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Dagegen beteiligte er sich 1849 am Dreikönigsbündnis, gab dieses jedoch noch im Herbst d. J. auf und neigte sich mehr Österreich zu. Erst im September 1851 trat er dem Zollverein bei. Er starb Im J. 1861 ward ihm in Hannover ein Denkmal (von A. Wolff) errichtet.
Vgl. v. Malortie, König Ernst August (Hannov. 1861).
[Hessen.]
6) Landgraf von Hessen-Kassel, Stifter der hessen-rheinfelsischen Linie, Sohn des Landgrafen Moritz und dessen zweiter Gemahlin, Juliane von Nassau-Dillenburg, geb. 1623, bereiste von 1635 bis 1641 Holland, England, Frankreich, die Schweiz und Italien, diente dann bis zum Schluß des Dreißigjährigen Kriegs mit Auszeichnung im hessischen Heer, trat 1649 die ihm zugefallene Herrschaft Niederkatzenelnbogen mit Rheinfels an, verband sich aber später mit dem Kaiser, um mit dessen Hilfe das Primogeniturrecht der kasselschen Linie umzustoßen, trat auch in Wien zur katholischen Kirche über, ohne jedoch seine philosophischen Anschauungen aufzugeben, wie er denn längere Zeit einen Briefwechsel mit Leibniz führte. 1655 und 1658 erbte er die Lande seiner Brüder: Eschwege und Rotenburg. Er hielt sich viel auf Reisen, besonders in Venedig, auf und starb in Köln. Seine Schriften, worunter eine sehr offenherzige Selbstbiographie, befinden sich noch größtenteils in der Kasseler Bibliothek. Seinen Briefwechsel mit Leibniz gab Rommel heraus (Frankf. 1847, 2 Bde.).
[Köln.]
7) Herzog von Bayern, Kurfürst von Köln, geb. Sohn Herzog Alberts V. von Bayern, wurde von den Jesuiten erzogen und erhielt eine tüchtige humanistische und theologische Bildung, ward 1566 zum Bischof von Freising, 1573 zum Bischof von Hildesheim gewählt und bei der Abdankung des Kurfürsten und Erzbischofs von Köln, Salentin von Isenburg, 1577 von der jesuitischen Partei zu dessen Nachfolger ausersehen. Doch erst als der Abfall des an seiner Statt gewählten Gebhard Truchseß von Waldburg vom katholischen Glauben die Gefahr heraufbeschwor, daß das Erzstift Köln dem Katholizismus entrissen werden könne, ward er an Stelle des abgesetzten und exkommunizierten Gebhard zum Erzbischof erwählt, obwohl sein sittlicher Charakter manche Flecke zeigte.
Mit Hilfe des Papstes und des Kaisers vertrieb er Gebhard aus dem Stift und rettete dasselbe für die katholische Kirche. Doch hatte er spanische Truppen zu seiner Hilfe herbeigerufen, zu deren Bekämpfung nun auch Niederländer in das Stift einfielen, das so Schauplatz eines verheerenden Kriegs wurde. 1581 war Ernst auch zum Bischof von Lüttich erwählt worden, 1584 ward er auch noch Bischof von Münster, so daß er fünf Bistümer besaß. In allen diesen verfolgte er den Protestantismus, führte die Jesuiten ein, denen er zahlreiche Kollegien erbaute, und unterdrückte die Schulen und den Buchhandel. Auf den Reichstagen bekämpfte er die Zulassung evangelischer Inhaber geistlicher Stifter. Mit der Stadt Köln lag er in fortwährendem Streit. Er starb in Arnsberg.
[Nassau.]
8) Ernst Kasimir, Graf von Nassau, Katzenelnbogen, Vianden und Dietz, der Stifter der Dietzer Linie, der fünfte Sohn des Grafen Johann des ältern von Nassau, geb. 1573 zu Dillenburg, nahm niederländische Kriegsdienste, geriet in dem Treffen unweit Dinslaken 1595 in spanische Gefangenschaft und mußte sich mit 10,000 Brabanter Gulden lösen, nahm darauf unter dem Prinzen Moritz von Oranien an der Eroberung von Rheinbergen und Lingen sowie an dem Feldzug gegen die Spanier teil, wurde 1606 niederländischer Feldmarschall, 1610 Statthalter von Utrecht, 1620 von Friesland und 1625 auch von Groningen, kämpfte nach Ablauf des Waffenstillstandes (1621) aufs neue gegen die Spanier, eroberte 1622 Bergen op Zoom und Steenbergen, schützte 1623 Emden gegen Tilly und fiel vor Roermonde.
[Österreich.]
9) der Eiserne, Herzog von Österreich, geb. 1377, stand nach dem Tod seines bei Sempach 1386 gefallenen Vaters Leopold unter der Vormundschaft Albrechts III. und begleitete 1401 den deutschen König Ruprecht auf dessen Zug nach Italien. Bei der Teilung 1406 erhielt Ernst Steiermark, Kärnten und Krain und führte mit seinem Bruder Leopold die Vormundschaft über den unmündigen Albrecht V., infolgedessen 1407 ein Bürgerkrieg ausbrach, der erst im Mai 1409 beigelegt wurde.
Mit Kaiser Siegmund lebte er seit 1412 besonders in Unfrieden. Als sein Bruder Friedrich vom Kaiser Siegmund 1417 in die Acht erklärt worden war, versuchte Ernst zunächst sich selbst des Gebiets Friedrichs zu bemächtigen, glich sich dann aber mit seinem Bruder aus und verteidigte namentlich Tirol gegen die Ansprüche des Kaisers und nötigte diesen durch seine drohende Haltung zum Verzicht auf die meisten seiner Forderungen. Als Regent Innerösterreichs und Stifter der ältern steiermark-habsburgischen Linie, welche in seinem Erstgebornen, Herzog Friedrich V. (als Kaiser Friedrich III.), die beiden andern, die albrechtinisch-österreichische und tirolische, überdauerte und beerbte, handhabte er mit Festigkeit seine landesfürstlichen Rechte. Er war in erster Ehe mit Margarete, Fürstin von Pommern, in zweiter mit der ihm an Leibeskraft ebenbürtigen Cimbarka oder Cimburgis von Masovien vermählt, von welcher ihm Erben geboren wurden, und starb in Graz. Sein Grabmal befindet sich im nahen Cistercienserstift Rain.
10) Erzherzog von Österreich, Oberstatthalter in den Niederlanden, zweiter Sohn des Kaisers Maximilian II., geb. zu Wien, war lange Zeit Statthalter in Unter- und Oberösterreich und führte ein strenges, aber gerechtes Regiment, worauf ihm 1590 die Vormundschaft über den jungen Erzherzog Ferdinand von der steirischen Linie übertragen wurde. Im J. 1592 erlitt er in Ungarn von den Türken eine Niederlage. In demselben Jahr vertraute ihm König Philipp II. von Spanien die Regierung der Niederlande an; doch traf Ernst in Brüssel erst 1594 ein, richtete dort nichts Bedeutendes aus und starb schon daselbst.
[Sachsen.]
11) Kurfürst von Sachsen, ältester Sohn Friedrichs des Sanftmütigen, geb. Stifter der Ernestinischen Linie des sächsischen Hauses, ward als 14jähriger Knabe mit seinem Bruder Albrecht von Kunz v. Kaufungen aus dem Schloß zu Altenburg 1455 geraubt (s. Sächsischer Prinzenraub), aber glücklich gerettet. Er folgte 1464 seinem Vater in der Kurwürde, regierte aber die meißnischen und thüringischen Länder mit seinem Bruder Albrecht gemeinschaftlich zwei Jahrzehnte lang in guter Eintracht.
Sie vollstreckten 1466 auf Grund der böhmisch-sächsischen Erbeinigung von 1459 die von Georg Podiebrad über den Vogt Heinrich II. von Plauen verhängte Acht und zwangen diesen zur Abtretung von Plauen, Ölsnitz und Adorf. Die Schutzherrschaft über Quedlinburg erwarb Ernst 1479 infolge des seiner Schwester Hedwig, der dortigen Äbtissin, gegen die Stadt und den Bischof von Halberstadt geleisteten Beistandes. Die neuentdeckten Silberbergwerke im Erzgebirge
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verschafften die Mittel zum Ankauf neuer Besitzungen, wie 1472 des Fürstentums Sagan in Schlesien und 1474 der Herrschaften Sorau, Beeskow und Storkow. Die Erhebung von Ernsts zweitem Sohn, Albrecht, auf den erzbischöflichen Stuhl von Mainz 1482 nötigte Erfurt, sein Sträuben gegen die sächsische Schutzherrschaft aufzugeben; der dritte Sohn, Ernst, wurde 1476 Erzbischof von Magdeburg, 1479 auch Koadjutor von Halberstadt und zwang mit des Vaters Hilfe 1478 Halle, 1486 Halberstadt zum Gehorsam. Da sich Papst Sixtus IV. bei der eventuellen Wahl Albrechts zum Erzbischof von Mainz gefällig erwiesen, so reiste Ernst 1480 nach Rom und erhielt die Goldene Rose, welche er dem Dom zu Meißen gab.
Diese Reise und der Anfall Thüringens nach dem Tod ihres Oheims Wilhelms III. führten eine Erkaltung der bisherigen brüderlichen Eintracht und weiterhin die Hauptteilung zu Leipzig, herbei. In dieser erhielt Ernst außer dem Kurland als seinen Anteil Thüringen mit den vogtländischen und fränkischen Besitzungen, die Hälfte des Pleißener und Osterlandes, das Amt Jena etc. und ward so Stifter der Ernestinischen, vorerst kurfürstlichen Linie Ernst starb in Kolditz infolge eines Sturzes vom Pferde. Seine Gemahlin Elisabeth, Tochter des Herzogs Albrecht von Bayern, mit welcher er sich 1462 vermählt, war ihm 1484 im Tod vorausgegangen. Er hatte von ihr vier Söhne: außer den beiden genannten geistlichen Würdenträgern Friedrich (den Weisen) und Johann (den Beständigen), welche beide ihm nacheinander als Kurfürsten folgten.
12) Ernst Friedrich Paul Georg Nikolaus, Herzog von Sachsen-Altenburg, geb. zu Hildburghausen, Sohn des Herzogs Georg, folgte diesem 1853 in der Regierung. Er vereinbarte bereits 1862 eine Militärkonvention mit Preußen und blieb 1863 von dem Fürstentag fern. 1866 trat er dem preußischen Bundesreformentwurf bei und stellte Preußen seine Truppen zur Verfügung. Aus seiner Ehe mit der Prinzessin Agnes von Anhalt-Dessau wurde ihm die mit dem Prinzen Albrecht von Preußen vermählte Prinzessin Maria geboren.
13) der Fromme, Herzog von Sachsen-Gotha, der neunte von den Söhnen des Herzogs Johann von Weimar, Stifter des gothaischen Gesamthauses, geb. zu Altenburg, erhielt nach dem Tod seines Vaters (1605) von seiner Mutter Dorothea Maria von Anhalt eine treffliche Erziehung, leitete während des böhmischen Kriegs in Abwesenheit seines ältern Bruders die Landesverwaltung, machte unter Gustav Adolf und dann unter seinem jüngern Bruder: Bernhard von Weimar, eine Reihe von Kämpfen im Dreißigjährigen Krieg mit, namentlich am Lech, wo er mit seinem Regiment zuerst über den Fluß setzte, bei Nürnberg, bei Lützen, wo er den Kampf gegen Pappenheims frisches Korps siegreich bestand, und bei Landshut, und führte für seinen Bruder Bernhard mit großer Umsicht die Verwaltung der Bistümer Würzburg und Bamberg. 1635 trat er mit seinen Brüdern Albrecht und Wilhelm dem Frieden zu Prag bei, weshalb die Länder seines Hauses, die er mit Wilhelm jetzt gemeinschaftlich regierte, von den Schweden gebrandschatzt wurden. Im J. 1636 vermählte er sich mit der Tochter des Herzogs Johann Philipp von Altenburg, Elisabeth Sophie, residierte hierauf zu Weimar, bis er nach der Teilung des Gesamtbesitzes mit seinen Brüdern Wilhelm und Albrecht seinen Wohnsitz in Gotha nahm.
Schon 1644 fiel ihm durch Albrechts Tod die Hälfte des Fürstentums Eisenach zu, 1660 Teile von Henneberg, und 1672 kam er durch den Tod des Herzogs Wilhelm von Altenburg auch in den Besitz von drei Vierteilen der koburg-altenburgischen Gebiete. Für sein Land suchte Ernst in jener unruhigen und unglücklichen Zeit durch eigne Thätigkeit, geordnete Verwaltung und treffliche Gesetze aufs beste zu sorgen, um die Wunden, die der Krieg geschlagen, zu heilen. Er legte Magazine zur Beschaffung wohlfeilen Brotes an, förderte den Ackerbau, Handel und Gewerbe und beschränkte den Luxus; vor allem aber war er auf Wiederherstellung der gelockerten Sittenzucht und auf Hebung des Kirchen- und Schulwesens bedacht, führte eine genaue Aufsicht der Geistlichen ein, verordnete, daß alle Kinder von fünf Jahren an zur Schule angehalten werden sollten, und veranstaltete 1641 eine Kirchenvisitation sowie auch eine neue, die sogen. Ernestinische Bibelausgabe.
Unter andern Büchern, die er ausarbeiten und den Bogen zu einem Pfennig verkaufen ließ, sind zu erwähnen: der »Kurze Unterricht« für Welt- und Naturkunde, die biblische Bilder- und die Katechismusschule, das weimarische Bibelwerk. Für die Erwachsenen wurden Katechismusexamina angeordnet und die Katechismusthaler geprägt. Seine eignen Söhne mußten sich in Gegenwart der Räte alle Monate prüfen lassen. Treue Diener an Kirche und Schule erhielten durch Unterstützungen Aufmunterung, träge wurden »ausgefilzt« und ein Schul- und Pfarrwitwenfiskus gestiftet. Im J. 1651 ließ er durch den Landtag die Beschränkung der Ausgaben für das Militär, die Errichtung eines Zucht- und Waisenhauses und eine verbesserte Prozeßordnung, die dem Unwesen der Advokaten ein Ende machen sollte, beschließen.
Eine Verordnung von 1653 stellte die Ausübung der ärztlichen Praxis unter die Aufsicht des Staats. Durch solche Einrichtungen hoben sich die Finanzen, die Steuern verminderten, die Lage der untern Stände besserte sich. Durch seinen Reichtum wie durch sein bedeutend angewachsenes Land nahm Ernst unter den Reichsfürsten eine angesehene Stellung ein. Als das Reich ernsthafte Rüstungen gegen die Türken verlangte, brachte Ernst ein dreifach verstärktes Kontingent aus.
Gegen Frankreich stellte er später dem Kaiser 3200 Fußsoldaten und 620 Reiter als Hilfskorps. Weit über die Grenzen Deutschlands hinaus verbreitete sich Ernsts Ruf: Cromwell rechnete ihn unter die drei klugen Fürsten;
der Patriarch von Alexandria schrieb an den »Sultan« Ernst von Gotha;
der Zar Alexei Michailowitsch bat ihn um Hilfe wider die Türken.
Nachdem er schon 1674 die Regierung seinem Sohn Friedrich übergeben, starb er Von 18 Kindern überlebten ihn 7 Prinzen, welche sich in seine Lande teilten.
Vgl. Klaunig und Schneider, Ernst, Herzog zu Sachsen-Gotha, nach seinem Leben und Wirken (Leipz. 1858);
A. Beck, der Fromme (Weim. 1865, 2 Bde.).
14) Ernst Ludwig, gewöhnlich Ernst II. genannt, Herzog von Sachsen-Gotha und Altenburg, zweiter Sohn des Herzogs Friedrich III., geb. vermählte sich 1769 mit der Prinzessin Marie Charlotte Amalie von Meiningen und trat die Regierung 1772 unter ungünstigen Umständen an, da Schulden und Teurung schwer auf dem Lande lasteten. Ernst suchte demselben mit bestem Erfolg, namentlich durch große Beschränkung seiner Hofhaltung, aufzuhelfen; erst als er dies erreicht hatte, legte er Sammlungen von litterarischen und Kunstschätzen an und zwar nur durch die Ersparnisse seiner Schatulle. Zur Unterhaltung der Sternwarte auf dem Seeberg bei Gotha, die unter Zach einen Namen in der astronomischen Welt erlangte, setzte er in seinem Testament einen
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Fonds von 40,000 Thlr. aus, wie er denn überhaupt die astronomischen und physikalischen Studien, die er selbst betrieb, eifrig unterstützte. Mit kluger Umsicht wußte er die Staatsangelegenheiten in die geeignetsten Hände zu legen. Dem Freimaurerbund und dem Illuminatenorden trat er bei, ohne jedoch in ihnen die gehoffte Befriedigung zu finden. Er verbesserte das Armenwesen, beschränkte den Luxus und hob das Lotto auf. Auch das Schulwesen und die Pflege der Künste nahmen seine Sorge vielfach in Anspruch, 1779 errichtete er ein Schullehrerseminar. In der äußern Politik schloß er sich an den von Friedrich II. gestifteten Fürstenbund an. Er starb Ihm folgte sein Sohn August.
Vgl. A. Beck, Ernst II. als Pfleger und Beschützer der Wissenschaft und Kunst (Gotha 1855).
15) Herzog von Sachsen-Hildburghausen, geb. der sechste Sohn des Herzogs Ernst des Frommen, Stifter der hildburghausischen Linie, erhielt 1676 die Ämter und Städte Hildburghausen, Heldburg, Veilsdorf, Eisfeld, Schalkau und Königsberg in Franken und 1702 durch Befreiung Hildburghausens von dem sogen. Nexus Gothanus in seinen Ländern die volle landesfürstliche Regierung. Er befand sich 1683 im sächsischen Heer des Kurfürsten Johann Georg III. beim Entsatz Wiens und nahm an den damaligen weitern Unternehmungen gegen die Türken, der Belagerung Grans, der Eroberung Neuhäusels, bis zu Ende des Kriegs Anteil. Auch später kämpfte er noch in holländischen Diensten gegen Ludwig XIV. Seine letzte Regierungshandlung war die Gründung eines Gymnasium illustre in seiner Residenz. Er starb
16) Ernst III. Anton Karl Ludwig, Herzog von Sachsen-Koburg, Sohn des Herzogs Franz, geb. gelangte zur Regierung. Weil er bei Auerstädt an der Seite des Königs von Preußen gekämpft und sodann einige Trümmer des preußischen Heers nach Königsberg geführt hatte, ward sein Land von Napoleon I. in Besitz genommen; doch erhielt er dasselbe auf Fürsprache Kaiser Alexanders im Tilsiter Frieden zurück, fand es aber mehr noch als durch den Krieg durch die schlechte Verwaltung des Ministers v. Kretzschmann heruntergebracht vor und blieb von Napoleon stets mit argwöhnischen Augen betrachtet.
Nach der Schlacht bei Leipzig führte er das 5. Armeekorps der Verbündeten, welches aus den Truppen der kleinen deutschen Länder bestand, und zwang Mainz durch Blockade zur Übergabe. Nachdem er schon an den politischen Verhandlungen zu Paris teilgenommen, machte er auf dem Wiener Kongreß seinen Einfluß für das in Frage gestellte Fortbestehen des Königreichs Sachsen mit Erfolg geltend. Ihm selbst wurde in dem jenseit des Rheins gelegenen Fürstentum Lichtenberg eine Landesvergrößerung mit 20,000 Einw. zugesprochen, die im zweiten Pariser Frieden, nachdem er als Oberbefehlshaber der sächsischen Truppen wieder dem Feldzug gegen Napoleon beigewohnt hatte, durch eine weitere mit 5000 Einw. vermehrt ward. Doch trat er den ganzen Landesteil für 2 Mill. Thlr. an Preußen ab und erkaufte dafür 1836 die Domänen Wandersleben, Mühlberg und Rohrensee bei Erfurt, 1837 Thal und 1838 Mechterstedt im Gothaischen. Nach dem Erlöschen des gothaischen Stammhauses fiel ihm durch den Staatsvertrag vom 12.-15. Nov. 1826 das Herzogtum Gotha, mit Ausschluß des Amtes Kranichfeld, zu, wogegen er das Fürstentum Saalfeld an Meiningen abtreten mußte. Am gab er Koburg eine Verfassung; in Gotha ließ er die alte Form der feudalen Landstände fortbestehen.
Unter seiner Regierung wurden die auf Geldspekulation berechneten, später abgeschätzten »Koburger« Scheidemünzen geprägt. Nachdem seine Ehe mit Luise, der Tochter des Herzogs August von Sachsen-Gotha, 1826 wieder getrennt worden, vermählte er sich 1831 mit Maria, der Tochter des Herzogs Alexander von Württemberg. Seine Schwester Viktoria ward durch ihre Vermählung mit dem Herzog Eduard August von Kent Mutter der jetzt regierenden Königin von England, deren Hand Ernsts jüngerer Sohn, Albert, 1840 erhielt. Sein jüngerer Bruder, Leopold, wurde 1831 zum König der Belgier erwählt, und sein Neffe Ferdinand, der älteste Sohn des Herzogs Ferdinand von Sachsen-Koburg-Koháry, ward 1836 der Gemahl der Königin von Portugal, Donna Maria da Gloria. Ernst starb
17) Ernst IV. (II.) August Karl Johann Leopold Alexander Eduard, Herzog von Sachsen-Koburg, ältester Sohn des vorigen, geb. zu Koburg, bereiste 1836 mit seinem Bruder dem Prinzen Albert, England, Frankreich und Belgien, studierte dann zu Bonn und trat als Rittmeister in königlich sächsische Dienste. Nach verschiedenen Reisen in Spanien, Italien, Portugal und Afrika folgte er 1844 seinem Vater in der Regierung, nachdem er sich 1842 mit der Prinzessin Alexandrine Luise Friederike Elisabeth von Baden vermählt hatte.
In den Bewegungsjahren von 1848 bis 1849, in denen er durch rechtzeitige Konzessionen die Gemüter zu beruhigen wußte, gelang es ihm, die Herzogtümer Koburg und Gotha durch eine gemeinsame Verfassung zu vereinigen. Auch übernahm er ein selbständiges Kommando im Kriege gegen Dänemark, und unter seinem Oberbefehl wurde der Sieg bei Eckernförde gewonnen. Nachdem die Pläne für das deutsche Gesamtreich gescheitert, schloß er sich dem sogen. Dreikönigsbündnis an und veranlaßte den Fürstenkongreß zu Berlin.
Bei der persönlichen Freundschaft zwischen ihm und dem Kaiser Napoleon, den er auch zuerst von den deutschen Fürsten in Paris begrüßt hatte, bemühte er sich 1854 beim Ausbruch des Krimkriegs, eine Wendung Preußens zu gunsten Rußlands zu verhindern; dagegen suchte er 1859 Preußen zur Teilnahme am Kriege gegen Frankreich zu bestimmen. Da er in dem bald darauf berufenen Bismarck nur die Reaktion verkörpert sah, setzte er seine Hoffnungen bezüglich einer zeitgemäßen Regeneration Deutschlands auf Österreich und war ein eifriger Teilnehmer am Fürstentag von Frankfurt 1863. Zugleich erlangte er in jener Zeit eine außerordentliche Popularität durch seine persönliche, von aller Etikette freie Teilnahme an Turn- und Schützenfesten, von welchen man damals das Heil erwartete, durch seine Begünstigung des Nationalvereins u. dgl. Nach dem Tode des Königs Friedrich VII. von Dänemark trat Ernst beim Bundestag energisch für die Trennung der Herzogtümer von Dänemark und die Succession des Prinzen Friedrich von Augustenburg ein, suchte auch persönlich den Kaiser Napoleon III. für diesen Plan günstig zu stimmen.
Doch schloß er sich 1866 in richtiger Erkenntnis der Verhältnisse mutig und entschlossen der preußischen Politik an und machte im Gefolge des Königs Wilhelm den Krieg von 1870/71 mit. Der Herzog ist ein trefflicher Musiker und Komponist; bekannt sind seine Opern: Zaïre, Casilda, Santa Chiara, Diana von Solanges sowie verschiedene kleinere Kompositionen. 1862 machte er mit zahlreichem Gefolge, worunter mehrere. Naturforscher, eine Reise nach Ägypten und Abessinien; die Resultate der Reise sind niedergelegt
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in dem Prachtwerk »Reise des Herzogs Ernst von Sachsen-Koburg-Gotha nach Ägypten etc.« (Leipz. 1864).
18) Ernst Ludwig I., Herzog von Sachsen-Meiningen, zweiter Sohn des Herzogs Bernhard I., geb. 1672, trat 1692 als Oberst eines gothaischen Regiments in holländische Kriegsdienste, dann in kurpfälzische, ward kaiserlicher Feldmarschallleutnant, focht mit Auszeichnung in den Kriegen gegen Ludwig XIV., stieg in kaiserlichen Diensten bis zum Feldzeugmeister, übernahm nach dem Tod seines Vaters 1706 die Regierung seines Landes, die ihm seine Brüder Friedrich Wilhelm und Anton Ulrich überließen, und starb
19) Ernst August, Herzog von Sachsen-Weimar, Sohn des Herzogs Johann Ernst, geb. führte seit 1707 mit seinem Oheim Wilhelm Ernst bis zu dessen Tod 1728 die Regierung gemeinschaftlich, doch nicht ohne mancherlei Irrungen, zu deren Vermeidung er 1725 die Primogenitur festsetzte. Ein Nachahmer Ludwigs XIV., hatte er eine prächtige Hofhaltung, befriedigte seine Baulust durch Anlegung vieler kleiner Jagdschlösser, der Jakobskirche in Weimar, des Schlosses in Eisenach, machte großen Aufwand für das Militär und trieb Alchimie. Auch stiftete er den Weißen Falkenorden (s. d.). Seit 1734 wohnte er meist in Eisenach, wo er starb.
Vgl. v. Beaulieu-Marconnay, Ernst A., Herzog zu Sachsen-Weimar-Eisenach (Leipz. 1872).
[Schwaben.]
20) Ernst I., der ältere, Herzog von Schwaben, Sohn des Markgrafen Luitpold von Österreich aus dem Haus Babenberg, empörte sich 1003 gegen Kaiser Heinrich II., wurde aber zur Unterwerfung gezwungen und leistete fortan dem Kaiser treue Dienste. Durch seine Vermählung mit Gisela, der Schwester Herzog Hermanns III. von Schwaben, wurde er nach dessen Tod (1012) Herzog von Schwaben; doch starb er schon auf der Jagd durch die Unvorsichtigkeit eines Dienstmannen tödlich verwundet. Seine Witwe Gisela heiratete sodann den fränkischen Grafen Konrad, nachmaligen Kaiser Konrad II. Ihr und Ernsts I. Sohn war
21) Ernst II., Herzog von Schwaben, der vielbesungene »Herzog Ernst von Schwaben«, geb. 1007. Er ward nach seines Vaters Tod mit dem Herzogtum Schwaben belehnt. Da er aber noch ein Kind war, führte die Regierung seine Mutter Gisela und, als Kaiser Heinrich II. dieser wegen ihrer Vermählung mit dem ihm feindlichen Konrad von Franken die Vormundschaft entzog, sein Oheim, der Erzbischof Poppo von Trier. Mit seinem Stiefvater, welcher 1024 Kaiser wurde, geriet Ernst bald in Streit: zuerst erhob letzterer Erbansprüche auf Burgund, die Konrad nicht anerkennen wollte;
doch mußte sich Ernst 1025 dem Kaiser unterwerfen und nach Italien folgen.
Zum zweitenmal empörte er sich 1027 in Verbindung mit den Grafen Welf II. von Bayern, Werner von Kyburg u. a., wurde aber bald vom Kaiser bezwungen, eine Zeitlang auf Schloß Giebichenstein in Haft gehalten und eines Teils seiner Besitzungen beraubt. 1028 erhielt er die Freiheit und das Herzogtum Schwaben zurück. Als er sich aber 1030 weigerte, den geächteten Grafen Werner von Kyburg, der sein Anhänger gewesen, bekriegen zu helfen, wurde er in die Reichsacht und in den Bann gethan. Ernst flüchtete sich mit Werner und seinen übrigen Anhängern in die Burg Falkenstein bei Schramberg im Schwarzwald und fristete seine Existenz durch Raub und Plünderung, bis er im Kampf gegen den vom Bischof Warmann als Verweser des Herzogtums Schwaben gegen ihn gesendeten Grafen Mangold fiel. Seine Thaten und Schicksale, besonders seine Treue gegen Werner, erregten allgemeine Teilnahme für ihn; sein Kampf mit dem Kaiser wurde vielfach besungen, und Ernst wurde in dem »Herzog Ernst« (s. d.) betitelten Volksbuch der Held vieler wunderbarer Schicksale und Abenteuer. Uhland hat seine Treue in dem Trauerspiel »Herzog Ernst von Schwaben« verewigt.
Vgl. Bartsch, Herzog Ernst (Wien 1869).