Ernährungsweise aufgeben und als
Schmarotzer auf
Kosten andrer
Pflanzen und
Tiere zu leben beginnen. Solche
Pflanzen verlieren
mehr oder weniger das Assimilationsvermögen im
Licht
[* 2] und mit demselben das
Chlorophyll, und an die
Stelle der grünen
Blätter
treten mißfarbige
Schuppen. Die Schmarotzertiere verlieren durch Nichtgebrauch ihrer Bewegungsorgane ihre Freß- und Kauwerkzeuge,
welche durch einen Saugapparat ersetzt werden, und manchmal wird das ganze
Tier auf einen bloßen in oder auf dem
Körper seines
Wirtes festgesogenen oder -gewurzelten Klumpen oder
Sack, ohne jegliche
Gliederung der äußern Gestalt, reduziert, wie z. B.
bei den
Wurzelkrebsen.
Einer ähnlichen Entartung oder rückschreitenden
Metamorphose unterliegen auch die meisten
Tiere, welche, ohne
eigentliche
Schmarotzer zu sein, auf irgend einem Gegenstand im
Wasser festwachsen, wie z. B. die
Ascidien und die
Rankenfüßer;
in allen diesen
Fällen ist in der
Regel das junge
Tier, welches die Gestalt der
Ahnen wiederholt und noch mit seinen vollständigen
Organen versehen ist, ein vollkommneres
Wesen als das vor
Anker
[* 3] gegangene erwachsene
Tier, und in vielen
Fällen, wie z. B. bei den letztgenannten drei
Beispielen, konnte die
Stellung des
Tiers im
System und seine natürliche
Verwandtschaft
erst aus der
Beobachtung der Jugendlarve ermittelt werden. Bei manchen
Tieren betrifft die Entartung nur einzelne Organsysteme, wie
z. B. beiden in finstern
Grotten lebenden
Tieren, welche die
Augen einbüßen, die dann nur noch bei ganz
jungen
Tieren auftreten.
In der
Medizin bezeichnet man mit Entartung die rückschreitende
Metamorphose der tierischen
Gewebe,
[* 4] wobei dieselben sowohl in ihrer
chemischen
Konstitution als in ihren physikalischen
Eigenschaften tiefgreifende Veränderungen erfahren
und nicht mehr in normaler
Weise oder überhaupt nicht mehr zu funktionieren im stande sind. In chemischer Beziehung beruht
der wesentliche Vorgang bei der Entartung darauf, daß die Eiweißsubstanzen der
Gewebe, namentlich der
Zellen, in andre
Stoffe umgewandelt
oder mit gewissen dem gesunden
Gewebe fremdartigen
Substanzen vermischt werden.
Früher unterschied man die hierher gehörigen Zustände nach einzelnen groben äußern Merkmalen in
Erweichungen und
Verhärtungen der
Gewebe. Gegenwärtig unterscheidet man folgende
Formen der Entartung: 1) Die fettige Entartung beruht auf
der Umwandlung des
Eiweißes der
Zellen in
Fett; die
Zellen wandeln sich dabei in ein Häufchen von feinsten Fettkörnern um
und zerfallen schließlich zu einer resorbierbaren milchähnlichen
Substanz.
IhreUrsachen sind Ernährungsstörungen
der verschiedensten Art. Die fettige Entartung ist sehr häufig, kommt fast an allen
Organen und
Geweben vor; letztere werden dadurch
blaß, blutarm, schlaff und mürbe; schließlich verfallen
sie derAtrophie (s. d.). 2). Die käsige Entartung beruht auf einem
Wasserverlust, einem Eintrocknen der
Zellen, und kommt vor an Entzündungsprodukten (käsige
Lungenentzündung)
oder an entzündlichen
Neubildungen und Wucherungen
(Tuberkulose und
Skrofulose).
3) Die schleimige Entartung besteht in dem Auftreten von
Schleim in den
Zellen, der sich aus dem eiweißreichen
Protoplasma der letztern
entwickelt, kommt vorzugsweise an den Epithelzellen der
Schleimhäute und ihrer
Drüsen, gelegentlich auch
an andern
Geweben vor.
4) Die kolloide Entartung besteht in dem Auftreten einer homogenen, leimähnlichen, durchsichtigen
Substanz, welche keine positive
chemische
Reaktion besitzt und wahrscheinlich ein modifiziertes Natronalbuminat
ist. Sie wird vorzugsweise an den
Zellen der
Schilddrüse und beim
Gallertkrebs des
Magens und
Darms beobachtet.
(Entásis, griech.), Ausbauchung, Anschwellung des Säulenschafts
der antiken
Säulenordnungen bis zu etwa einem Drittel seiner
Länge über der
Basis, welche wohl weniger zur
Vermehrung derStabilität als zum
Zweck eines kräftigen Aussehens der als
Stütze dienenden
Säule angewandt worden ist;
nannten
Senior u. a. den
Kapitalgewinn, weil sie in demselben eine Vergütung für den
Verzicht (Entbehrung)
auf den aus der Kapitalanwendung zu ziehenden
Genuß erblickten.
Auffindung dessen, was schon vorhanden, aber noch nicht bekannt war, z. B.
eines neuenLandes, eines neuen
Planeten,
[* 9] einer neuen
Tier-,
Pflanzen- oder Mineralart sowie auch neuer
Thatsachen
und
Gesetze auf dem Gebiet der verschiedenen
Wissenschaften. In letzterm
Sinn spricht man von der Entdeckung des wahren
Sonnensystems
durch
Kopernikus. Die Entdeckung kann, wie die
Erfindung (s. d.), eine zufällige oder eine absichtliche sein. Zu der absichtlichen
Entdeckung gehört immer ein ausgezeichnetes
Talent zur
Anstellung von
Beobachtungen,
Experimenten oder
Spekulationen, unter Umständen
auch ein großer Unternehmungsgeist (z. B. zur Entdeckung eines neuen
Landes oder Weltteils). Von der Entdeckungsgeschichte der
Erde,
in welcher besonders seit
Kolumbus eine sehr rege Thätigkeit entwickelt wurde, so daß man von einem
Zeitalter der
Entdeckungen spricht, ist bei dem
Artikel
»Erdkunde«
[* 10] eine allgemeine Übersicht, bei den einzelnen
Erdteilen eine eingehendere
Darstellung gegeben.
im übertragenen
Sinn (wie auch das franz. canard) s. v. w. falsche Nachricht,
besonders eine in
Zeitungen verbreitete, gleichsam fortschwimmende, wieder auftauchende
Fabel oder
Lüge
(Zeitungsente).
Früher
gebrauchte man den
Ausdruck »blaue (d. h. nebelhafte,
nichtige), der sich schon bei
SebastianBrant und
Luther findet. Es ist dabei an Lügende zu erinnern, eine in der Reformationszeit
in
Mode gekommene polemische Verdrehung des
WortesLegende, welche auch in der Form Lugente vorkommt.
die gänzliche oder teilweise Entziehung der bürgerlichen
Ehre (s. d.). EntehrendeVerbrechen
sind diejenigen, welche eine entehrende
Strafe, d. h. eine mit dem Verlust der bürgerlichen
Ehrenrechte (s. d.) verknüpfte,
nach sich ziehen. In einem besondern
Sinn bedeutet Entehrung s. v. w.
Defloration, d. h. der außereheliche
Beischlaf, durch welchen
der betreffenden Frauensperson die
¶
mehr
Jungfrauschaft geraubt wird, oder die außereheliche Schwängerung einer Frauensperson, welche zuvor noch Jungfrau war. Das
kanonische Recht verpflichtete den Verführer, die Geschwächte zu heiraten und auszustatten, eine Verpflichtung, welche
die gemeinrechtliche Praxis nachmals in eine alternative umwandelte. Partikularrechtlich kann auch ein besonderes Satisfaktions-
oder Deflorationsgeld (pro corona, Entschädigung für den verlornen Jungfernkranz) gefordert werden.