Beziehung die Bestimmungen des deutschen
Handels-Gesetzbuchs (§ 306 ff.), wonach der redliche Erwerber an
Waren oder andern
beweglichen
Sachen das
Eigentum erlangt, wenn sie ihm von einem
Kaufmann in dessen Handelsbetrieb veräußert und übergeben
worden sind, auch wenn der Veräußerer nicht
Eigentümer war. Handelt es sich um
Papiere auf den
Inhaber,
so findet diese Vorschrift auch dann Anwendung, wenn die
Veräußerung oder Verpfändung nicht von einem
Kaufmann in dessen
Handelsbetrieb geschehen ist.
Nur wenn die Gegenstände gestohlen oder verloren waren, gilt jene
Regel des
Handelsgesetzbuchs nicht.
Inhaberpapiere werden
indessen, auch wenn sie gestohlen oder verloren waren,
Eigentum des gutgläubigen Erwerbers, und wenn
sie verpfändet wurden, bleibt das
Pfandrecht des gutgläubigen Erwerbers auch an gestohlenen oder verlornen
Inhaberpapieren
bestehen.
die
Ableitung des überschüssigen
Wassers von versumpftem
Boden, bez. die Fernhaltung des
den
Boden versumpfenden
Wassers. Die schädlichen Einflüsse der Sumpfgebiete sind allgemein bekannt. Abgesehen von den äußerst
geringen und stets unsichern
Erträgen, entstehen durch die
Ausdünstungen der infolge der abwechselnden
Feuchtigkeit und Trockenheit
in
Fäulnis übergehenden organischen
Stoffe epidemische
Krankheiten, welche auf fast allen Sumpfgebieten regelmäßige
Erscheinungen
bei
Menschen undTieren sind.
Mit der
Melioration verschwinden diese Nachteile und zwar zumeist in überraschender
Weise. Der
Boden ist bereits der Trockenlegung
bedürftig, wenn infolge anhaltender Nässe die
Bestellung desselben nicht rechtzeitig ausgeführt werden kann. Oft zeigt
der nämliche
Boden späterhin, nachdem infolge der Temperaturerhöhung der Verdunstungsprozeß gesteigert wurde, einen Mangel
anFeuchtigkeit, so daß er innerhalb eines
Jahrs abwechselnd an zu großer Nässe und an
Dürre leidet.
In diesem
Fall muß die
Melioration gleichzeitig für eine
Ent- und
Bewässerung Sorge tragen, so daß je nach
Bedarf eine Entziehung
oder eine Zuführung von
Wasser stattfinden kann.
Das
Wasser, welches sich aus irgend einer
Ursache auf oder in dem
Boden ansammelt und diesen versumpft,
kann nur in dem
Fall abgeführt werden, daß ein
Rezipient zur
Aufnahme des überschüssigen
Wassers vorhanden ist oder beschafft
wird. Man bezeichnet denselben mit dem
Namen
»Vorflut«, worunter also in der
Regel ein entsprechend tief gelegener Wasserlauf
von derartigerKapazität zu verstehen ist, daß er das in dem Sumpfgebiet angesammelte
Wasser aufzunehmen
und rechtzeitig abzuführen vermag.
Vorwiegend wird das
Wasser in einem oberirdischen
Rezipienten abgeleitet werden können; jedoch ist nicht ausgeschlossen, daß
dasselbe in eine unterirdische wasserleitende
Schicht versenkt wird, falls die
Kapazität dieser
Schicht größer ist als die
zugeführte Wassermenge. Die
Ursachen der Versumpfung können sehr verschieden sein, und das
Verfahren
der Entwässerung muß sich stets nach denselben richten. Namentlich rühren die Versumpfungen von
Erhöhung der
Bach- und Flußbetten
durch Sinkstoffe her, herbeigeführt von den starken, oft unbewaldeten
Hängen im Gebiet des Oberlaufs des
Flusses.
Ferner von Flußkrümmungen
(Serpentinen), welche das relative
Gefälle vermindern und somit eine
Erhöhung des
Wasserstandes sowie infolge
Verzögerung der Wassergeschwindigkeit eine
Sinkstoffablagerung auf der
Sohle bewirken. Bei eingedeichten
Flüssen nimmt das
Binnenland nicht teil an den
Erhöhungen des Außenlandes, welche durch den
Niederschlag der Sinkstoffe erfolgen.
Demnach verliert das im Deichschutz liegende Gebiet im
Lauf der Zeit seine natürliche
Vorflut und fällt
der Versumpfung anheim. Eine der häufigsten
Ursachen derselben sind ferner die Stauanlagen. Ein jedes Stauwerk, namentlich
ein solches bei schwachem
Gefälle des Wasserlaufs, veranlaßt eine
Erhöhung des Wasserstandes oberhalb des
Wehrs, wodurch
sehr häufig die Abwässerung des anliegenden
Landes unmöglich gemacht wird.
Nach den dargestellten wichtigstem
Ursachen der Versumpfungen lassen sich die
Mittel zur Beseitigung derselben bestimmen. In der
Hauptsache finden folgende
Methoden Anwendung:
1) Abhaltung des fremden, d. h. des von höhern Gebieten in das Sumpfterrain eintretenden,
Wassers. Dasselbe wird um oder in einem bedeichten
Kanal
[* 4] durch die
Niederung in den Vorflutrezipienten geleitet.
2) Tieferlegung des Wasserlaufs durch Krautung und Baggerung; häufig das einfachste und durchaus zweckentsprechende
Mittel zur Beschaffung der
Vorflut für ein versumpftes Gebiet.
3) Abhaltung der durch Uferabbrüche und durch Seitenzuflüsse in Gebirgsländern in den Wasserlauf geführten Sinkstoffe
mittels Uferdeckungen,
Thalsperren und ähnlicher
Anlagen.
4)
Abkürzung stark gekrümmter Wasserläufe mittels Durchstichen; ein
Mittel, welches aus mehrfachen
Gründen
nur mit Umsicht angewendet werden darf. Die erzielte
Senkung des Wasserstandes macht oft die sehr wünschenswerte Überflutung
mittels des befruchtenden Winterhochwassers unmöglich. In diesem
Fall empfiehlt sich zumeist anstatt des Durchstichs 5) die
Anlage eines Parallelkanals, welcher das gesammelte
Wasser desSumpfes aufnimmt und mit geringstem zulässigen
Gefälle so weit nach abwärts geführt wird, bis er das
Wasser ohne schädlichen Rückstau in den Vorflutrezipienten einleiten
kann. Im
Flachland erhalten derartige Entwässerungskanäle zumeist eine sehr beträchtliche
Länge, und dieselben müssen
häufig durch fremdes
Terrain geführt werden, denen zwar die
Servitut der Durchleitung zuerkannt wird,
jedoch gegen sehr erhebliche
Entschädigung. In diesem
Fall verursacht die
Anlage eines Parallelkanals oft höhere
Kosten, als
die
Melioration Nutzen erwarten läßt.
6)
Senkung des Wasserspiegels von
Seen. Erhält die
Niederung ihre
Vorflut direkt oder indirekt in einen
See, dessen Wasserspiegel
während der Zeit der erforderlichen Trockenlegung eine zu beträchtliche
Höhe besitzt, so sucht man
eine
Senkung des Seewasserstandes durch Beförderung des Seeabflusses zu bewirken. Das
Verfahren richtet sich nach der
Ursache
des hohen Seestandes.
7) Beseitigung oder Tieferlegung von Stauwerken. Rührt die Versumpfung von einem Mühlenstau her, welcher eine zu
beträchtliche
Erhöhung des Oberwassers zur
Folge hat, so ist die Beseitigung oder eine für den vorliegenden
Zweck genügende Tieferlegung des Stauwerkes das sicherste
Mittel zur Beschaffung der
Vorflut. Wenn auch die
Gesetzgebung der
meisten
Länder eine Wiederherstellung des freien
Laufs oder eine
Erniedrigung des Stauwerkes für den
Fall zuläßt, daß die
Wehranlage einen überwiegenden Nachteil für die Landeskultur zur
Folge hat, so ist doch die Beseitigung
der
Anlage zumeist mit so erheblichen Entschädigungskosten verknüpft, daß dieselbe hierdurch oft unmöglich gemacht wird.
In einigen
¶
mehr
Gesetzen wird die Abänderung eines Stauwerkes überdies dadurch erschwert, bez.
verbindert, daß diese nur durchgeführt werden muß, insofern dem Besitzer selbst nicht dadurch ein überwiegender Nachteil
zugefügt wird, oder soweit die Abänderung erfolgen kann, ohne die nötige Triebkraft des fraglichen Werkes zu beeinträchtigen,
oder endlich, falls die Versumpfung oder Überschwemmung in keiner andern minder kostspieligen Weise beseitigt
werden kann.
8) Versenkung des angesammelten Wassers in eine durchlassende Schicht des Untergrundes, falls eine solche in hinreichender Mächtigkeit
und mit angemessener Kapazität der Wasserführung in nicht zu beträchtlicher Tiefe zu erreichen ist.
Kann durch die hier geschilderten Mittel die Vorflut nicht beschafft werden, so verbleibt noch 9) die Erhöhung des
Niederungsgebiets durch Kolmation (s. d.), ein Verfahren, welches bei reichlicher Menge von Sinkstoffen in den zur Aufhöhung
zu benutzenden Wasserläufen oft, wenn auch erst nach einer längern Reihe von Jahren, sehr gute Erfolge erzielt hat, und endlich
10) die mechanische Wasserhebung, um das in dem Sumpfgebiet angesammelte Wasser in den höher gelegenen
Ableitungskanal zu heben. Es ist dieses Mittel am Platz, wenn der Rezipient nicht entsprechend gesenkt werden kann und das
zu meliorierende Gebiet Aussicht auf hohe Erträge gewährt. Es besitzt dieses Mittel namentlich an den Ausmündungen der Ströme
ins Meer eine große Bedeutung, da hier eine anderweitige Vorflutbeschaffung ausgeschlossen ist. So sind
in Holland, an der deutschen Nordseeküste, ferner in neuester Zeit an der Mündung des Po bei Ferrara
[* 6] sehr bedeutende Wasserhebewerke
aufgestellt, um das in den Marschen angesammlte ^[richtig: angesammelte] Wasser abzuleiten.
Als Triebkraft für die Wasserhebewerke dient in Holland und an der deutschen Nordseeküste noch vielfach
die Windkraft. In neuerer Zeit benutzt man jedoch vorwiegend Dampfmaschinen
[* 7] mit Zentrifugalpumpen oder Overmarssche Pumpräder
zur Trockenhaltung der Niederungen, falls eine natürliche Vorflut nicht zu erzielen ist. Aber auch im Binnenland wird bereits
die Dampfmaschine
[* 8] zur Entwässerung versumpfter Gebiete benutzt, besonders in eingedeichten Niederungen, wenn lange
anhaltendes Hochwasser es unmöglich macht, das Binnenwasser auf natürliche Weise abzuführen.
An die Beschaffung der Vorflut schließt sich die Binnenentwässerung an, welche je nach der Situation durch einen Hauptkanal
oder durch ein Netz von Kanälen erfolgt. Die Richtung derselben bestimmt die Lage des Terrains, während die Anzahl und
Profile nach der sorgfältig zu ermittelnden abzuführenden Wassermenge bestimmt werden. Oft gelingt es Hierdurch, das
Terrain vollständig zu sanieren; zuweilen wird jedoch noch eine lokale Trockenlegung der einzelnen Parzellen durch offene
Gräben oder durch Drainage
[* 9] (s. d.) erforderlich.