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verschafften die Mittel zum Ankauf neuer Besitzungen, wie 1472 des Fürstentums Sagan in [* 2] Schlesien [* 3] und 1474 der Herrschaften Sorau, [* 4] Beeskow und Storkow. Die Erhebung von Ernsts zweitem Sohn, Albrecht, auf den erzbischöflichen Stuhl von Mainz [* 5] 1482 nötigte Erfurt, [* 6] sein Sträuben gegen die sächsische Schutzherrschaft aufzugeben; der dritte Sohn, Ernst, wurde 1476 Erzbischof von Magdeburg, [* 7] 1479 auch Koadjutor von Halberstadt [* 8] und zwang mit des Vaters Hilfe 1478 Halle, [* 9] 1486 Halberstadt zum Gehorsam. Da sich Papst Sixtus IV. bei der eventuellen Wahl Albrechts zum Erzbischof von Mainz gefällig erwiesen, so reiste Ernst 1480 nach Rom und [* 10] erhielt die Goldene Rose, welche er dem Dom zu Meißen [* 11] gab.
Diese Reise und der Anfall Thüringens nach dem Tod ihres Oheims Wilhelms III. führten eine Erkaltung der bisherigen brüderlichen Eintracht und weiterhin die Hauptteilung zu Leipzig, [* 12] herbei. In dieser erhielt Ernst außer dem Kurland [* 13] als seinen Anteil Thüringen mit den vogtländischen und fränkischen Besitzungen, die Hälfte des Pleißener und Osterlandes, das Amt Jena [* 14] etc. und ward so Stifter der Ernestinischen, vorerst kurfürstlichen Linie Ernst starb in Kolditz infolge eines Sturzes vom Pferde. [* 15] Seine Gemahlin Elisabeth, Tochter des Herzogs Albrecht von Bayern, [* 16] mit welcher er sich 1462 vermählt, war ihm 1484 im Tod vorausgegangen. Er hatte von ihr vier Söhne: außer den beiden genannten geistlichen Würdenträgern Friedrich (den Weisen) und Johann (den Beständigen), welche beide ihm nacheinander als Kurfürsten folgten.
12) Ernst Friedrich Paul Georg Nikolaus, Herzog von Sachsen-Altenburg, geb. zu Hildburghausen, [* 17] Sohn des Herzogs Georg, folgte diesem 1853 in der Regierung. Er vereinbarte bereits 1862 eine Militärkonvention mit Preußen [* 18] und blieb 1863 von dem Fürstentag fern. 1866 trat er dem preußischen Bundesreformentwurf bei und stellte Preußen seine Truppen zur Verfügung. Aus seiner Ehe mit der Prinzessin Agnes von Anhalt-Dessau wurde ihm die mit dem Prinzen Albrecht von Preußen vermählte Prinzessin Maria geboren.
13) der Fromme, Herzog von Sachsen-Gotha, der neunte von den Söhnen des Herzogs Johann von Weimar, [* 19] Stifter des gothaischen Gesamthauses, geb. zu Altenburg, [* 20] erhielt nach dem Tod seines Vaters (1605) von seiner Mutter Dorothea Maria von Anhalt [* 21] eine treffliche Erziehung, leitete während des böhmischen Kriegs in Abwesenheit seines ältern Bruders die Landesverwaltung, machte unter Gustav Adolf und dann unter seinem jüngern Bruder: Bernhard von Weimar, eine Reihe von Kämpfen im Dreißigjährigen Krieg mit, namentlich am Lech, wo er mit seinem Regiment zuerst über den Fluß setzte, bei Nürnberg, [* 22] bei Lützen, [* 23] wo er den Kampf gegen Pappenheims frisches Korps siegreich bestand, und bei Landshut, [* 24] und führte für seinen Bruder Bernhard mit großer Umsicht die Verwaltung der Bistümer Würzburg [* 25] und Bamberg. [* 26] 1635 trat er mit seinen Brüdern Albrecht und Wilhelm dem Frieden zu Prag [* 27] bei, weshalb die Länder seines Hauses, die er mit Wilhelm jetzt gemeinschaftlich regierte, von den Schweden [* 28] gebrandschatzt wurden. Im J. 1636 vermählte er sich mit der Tochter des Herzogs Johann Philipp von Altenburg, Elisabeth Sophie, residierte hierauf zu Weimar, bis er nach der Teilung des Gesamtbesitzes mit seinen Brüdern Wilhelm und Albrecht seinen Wohnsitz in Gotha [* 29] nahm.
Schon 1644 fiel ihm durch Albrechts Tod die Hälfte des Fürstentums Eisenach [* 30] zu, 1660 Teile von Henneberg, und 1672 kam er durch den Tod des Herzogs Wilhelm von Altenburg auch in den Besitz von drei Vierteilen der koburg-altenburgischen Gebiete. Für sein Land suchte Ernst in jener unruhigen und unglücklichen Zeit durch eigne Thätigkeit, geordnete Verwaltung und treffliche Gesetze aufs beste zu sorgen, um die Wunden, die der Krieg geschlagen, zu heilen. Er legte Magazine zur Beschaffung wohlfeilen Brotes an, förderte den Ackerbau, Handel und Gewerbe und beschränkte den Luxus; vor allem aber war er auf Wiederherstellung der gelockerten Sittenzucht und auf Hebung [* 31] des Kirchen- und Schulwesens bedacht, führte eine genaue Aufsicht der Geistlichen ein, verordnete, daß alle Kinder von fünf Jahren an zur Schule angehalten werden sollten, und veranstaltete 1641 eine Kirchenvisitation sowie auch eine neue, die sogen. Ernestinische Bibelausgabe.
Unter andern Büchern, die er ausarbeiten und den Bogen [* 32] zu einem Pfennig verkaufen ließ, sind zu erwähnen: der »Kurze Unterricht« für Welt- und Naturkunde, die biblische Bilder- und die Katechismusschule, das weimarische Bibelwerk. Für die Erwachsenen wurden Katechismusexamina angeordnet und die Katechismusthaler geprägt. Seine eignen Söhne mußten sich in Gegenwart der Räte alle Monate prüfen lassen. Treue Diener an Kirche und Schule erhielten durch Unterstützungen Aufmunterung, träge wurden »ausgefilzt« und ein Schul- und Pfarrwitwenfiskus gestiftet. Im J. 1651 ließ er durch den Landtag die Beschränkung der Ausgaben für das Militär, die Errichtung eines Zucht- und Waisenhauses und eine verbesserte Prozeßordnung, die dem Unwesen der Advokaten ein Ende machen sollte, beschließen.
Eine Verordnung von 1653 stellte die Ausübung der ärztlichen Praxis unter die Aufsicht des Staats. Durch solche Einrichtungen hoben sich die Finanzen, die Steuern verminderten, die Lage der untern Stände besserte sich. Durch seinen Reichtum wie durch sein bedeutend angewachsenes Land nahm Ernst unter den Reichsfürsten eine angesehene Stellung ein. Als das Reich ernsthafte Rüstungen [* 33] gegen die Türken verlangte, brachte Ernst ein dreifach verstärktes Kontingent aus.
Gegen Frankreich stellte er später dem Kaiser 3200 Fußsoldaten und 620 Reiter als Hilfskorps. Weit über die Grenzen [* 34] Deutschlands [* 35] hinaus verbreitete sich Ernsts Ruf: Cromwell rechnete ihn unter die drei klugen Fürsten;
der Patriarch von Alexandria schrieb an den »Sultan« Ernst von Gotha;
der Zar Alexei Michailowitsch bat ihn um Hilfe wider die Türken.
Nachdem er schon 1674 die Regierung seinem Sohn Friedrich übergeben, starb er Von 18 Kindern überlebten ihn 7 Prinzen, welche sich in seine Lande teilten.
Vgl. Klaunig und Schneider, Ernst, Herzog zu Sachsen-Gotha, nach seinem Leben und Wirken (Leipz. 1858);
A. Beck, der Fromme (Weim. 1865, 2 Bde.).
14) Ernst Ludwig, gewöhnlich Ernst II. genannt, Herzog von Sachsen-Gotha und Altenburg, zweiter Sohn des Herzogs Friedrich III., geb. vermählte sich 1769 mit der Prinzessin Marie Charlotte Amalie von Meiningen [* 36] und trat die Regierung 1772 unter ungünstigen Umständen an, da Schulden und Teurung schwer auf dem Lande lasteten. Ernst suchte demselben mit bestem Erfolg, namentlich durch große Beschränkung seiner Hofhaltung, aufzuhelfen; erst als er dies erreicht hatte, legte er Sammlungen von litterarischen und Kunstschätzen an und zwar nur durch die Ersparnisse seiner Schatulle. Zur Unterhaltung der Sternwarte [* 37] auf dem Seeberg bei Gotha, die unter Zach einen Namen in der astronomischen Welt erlangte, setzte er in seinem Testament einen ¶
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Fonds von 40,000 Thlr. aus, wie er denn überhaupt die astronomischen und physikalischen Studien, die er selbst betrieb, eifrig unterstützte. Mit kluger Umsicht wußte er die Staatsangelegenheiten in die geeignetsten Hände zu legen. Dem Freimaurerbund und dem Illuminatenorden trat er bei, ohne jedoch in ihnen die gehoffte Befriedigung zu finden. Er verbesserte das Armenwesen, beschränkte den Luxus und hob das Lotto auf. Auch das Schulwesen und die Pflege der Künste nahmen seine Sorge vielfach in Anspruch, 1779 errichtete er ein Schullehrerseminar. In der äußern Politik schloß er sich an den von Friedrich II. gestifteten Fürstenbund an. Er starb Ihm folgte sein Sohn August.
Vgl. A. Beck, Ernst II. als Pfleger und Beschützer der Wissenschaft und Kunst (Gotha 1855).
15) Herzog von Sachsen-Hildburghausen, geb. der sechste Sohn des Herzogs Ernst des Frommen, Stifter der hildburghausischen Linie, erhielt 1676 die Ämter und Städte Hildburghausen, Heldburg, Veilsdorf, Eisfeld, Schalkau und Königsberg [* 39] in Franken und 1702 durch Befreiung Hildburghausens von dem sogen. Nexus Gothanus in seinen Ländern die volle landesfürstliche Regierung. Er befand sich 1683 im sächsischen Heer des Kurfürsten Johann Georg III. beim Entsatz Wiens und nahm an den damaligen weitern Unternehmungen gegen die Türken, der Belagerung Grans, der Eroberung Neuhäusels, bis zu Ende des Kriegs Anteil. Auch später kämpfte er noch in holländischen Diensten gegen Ludwig XIV. Seine letzte Regierungshandlung war die Gründung eines Gymnasium illustre in seiner Residenz. Er starb
16) Ernst III. Anton Karl Ludwig, Herzog von Sachsen-Koburg, Sohn des Herzogs Franz, geb. gelangte zur Regierung. Weil er bei Auerstädt [* 40] an der Seite des Königs von Preußen gekämpft und sodann einige Trümmer des preußischen Heers nach Königsberg geführt hatte, ward sein Land von Napoleon I. in Besitz genommen; doch erhielt er dasselbe auf Fürsprache Kaiser Alexanders im Tilsiter Frieden zurück, fand es aber mehr noch als durch den Krieg durch die schlechte Verwaltung des Ministers v. Kretzschmann heruntergebracht vor und blieb von Napoleon stets mit argwöhnischen Augen betrachtet.
Nach der Schlacht bei Leipzig führte er das 5. Armeekorps der Verbündeten, welches aus den Truppen der kleinen deutschen Länder bestand, und zwang Mainz durch Blockade zur Übergabe. Nachdem er schon an den politischen Verhandlungen zu Paris [* 41] teilgenommen, machte er auf dem Wiener Kongreß seinen Einfluß für das in Frage gestellte Fortbestehen des Königreichs Sachsen [* 42] mit Erfolg geltend. Ihm selbst wurde in dem jenseit des Rheins gelegenen Fürstentum Lichtenberg eine Landesvergrößerung mit 20,000 Einw. zugesprochen, die im zweiten Pariser Frieden, nachdem er als Oberbefehlshaber der sächsischen Truppen wieder dem Feldzug gegen Napoleon beigewohnt hatte, durch eine weitere mit 5000 Einw. vermehrt ward. Doch trat er den ganzen Landesteil für 2 Mill. Thlr. an Preußen ab und erkaufte dafür 1836 die Domänen Wandersleben, Mühlberg und Rohrensee bei Erfurt, 1837 Thal [* 43] und 1838 Mechterstedt im Gothaischen. Nach dem Erlöschen des gothaischen Stammhauses fiel ihm durch den Staatsvertrag vom 12.-15. Nov. 1826 das Herzogtum Gotha, mit Ausschluß des Amtes Kranichfeld, zu, wogegen er das Fürstentum Saalfeld [* 44] an Meiningen abtreten mußte. Am gab er Koburg [* 45] eine Verfassung; in Gotha ließ er die alte Form der feudalen Landstände fortbestehen.
Unter seiner Regierung wurden die auf Geldspekulation berechneten, später abgeschätzten »Koburger« Scheidemünzen geprägt. Nachdem seine Ehe mit Luise, der Tochter des Herzogs August von Sachsen-Gotha, 1826 wieder getrennt worden, vermählte er sich 1831 mit Maria, der Tochter des Herzogs Alexander von Württemberg. [* 46] Seine Schwester Viktoria ward durch ihre Vermählung mit dem Herzog Eduard August von Kent Mutter der jetzt regierenden Königin von England, deren Hand [* 47] Ernsts jüngerer Sohn, Albert, 1840 erhielt. Sein jüngerer Bruder, Leopold, wurde 1831 zum König der Belgier erwählt, und sein Neffe Ferdinand, der älteste Sohn des Herzogs Ferdinand von Sachsen-Koburg-Koháry, ward 1836 der Gemahl der Königin von Portugal, [* 48] Donna Maria da Gloria. Ernst starb
17) Ernst IV. (II.) August Karl Johann Leopold Alexander Eduard, Herzog von Sachsen-Koburg, ältester Sohn des vorigen, geb. zu Koburg, bereiste 1836 mit seinem Bruder dem Prinzen Albert, England, Frankreich und Belgien, [* 49] studierte dann zu Bonn [* 50] und trat als Rittmeister in königlich sächsische Dienste. [* 51] Nach verschiedenen Reisen in Spanien, Italien, [* 52] Portugal und Afrika [* 53] folgte er 1844 seinem Vater in der Regierung, nachdem er sich 1842 mit der Prinzessin Alexandrine Luise Friederike Elisabeth von Baden [* 54] vermählt hatte.
In den Bewegungsjahren von 1848 bis 1849, in denen er durch rechtzeitige Konzessionen die Gemüter zu beruhigen wußte, gelang es ihm, die Herzogtümer Koburg und Gotha durch eine gemeinsame Verfassung zu vereinigen. Auch übernahm er ein selbständiges Kommando im Kriege gegen Dänemark, [* 55] und unter seinem Oberbefehl wurde der Sieg bei Eckernförde gewonnen. Nachdem die Pläne für das deutsche Gesamtreich gescheitert, schloß er sich dem sogen. Dreikönigsbündnis an und veranlaßte den Fürstenkongreß zu Berlin. [* 56]
Bei der persönlichen Freundschaft zwischen ihm und dem Kaiser Napoleon, den er auch zuerst von den deutschen Fürsten in Paris begrüßt hatte, bemühte er sich 1854 beim Ausbruch des Krimkriegs, eine Wendung Preußens [* 57] zu gunsten Rußlands zu verhindern; dagegen suchte er 1859 Preußen zur Teilnahme am Kriege gegen Frankreich zu bestimmen. Da er in dem bald darauf berufenen Bismarck nur die Reaktion verkörpert sah, setzte er seine Hoffnungen bezüglich einer zeitgemäßen Regeneration Deutschlands auf Österreich [* 58] und war ein eifriger Teilnehmer am Fürstentag von Frankfurt [* 59] 1863. Zugleich erlangte er in jener Zeit eine außerordentliche Popularität durch seine persönliche, von aller Etikette freie Teilnahme an Turn- und Schützenfesten, von welchen man damals das Heil erwartete, durch seine Begünstigung des Nationalvereins u. dgl. Nach dem Tode des Königs Friedrich VII. von Dänemark trat Ernst beim Bundestag energisch für die Trennung der Herzogtümer von Dänemark und die Succession des Prinzen Friedrich von Augustenburg ein, suchte auch persönlich den Kaiser Napoleon III. für diesen Plan günstig zu stimmen.
Doch schloß er sich 1866 in richtiger Erkenntnis der Verhältnisse mutig und entschlossen der preußischen Politik an und machte im Gefolge des Königs Wilhelm den Krieg von 1870/71 mit. Der Herzog ist ein trefflicher Musiker und Komponist; bekannt sind seine Opern: Zaïre, Casilda, Santa Chiara, Diana von Solanges sowie verschiedene kleinere Kompositionen. 1862 machte er mit zahlreichem Gefolge, worunter mehrere. Naturforscher, eine Reise nach Ägypten [* 60] und Abessinien; die Resultate der Reise sind niedergelegt ¶