Benutzung desselben, nur mit der Beschränkung, daß das
Grundstück nicht verschlechtert werde. Der
Inhaber dieses
Rechts (Emphyteuta)
kann sein
Recht veräußern und vererben, er kann das
Grundstück verpachten, verpfänden,
Dienstbarkeiten an demselben bestellen,
doch
nur für die Dauer seines
Rechts. Zur
Veräußerung ist aber die Zustimmung des Eigentümers (dominus emphyteuticarius)
erforderlich, die dieser aus erheblichen
Gründen verweigern kann.
Für die Erteilung seines
Konsenses und die
Annahme des neuen Emphyteuta erhält der
Eigentümer von diesem 2 Proz. des Kaufpreises
oder bei andern
Veräußerungen 2 Proz. des
Wertes der
Erbpacht (laudemium). Ein dem
Eigentümer zustehendes
Vorkaufsrecht schützt
ihn gegen die Verkümmerung jenes
Rechts mittels Herabsetzung des Kaufpreises. Die Verpflichtungen des
Emphyteuta bestehen hauptsächlich darin, daß er die festgesetzte
Entschädigung (canon, vectigal, pensio) an den
Eigentümer
zahlen, die auf dem
Grundstück ruhenden
Lasten tragen und es in gutem
Stand halten muß.
Für Verbesserungen hat er keinen Ersatzanspruch. Der zu zahlende
Kanon ist nicht einseitig ablösbar.
Der Emphyteuta verwirkt zur
Strafe sein
Recht wegen erheblicher Verschlechterung des
Grundstücks, wegen
Verletzung seiner Obliegenheiten
bei einer
Veräußerung, und wenn er mit Entrichtung des
Kanons oder der auf dem
Grundstück lastenden öffentlichen
Abgaben
drei Jahre lang im Rückstand bleibt, bei kirchlicher Emphyteusis schon wegen zweijähriger Nichtzahlung des
Kanons. Die Emphyteusis erlischt, das
Gut fällt ohne
Entschädigung an den
Eigentümer zurück, wenn dieser nach dem
Eintritt der betreffenden
Thatsache auf
Entsetzung
(Privation) des Emphyteuta klagt.
Andre Erlöschungsgründe sind, außer den für die
Rechte an fremder
Sache überhaupt geltenden,
Verzicht und
Verjährung.
(franz., spr. angpihr), Herrschaft, Kaisertum, Kaiserreich,
besonders das französische unter
NapoleonI. (le premier Empire) und
Napoleon III. (le second Empire);
City (spr. emmpeir ssitti),Hafenort im nord-amerikan.
StaatOregon, an der Mündung des Coos in denStillenOzean, hat (1880) 328 Einw. In der
Nähe Steinkohlengruben.
Auch bietet sich die
Erfahrung oft nicht von selbst, sondern muß gesucht und hervorgerufen werden durch
Experimente. Dies gilt nicht nur von der äußern
Erfahrung, sondern auch von der innern,
bei der noch die eigentümliche Schwierigkeit
hinzutritt, daß das beobachtende
Subjekt zugleich das beobachtete
Objekt ist, oder daß sich das
Ich sich selbst
gegenüberstellen und sich als
Nicht-Ich betrachten muß. Die Empirie spielt nicht nur in den eigentlichen empirischen
(Erfahrungs-)
Wissenschaften, insbesondere in der
Naturwissenschaft und
Medizin, sondern auch in der
Philosophie eine
Rolle. So gewiß es aber
ist, daß
Erfahrung, wie
Kant lehrt, die Grundlage der ganzen theoretischen
Philosophie bildet, ebenso gewiß
kann durch bloße
Erfahrung eine rein philosophische
Erkenntnis nicht geschaffen werden.
Erfahrungen, noch so sehr gehäuft, aus allen Teilen der
Welt und aus allen
Zeiten zusammengerafft, bilden doch immer nur eine
Masse von Einzelheiten, welcher jene
Ordnung und höhere
Einheit abgeht, ohne welche überhaupt keine wissenschaftliche, geschweige
eine philosophischeErkenntnis denkbar ist. Es ist also nötig, mit dem reinen
Denken an die gesammelte
Erfahrung heranzutreten und die durch diese gefundenen
Begriffe einer regelmäßigen Bearbeitung zu unterwerfen.
Hieraus entwickelt sich die
Philosophie, welche eben als eine
Erkenntnis aus
Begriffen vermittelst einer regelmäßigen Bearbeitung
derselben bezeichnet wird. Am wichtigsten ist die reine Empirie für die
Naturwissenschaften, weil in diesen
auch eine einzelne
Erfahrung einen relativen Wert hat. Freilich muß sich auch hier die rein empirische
Erkenntnis, d. h. diejenige,
die nur auf einzelnen
Erfahrungen beruht, gefallen lassen, durch jede neu gemachte entgegenstehende
Erfahrung berichtigt und
widerlegt zu
werden. - Empiriker heißen diejenigenPhilosophen, welche alle
Erkenntnis aus der
Erfahrung
ableiten zu können meinen, auch solche
Ärzte, welche ihr
Wissen und ihre
Kunst allein auf die
Erfahrung gründen, mit Ausschluß
aller theoretischen
Ansichten und Lehrgebäude. Empirisch werden alle
Begriffe,
Urteile und
Schlüsse genannt, welche sich bloß
auf
Erfahrung gründen; Empirismus ist dasjenige philosophischeSystem, nach welchem alle
Erkenntnis einzig
und allein aus der
Erfahrung abgeleitet werden soll.
(spr. angpi),AdolpheDominique Florent
JosephSimonis, franz. Theaterdichter, geb. zu
Paris,
[* 4] bekleidete
nach der
Restauration verschiedene
Stellen in den
Departements der
Zivilliste, bis er 1824 zum königlichen Bibliotheksekretär,
bald darauf zumChef der ersten Abteilung im
Ministerium des königlichen
Hauses ernannt wurde, auf welchem
Posten er bis 1830 blieb. Er hatte sich während dieser Zeit, teils in
Verbindung mit andern, teils allein, durch eine Anzahl
von Bühnenstücken:
Opern,
Dramen und besonders
Lustspielen, die sich durch glänzende Form und Feinheit der
Beobachtung, verbunden
mit sittlichem
Gehalt, auszeichnen, vorteilhaft bekannt gemacht.
Wir nennen davon: »Lampert Symnel, ou le mannequin politique« (1826),
»Le
[* 5] généreux par vanité« (1827) und das sehr beifällig
aufgenommene
Stück »La mère et la fille«, mit Mazères (1830);
mit
Picard: »L'agiotage, ou le métier
à la mode« (1835) und
allein: »Lord Novart« (1836),
Eine Auswahl
dieser
Stücke erschien als
»Théâtre« (1840, 2 Bde.). Für sein Hauptwerk gilt
»Les femmes de
Henri VIII«,
Drama in fünf
Tableaus (1854, 2 Bde.), ein historisches Charaktergemälde,
worin er als glücklicher Nachahmer
Shakespeares erscheint. Empis wurde 1847 Mitglied der
Akademie, 1856
Direktor
der
Comédie française und starb in
Paris.
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