1878) war
Crotus Rubianus wohl der bedeutendste Mitarbeiter, wenn nicht der
Urheber; doch dürften namentlich die ernstern
Stücke des zweiten Teils, insbesondere das »Schlauraffsche Reisegedicht«,
ein
Prachtstück der ganzen Sammlung, auf
Hutten zurückzuführen sein. Die Epistolae erschienen in zwei Teilen
an verschiedenen
Orten und unter verschiedenen
Titeln und bestehen, wie sie jetzt vorliegen, 1) aus den 41
Briefen der ersten
und zweiten
Ausgabe, die angeblich in
Venedig
[* 4] bei Minutius (absichtlich statt
Manutius), in der That aber zu
Hagenau
[* 5] bei W.
Angst
im
Herbst 1515 und Anfang 1516 erschienen;
2) aus dem zur dritten
Ausgabe (auch noch von 1516) hinzugekommenen Anhang von 7
Briefen;
3) aus dem 1517 bei
Froben in Basel
[* 6] erschienenen zweiten Teil mit 62
Briefen, wozu 4) in der zweiten
Ausgabe nochmals ein Anhang von 8
Briefen
kam. Ein sogen. dritter Teil der Epistolae (zuerst 1689 gedruckt)
ist eine Sammlung vermeintlicher Seitenstücke dazu aus verschiedener Zeit und hat mit dem ursprünglichen
Buch nichts mehr
zu schaffen. Unter den zahlreichen Gesamtausgaben sind die zu
Frankfurt
[* 7] (1643), die
Londoner Duodezausgabe ohne Jahreszahl,
die von
Maittaire (Lond. 1710),
Münch (Leipz. 1827), von Rotermund (Hannov. 1827, 2 Bde.)
und die anonym erschienene von
Böcking (Leipz. 1858, 2. Aufl. 1869) hervorzuheben. Mit
Kommentar und eingehenden
bibliographischen Nachweisen finden sie sich in
BöckingsAusgabe von »Hutteni opera«
(Supplement, Leipz. 1864-69, 2 Bde). Eine
Übersetzung ins Deutsche
[* 8] lieferte Binder (Stuttg. 1875). Eine Verteidigungsschrift
Pfefferkorns 1516 sowie die »Lamentationes
obscurorum virorum«
(Köln
[* 9] 1518) vermochten den Epistolae nur lahme und gezwungene
Witze entgegenzustellen.
Die
»Epistolae novae obscurorum virorum ex Francofurto Moenano ad
Dr. Arnoldum Rugium rubrum nec non abstractissimum datae«
von G.
Schwetschke (Frankf. 1849; neu hrsg. mit
Erläuterungen,
Halle
[* 10] 1875) behandelten die innern Angelegenheiten des deutschen
Reichsparlaments in witziger
Weise, ebenso die »Epistolae obscurorum virorum«
(Leipz. 1872) das
vatikanische Konzil.
(griech.), »Nachschluß«,
d. h. ein solcher
Schluß, der zu einem andern hinzukommt, indem man den
Schlußsatz des ersten zu einem
Vordersatz des zweiten macht. Durch Verknüpfung mehrerer
Schlüsse dieser Art entsteht die episyllogistische Schlußreihe.
Der den Episyllogismus begründende
Schluß ist der Vorschluß oder Prosyllogismus. Eine prosyllogistische Schlußreihe entsteht daher,
wenn mehrere Prosyllogismen aneinander gereiht werden. Die analytische oder regressive Schlußreihe ist prosyllogistisch,
die synthetische oder progressive aber episyllogistisch. Wird der
Ober- oder Untersatz eines
Schlusses durch einen neuen
Schluß
bewiesen, so ist dies ein Prosyllogismus; wird aber die
Folge eines
Schlusses in einem neuen
Schluß gegeben, so ist letzterer
ein Episyllogismus. Es sind also zum Prosyllogismus wie zum Episyllogismus stets mindestens zwei
Schlüsse erforderlich. Vgl.
Schluß.
Ephoros, der (vermutlich nach dem Peloponnesischen
Krieg) ein
Gesetz vorschlug und durchsetzte,
nach welchem es gestattet wurde, den ursprünglich zum unveräußerlichen
Besitz der spartiatischen
Familien bestimmten Grundbesitz
durch
Testament oder
Schenkungen an andre übergehen zu lassen.
Die
Folge war, daß im
Lauf der Zeit der
Grundbesitz in wenige
Hände kam, die Zahl der
Spartiaten sich verminderte und der spartanische
Staat seine Grundlage verlor.
(griech., scil. logos), Leichenrede; in
Athen
[* 12] besonders die
Rede, welche zur
Feier der
Bestattung der im Verlauf
jedes
Jahrs für das Vaterland
Gefallenen von einem dazu berufenen Redner gehalten zu werden pflegte. Berühmt
ist besonders die Leichenrede des
Perikles auf die in den ersten
Jahren des Peloponnesischen
KriegsGefallenen, welche
Thukydides
aufbewahrt hat. Außer einer andern von
Perikles besitzen wir noch eine von
Lysias und eine unter des
DemosthenesNamen.
Später wurde auch in Friedenszeiten zum Andenken der früher Bestatteten ein Epitaphios gehalten und dabei, als
Cicero in
Athen war, die in
Platons »Menexenos« erhaltene Leichenrede vorgetragen. In der
Folge sanken die Epitaphien zu bloßen
Prunkreden herab, und auch die ähnlichen Laudationes funebres der
Römer
[* 13] haben einen vorzugsweise panegyrischen
Charakter.
(griech.), bei Griechen und
Römern das Hochzeitslied, welches uralter
Sitte gemäß meist chorweise vor
dem Schlafgemach (thalamus) der Neuvermählten abgesungen wurde. Von derartigen
Gesängen der
Sappho, des
Anakreon,
Pindar u. a.
sind nur spärliche
Fragmente auf uns gekommen. Aus der ältern römischen Zeit besitzen wir
Catullus'
»Epithalamium Peleï et Thetidos«; aus der Kaiserzeit sind Epithalamien
erhalten von
Statius,
Ausonius,
Claudianus,
ApollinarisSidonius,
Ennodius,
Venantius Fortunatus etc. und das »Epithalamium Laurentii«.
Sie waren meist im epischen Versmaß gehalten und zeichneten sich durch eine gewisse sinnliche Derbheit
und Keckheit aus. Eine Sammlung römischer Epithalamien findet sich in Wernsdorfs »Poetae
latini minores«, Bd. 4, Teil 2 (Helmst.
1789).
tierisches
Gewebe
[* 17] (s. d.), welches die freie Oberfläche der äußern
Haut, der
Schleimhäute,
Drüsen etc. bekleidet und nur aus dicht aneinander gelagerten
Zellen besteht. Nach der Form der letztern unterscheidet
man das Pflasterepithelium
[* 1]
(Fig. 1), dessen flache
Zellen wie Pflastersteine nebeneinander liegen, das
Cylinderepithelium
[* 1]
(Fig. 2), dessen hohe
Zellen wie senkrecht gestellte kurze
Stäbe nebeneinander stehen, das kubische oder
würfelförmige Epithelium, das mit
Wimpern versehene Flimmerepithelium (s.
Flimmer) etc. In
¶
mehr
vielen Fällen scheiden die nebeneinander gelegenen Zellen auf ihrer Außenfläche einen zusammenhängenden Saum (Oberhäutchen
oder Cuticula) aus, der zuweilen eine bedeutende Dicke erreicht und alsdann Panzer genannt wird (z. B. bei vielen Krebsen). Ferner
können Zellen des Epithelium in ihrem Innern einen flüssigen oder festen Stoff erzeugen und nach außen entleeren
(Drüsenzellen, s. Drüsen). Bei manchen Tieren besteht das der äußern Haut aus mehreren übereinander gelagerten ReihenZellen;
alsdann sind die äußern meist abgeplattet, eingetrocknet und in eigentümlicher Weise verhärtet (verhornt, s. Horn), so
daß man bei den Wirbeltieren auch wohl das Hautgewebe schlechtweg als Horngewebe bezeichnet (s. Haut und
Gewebe). Die innern Schichten bleiben jedoch immer weich, und bei den Fischen sind es auch die äußern.