Die ungemein zahlreichen Erbsensorten unterscheidet
man inSchal-, Kneifel-,
Pahl-,
Kern-, Ausmache- oder Läufererbsen, von
denen nur die grünen oder reifen
Samen,
[* 2] und in Zuckererbsen, von denen auch die nicht völlig reifen
Hülsen gegessen werden.
Außerdem unterscheidet man niedrig bleibende Krup- oder Zwergerbsen und
Stapel- oder Stiefelerbsen, welche
trockner
Reiser zur Unterstützung bedürfen. Die Erbse verlangt einen tief lockern, nahrhaften
Boden in zweiter oder selbst dritter
Gare.
Man säet sie auf 1,25 m breite
Beete, am besten in
Reihen, welche 25-30
cmAbstand haben, und in welchen die einzelnen
Samen 2-3
cm voneinander und 5-6
cm tief gelegt werden. Man rechnet auf 1
Hektar 3-4,3 Neuscheffel spät reifende,
große, 4,3-4,75 Neuscheffel mittelfrühe und 4,9-5,4
Neuscheffel frühe, kleine Erbsen, bei breitwürfiger
Saat etwas mehr. Die aufgegangenen
Pflanzen werden etwas angehäufelt
und stets von Unkraut frei gehalten. Die Stapelerbsen werden mit Reisern versehen, sobald sie 12-20
cm
hoch sind. Man rechnet im allgemeinen 16-20
Wochen Vegetationsdauer und erntet vom
Hektar etwa 25,8-51,6 Neuscheffel Erbsen
und 1566-3520 kg
Stroh. Die Keimfähigkeit dauert 3-5 Jahre, ein Neuscheffel Erbsen wiegt 40 kg. Der Erbsenbau
wird in Südeuropa in bei weitem größerm
Maßstab
[* 3] betrieben als inDeutschland.
[* 4] Die Erbsen haben, wie
alle
Hülsenfrüchte, hohen Nahrungswert (s. Tafel
»Nahrungsmittel«),
[* 5]
Auch als Viehfutter sind Erbsen von Wichtigkeit und werden vorteilhaft mit gekochten
Kartoffeln,
Buchweizen etc. verfüttert.
Man benutzt sie aber auch als Grünfutter. Die reifen Erbsen kommen auch geschält (Erbsgraupen) und als
Mehl
[* 6] in den
Handel.
Letzteres wird, zu Brei verkocht, bisweilen als Zusatz zum
Brot
[* 7] und in der Pfefferkuchenbäckerei benutzt.
Die grünen Erbsen macht man ein oder trocknet sie, und im letztern Zustand kommen besonders
Astrachaner Zuckerschoten auf
den
Markt. Um die reifen Erbsen leichter verdaulich und für manche
Zunge wohlschmeckender zu machen, übergießt man sie mit
lauwarmem
Wasser, schüttet nach 12-18
Stunden das
Wasser ab, läßt sie dann 24
Stunden auf einem
Haufen
liegen und kocht sie wie gewöhnlich.
Die Erbse stammt sehr wahrscheinlich aus dem mittlern
Asien
[* 8] und ist von dort am
Pontus vorüber nach
Europa
[* 9] gelangt; sie war Griechen
und
Römern bekannt, und die
Deutschen scheinen sie noch vor Beginn des mittelalterlichen Kultureinflusses, vielleicht in
jener Zeit, als
Goten und andre deutsche
Völker an der untern
Donau unmittelbar mit Völkern griechischer Halbkultur zusammenstießen,
erhalten zu haben.
In denKapitularienKarls d. Gr. erscheint die Erbse als Pisus mauriscus.
solche Mitglieder ständischer oder parlamentarischer
Korporationen, welche denselben vermöge eines erblichen
Rechts und nicht erst durch
Wahl oder amtliche
Stellung oder Ernennung angehören. Die
Erbstandschaft ist entweder persönlich,
also durch keine Art von
Besitz bedingt, oder dinglich, d. h. vomBesitz gewisser
Güter abhängig, oder
beides zugleich. Erbstände im erstern
Sinn sind nach verschiedenen Verfassungsurkunden die
Prinzen regierender
Häuser und die englischen
Peers (s.
Pairs) der
Mehrzahl nach. In
Deutschland, wo schon seit der Mitte des 17. Jahrh. neben der
Ebenbürtigkeit, als der
persönlichen Befähigung zur
Erbstandschaft, die dingliche notwendig geworden war, gibt es außer den
Prinzen der souveränen
Häuser eigentlich keine persönlichen Erbstände mehr; denn was die
Standesherren anlangt, so sind dieselben
nur insofern zur
Erbstandschaft in der Ersten
Kammer berufen, als sie
Inhaber der
Güter sind, auf welchen dieselbe haftet.
(Peccatum s.
Vitium originis,
Peccatum originale), ein wesentliches
Stück sowohl der katholischen als auch
besonders der protestantischen
Dogmatik. In der alten
Kirche liefen über 300 Jahre lang bezüglich des zu erklärenden
Thatbestandes
der allgemeinen Sündhaftigkeit zwei im
Prinzip entgegengesetzte Auffassungsweisen friedlich nebeneinander her. Die morgenländischen
und griechischen
Kirchenväter betonten, unter dem Einfluß einer philosophischen
Ethik stehend, durchaus
das
Moment der Freiwilligkeit, Selbstthätigkeit und Selbstverantwortlichkeit: der
Mensch erzeugt vermöge seiner sinnlichen
Neigungen die
Sünde selbst, jeder eigentlich wieder neu, und jeder sündigt lediglich auf seine Rechnung.
Zugeständnisse an den
Begriff der Erbsünde werden hier und da nur zu gunsten der biblischen
Sage vom
Sündenfall
gemacht. Dagegen nahm das dogmatische
Denken des
Abendlandes von letzterer seinen Ausgangspunkt, und
Augustinus (s. d.) schritt
endlich dazu vor, das Sündigen in erster
Linie als Naturnotwendigkeit zu fassen, verschuldet und vererbt von
Adam her. Im
pelagianischen Streit siegte die letztere
Anschauung und wurde namentlich die geschlechtliche Lust als
das Fortpflanzungsmittel der Erbsünde dargestellt.
Gleichwohl hat sich nicht bloß in der griechischen
Kirche eine mildere
Ansicht in Geltung erhalten, wonach bloß eine gewisse
Schwäche des menschlichen
Willens und das Todeslos des Leibes im naturnotwendigen
Gefolge des
Sündenfalls liegen, sondern auch
die
katholische Kirche selbst huldigte schon in der scholastischen
Theorie, noch mehr aber in der
Praxis
einer dem
Pelagius näher als dem
Augustinus kommenden Auffassungsweise (Semipelagianismus), und vollends die moderne jesuitische
Dogmatik hat die Erbsünde so gut wie ganz auf den bloß negativen
Begriff der Entziehung eines übernatürlichen Gnadengeschenks,
in dessen
BesitzAdam gewesen sei, reduziert.
Dagegen haben
Luther und
Calvin aus demselben
Grund, welchem die
katholische KircheRaum gab, indem
sie denBegriff der Erbsünde abschwächte, ihn in seiner ganzen augustinischen Strenge festgehalten: weil unter Voraussetzung
totaler Verderbnis des natürlichen
Menschen eine verdienstliche Mitwirkung desselben bei seiner
Bekehrung ausgeschlossen erscheint.
Nur
Zwingli machte aus der Erbsünde, welche nach den reformatorischen Bekenntnissen volle
Schuld und
¶
mehr
Verdammnis aller Ungetauften begründet, eine bloße Erbkrankheit, wie auch die Socinianer, Arminianer und die neuern Dogmatiker
den Begriff der Erbsünde meist in den des Erbübels umsetzten. Doch hat selbst die orthodox-lutherische Dogmatik den Satz des Flacius,
daß durch den Sündenfall die Erbsünde zur Substanz des Menschen geworden sei, als manichäische Übertreibung
verworfen.