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Die Wirkung dieses Auftretens einer selbständigen elsässischen Partei war, daß durch das Gesetz vom die Einsetzung eines Statthalters, eines Ministeriums und eines Staatsrats bestimmt, das Wahlgesetz für den Landesausschuß verändert und dessen Befugnisse erweitert wurden. Oberpräsident v. Möller legte infolgedessen sein Amt nieder, und Feldmarschall v. Manteuffel übernahm als Statthalter die Regierung des Reichslandes. An die Spitze des Ministeriums trat als Staatssekretär der bisherige Vertreter der elsässischen Angelegenheiten in Berlin, [* 2] Herzog, der jedoch im Sommer 1880 ausschied, da er das Einlenken des Statthalters gegenüber den Ultramontanen mißbilligte. Er hatte den bisherigen Staatssekretär des deutschen Reichsamtes des Innern, Hofmann, zum Nachfolger.
Bei den Neuwahlen für den Landesausschuß im Herbst 1879 erlangten die Autonomsten wieder die Majorität, blieben aber an Einfluß weit hinter den Ultramontanen zurück, denen der Statthalter durch Wiedereröffnung des Zillisheimer Seminars entgegenkam. Während Möller an den Verwaltungsgrundsätzen des preußischen Beamtentums festgehalten hatte und rein sachlich nach dem Gesetz verfahren war, befolgte Manteuffel die französische Praxis, die Konsequenzen der Gesetze durch Berücksichtigung besonderer Fälle zu mildern und hierdurch besonders die Sympathien der höhern Stände, der sogen. »Notabeln«, zu gewinnen.
Ja, er trug sogar kein Bedenken, diesen Notabeln zuliebe deutsche Beamte zu bestrafen, was in den altdeutschen Kreisen große Unzufriedenheit erweckte. Er erntete dafür einen Dank der Bevölkerung [* 3] in Schmeicheleien und Huldigungen, die ihm bei seinen Reisen im Lande dargebracht wurden. Auch befleißigte sich der Landesausschuß im ganzen einer sachlichen Haltung bei der Beratung des Landesbudgets und der sonstigen Regierungsvorlagen. Aber der Statthalter steigerte durch sein Entgegenkommen in vielen Dingen, namentlich in der Schul- und Optantenfrage, nur die Ansprüche des Klerus und der Notabeln.
Als er sich daher genötigt sah, die Agenturen der französischen Versicherungsgesellschaften aufzuheben, einige Preßorgane zu unterdrücken, durch ein Reichsgesetz den Gebrauch der französischen Sprache [* 4] im Landesausschuß zu verbieten und eine Anzahl Optanten, welche nach Elsaß-Lothringen [* 5] zurückgekehrt waren, ohne sich der Wehrpflicht zu unterziehen, auszuweisen, reizte er die maßgebenden Kreise [* 6] so gegen sich auf, daß diese bei den Reichstagswahlen auf das heftigste gegen das herrschende System agitierten, bei den Neuwahlen 1881 die Autonomistenpartei wieder verschwand und ebenso. 1884 nur Klerikale und Protestler gewählt wurden.
Auch die wiederholten Erklärungen Manteuffels, daß, solange Elsaß-Lothringen nicht reichstreu wähle, von der Verleihung einer selbständigen Verfassung keine Rede sein könne, thaten keine Wirkung, wie die Wahlen von 1884 bewiesen. Einen Fortschritt in der Verschmelzung Elsaß-Lothringens mit dem Reich hatte das seit 1879 herrschende Regiment also nicht aufzuweisen; die Beamten und die eingewanderten Deutschen aber waren verbittert und entmutigt. Manteuffel starb in Karlsbad. An seiner Stelle wurde Fürst Hohenlohe-Schillingsfürst, bisher Botschafter in Paris, [* 7] zum Statthalter ernannt, der am sein Amt antrat und, ohne förmlich mit der Politik seines Vorgängers zu brechen, doch von dem persönlichen Eingreifen in die Verwaltung absah. - Über die Geschichte des Bezirks Lothringen s. d.
Vgl. Schöpflin, Alsatia illustrata (Kolm. 1751-1761, 2 Bde.);
Strobel und Engelmann, Vaterländische Geschichte des Elsaß (Straßb. 1840-49, 6 Bde.);
Spach, Histoire de la basse Alsace et de la ville de Strasbourg (das. 1860);
Derselbe, Moderne Kulturzustände im Elsaß (das. 1873-74, 3 Bde.);
Derselbe, Biographies alsaciennes (das. 1863-71, 3 Bde.);
Lorenz und Scherer, Geschichte des Elsaß (3. Aufl., Berl. 1885);
kürzere Darstellungen der Geschichte des Elsaß von Glöckler (Freiburg [* 8] 1876) und Rathgeber (2. Aufl., Straßb. 1882);
Baquol-Ristelhuber, Dictionnaire du Haut- et du Bas-Rhin (3. Aufl., das. 1865);
Mitscher, Elsaß-Lothringen unter deutscher Verwaltung (Berl. 1875);
Du Prel, Die deutsche Verwaltung in Elsaß-Lothringen 1870-79 (Straßb. 1879 ff.);
die publizistischen Schriften von Schneegans, Grad u. a.; M. Hertz, Deutsche [* 9] Sage im Elsaß (Stuttg. 1872);
v. Löher, Aus Natur und Geschichte von Elsaß-Lothringen (Leipz. 1871);
Noë, Elsaß-Lothringen, Naturansichten und Lebensbilder (Glog. 1872);
Kraus, Kunst und Altertum in Elsaß-Lothringen (Straßb. 1876-84, 2 Bde.);
Woltmann, Geschichte der deutschen Kunst im Elsaß (Leipz. 1875);
Schmidt, Histoire littéraire de l'Alsace (15. und 16. Jahrh., Par. 1879, 2 Bde.);
»Alsatia; Beiträge zur elsässischen Geschichte, Sage, Litteratur etc.« (hrsg. von Aug. Stöber, Mülhaus. 1853-68; neue Folge, Kolm. 1872-85);
im Anschluß hieran das »Jahrbuch für Geschichte, Sprache und Litteratur Elsaß-Lothringens« (1885 ff.);
»Alemannia; Zeitschrift für Sprache, Litteratur und Volkskunde des Elsaß« (hrsg. von Birlinger, Bonn [* 10] 1871 ff.).