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unten gegen den
Muttermund gekehrt, das
Kinn ist gegen die
Brust gedrückt, die
Beine sind mit den
Knieen an den
Bauch
[* 2] angezogen,
die
Arme kreuzen sich entweder auf der
Brust, oder sind an sie angedrückt, so daß die
Hände dem
Gesicht
[* 3] anliegen. In frühern
Monaten wechselt der Embryo
, solange er noch klein genug ist, um frei im
Fruchtwasser schwimmen zu können,
seine
Lage oft; namentlich hängt eine Zeitlang der schwere
Kopf nach unten. Vom fünften
Monat ab macht er auch einzelne
Bewegungen
(Stöße mit den
Armen und
Beinen etc.), welche durch den Mutterleib hindurch hörbar werden.
Der menschliche Embryo
, welcher vom dritten
Monat ab auch
Fötus genannt wird, zeichnet sich vor dem neugebornen
Kinde durch den eigentümlichen fötalen
Kreislauf
[* 4] aus, der hier noch näher besprochen werden muß (vgl. Fig. 7). Das
Herz,
dessen Entstehung
oben beschrieben wurde, liegt anfangs im
Kopf und rückt erst allmählich in die
Brust. Es besteht
im zweiten
Monat aus zwei
Kammern und nur einer
Vorkammer; letztere zerfällt im dritten
Monat durch eine Scheidewand in zwei
Abteilungen, die jedoch durch ein großes
Loch
(Foramen ovale) in der Scheidewand miteinander verkehren.
Mittlerweile haben sich auch innerhalb des Körpers die Hauptgefäße ausgebildet, und nun findet der Kreislauf folgendermaßen statt: Die linke Herzkammer treibt das (in [* 1] Fig. 7 violette) Blut, wie beim Menschen nach der Geburt, in die große Körperschlagader (Aorta) und deren Äste. Von diesen verlaufen zwei ansehnliche, die Nabelarterien, durch den Nabel hindurch im Nabelstrang (s. d.) zum Mutterkuchen (s. d.); hier findet der Gasaustausch mit dem mütterlichen Blut, also die Atmung, statt (wie sie nach der Geburt durch die Lunge [* 5] bewirkt wird), und dann leitet die Nabelvene das sauerstoffreich gewordene (arterielle, in [* 1] Fig. 7 rote) Blut in die Bauchhöhle des Embryos zurück.
Hier ergießt sie ihr Blut fast ganz in die Leber und nur zu einem kleinen Teil durch den Ductus Venosus Arantii direkt in die untere Hohlvene. Gleichfalls gelangt in diese das Blut aus der Pfortader (welche vom Darm [* 6] herkommt und in den Ductus Arantii mündet) und aus der Leber selbst; somit führt diese Hohlvene sowohl arterielles als auch venöses (sauerstoffarmes) Blut und schafft es in die rechte Vorkammer, in welche auch das (in [* 1] Fig. 7 blaue) Blut aus der obern Hohlvene eintritt.
Von der rechten Vorkammer strömt das gemischte Blut teils durch das Foramen ovale in die linke Vorkammer (und von da in die linke Herzkammer, womit es also den Kreislauf beendet hat), teils in die rechte Herzkammer. Diese treibt es in die Lungenschlagader, jedoch tritt es aus dieser nur in geringer Menge zur Lunge, welche ja noch nicht atmet, dagegen vorwiegend mittels des Ductus arteriosus Botalii direkt in die Aorta. Das gemischte Blut, welches die Lunge empfängt, begibt sich, wie auch später, zur linken Vorkammer. Es folgt hieraus, daß der Lungenkreislauf beim Fötus noch fast bedeutungslos ist und durch den Kreislauf im Mutterkuchen (Placentarkreislauf) ersetzt wird.
Sobald jedoch das neugeborne Kind zu atmen beginnt, tritt in allen diesen Verhältnissen eine wahre Revolution ein. Der Blutstrom durch den Nabelstrang hört plötzlich auf, weil dieser unterbunden und durchgeschnitten wird. Es verschließen sich im Laufe von 8-14 Tagen die im kindlichen Körper vorhandenen Reste der Nabelarterien und wandeln sich zu einem soliden Strang (dem seitlichen Blasenband) um; auch die Nabelvene wird solid (rundes Leberband); ebenso gehen die direkten Verbindungen, nämlich der Ductus Venosus Arantii und D. arteriosus Botalii ein und schließt sich, wenn auch viel langsamer, das Foramen ovale in der Scheidewand der beiden Vorkammern. Dafür stellt sich der normale Kreislauf (s. Blutbewegung) her. Der im Körper des Fötus verbleibende Teil des Stiels der Allantois wird zur Harnblase und zum Harnstrang (s. Allantois).
Vgl. Kölliker, Entwickelungsgeschichte [* 7] des Menschen und der höhern Tiere (2. Aufl., Leipz. 1879);
Derselbe, Grundriß der Entwickelungsgeschichte (2. Aufl., das. 1885);
Preyer, Spezielle Physiologie des Embryos (das. 1885).
Der Embryo
ist im Mutterleib nicht, wie das Sprichwort sagt, so gar sicher geborgen; es können auf ihn trotz seiner
verborgenen
Lage noch mancherlei äußere Schädlichkeiten einwirken und Erkrankungen desselben veranlassen.
Diese Fötalkrankheiten sind jedoch von sehr verschiedener Art. Sie sind zum Teil als wahre
Mißbildungen zu bezeichnen, für
welche wir die veranlassenden
Ursachen aber nur selten mit einiger Sicherheit genauer anzugeben vermögen. Es mögen hier
nur die sogen. Selbstamputationen des
Embryos erwähnt werden.
Sie kommen dadurch zu stande, daß sogen. amniotische
Bänder, d. h. krankhaft neugebildete Gewebsstränge,
welche abnormerweise quer durch die Eihöhle hindurchziehen, sich um einzelne
Glieder
[* 8] des
Embryos herumlegen, diese
Glieder
zusammenschnüren, zum
Absterben und
Abfallen bringen, und es wird dann ein sonst vielleicht wohlgebildetes
Kind geboren, dem
ein
Fuß, ein
Arm, einige
Finger gleichsam abgebunden worden sind. Der Embryo
kann auch dadurch erkranken, daß
ein Ansteckungsstoff aus dem mütterlichen
Körper in den seinigen übergeht; so ist es der
Fall mit den
Pocken, mit der
Syphilis
etc. Auch unabhängig vom mütterlichen
Organismus können sich Fötalkrankheiten entwickeln, z. B. die
Hirn- und Rückenmarkswassersucht,
Klappenfehler des
Herzens etc. Solche
Krankheiten töten zwar in der
Regel nicht den Embryo;
wohl aber werden
sie häufig tödlich, sobald oder kurz nachdem das
Kind zur
Welt gekommen ist.
Vom rechtlichen Standpunkt aus betrachtet, erscheint der menschliche noch nicht als selbständiges
Wesen und nicht als
Person,
vielmehr lediglich als
Bestandteil der
Mutter. Doch schützt die
Gesetzgebung die im
Werden begriffene
Existenz
dadurch, daß sie die
Abtreibung der Leibesfrucht mit schweren
Strafen bedroht, und durch die Bestimmung, daß eine Schwangere
nicht hingerichtet werden soll. Überhaupt wird der römisch-rechtliche
Grundsatz allgemein anerkannt: »Nasciturus pro jam
nato habetur, quoties de ejus commodo agitur«, d. h. der Embryo
wird
juristisch als bereits geboren betrachtet, sofern es sich um den Nutzen desselben handelt.
Daher wird auch, wenn ein Ehemann
mit Hinterlassung einer schwangern
Witwe stirbt, das
Erbrecht des zu erwartenden
Kindes sichergestellt und eine sogen.
Cura ventris,
eine Bevormundung der
Leibesfrucht, angeordnet.
Der Pflanzenembryo.
In der Botanik ist Embryo ein infolge eines Geschlechtsaktes aus der weiblichen Zelle, [* 9] der sogen. Eizelle, hervorgegangener mehrzelliger Körper, welcher den Anfang einer neuen Generation darstellt, aber noch von der vorhergehenden Generation, welche die Geschlechtsorgane entwickelte, getragen und ernährt wird, um später, bisweilen nach einer Ruheperiode, sich selbständig zur neuen Generation weiter zu entwickeln. Man kann daher bei den mit Geschlechtsorganen versehenen Thallophyten, wo gleich die befruchtete Eizelle sich von der Mutterpflanze trennt und unmittelbar zu einem neuen Thallus auswächst, noch nicht von einem Embryo sprechen. Erst von den Moosen ¶
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an aufwärts durch alle Klassen des Gewächsreichs ist ein solcher zu finden; es sind aber die Teile der Pflanzen, an denen er erzeugt wird, und die Bildungen, welche die aus ihm hervorgehende Generation darstellt, je nach Klassen verschieden (vgl. die Artikel: Moose, [* 11] Farnkräuter, Equisetaceen, [* 12] Lykopodiaceen, [* 13] Selaginellen, Rhizokarpeen, Phanerogamen und Geschlechtsorgane der Pflanzen). Bei den Phanerogamen nimmt der Embryo meist eine zusammengesetzte Organisation an: er stellt die Anlage der zukünftigen Pflanze in ihren Hauptteilen dar;
in dieser Form bildet er den Keim oder Keimling, der in allen reifen und normal gebildeten Samen [* 14] vorhanden ist (vgl. Same).
Die Bildung des Embryos bei den Blütenpflanzen beginnt nach geschehener Befruchtung [* 15] mit der Umkleidung des Eies im Embryosack [* 16] (s. d.) durch eine Zellstoffhaut. Die so gebildete Zelle verwächst mit der Haut [* 17] des Embryosackes, verlängert sich und erfährt Querteilungen, durch welche ein Zellfaden, der sogen. Vorkeim, gebildet wird. Die oberste, kugelig abgerundete Zelle desselben wird zur Mutterzelle des Embryos, sie teilt sich zunächst durch meridional und äquatorial gerichtete Wände in vier Quadranten oder acht Oktanten, die dann durch weitere, bei den verschiedenen Embryonen vielfach variierende Teilungen meist in äußere Schalen- oder Hautzellen und innere Binnenzellen sich differenzieren.
Unter lebhafter Zellvermehrung vergrößert sich der aus der Urzelle des Keims hervorgegangene Gewebekörper allmählich. Bei den Monokotylen wächst sein Scheitelteil direkt zu dem terminal stehenden ersten Blatt [* 18] oder Kotyledon aus, an dessen Seite der Stammscheitel angelegt wird. Am der Dikotylen dagegen treten gleichzeitig zwei umfangreiche Höcker als Anlage der spätern Kotyledonen auf, zwischen denen die Vegetationsspitze des Stengels erscheint. Am hintern, dem Vorkeim zugekehrten Ende des Embryos liegt zwischen diesem und dem Vorkeim ursprünglich eine einzige Zelle, die Hypophyse, die durch weitere Teilungen das Gewebe der [* 19] Wurzelspitze und die erste Schicht der Wurzelhaube erzeugt. Der ausgewachsene Embryo mancher Blütenpflanzen besitzt außer der Wurzelanlage und den Kotyledonen nur einen nackten Stammvegetationspunkt; öfters erzeugt letzterer einige Blattgebilde (die Plumula), wie bei der Bohne. Bei Schmarotzerpflanzen [* 20] und auch bei den Orchideen [* 21] bleibt jedoch der Embryo ein rundliches, wenigzelliges Körperchen, das keine Gliederung in Stamm, Blatt und Wurzel [* 22] erkennen läßt.