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und verschwindet dann aus der Geschichte. Heute Monte San Giuliano.
und verschwindet dann aus der Geschichte. Heute Monte San Giuliano.
Eponymos des gleichnamigen Bergs in Sizilien, [* 2] Sohn der daselbst verehrten Aphrodite [* 3] und des Poseidon [* 4] oder des Argonauten Butes, war König der Elymer (Sikeler) und ein gewaltiger Faustkämpfer, der dem Herakles [* 5] ein Rind [* 6] von der Herde des Geryones raubte, ihn um den Besitz desselben zum Ringkampf herausforderte und in demselben unterlag. Vgl. Herakles.
jedes Mineral, welches eins der nutzbaren schweren Metalle als Hauptbestandteil oder doch in gewinnbarer Menge enthält. Während die ältern Mineralogen darunter insbesondere die Verbindungen der Metalle mit Schwefel oder Arsenik verstanden, hat das Wort jetzt vorzugsweise technische Bedeutung. Der Bergmann scheidet das Erz, die nutzbaren metallischen Fossilien, von dem tauben Gestein der Gangart oder den Bergen; [* 7] er unterscheidet reiche und arme, edle und unedle Erze nach dem größern oder geringern Metallgehalt der betreffenden Mineralien. [* 8]
Sind die Erze so rein, d. h. frei von Gangart, daß sie unmittelbar aus der Grube oder doch schon nach einem gröblichen Zerkleinern und Aussuchen (Handscheidung) der Hütte übergeben werden können, so heißen sie Scheiderz oder Stufferz; müssen sie dagegen noch einer mechanischen Zerkleinerung und Anreicherung (Aufbereitung) unterworfen werden, so nennt man sie Pocherz. Das Auftreten der Metalle in den Erzen ist verschieden. Bald erscheinen sie gediegen, bald als Sauerstoff-, Schwefel- oder Arsenverbindungen, bald als Kohlensäuresalze etc. -
In den Schriften der Alten wird aes (griech. chalkos) gewöhnlich mit Erz (Adjektiv: ehern) übersetzt. Man hat dabei in den ältern griechischen Schriften, außer bei Homer, wohl nur an Kupfer [* 9] (im Gegensatz zum Eisen, [* 10] das damals noch wenig verwendet wurde) zu denken, während in der ältesten und wieder in der spätern Zeit ganz allgemein die Bronze, [* 11] Legierungen, die wesentlich aus Kupfer und Zinn bestanden, an die Stelle des Kupfers trat und auch als Erz bezeichnet wurde. Das korinthische und delische Erz war seiner Schönheit wegen besonders berühmt; das goldfarbige ward als oreichalkos (Aurichalcum), das dunklere, leberfarbige als hepatizon unterschieden, letzteres hauptsächlich zu Statuen und Büsten verwendet. Die spätere Bronze enthält mehr oder weniger Zink.
deutsche Vorsetzsilbe, dem griechischen Archi (s. d.) nachgebildet, bedeutet die Erhöhung der durch das einfache Wort bezeichneten Würde;
daher die Ausdrücke: Erzämter, Erzherzog, Erzbischof, Erzkanzler, Erzkämmerer etc. Im gewöhnlichen Leben wird dieser Zusatz freilich nicht nur zur Steigerung von ehrenden, sondern auch von scheltenden und ehrenrührigen Ausdrücken gebraucht (z. B. Erzlügner, Erzdieb u. dgl.).
die sprachliche Darstellung einer Begebenheit nach ihrem Verlauf und ihren Umständen, unterscheidet sich dadurch von der Beschreibung (s. d.), daß ihr Gegenstand immer als etwas Vergangenes angesehen wird. Als ästhetische Form begreift Erzählung die Geschichte im engern Sinn, die Biographie, die Charakterschilderung, nebst andern epischen Gattungen. Klarheit, Vollständigkeit und deutliche Vorstellung des innern Zusammenhanges der Umstände sind Hauptbedingungen einer guten Erzählung. Speziell als Dichtungsform betrachtet, hat die Erzählung Ereignisse und Vorfälle aus dem Leben einzelner Personen zum Gegenstand, welche das Interesse vermittelst des individuellen Charakters der Begebenheit selbst in Anspruch nehmen.
Dadurch, daß sie Ereignisse und Vorfälle aus dem menschlichen Leben darstellt, nicht das ganze Leben einer Person umfaßt (also einen beschränkten Umfang hat), der Episoden entbehrt, vornehmlich aber dadurch, daß sie weder wunderbare Verknüpfung der Begebenheiten selbst noch den Schein solcher anstrebt, unterscheidet sie sich vom Roman und von der Novelle, von der sie sich im übrigen nicht scharf sondern läßt. Sie erfordert vorzugsweise Einfachheit des Plans, Leichtigkeit der Entwickelung, unbefangenen, natürlichen Ton und schmucklose Darstellung und tritt sowohl in Prosa als in metrischer Form auf.
Zur letztern Gattung, der poetischen Erzählung im engern Sinn, gehören z. B. die kleinern erzählenden Poesien der mittelalterlichen Dichter (»Der arme Heinrich« von Hartmann von Aue etc.),
die von H. Sachs, Hagedorn, Wieland etc. wie die zahlreichen lyrisch-epischen Dichtungen der Neuzeit von W. Scott (»Mädchen vom See«),
Lord Byron, Th. Moore (»Lalla Rookh«),
Longfellow (»Evangeline«),
Zedlitz (»Waldfräulein«),
J. ^[Julius] Wolff (»Rattenfänger«) u. a.
im frühern Deutschen Reich Staats- und Hofämter, welche mit der Kurwürde verbunden waren. Derartige Ämter kamen schon im fränkischen Reich vor und gingen, ursprünglich dem byzantinischen Hofzeremoniell entlehnt, in das deutsche Kaiserreich sowie in andre Länder über. Die hauptsächlichsten Ämter dieser Art waren: das Amt des Erzkämmerers (Major Domus, engl. High Steward), des Truchseß (Dapifer, Seneschal), des Erzschenken (Cellarius, Butler), des Marschalls (Comes Stabuli, woher Connétable, Stallmeister).
Schon bei der Krönung Ottos I. (936) fungierten Herzog Giselbert von Lothringen, in dessen Gebiet die Krönungsstadt Aachen [* 12] lag, als Kämmerer, Herzog Eberhard von Franken als Truchseß, Herzog Hermann von Schwaben als Schenk und Herzog Arnulf von Bayern [* 13] als Marschall. Bis zu Kaiser Friedrichs I. Zeiten wechselten diese Ehrenämter unter den Fürsten. Eine höhere Bedeutung erhielten sie erst, als mit ihnen und den rheinischen Erzbistümern Mainz, [* 14] Trier [* 15] und Köln [* 16] die Kur oder die Berechtigung zur Königswahl verknüpft wurde, was in bleibender Weise bei den Verhandlungen geschah, welche der Wahl Rudolfs von Habsburg vorangingen. So heißt es in dem um 1280 verfaßten Schwabenspiegel (Kap. 113): »Den König sollen wählen 3 Pfaffenfürsten und 4 Laienfürsten: der Bischof von Mainz, als Kanzler des Reichs zu deutschen Landen, hat die erste Stimme bei der Wahl; der Bischof von Trier, als Kanzler des Reichs zu Aachen, die andre; der Bischof von Köln, als Kanzler des Reichs zu Lamparten (Lombardien), die dritte. Unter den Laienfürsten ist der Pfalzgraf am Rhein, des Reichs Truchseß, der erste, der soll dem König die ersten Schüsseln auftragen; der andre an der Stimme ist der Herzog von Sachsen, [* 17] des Reichs Marschall, der soll dem König sein Schwert tragen; der dritte ist der Markgraf von Brandenburg, [* 18] des Reichs Kämmerer, der soll dem König Wasser geben; der vierte, der König von Böhmen, [* 19] des Reichs Schenk, der soll dem König den ersten Becher [* 20] reichen.« Hinsichtlich des Schenkenamtes fehlte es längere Zeit an einer festen Norm, bis Rudolf von Habsburg seinen Schwiegersohn, den König Wenzel von Böhmen (1290), ausdrücklich darin bestätigte.
Geregelt wurden die Verhältnisse der Erzämter durch Karls IV. Goldene Bulle (1356). Hiernach wurde den 3 geistlichen Kurfürsten und den 4 Inhabern der Erzämter die Kaiserwahl ausschließlich übertragen; die Reihenfolge derselben war: Mainz (Erzkanzler, ¶
archicancellarius, für Deutschland), [* 22] Trier (Erzkanzler für Lothringien), Köln (Erzkanzler für Italien), [* 23] Böhmen (Erzschenk, archipincerna), Pfalzgraf bei Rhein (Erztruchseß, archidapifer), Sachsen (Erzmarschall, archimarescallus), Brandenburg (Erzkämmerer, archicamerarius). Auch wurden die Funktionen der Erzämter bei der Krönung aufs genaueste festgesetzt. Doch war es schon damals üblich, daß die Inhaber der Erzämter mit ihrer Vertretung gewisse Unterbeamte beauftragten, welche in der Folge, als jene immer seltener und, wie dies seit der Mitte des 18. Jahrh. der Fall war, gar nicht mehr persönlich Dienste [* 24] leisteten, allein die mit den Erzämtern verbundenen und zu bloßem Zeremoniell gewordenen Funktionen zu verrichten hatten. So entstanden die Erbämter (s. d.), deren Inhaber stets den ersten Adelsgeschlechtern, wenn auch nicht immer reichsständischen, angehörten; so war das Erztruchseßamt denen von Nortenberg, dann denen von Saldenek, zuletzt denen von Waldburg, das Erzmarschallamt den Grafen von Pappenheim, das Erzkämmereramt denen von Weinsberg, dann denen von Falkenstein und zuletzt den Grafen, später Fürsten von Hohenzollern, [* 25] das Erzschenkenamt endlich den fränkischen Grafen von Limburg [* 26] und dann den Grafen von Althann und zwar erblich übertragen. Die Erzkanzler hatten zu Gehilfen und Stellvertretern Geistliche als Vizekanzler. Als Kurpfalz im Dreißigjährigen Krieg (1622) durch den Kaiser Ferdinand II. seiner Kurwürde beraubt wurde, ging es auch des Erztruchseßamtes verlustig, und beides wurde dem Herzog Maximilian von Bayern übertragen.
Da aber durch den Westfälischen Frieden Kurpfalz die achte Kurstimme erhielt und nun mit Kurbayern über das Erztruchseßamt stritt, so wurde als ein neues, mit der achten Kur zu verbindendes Erzamt das des Erzschatzmeisters eingeführt und Kurpfalz damit belehnt. Kaiser Leopold I. (1692) verlieh dem Haus Braunschweig-Lüneburg (Hannover) [* 27] die neunte Kur mit dem Erzpanneramt, wogegen aber das herzogliche Haus Württemberg protestierte, weil es das Reichspanier von alters her geführt hätte.
Wirklich erhielt Württemberg vom Kaiser das Zugeständnis, daß die württembergische Sturmfahne das allgemeine Reichspanier sein solle. Als Kurbayern (1706) in die Acht erklärt wurde und Kurpfalz das Erztruchseßamt bei dieser Gelegenheit zurückerhielt, rückte Braunschweig [* 28] (1710) in das Erzschatzmeisteramt ein. Da aber Kurbayern durch den Rastatter Frieden (1714) in alle seine Würden und Rechte wieder eingesetzt wurde, somit auch das Erztruchseßamt wiedererhalten sollte, kam es zu langen Differenzen, die erst 1777 bei der Vereinigung Bayerns mit der Pfalz unter Karl Theodor dadurch erledigt wurden, daß der Kurfürst Karl Theodor in die alte pfälzische Kur und das damit verbundene Erztruchseßamt wieder eintrat, wodurch für Braunschweig-Hannover mit der achten Kur zugleich das Erzschatzmeisteramt offen wurde.
Durch die Säkularisationen 1803 gingen die Kurwürden von Trier und Köln ganz ein, und der Erzbischof von Mainz blieb der alleinige Erzkanzler des Reichs. Die vier neuen weltlichen Kurfürsten von Württemberg, Baden, [* 29] Hessen-Kassel und Salzburg [* 30] blieben bis auf den erstern, welcher das schon früher von ihm beanspruchte Erzpanneramt erhielt, ohne Erzämter. Das Amt des Erzjägermeisters (archivenator), mit welchem die Markgrafen von Meißen [* 31] betraut waren, während die Fürsten von Schwarzburg [* 32] die Funktionen des Unterjägermeisters (subvenator) versahen, hatte zwar, als nicht mit einer Kurwürde verbunden, in der Goldenen Bulle keine Aufnahme gefunden, ward dagegen durch eine Urkunde von Kaiser Karl IV. jenen ausdrücklich bestätigt.
Die Erzämter wurden sehr hoch gehalten und als Titel selbst den kurfürstlichen Titulaturen vorgesetzt, und sogar die Kurfürsten, welche Königskronen auf ihr Haupt brachten, nahmen erstere nicht nur in die große und mittlere, sondern selbst in die kleinere Titulatur auf. Die Reichserbämter wurden, wenigstens in der spätern Zeit, von denjenigen Erzämtern, die sie vertraten, erteilt, nicht vom Kaiser. Auch für die Kaiserin gab es besondere Erzämter; so war der Fürstabt von Fulda [* 33] ihr Erzkanzler, der Fürstabt zu Kempten [* 34] ihr Erzmarschall und der Abt zu St. Maximin bei Trier ihr Erzkaplan.
Vgl. Ficker, Die Reichshofbeamten (Wien [* 35] 1863);
Hädicke, Kurrecht und Erzamt der Laienfürsten (Naumb. 1872);
Schirrmacher, Die Entstehung des Kurfürstenkollegiums (Berl. 1874).