einzelnen Bezirken der Ersatzbedarf durch die Aushebung nicht gedeckt werden kann. - Um den Schiffahrt treibenden Militärpflichtigen
das Erscheinen vor den Ersatzbehörden zu ermöglichen, finden im Januar jeden Jahrs Schiffermusterungen statt, in denen sofort
(im Auftrag der Oberersatzkommission) von der Ersatzkommission über die Gemusterten entschieden wird. Außer diesen regelmäßigen
Musterungen werden bei plötzlich eintretendem Ersatzbedarf sowie bei Vorstellung von Militärpflichtigen,
welche vom Ausland oder von der See zurückkehren, und beim Aufgreifen unsicherer Dienstpflichtigen außerterminliche Musterungen
im Stabsquartier des Landwehrbataillons vorgenommen, bei welchen die Mitglieder der Ersatzkommission jedoch nur schriftlich
in Verkehr treten.
Entscheidung trifft die Oberersatzkommission. Die Ausschließungs-, Ausmusterungs- und Ersatzreservescheine
erster und zweiter Klasse werden bei der Aushebung ausgehändigt. Die Ausgehobenen treten bis zur Einstellung als Rekruten zu
den Mannschaften des Beurlaubtenstandes unter die Kontrolle der Landwehrbehörden. Die Rekruten können ihren Aufenthaltsort
ändern, haben dies jedoch ihrem Landwehrbezirks-Feldwebel anzuzeigen und beim Verziehen in einen andern Landwehrkompaniebezirk
sich beim dortigen Bezirksfeldwebel binnen drei Tagen anzumelden. Zu ihrer Verheiratung bedürfen sie der
Genehmigung des Landwehrbezirks-Kommandeurs.
Die Gestellung der Rekruten zur Einstellung in die Truppen- (Marine-) Teile findet grundsätzlich bei dem Landwehrbataillon statt,
in dessen Bezirk sie ausgehoben wurden. Soldaten, welche aus dem aktiven Dienst entlassen werden, treten zum Beurlaubtenstand
oder, sofern sie ihrer Dienstpflicht bereits vollständig genügt haben und sich noch in wehrpflichtigem
Alter befinden, zum Landsturm über und scheiden damit aus der militärischen Kontrolle (s. d.). Soldaten, welche während des
Dienstes dienstunbrauchbar werden oder vor Erfüllung der aktiven Dienstpflicht als unausgebildet zur Entlassung kommen, werden
zur Disposition der Ersatzbehörden entlassen und gehören zu den Mannschaften des Beurlaubtenstandes. Über
die Art ihrer spätern Dienstpflicht wird durch die Oberersatzkommission beim Aushebungsgeschäft Entscheidung getroffen, über
die Entlassung Dienstuntauglicher verfügt der kommandierende General. - Nach Eintritt einer Mobilmachung finden Musterung und
Aushebung der Militärpflichtigen zugleich durch die Ersatzkommission statt.
Vgl. Brandt, Das deutsche Militärersatzwesen
(Halle 1882).
Johann Samuel, der Begründer der neuern deutschen Bibliographie, geb. zu Großglogau in Niederschlesien,
studierte zu Halle anfangs Theologie, dann die historischen Wissenschaften, ging 1786 mit Fabri nach Jena, um hier mit demselben
die schon in Halle angefangene »Allgemeine politische Zeitung für alle Stände« herauszugeben, sodann behufs
der Ausführung seines großen Entwurfs eines »Allgemeinen Schriftstellerlexikons der neuern Zeit«,
den er später auf die neueste Litteratur der europäischen Nationen beschränkte, nach Göttingen und von da 1794 nach Hamburg,
um die Redaktion der »Neuen Hamburger Zeitung« zu übernehmen. Im J. 1800 wurde er als Teilnehmer an der »Allgemeinen
Litteraturzeitung« nach Jena zurückberufen und zum Bibliothekar ernannt;
doch folgte er 1803 einem Ruf als ordentlicher Professor
der Geographie und Statistik nach Halle, wo er 1808 auch Oberbibliothekar wurde. Er starb daselbst, Seine Hauptschriften
sind: »Repertorium über die allgemeinen deutschen
Journale etc.« (Lemgo 1790-92; 3 Bde.);
»Allgemeines Repertorium
der Litteratur« für 1785-90 (Jena 1793-94, 3 Bde.),
»Handbuch der deutschen Litteratur seit der Mitte des 18. Jahrhunderts bis auf die neueste Zeit« (Amsterd.
u. Leipz. 1812-14, 4 Bde.; 2. Aufl.,
das. 1822-40).
In Verbindung mit Gruber gründete er die große, zur Zeit noch unvollendete »Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften
und Künste« (Leipz. 1818 ff.),
deren Herausgabe er bis zum 21. Teil der Sektion I besorgte. Auch war er Mitredakteur der Halleschen
»Allgemeinen Litteraturzeitung«.
in der Rechtssprache die unerlaubte Handlung, wodurch man irgend etwas mittels List, Verstellung, Betrug
erreicht, z. B. eine Erbschaft, ein Amt (s. Amtserschleichung), eine Verfügung einer Behörde. - In der Logik ist Erschleichung ein Fehler,
der darin besteht, daß man Urteile oder Behauptungen auf Beweise, die nicht geführt, oder auf Thatsachen, die nicht wirklich
vorliegen, mithin auf falsche Schlüsse oder bloße Einbildungen gründet, oder auch unvermerkt zu wirklichen Wahrnehmungen
etwas hinzufügt oder darin ändert, oder endlich bei einer Beweisführung in eine Schlußreihe als unbestrittene Wahrheiten
solche Behauptungen einmischt, welche selbst erst noch des Beweises bedürfen (s. Petitio principii).
(lat. Commotio), diejenige Wirkung, welche eine äußere mechanische Gewalt in irgend einem Körperteil
fern von dem Bereich der augenblicklichen Berührung hervorbringt.
Die Störungen, welche durch eine Erschütterung bedingt werden, beziehen
sich nur auf die Funktion der Organe, z. B. des Gehirns.
Sobald anatomische Veränderungen auftreten, spricht
man von Kontusion (s. Quetschung).
(Erzingjan), Stadt im türk. Armenien, Wilajet Erzerum, unfern des westlichen Euphrat, am Westende einer 50 km
langen und 10 km breiten, fruchtbaren Ebene (1350 m), öfters von Erdbeben zerstört, mit 12-15,000 Einw.
Im Altertum Erez (Eriza), mit dem Haupttempel der Anahit.
(lat. Capio longa possessione, Usucapio), diejenige Art des Eigentumserwerbs, welche sich auf den eine gewisse
Zeit hindurch fortgesetzten Besitz gründet. S. Verjährung.
1) John Erskine, Baron von Dun, einer der Vorkämpfer der Reformation in Schottland, geboren um 1508 auf
einem Schloß bei Montrose, machte sein Schloß zu einem Sammelplatz von protestantischen Gelehrten, die er aus Schottland und
Frankreich herbeizog. Im J. 1547 schlug er den Angriff der Engländer auf Schottland zurück, 1556 wurde auf seinem Schloß eine
Verbindung geschlossen, in der man den Ursprung der eigentümlichen schottischen Kirche sehen darf. An
dem Bürgerkrieg von 1559 nahm Erskine thätigen Anteil. Er starb 1591.
2) Thomas, Lord, einer der ausgezeichnetsten Sachwalter Englands, geb. zu Edinburg als dritter Sohn des schottischen
Grafen Buchan, ging 1768 als Midshipman nach Indien, trat sodann als Fähnrich in ein Infanterieregiment,
studierte von 1775 an noch die Rechte, ward schon 1778 unter die
mehr
Barristers aufgenommen und wurde in den bedeutendsten politischen Prozessen, welche die Regierung damals einleitete, von den
Verfolgten zum Rechtsbeistand gewählt. Das Amt eines Generalprokurators des Prinzen von Wales verlor er 1792 durch seine Verteidigung
des Thom. Paine (s. d.), des Verfassers der berühmten Schrift »Rights of man«. Seit 1783 Parlamentsmitglied, seit 1806 Peer
von Schottland und während der kurzen Verwaltung Grenvilles Lordkanzler, nahm er an der Beratung über die Rechte der Jury teil,
sprach 1808 für die irischen Katholiken, reichte 1814 eine Petition von 80 Geistlichen um Aufhebung des Sklavenhandels ein
und gehörte unausgesetzt zur liberalen Opposition. Er starb in Almondell bei Edinburg. Seine
Schrift »A view of the causes and consequences of the present war with France« (Lond. 1797), worin er die Prinzipien der französischen
Revolution verfocht, erlebte 48 Auflagen. Seine Reden erschienen gesammelt London 1803, 6 Bde.; in neuer Ausgabe von Lord Brougham, 1847 (4
Bde.) und in Auswahl mit Biographie von Walford, 1880. Auch schrieb er anonym einen politischen Roman:
»Armata« (Lond. 1817, 2 Bde.).
- Sein zweiter Sohn und Erbe, Lord David Montagu, geb. 1777, studierte in Cambridge, ward 1802 Barrister, 1806 Parlamentsmitglied,
fungierte 1806-1809 als Gesandter in Washington, lebte dann ohne Anstellung in England, ging 1825 als Gesandter
nach Stuttgart, 1828 nach München, trat 1843 von den Staatsgeschäften zurück und starb in Butlers Green (Sussex).
3) Saint Vincent, Afrikareisender, Sohn des Gouverneurs der britisch-afrikanischen Kolonie Natal, sah zuerst die bis dahin unbekannte
Mündung des Limpopo, den er 1868 vom Olifantfluß an verfolgt hatte, machte seit 1871 mehrere Reisen zwischen
der Delagoabai und dem Sambesi und besuchte Tschamatschama, die Residenz des Häuptlings Umzila.