einzelnen
Bezirken der Ersatzbedarf durch die
Aushebung nicht gedeckt werden kann. -
Um denSchiffahrt treibenden Militärpflichtigen
das Erscheinen vor den Ersatzbehörden zu ermöglichen, finden im
Januar jeden
JahrsSchiffermusterungen statt, in denen sofort
(im Auftrag der
Oberersatzkommission) von der Ersatzkommission über die Gemusterten entschieden wird. Außer diesen regelmäßigen
Musterungen werden bei plötzlich eintretendem Ersatzbedarf sowie bei
Vorstellung von Militärpflichtigen,
welche vom
Ausland oder von der
See zurückkehren, und beim Aufgreifen unsicherer Dienstpflichtigen außerterminliche
Musterungen
im
Stabsquartier des Landwehrbataillons vorgenommen, bei welchen die Mitglieder der Ersatzkommission jedoch nur schriftlich
in
Verkehr treten.
JohannSamuel, der Begründer der neuern deutschen
Bibliographie, geb. zu
Großglogau in Niederschlesien,
studierte zu
Halle anfangs
Theologie, dann die historischen
Wissenschaften, ging 1786 mit
Fabri nach
Jena,
[* 3] um hier mit demselben
die schon in
Halle angefangene »Allgemeine politische
Zeitung für alle
Stände« herauszugeben, sodann behufs
der Ausführung seines großen
Entwurfs eines »Allgemeinen Schriftstellerlexikons der neuern Zeit«,
den er später auf die neueste Litteratur der europäischen
Nationen beschränkte, nach
Göttingen
[* 4] und von da 1794 nach
Hamburg,
[* 5] um die Redaktion der
»NeuenHamburgerZeitung« zu übernehmen. Im J. 1800 wurde er als Teilnehmer an der »Allgemeinen
Litteraturzeitung« nach
Jena zurückberufen und zum Bibliothekar ernannt;
doch folgte er 1803 einem
Ruf als ordentlicher
Professor
der
Geographie und
Statistik nach
Halle, wo er 1808 auch Oberbibliothekar wurde. Er starb daselbst, Seine Hauptschriften
sind: »Repertorium über die allgemeinen deutschen
Journale etc.«
(Lemgo 1790-92; 3 Bde.);
»Handbuch der deutschen Litteratur seit der Mitte des 18.
Jahrhunderts bis auf die neueste Zeit« (Amsterd.
u. Leipz. 1812-14, 4 Bde.; 2. Aufl.,
das. 1822-40).
in der Rechtssprache die unerlaubte
Handlung, wodurch man irgend etwas mittels
List, Verstellung,
Betrug
erreicht, z. B. eine
Erbschaft, ein
Amt (s.
Amtserschleichung), eine
Verfügung einer Behörde. - In der
Logik ist Erschleichung ein Fehler,
der darin besteht, daß man
Urteile oder Behauptungen auf
Beweise, die nicht geführt, oder auf
Thatsachen, die nicht wirklich
vorliegen, mithin auf falsche
Schlüsse oder bloße Einbildungen gründet, oder auch unvermerkt zu wirklichen
Wahrnehmungen
etwas hinzufügt oder darin ändert, oder endlich bei einer Beweisführung in eine Schlußreihe als unbestritteneWahrheiten
solche Behauptungen einmischt, welche selbst erst noch des
Beweises bedürfen (s.
Petitio principii).
(lat.
Commotio), diejenige
Wirkung, welche eine äußere mechanische
Gewalt in irgend einem Körperteil
fern von dem Bereich der augenblicklichen Berührung hervorbringt.
Die
Störungen, welche durch eine Erschütterung bedingt werden, beziehen
sich nur auf die
Funktion der
Organe, z. B. des
Gehirns.
Sobald anatomische Veränderungen auftreten, spricht
man von
Kontusion (s.
Quetschung).
(lat.
Capio longa possessione, Usucapio), diejenige Art des Eigentumserwerbs, welche sich auf den eine gewisse
Zeit hindurch fortgesetzten
Besitz gründet. S.
Verjährung.
3) Saint Vincent,
[* 14] Afrikareisender, Sohn des Gouverneurs der britisch-afrikanischen KolonieNatal, sah zuerst die bis dahin unbekannte
Mündung des Limpopo, den er 1868 vom Olifantfluß an verfolgt hatte, machte seit 1871 mehrere Reisen zwischen
der Delagoabai und dem Sambesi und besuchte Tschamatschama, die Residenz des Häuptlings Umzila.