geb. 473 zu
Arles, gelangte 511 auf den bischöflichen
Stuhl von
Pavia, starb 17. Juli 521. Außer Gedichten hinterließ er
Briefe,
einen etwas phrasenreichen
Panegyrikus auf
Theoderich d. Gr. (in
Mansos »Geschichte des ostgotischen
Reichs«, Bresl. 1824, abgedruckt),
ein
Leben des heil.
Antonius u. a. Seine sämtlichen Werke wurden von
Hartel (im
»Corpus script. ecclesiasticorum«,
Bd. 6,
Wien
[* 2] 1882) und von
Vogel(in»Monum.Germ. historica.
Auct. antiquiss.«, Bd. 7, Berl.
1885) herausgegeben.
Vgl. Fertig,M. F. Ennodius und seine Zeit
(Passau
[* 3] 1855 ff.).
Fluß in
Österreich,
[* 4] entspringt im
Pongau (im Salzburgischen), am Nordabhang der
RadstädterTauern, fließt anfangs
in nördlicher
Richtung und wendet sich dann oberhalb
Radstadt (806 m ü. M.) nach O. in ein 87 km langes
Längenthal, das er bis
Liezen (630 m ü. M.) als reißender Bergstrom (mit einem
Fall von 2¼ m auf 1 km
Länge), dann in Windungen
ruhiger durchfließt. Etwa 5 km unter
Admont beginnt die großartigeEnge des
Gesäuses, wo sich der vorher
noch breite
Strom schäumend durch eine schmale Felskluft hindurchzwängt.
Der
Fall beträgt durch die 15 km lange Thalenge 245 m. Bei
Hieflau (470 m ü. M.), wo rechts der Erzbach aus dem
EisenerzerGebirge einströmt, wendet sich die Enns nach N., um auch die andern, niedrigern
Reihen der Kalkalpen zu
durchbrechen; daher hier eine
Reihe von
Engen und Thalkesseln bis gegen
Steier hin. Auf dieser
Strecke empfängt sie ihren bedeutendsten
Zufluß, die
Salza. Bei der Stadt
Steier (292 m ü. M.) tritt der
Fluß mit plötzlich erweiterter Thalsohle aus dem
Gebirge,
nimmt den
FlußSteier auf und mündet, 65 m breit, unterhalb der Stadt Enns in 239 m
Höhe in die
Donau.
Sein
Gesamtlauf beträgt 304 km; davon sind 31, von
Steier an, schiffbar. Seit alten
Zeiten ist die Enns in administrativer Beziehung
ein Grenzfluß, der das Erzherzogtum
Österreich ob der Enns von
Österreich unter der Enns scheidet. S. die
Karten
»Österreich etc.«
alte, wohlerhaltene Stadt in
Oberösterreich, Bezirkshauptmannschaft
Linz,
[* 5] an der Enns und der Westlichen Staatsbahn, 15 km
östlich von
Linz, hat 5 Vorstädte, einen großen
Platz, in dessen Mitte sich ein 1565 massiv aus
Quadern erbauter
Turm
[* 6] erhebt,
eine gotische
Pfarrkirche mit schönem
Portal, ein schönes
Rathaus mit wichtigem
Archiv, mit Einschluß
des
Militärs
(Kavallerie) (1880) 4438 Einw., Bierbrauerei
[* 7] und ein Bezirksgericht.
Das fürstlich Auerspergsche
Schloß Ennsegg hat eine Sammlung römischer
Altertümer und einen schönenPark.-
Enns, eine der ältesten
Städte in
Österreich, ist auf dem klassischen
Boden von Laureacum erbaut, dessen
Name noch indem
des nahegelegenen kleinen
Lorch fortlebt. Zahllose bedeutende
Ausgrabungen zeugen von der frühern Wichtigkeit des
Ortes.
Schon
im 3. Jahrh. wurde hier das
Christentum verbreitet. Im J. 900 erbauten die
Bayern
[* 8] auf der
Stelle des römischen Prätoriums
eine
Feste gegen die
Ungarn
[* 9] und nannten sie Anasi- oder Anesburg (Ennsburg, 976 demHochstiftPassau übergeben),
woraus die jetzige Stadt entstand.
Unter den Traungauer
Grafen von
Steier als
Markgrafen und
Herzögen der
Steiermark
[* 10] entwickelte sich Enns zur raschen
Blüte.
[* 11] Auf
dem
Georgenberg in Enns wurde 1186 der Erbübergabevertrag zwischen
Leopold V. von
Österreich und dem letzten Traungauer,
Ottokar
VI. (gest. 1192), desgleichen die erste Landhandfeste der
Steiermark ausgestellt. Enns war einer der bedeutendsten
Handelsplätze, der 1212 von
Leopold dem Glorreichen
Stadtrechte empfing. Durch die
Einfälle der
Ungarn geriet es aber in
Verfall
und ward 1237 von
Friedrich dem Streitbaren erobert. Im J. 1275 ergab es sich dem
KaiserRudolf vonHabsburg; 1730 brannte ein
großer Teil der Stadt ab, und 1741 ward sie von den
Franzosen und
Bayern geplündert. Am hier
Gefecht zwischen den
Franzosen und Österreichern.
(lat.), eigentlich alles, was von einer gewissen
Regel oder Richtschnur (norma) abweicht,
gewöhnlich aber nur von bedeutendern, an das Ungeheure grenzenden
Abweichungen gebraucht, während man unbedeutendere
Abweichungen
abnorm nennt;
(Enostosis, griech.), Knochengeschwulst, die sich im Innern eines Knochenkanals
(Gehirn-, Rückenmarkshöhle) oder im
Markkanal eines Röhrenknochens bildet.
(franz., spr. angkäht), im allgemeinen amtliche
»Untersuchung«, Ermittelung und zwar sowohl in bürgerlichen
Rechts- als in Verwaltungssachen; besonders das von einer Behörde
oder von einer
Kommission geleitete öffentliche
Untersuchungsverfahren zur
Aufklärung und Auskunftseinziehung über bestimmte
durch die
Gesetzgebung zu regelnde
Fragen und Verhältnisse. Von Bedeutung ist das
Recht der Enquete (inquiry) namentlich in
England,
wo dasselbe dem
Parlament seit
Jahrhunderten zusteht.
Das
Verfahren hierbei ist dort folgendes: Wenn in einem der beiden
Häuser des
Parlaments ein Mitglied einen
Gesetzvorschlag
machen will oder sich über einen Verwaltungszweig zu beklagen hat, so verlangt es die
Aufstellung einer
Kommission (Committee of inquiry), die vom
Präsidenten des
Hauses aus den Mitgliedern, welche sich durch ihre Kenntnis in diesem
speziellen
Fach am besten dazu eignen, ernannt wird. Diese
Kommission hält
Sitzungen an bestimmten
Tagen, und nicht nur kann
jedermann verlangen, von ihr gehört zu werden, sondern ihr steht auch das
Recht¶
mehr
zu, wen sie will, und von wem sie Aufschluß erwartet, zur Vernehmung vor sich zu rufen. Auch kann sie von allen Behörden
Notizen, Tabellen und statistische Angaben verlangen. Von besonderm Vorteil sind solche Untersuchungen bei sozial- und handelspolitischen
Fragen, da die jeweilige Lage eines größern Handelszweigs eine so komplizierte Sache ist, daß nur die
größere Vereinigung von Thatsachen, deren Kenntnis von einzelnen Beamten nicht zu erwarten ist, völligen Aufschluß darüber
geben kann.
Die in England angestellten Inquiries über das Armengesetz, über die Korporationen, über die milden Stiftungen, über den
Zustand der Bergwerks- und Fabrikarbeiter, über irische Zustände etc. sind wahre
Fundgruben für die Wissenschaft. Neben den parlamentarischen kommen übrigens in England auch Enqueten der Regierung (Royal
commissions of inquiry) vor. Auch in Frankreich hat man wiederholt, namentlich über das Tabaksmonopol, solche Untersuchungen
veranstaltet, indem dazu von der Regierung eine Kommission ernannt wurde, welche den betreffenden Minister zum Vorsitzenden
und einige hohe Beamte sowie in Handelssachen eine Anzahl Beisitzer der Handelsräte zu Mitgliedern hatte.
In Deutschland
[* 18] sind Enqueten nach englischem Muster erst in neuerer Zeit gebräuchlich geworden.
Man ersetzte dieselben früher dadurch, daß vor dem Erlaß eines Gesetzes der Entwurf desselben den zur Beurteilung kompetenten
Behörden, Fachmännern etc. übergeben und sodann in den Landtagen und Kammern der Diskussion ausgesetzt
ward. Doch ist in einzelnen deutschen Verfassungen der Volksvertretung das Recht der Enquete ausdrücklich zugestanden. So enthält
besonders der Art. 82 der preußischen Verfassungsurkunde vom die Bestimmung: Eine jede Kammer hat die Befugnis,
behufs ihrer InformationKommissionen zur Untersuchung von Thatsachen zu ernennen.
Indessen sind wir auch jetzt noch von dem englischen Vorbild parlamentarischer Enqueten weit entfernt; es handelt sich bei
uns vielmehr zumeist nur um Erhebungen, welche in Form von Regierungsenqueten stattfinden, und das Beispiel der preußischen
Eisenbahnuntersuchungskommission, welche 1873 auf Laskers Anregung hin eingesetzt ward, steht ziemlich
vereinzelt da. Wichtige Regierungsenqueten dagegen waren die Eisenbahntarifenquete 1875, die Enquete über die Lage der Eisen-,
Baumwoll-, Leinen- und Tabaksindustrie etc. 1878, die Zuckerenquete 1884 und die Enquete über
die Sonntagsarbeit 1885. Die für die Zuckerenquete über den finanziellen Rückgang der Rübenzuckersteuer und dessen Abhilfe
(Beschluß des Bundesrats vom eingesetzte Kommission, deren Vorsitzender vom Reichskanzler ernannt
ward, bestand aus 5 Beamten der Steuerverwaltung und 7 Sachverständigen der Zuckerindustrie und des Rübenbaues. Sie hat
umfassende Berichte, Referate und Nachweisungen, auch die stenographischen Protokolle über die Vernehmung zahlreicher Sachverständigen
veröffentlicht.
Vgl. Cohn, Über parlamentarische Untersuchungen in England (Jena
[* 19] 1875);
Embden, Cohn und
Stieda, Das Verfahren bei Enqueten über soziale Verhältnisse (Leipz. 1877).