angestellten Untersuchungen nicht zu einem allgemein als gültig anerkannten
Resultat geführt. Da das
Erkenntnisvermögen
seine Thätigkeit unter verschiedenen Modifikationen äußert, so unterscheidet man folgende
Arten der Erkenntnis (wobei jedoch der
innige Zusammenhang und die
Wechselwirkung zwischen ihnen nicht außer
Augen gesetzt werden darf): Erkenntnis durch die
Sinne, Sinneswahrnehmung,
Anschauung, das unmittelbare Auffassen des
Seins wirklich oder vermeintlich vorhandener, dem
Bewußtsein
gegenwärtiger
Dinge, die teils der
Außenwelt angehören und durch den äußern
Sinn, dessen
Organe die fünf
Sinne sind, wahrgenommen
werden, teils der innern
Welt zugerechnet werden und demnach
Vorstellungen,
Gefühle und Bestrebungen sind, welche als momentan
in uns vorherrschende uns zum
Bewußtsein kommen und durch den sogen. innern
Sinn, für den wir ein körperliches
Organ nicht kennen, wahrgenommen werden; Erkenntnis durch die
Einbildungskraft oder das Vorstellungsvermögen im engern
Sinn, das Auffassen
und Vorstellen solcher Gegenstände, die nicht gegenwärtig, wohl gar nicht einmal wirklich vorhanden sind, vermittelst rein
innerlicher Thätigkeit und ohne Mitwirkung der äußern
Sinne; die höhere, übersinnliche Erkenntnis, die sich
mittels des
Verstandes und der
Vernunft äußert. Von Wichtigkeit ist aber besonders die
Einteilung, wonach die Erkenntnis entweder
eine empirische
(Erfahrungs-) oder eine rationale (Vernunfterkenntnis im engern
Sinn) ist. Erstere entsteht infolge einer Anregung
durch den äußern oder innern
Sinn, letztere stammt bloß aus der
Vernunft und wird demnach durch bloßes
Nachdenken hervorgebracht (vgl.
A priori und
A posteriori).
(Gnoseologie), die
Lehre
[* 2] von
Begriff,
Wesen, Ursprung und
Inhalt der (menschlichen)
Erkenntnis. Dieselbe
ist keine selbständige und ursprüngliche, sondern nur von der
Psychologie (s. d.) einer-, von der
Logik
(s. d.) anderseits abhängige philosophische
Wissenschaft; von der erstern dadurch, daß die
Erkenntnis als Bewußtseinsvorgang
an die
Naturgesetze, von der letztern dadurch, daß dieselbe als
Wissen an die Normalgesetze des
Denkens gebunden ist.
Insofern die Erkenntnislehre die
Beobachtung sowohl der einen als der andern der
Erkenntnis zur
Pflicht macht, stellt
sie denMaßstab
[* 3] auf, an dem jede angebliche
Erkenntnis entweder (vom psychologischen Standpunkt aus) ihrem Ursprung oder (vom
logischen aus) ihrem
Inhalt nach als solche beurteilt zu werden vermag. Je nachdem diese Beurteilung sich (wie es z. B.
in der historischen
Kritik der
Fall ist) an einzelne für
Erkenntnis ausgegebene Behauptungen hält oder
(wie es z. B. in der
Kritik des
Erkenntnisvermögens der
Fall ist) auf die Möglichkeit der
Erkenntnis überhaupt durch gewisse
Gebiete derselben sich ausdehnt, wird
Kritik der Erkenntnisse und Erkenntniskritik unterschieden. Jene geht darauf aus, eine
wirkliche von einer vermeintlichenErkenntnis
(Irrtum), diese dagegen, die wirkliche von der nur vermeintlichen
Erkenntnis (Selbsttäuschung) zu sondern. Indem
Kants
»Kritik der reinen
Vernunft« diese letztere im
Gegensatz zur
Erfahrung für
trügerisch hält, hat er zugleich alle auf ihre
Quelle
[* 4] zurückzuführenden vermeintlichen Erkenntnisse für leere Trugbilder
(»Vernunftträume«) erklärt.
ein
steinerner, hölzerner, auch eiserner, turmähnlicher
Ausbau im zweiten oder dritten
Stock oder in mehreren
Stockwerken eines Gebäudes, welcher vorn und an den Seiten mit
Fenstern versehen ist, um die Aussicht nach und längs der
Straße zu gewinnen; stammt aus dem
Orient und wird besonders in alten deutschen
Städten, z. B.
Nürnberg,
[* 5] angetroffen, von der
modernen
Baukunst
[* 6] jedoch überall nachgeahmt. Für Erker, die aus dem
Mittelalter stammen, hat man auch die Bezeichnung
Chörlein.
Bisweilen werden auch unmittelbar über dem
Dachgesims aus dem
Dach
[* 7] herausgebaute und besonders verdachte
Stuben Erker genannt.
(Declaratio,
Definitio sensu latiori),
Entwickelung eines
Begriffs mittels Angabe seiner Merkmale, wodurch
er dem
Bewußtsein gleichsam aufgehellt, klar gemacht wird. Die Erklärung ist entweder bloß erläuternd (explicans,
explicatio,
Erläuterung), wenn sie nämlich in unbestimmter
Weise nur einige zu einem gewissen Behuf eben hinreichende Merkmale
angibt, oder begrenzend (definiens, definitio sensu strictiori, Begrenzung,
Definition, s. d.), wenn sie
die wesentlichen (charakteristischen) Merkmale eines
Begriffs, wodurch derselbe seinem
Inhalt nach bestimmt und von andern
Begriffen abgegrenzt (definiert) wird, darlegt, oder endlich beschreibend (describens, descriptio,
Beschreibung, s. d.), wenn
sie das zu Erklärende durch eine Anzahl von vornehmlich sinnlichen Merkmalen bezeichnet, welche zur
leichtern Erkennung desselben dienen sollen. In
Fällen, wo es schwierig ist, sogleich eine logisch befriedigende
Definition
zu geben, macht man von der erstern Art, der erläuternden Erklärung,
Gebrauch, indem man die Merkmale eines
Begriffs nach und nach
vorführt und mit denen den Anfang macht, die sich zunächst darbieten und zur Unterscheidung des zu
erklärenden
Begriffs von andern fürs erste hinreichend sind.
Eine derartige Erklärung, welche die erschöpfendere vorbereiten soll, wird oft eine vorläufige (praeliminaris)
genannt; da sie jedoch den
Begriff mittels allmählicher Aufsuchung und Vergleichung seiner Merkmale lauterer oder durchsichtiger
macht, so kommt sie im wesentlichen mit der
Erläuterung überein. Wird eine Begriffsentwickelung in der
eben bezeichneten
Weise fortgesetzt, so entsteht eine
Erörterung oder Auseinandersetzung (expositio). Auch versteht man unter
Erklärung
Auslegung,
Interpretation von Schriftwerken, wobei es darauf ankommt, den
Sinn darzulegen, welcher ursprünglich, also im
Geist oder
Gemüt des Schreibenden oder Sprechenden, mit den gegebenenWorten verknüpft war und demnach
auch vom Lesenden oder Hörenden damit zu verknüpfen ist (vgl.
Auslegung,
Hermeneutik,
Interpretation).
Endlich ist Erklärung eine
Rede oder
Schrift, wodurch jemand gewisse Meinungen, Absichten oder Entschlüsse kundgibt.
Daher letztwillige Erklärung, s. v. w.
Testament.
(franz. Cerlier), Bezirksstadt im schweizer.Kanton Bern,
[* 8] 444 m ü. M.,
am südwestlichen
Ufer des
BielerSees und am
Fuß des Jolimont, mit
Schloß und (1880) 683 reform. Einwohnern, die Weinbau,
Landwirtschaft
und Uhrmacherei treiben.
eins der ältesten bernischen Adelsgeschlechter, das in der Geschichte
Berns eine hervorragende
Rolle gespielt
hat. Zugleich
Vasallen der
Grafen von Nidau und
Bürger von Bern,
[* 9] hielten die Erlach zu der Stadt in ihren
Kämpfen
gegen den burgundischen
Adel. So befehligte nach der
TraditionUlrich von Erlach 1298 die
Berner in der
Schlacht am Dornbühl, und
¶
mehr
sein Sohn Rudolf von Erlach erfocht der Stadt den glänzenden Sieg bei Laupen eine Angabe, die indes neuerdings bestritten
worden ist, da in dem ältesten Laupener Schlachtbericht von ihm nur als dem Befehlshaber einer Expedition gegen Freiburg
[* 11] 1440 die
Rede ist, während sonst der Schultheiß Bubenberg als Anführer genannt wird. In späterer Zeit sind merkwürdig:
JohannLudwig von Erlach, ausgezeichneter Feldherr und Staatsmann, geb. 1595 zu Bern,
trat zuerst als Page, dann als Offizier in den DienstChristians von Anhalt
[* 12] und wurde mit ihm 1620 in der Schlacht am WeißenBerge gefangen.