größtenteils innerhalb der thüringischen
Staaten gelegen, umfaßt 3530 qkm (64,10 QM.) mit
(1885) 411,216 Einw. (116 auf 1 qkm, 1880: 403,604 Einw.,
wovon 304,293
Evangelische, 96,599 Katholiken und 1800
Juden). Er besteht aus den elf
Kreisen:
Richterpersonen, welche bei
Verhandlungen von längerer Dauer zugezogen werden, um für den
Fall
der Verhinderung eines
Richters für diesen einzutreten. Nach dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz
(§ 194) dürfen an einer gerichtlichen
EntscheidungRichter nur in der gesetzlich bestimmten Anzahl mitwirken, also nicht
mehr, aber auch nicht weniger
Richter
(Schöffen,
Geschworne), als im
Gesetz vorgeschrieben. Auf der andern Seite darf das
Urteil
nur von
Richtern gefällt werden, welche an der vorausgehenden mündlichen
Verhandlung teilnahmen.
Bei
Verhandlungen von längerer Dauer kann nun der
Fall eintreten, daß
Richter
(Schöffen,
Geschworne) durch
Krankheit oder andre Zwischenfälle verbindert werden, an der
Entscheidung selbst teilzunehmen. Um nun für solche
Eventualitäten
die Möglichkeit, die
Verhandlung zu Ende zu führen, sicherzustellen, ist es zulässig, Ergänzungsrichter (Ergänzungsgeschworne,
Ergänzungsschöffen) zuzuziehen, welche
im Fall der Verhinderung eines
Richters eintreten. Ergänzungsgeschworne
und Ergänzungsschöffen müssen vor Beginn der
Verhandlung verpflichtet werden. Die Ergänzungsrichter haben der ganzen
Verhandlung mit beizuwohnen,
sie haben dasselbe
Fragerecht wie die eigentlichen
Richter und überhaupt dieselben Befugnisse, welche dem
Richter zum
Zweck
seiner
Information eingeräumt sind.
Stadt im griech.
NomosAttika und
Böotien, nahe dem
KapKolonnäs, im
GebirgeLaurion (s. d.), mit 3000 Einw.
und großartigen Bleihütten, in denen seit 1864 durch eine französische
Gesellschaft die bereits im
Altertum geförderten, aber als nutzlos verworfenen
Erze verarbeitet werden, wobei neben
Blei
[* 10] auch viel
Silber gewonnen wird;
1878 erreichte
die
Erz- und Metallgewinnung einen Wert von 9,5 Mill.
Drachmen.
die auf dem
Gefühl der schlechthinnigen Abhängigkeit von Gott und auf dem
Glauben an seine allwaltende
Vorsehung
beruhende Bereitwilligkeit, sich allen Schickungen zu unterwerfen. In dieser ihrer christlichen Form unterscheidet sie sich
sowohl von der stoischen
Ataraxie (Unerschütterlichkeit), welche den
Schmerz nicht zur
Empfindung kommen
läßt, als auch von dem mohammedanischen
Fatalismus, der lediglich darauf beruht, daß Gott und
Mensch sich verhalten wie
Herr und Sklave, sowie von jedweder der pantheistischen oder auch der materialistischen Weltanschauung entstammenden
Resignation der Hoffnungslosigkeit.
nach griech.
Mythus Sohn des Klymenos, König von
Orchomenos in
Böotien. Als sein
Vater
bei einem
Feste des
Poseidon
[* 14] von einem edlen Thebaner durch einen Steinwurf getötet worden, zog er mit einem
Heer gegen die
Thebaner und zwang sie zu einem jährlichen
Tribut von 100
Rindern auf 20 Jahre. Auf die den
Tribut einfordernden
Boten des Erginos stieß
Herakles
[* 15] bei seiner Rückkehr vom Kithäron; er schnitt ihnen
Nase
[* 16] und
Ohren ab, band ihnen die
Hände auf
den
Rücken und schickte sie so dem Erginos zurück. Als dieser nun wieder mit Heeresmacht heranzog, trat ihm
Herakles, von
Athene
mit
Waffen ausgerüstet, an der
Spitze der Thebaner entgegen, schlug und tötete ihn und zwang die Orchomenier,
den doppelten
Tribut an
Theben abzuliefern. Erginos'
Söhne sind die mythischen
BaumeisterAgamedes und
Trophonios.
ein linksseitiger, jurassischer Zufluß des
Rheins, von der
Säge
[* 17] Rothenfluh an 20 km lang.
Nachdem die Ergolz in
ihrem
Thal,
[* 18] bei Gelterkinden,
¶
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Sissach etc., die meisten Seitenbäche des BaselerJura gesammelt, bildet sie bei Liestal (315 m) einen Fall und betritt die
Rheinebene, um bei Augst, das aargauische Kaiser-Augst von Basel-Augst trennend, in den Hauptstrom zu münden (258 m ü. M.).