein solle. Als Kurbayern (1706) in die Acht erklärt wurde und Kurpfalz das Erztruchseßamt bei dieser Gelegenheit zurückerhielt, rückte Braunschweig [* 14] (1710) in das Erzschatzmeisteramt ein. Da aber Kurbayern durch den Rastatter Frieden (1714) in alle seine Würden und Rechte wieder eingesetzt wurde, somit auch das Erztruchseßamt wiedererhalten sollte, kam es zu langen Differenzen, die erst 1777 bei der Vereinigung Bayerns mit der Pfalz unter Karl Theodor dadurch erledigt wurden, daß der Kurfürst Karl Theodor in die alte pfälzische Kur und das damit verbundene Erztruchseßamt wieder eintrat, wodurch für Braunschweig-Hannover mit der achten Kur zugleich das Erzschatzmeisteramt offen wurde.
Durch die Säkularisationen 1803 gingen die Kurwürden von Trier und Köln ganz ein, und der Erzbischof von Mainz [* 15] blieb der alleinige Erzkanzler des Reichs. Die vier neuen weltlichen Kurfürsten von Württemberg, Baden, [* 16] Hessen-Kassel und Salzburg [* 17] blieben bis auf den erstern, welcher das schon früher von ihm beanspruchte Erzpanneramt erhielt, ohne Erzämter. Das Amt des Erzjägermeisters (archivenator), mit welchem die Markgrafen von Meißen [* 18] betraut waren, während die Fürsten von Schwarzburg [* 19] die Funktionen des Unterjägermeisters (subvenator) versahen, hatte zwar, als nicht mit einer Kurwürde verbunden, in der Goldenen Bulle keine Aufnahme gefunden, ward dagegen durch eine Urkunde von Kaiser Karl IV. jenen ausdrücklich bestätigt.
Die Erzämter wurden sehr hoch gehalten und als Titel selbst den kurfürstlichen Titulaturen vorgesetzt, und sogar die Kurfürsten, welche Königskronen auf ihr Haupt brachten, nahmen erstere nicht nur in die große und mittlere, sondern selbst in die kleinere Titulatur auf. Die Reichserbämter wurden, wenigstens in der spätern Zeit, von denjenigen Erzämtern, die sie vertraten, erteilt, nicht vom Kaiser. Auch für die Kaiserin gab es besondere Erzämter; so war der Fürstabt von Fulda [* 20] ihr Erzkanzler, der Fürstabt zu Kempten [* 21] ihr Erzmarschall und der Abt zu St. Maximin bei Trier ihr Erzkaplan.
Vgl. Ficker, Die Reichshofbeamten (Wien [* 22] 1863);
Hädicke, Kurrecht und Erzamt der Laienfürsten (Naumb. 1872);
Schirrmacher, Die Entstehung des Kurfürstenkollegiums (Berl. 1874).