Name einer dem konsolidierten gnostischen Ebionitismus, wie ihn die Klementinen (s. Clementinae) vertreten,
vorangehenden, aber eng mit demselben verwandten Form des essäischen Judenchristentums.
Ihr Name (el kesi, »verborgene Kraft«)
hängt wohl mit dem Titel eines ihre Lehre enthaltenden, angeblich vom Himmel gefallenen Buches zusammen;
ihr Lehrbegriff stellt
ein noch wenig abgeklärtes Gemisch von christlichen Elementen mit jüdisch-essäischen und heidnisch-astrologischen
dar.
Mountains (spr. mauntins), Gebirgsgruppe vulkanischen Ursprungs im Westen des nordamerikan. Staats Colorado, steil
über der »Mesa« des Colorado ansteigend, mit wild gezackten Gipfeln, unter denen Castle Peak (4302 m) u.
Maroon Mountain (4268 m).
Ort im nordamerikan. Staat Nevada, an der Zentralpacificbahn und am obern Humboldtfluß, 1567 m ü. M.,
ist seit 1874 Sitz der Universität des Staats, mit (1880) 752 Einw.
Hauptort der Grafschaft Cecil, im nord-amerikan. Staat Maryland, am Elk, der bis hierher schiffbar ist, mit (1880) 1752 Einw.
Der Ort wurde 1694 von Schweden gegründet;
1777 landete in der Nähe die britische Armee unter Sir W. Howe.
an der Plattenrüstung des Mittelalters und der Renaissancezeit das die Verbindung zwischen Oberarm-
und Unterarmschienen herstellende bewegliche, halbkugelförmige Glied, in welchem bei der Biegung des Arms der Ellbogen Platz
fand.
bekanntes Längenmaß, welches der Länge des Unterarms (Elle, s. v. w. Ellbogen) entlehnt ist, worauf auch das
lateinische cubitus sowie das französische au[l]ne (v. lat. ulna,
Ellbogen, Arm, Elle) hindeuten. Entsprechende Namen für gleichartige Längenmaße sind das niederländische El, das englische
Ell, das dänische Alen, das schwedische Aln und das italienische Braccio. Die Größe der Elle betrug in Preußen 25½ Zoll oder 2 1/8
Fuß = 66,69 cm (für die Praxis genau ⅔ m);
in Österreich 2,465 Fuß = 77,92 cm;
in Bayern 2 Fuß 10¼ Zoll
= 83,30 cm;
in Sachsen 2 Fuß = 56,64 cm;
in Hannover 2 Fuß = 58,42 cm;
in Württemberg 2,144 Fuß = 61,42 cm;
in Baden, Hessen-Darmstadt
und in der Schweiz 60 cm;
in Frankfurt a. M. 54,73 cm;
in Hamburg und Mecklenburg 57,31 cm;
in Dänemark 62,77
cm;
in Schweden 59,38 cm;
in Norwegen 62,75 cm. Die Brabanter Elle, welche neben den Landesmaßen im deutschen Manufakturhandel vielfach
im Gebrauch war, war zu Brüssel = 69,5 cm, Aachen 68,02, Bremen 69,44, Frankfurt a. M. 69,92, Hamburg 69,14, Leipzig 68,56 cm. Obschon
im Deutschen Reich an die Stelle der verschiedenen Ellen das Meter getreten ist, so wird trotzdem in den verschiedenen Reichsstaaten
von Geschäfts- wie Privatleuten auch noch nach der alten Elle gemessen, weil dem Publikum die frühere
Ausdehnungsvorstellung
noch näher liegt.
(spr. ellnbörö), Edward Law, Viscount Southam, Graf von, Sohn des Oberrichters Lord
Edward Ellenborough (geb. 1750, gest. 1818), engl.
Staatsmann, geb. trat 1813 ins Parlament und wurde 1828 im Ministerium Wellington Geheimsiegelbewahrer, in welchem
Amt er blieb, bis 1830 die Whigs unter Grey ans Ruder gelangten. Im kurzlebigen Ministerium Peel übernahm Ellenborough 1834 das Präsidium
des indischen Kontrollamts und erhielt denselben Posten abermals, als Peel 1841 wieder an die Spitze der
Geschäfte trat.
Allein schon nach wenigen Monaten gab er dies Amt auf, um im Februar 1842 als Generalgouverneur nach Ostindien zu gehen. Hier
unternahm er einen erfolgreichen Rachezug gegen Afghanistan und unterwarf den Maharadscha von Scindia und
die Emire von Sind, ward aber, da seine Politik dem Direktorium der Kompanie zu kriegerisch und kostspielig war, schon im April 1844 von
demselben abberufen. Seine Politik und namentlich eine taktlose Proklamation, worin er den Hindu zur Wiedereroberung der Thore
des Götzentempels von Somnath Glück wünschte, wurde im Parlament streng getadelt.
Von der Königin zum Viscount Southam und Grafen von Ellenborough erhoben, erhielt er im Januar 1846 das Amt eines ersten Lords der Admiralität,
reichte jedoch schon im Juni mit den übrigen Mitgliedern des Kabinetts Peel seine Entlassung ein und gehörte seitdem im Oberhaus
wieder zur Opposition. Im Februar 1858 ward er Präsident des Kontrollamts im Ministerium Derby, mußte jedoch
nach zwei Monaten infolge eines Tadelsvotums des Unterhauses wegen einer die Politik des Generalgouverneurs von Indien, Canning,
mißbilligenden Depesche zurücktreten.
Seitdem machte er sich in den Debatten des Oberhauses wiederholt durch leidenschaftliche Reden bemerklich, so in der Session
von 1863, als er seine Sympathien für Polen äußerte; mehr noch 1864, wo ihn die Parteinahme für Dänemark so weit führte,
daß er sogar die Person der Königin in die Verhandlung zog und ihren Sympathien für Deutschland die passive Rolle schuld gab,
welche das englische Ministerium in dem deutsch-dänischen Krieg spielte. Er starb in London.
Vgl. Colchester, History of the Indian administration of Lord Ellenborough (Lond. 1874);
Derselbe, Edward Law, Lord Ellenborough A political diary
(das. 1881, 2 Bde.).
Maria, Malerin, geb. zu Konstanz, machte seit 1813 auf der Akademie zu München ihre
Studien, bildete sich von 1822 bis 1825 in Rom weiter aus, wo sie sich eng an Overbeck anschloß, kehrte dann (1838-40) nochmals
dahin zurück und widmete sich seitdem, zur badischen Hofmalerin ernannt, in ihrer Heimat der Ausübung ihrer Kunst. Von ihren
Werken sind hervorzuheben: Madonna mit dem Kind (1824);
die Marter des heil. Stephan (1827), in der kathol.
Kirche zu Karlsruhe;
Maria im Rosenhag (1834), in der Galerie zu Karlsruhe;
die heil. Felicitas mit ihren Söhnen, im Besitz der
Königin von England;
der göttliche Kinderfreund, in der Spitalkirche zu Konstanz, etc. Ihre Arbeiten halten sich innerhalb der
Grenzen echt weiblichen Empfindens und Fühlens.
Sie starb nach einem streng zurückgezogenen Leben in
Konstanz.